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Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin

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Schadensfall vollumfänglich haften. Daran<br />

ändert sich auch nichts, wenn der Hersteller<br />

Aufl agen erteilt, etwa zum sicheren Maschinenbetrieb.<br />

Anders ist es jedoch, wenn kein<br />

CE-Zeichen an der Maschine angebracht ist<br />

und der Hersteller darauf hinweist, dass sie<br />

im Auslieferungszustand nicht in Betrieb gehen<br />

darf. Hier haftet der Hersteller nicht. Es<br />

gibt also durchaus einige Ausnahmeregelungen<br />

und Möglichkeiten, sich als Hersteller<br />

abzusichern.<br />

Auch Importeure in der Pfl icht<br />

Für die CE-Kennzeichnung kann auch der Importeur<br />

verantwortlich gemacht werden, wenn<br />

ein Produkt, das außerhalb der EU hergestellt<br />

wurde, in die EU eingeführt werden soll. Weitere<br />

Personen können in diesem Sinn als Hersteller<br />

gelten, insbesondere wenn sie Produkte<br />

umbauen oder aufrüsten. Als Beispiel sei hier<br />

der Computerhändler genannt, der PC und<br />

Laptop nach den Wünschen seiner Kunden<br />

ausstattet. Hier kann er für die Kennzeichnung<br />

zuständig sein und muss beispielsweise ge-<br />

währleisten, dass von der Gerätekombination<br />

keine höhere Strahlung ausgeht, als die EU-Sicherheitsrichtlinien<br />

vorgeben.<br />

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben<br />

können zudem wettbewerbsrechtliche Auswirkungen<br />

haben. Gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 Gesetz<br />

gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) handelt insbesondere unlauter, wer<br />

einer „gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt,<br />

die auch dazu bestimmt ist, im Interesse<br />

der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu<br />

regeln“. Die Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien<br />

auf EU-Ebene und die sie in nationales<br />

Recht umsetzenden deutschen Gesetze<br />

sind als solche Marktverhaltensregeln zu<br />

sehen.<br />

Die Verbraucher sind häufi g fälschlicherweise<br />

der Meinung, bei der CE-Kennzeichnung<br />

handle es sich um ein Qualitätssiegel.<br />

Dabei ist sie in Wirklichkeit eine rein marktrechtlich<br />

relevante Angabe des Herstellers.<br />

BERICHTE | ANALYSEN<br />

Um diesem Irrtum vorzubeugen, ist Werbung<br />

<strong>mit</strong> dem CE-Zeichen tabu. Denn der<br />

Verbraucher soll nicht dem Trugschluss erliegen,<br />

die Kennzeichnung sage etwas über die<br />

Qualität des Produktes aus. Das Problem hat<br />

erhebliche praktische Bedeutung, denn man<br />

kann sich schnell für die Konkurrenz angreifbar<br />

machen, wenn man etwa sein Produkt<br />

online <strong>mit</strong> Hinweis auf das CE-Zeichen bewirbt.<br />

Hersteller sollten also zunächst klären, ob<br />

für ihr Produkt eine Kennzeichnungspfl icht<br />

vorgeschrieben ist, welche Richtlinien für<br />

dieses gelten, ob es Ausnahmeregelungen gibt<br />

und welche Maßnahmen durchgeführt werden<br />

müssen. In Anbetracht der rechtlichen<br />

Komplexität dieses Themas ist die Einholung<br />

fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. So<br />

vermeidet man bereits im Vorfeld erhebliche<br />

Kosten und geht bei der CE-Kennzeichnung<br />

auf Nummer sicher. ■<br />

Esther Wellhöfer ist Redakteurin<br />

bei der anwalt.de services AG in Nürnberg<br />

(www.anwalt.de).<br />

Foto: iStockphoto.com<br />

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