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RECHENSCHAFTSBERICHT Superfund Blue Marktneutral

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<strong>Superfund</strong> <strong>Blue</strong> <strong>Marktneutral</strong><br />

ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN<br />

zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der MASTERINVEST<br />

Kapitalanlage GmbH *) (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der<br />

Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den<br />

jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:<br />

§ 1 GRUNDLAGEN<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen<br />

Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt).<br />

§ 2 MITEIGENTUMSANTEILE<br />

1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche<br />

Miteigentumsanteile zerlegt.<br />

Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.<br />

2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.<br />

Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren<br />

Anteilscheingattungen ausgegeben werden.<br />

Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung)<br />

dargestellt.<br />

3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile<br />

Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines<br />

Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde<br />

verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des<br />

Kapitalanlagefonds.<br />

4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile<br />

teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten<br />

Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6)<br />

eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.<br />

§ 3 ANTEILSCHEINE UND SAMMELURKUNDEN<br />

1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.<br />

2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines<br />

dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten<br />

Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.<br />

§ 4 VERWALTUNG DES KAPITALANLAGEFONDS<br />

1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu<br />

verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen<br />

Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität<br />

des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im<br />

Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die<br />

Fondsbestimmungen einzuhalten.<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen<br />

und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen<br />

Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.<br />

*) bis 06.10.2010 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.<br />

MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH ı Wipplingerstraße 1/4. OG ı 1010 Wien ı T: +43 1 533 76 68-0<br />

office@masterinvest.at ı www.masterinvest.at ı FN 80746w ı Handelsgericht Wien ı DVR: 0899291 ı UID: ATU 56163724 2

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