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Glossar der Metrologie - DAM

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Deutsche Akadem ie für <strong>Metrologie</strong> (<strong>DAM</strong>)SicherungsstempelVerwendung des Eichzeichens zu Sicherungszwecken bei eichpflichtigen Messgeräten.Auch <strong>der</strong> Hauptstempel kann als Sicherungsstempel verwendet werden.§ 34 Abs. 3 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Son<strong>der</strong>prüfscheinBescheinigung des Ergebnisses einer durchgeführten Son<strong>der</strong>prüfung.Son<strong>der</strong>prüfungStempelungDurch eine Son<strong>der</strong>prüfung wird festgestellt, ob die messtechnischen Eigenschaften einesnichteichfähigen Messgerätes den messtechnischen Eigenschaften eines vergleichbareneichfähigen Messgerätes entsprechen.§ 60 Abs. 2 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007Kennzeichnung eines geeichten Messgerätes.Wesentlicher Bestandteil ist das Eichzeichen im Hauptstempel.Im übrigen Kennzeichnung bestimmter Befugnisse. Stempel des öffentlich bestelltenWägers (§ 68 EO).Beispiel:Abbildung 12: öffentlich bestellter Wäger0001 Ordnungsnummer des Wägers 4/1 Ordnungszahl <strong>der</strong> zuständigen Behörde.§ 34 und Anhang D Nr. 5 Eichordnung vom 12.08.1988, mit Än<strong>der</strong>ung 2007StempelzeichenDies ist das Eichzeichen (innerstaatlich und EWG)das Jahreszeichen (innerstaatlich und EWG)die Jahresbezeichnung (nur innerstaatlich)das Entwertungszeichen (§ 34 Abs. 1 i.V.m. Anhang D EO).Für staatlich anerkannte Prüfstellen ist es das Eichzeichen und die Jahresbezeichnung.Sie bilden zusammen den Hauptstempel.Das Eichzeichen <strong>der</strong> Prüfstellen besteht aus dem Buchstaben E bei Messgeräten fürElektrizität, G bei Messgeräten für Gas, K bei Messgeräten für Wärme und W beiMessgeräten für Wasser sowie einem Kennbuchstaben <strong>der</strong> zuständigen Behörde und einer<strong>der</strong> Prüfstelle von <strong>der</strong> zuständigen Behörde zugeteilten Ordnungsnummer.Seite 33 von 59

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