Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin
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Schadensfall vollumfänglich haften. Daran<br />
ändert sich auch nichts, wenn der Hersteller<br />
Aufl agen erteilt, etwa zum sicheren Maschinenbetrieb.<br />
Anders ist es jedoch, wenn kein<br />
CE-Zeichen an der Maschine angebracht ist<br />
und der Hersteller darauf hinweist, dass sie<br />
im Auslieferungszustand nicht in Betrieb gehen<br />
darf. Hier haftet der Hersteller nicht. Es<br />
gibt also durchaus einige Ausnahmeregelungen<br />
und Möglichkeiten, sich als Hersteller<br />
abzusichern.<br />
Auch Importeure in der Pfl icht<br />
Für die CE-Kennzeichnung kann auch der Importeur<br />
verantwortlich gemacht werden, wenn<br />
ein Produkt, das außerhalb der EU hergestellt<br />
wurde, in die EU eingeführt werden soll. Weitere<br />
Personen können in diesem Sinn als Hersteller<br />
gelten, insbesondere wenn sie Produkte<br />
umbauen oder aufrüsten. Als Beispiel sei hier<br />
der Computerhändler genannt, der PC und<br />
Laptop nach den Wünschen seiner Kunden<br />
ausstattet. Hier kann er für die Kennzeichnung<br />
zuständig sein und muss beispielsweise ge-<br />
währleisten, dass von der Gerätekombination<br />
keine höhere Strahlung ausgeht, als die EU-Sicherheitsrichtlinien<br />
vorgeben.<br />
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben<br />
können zudem wettbewerbsrechtliche Auswirkungen<br />
haben. Gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 Gesetz<br />
gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) handelt insbesondere unlauter, wer<br />
einer „gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt,<br />
die auch dazu bestimmt ist, im Interesse<br />
der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu<br />
regeln“. Die Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien<br />
auf EU-Ebene und die sie in nationales<br />
Recht umsetzenden deutschen Gesetze<br />
sind als solche Marktverhaltensregeln zu<br />
sehen.<br />
Die Verbraucher sind häufi g fälschlicherweise<br />
der Meinung, bei der CE-Kennzeichnung<br />
handle es sich um ein Qualitätssiegel.<br />
Dabei ist sie in Wirklichkeit eine rein marktrechtlich<br />
relevante Angabe des Herstellers.<br />
BERICHTE | ANALYSEN<br />
Um diesem Irrtum vorzubeugen, ist Werbung<br />
<strong>mit</strong> dem CE-Zeichen tabu. Denn der<br />
Verbraucher soll nicht dem Trugschluss erliegen,<br />
die Kennzeichnung sage etwas über die<br />
Qualität des Produktes aus. Das Problem hat<br />
erhebliche praktische Bedeutung, denn man<br />
kann sich schnell für die Konkurrenz angreifbar<br />
machen, wenn man etwa sein Produkt<br />
online <strong>mit</strong> Hinweis auf das CE-Zeichen bewirbt.<br />
Hersteller sollten also zunächst klären, ob<br />
für ihr Produkt eine Kennzeichnungspfl icht<br />
vorgeschrieben ist, welche Richtlinien für<br />
dieses gelten, ob es Ausnahmeregelungen gibt<br />
und welche Maßnahmen durchgeführt werden<br />
müssen. In Anbetracht der rechtlichen<br />
Komplexität dieses Themas ist die Einholung<br />
fachkundigen Rechtsrats zu empfehlen. So<br />
vermeidet man bereits im Vorfeld erhebliche<br />
Kosten und geht bei der CE-Kennzeichnung<br />
auf Nummer sicher. ■<br />
Esther Wellhöfer ist Redakteurin<br />
bei der anwalt.de services AG in Nürnberg<br />
(www.anwalt.de).<br />
Foto: iStockphoto.com<br />
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