RECHENSCHAFTSBERICHT Superfund Blue Marktneutral
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<strong>Superfund</strong> <strong>Blue</strong> <strong>Marktneutral</strong><br />
ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN<br />
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der MASTERINVEST<br />
Kapitalanlage GmbH *) (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der<br />
Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den<br />
jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:<br />
§ 1 GRUNDLAGEN<br />
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen<br />
Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt).<br />
§ 2 MITEIGENTUMSANTEILE<br />
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche<br />
Miteigentumsanteile zerlegt.<br />
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.<br />
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.<br />
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren<br />
Anteilscheingattungen ausgegeben werden.<br />
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung)<br />
dargestellt.<br />
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile<br />
Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines<br />
Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde<br />
verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des<br />
Kapitalanlagefonds.<br />
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile<br />
teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten<br />
Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6)<br />
eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.<br />
§ 3 ANTEILSCHEINE UND SAMMELURKUNDEN<br />
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.<br />
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines<br />
dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten<br />
Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.<br />
§ 4 VERWALTUNG DES KAPITALANLAGEFONDS<br />
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu<br />
verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen<br />
Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität<br />
des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im<br />
Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die<br />
Fondsbestimmungen einzuhalten.<br />
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen<br />
und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen<br />
Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.<br />
*) bis 06.10.2010 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.<br />
MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Wipplingerstraße 1/4. OG ı 1010 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0<br />
office@masterinvest.at ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724 2