RECHENSCHAFTSBERICHT Superfund Blue Marktneutral
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3. Zusätzlich steht dem beauftragten externen Fondsmanager eine erfolgsabhängige<br />
Verwaltungsgebühr von 20 % der Wertsteigerung zu, wobei als Wertsteigerung die Erhöhung des<br />
Anteilswertes gegenüber dem Anteilswertes des Vortages zu verstehen ist. Bei einem Absinken des<br />
Anteilswertes erfolgt keine Rückverrechnung. Die tägliche Verrechnung der erfolgsabhängigen<br />
Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall erst dann wieder aufgenommen, wenn ein Anteilswert<br />
erreicht wird, zu dem eine erfolgsabhängige Verwaltungsgebühr verrechnet wurde (High-Watermark-<br />
Methode). Auszahlungen gemäß § 27 dieser Fondsbestimmungen werden bei der Berechnung des<br />
Anteilswertes mitberücksichtigt (reinvestierter Wert lt. OeKB-Methode). Die Performancefee wird<br />
monatlich ausbezahlt.<br />
§ 26 VERWENDUNG DER ERTRÄGNISSE BEI AUSSCHÜTTUNGSANTEILSCHEINEN<br />
Nicht anwendbar.<br />
§ 27 VERWENDUNG DER ERTRÄGNISSE BEI THESAURIERUNGSANTEILSCHEINEN MIT KEST-<br />
ABZUG (Thesaurierer)<br />
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht<br />
ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen bis 31. Juli ein gemäß § 13 3. Satz InvFG<br />
ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen<br />
Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.<br />
§ 27A VERWENDUNG DER ERTRÄGNISSE BEI THESAURIERUNGSANTEILSCHEINEN OHNE<br />
KEST-ABZUG (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche)<br />
Nicht anwendbar.<br />
§ 27B VERWENDUNG DER ERTRÄGNISSE BEI THESAURIERUNGSANTEILSCHEINEN OHNE<br />
KEST-ABZUG (Vollthesaurierer Auslandstranche)<br />
Nicht anwendbar<br />
§ 28 ABWICKLUNG<br />
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.<br />
<strong>Superfund</strong> <strong>Blue</strong> <strong>Marktneutral</strong><br />
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