Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin
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Die Vollständigkeitserklärung (VE) ist<br />
ein wichtiges Element der 5. Novelle<br />
der Verpackungsverordnung, die zum<br />
1. Januar 2009 in Kraft trat. Sie betrifft Unternehmen,<br />
die Verkaufsverpackungen<br />
für private Endverbraucher<br />
erstmalig in<br />
Verkehr bringen.<br />
Wenn ein Unternehmen<br />
weniger als 80 000 Kilogramm<br />
Glas oder 50 000 Kilogramm<br />
Papier, Pappe Karton<br />
oder 30 000 Kilogramm<br />
Kunststoffe, Verbunde,<br />
Weißblech oder Aluminium<br />
für Verbraucherverpackungen<br />
einsetzt, ist es von<br />
der Abgabe einer Vollständigkeitserklärung<br />
befreit –<br />
allerdings nicht von der<br />
Beteiligung an einem der<br />
dualen Systeme und von der<br />
Zahlung von Entsorgungsentgelten.<br />
In der Vollständigkeitserklärung<br />
werden die in Verkehr gebrachten<br />
Verpackungen getrennt nach den<br />
Materialarten erfasst. Diese Aufstellung<br />
muss von einem Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater, einem vereidigten<br />
Buchprüfer oder einem IHK-Sachverständigen<br />
überprüft und zur Bestätigung <strong>mit</strong> einer<br />
qualifi zierten elektronischen Signatur verse-<br />
Foto: iStockphoto.com<br />
VERPACKUNGSVERORDNUNG<br />
Erklären Sie sich!<br />
Welche Unternehmen sind verpfl ichtet, eine sogenannte<br />
Vollständigkeitserklärung abzugeben?<br />
hen werden. Danach kann das Unternehmen<br />
die Vollständigkeitserklärung online an das<br />
VE-Register unter www.ihk-ve-register.de<br />
über<strong>mit</strong>teln. Für Mittelfranken ist die Nürn-<br />
berger IHK die registerführende<br />
Stelle.<br />
Trittbrettfahrer, die für das Einsammeln<br />
und Verwerten ihrer Verkaufsverpackungen<br />
nach wie vor keine oder zu geringe Entsorgungsentgelte<br />
an eines der dualen Systeme<br />
SPECIAL: ENERGIE | UMWELT<br />
zahlen, lassen sich nunmehr schnell er<strong>mit</strong>teln.<br />
Denn in das VE-Register der IHKs tragen<br />
auch die dualen Systeme die Verpackungsmengen<br />
ein, die die Unternehmen bei<br />
ihnen melden.<br />
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der VE für<br />
das Berichtsjahr 2010 endete am 1.<br />
Mai 2011. Seit dem 2. Mai 2011<br />
veröffentlicht der Deutsche Industrie-<br />
und Handelskammertag<br />
(DIHK) unter www.ihk-ve-register.<br />
de fortlaufend die Adressen der Unternehmen,<br />
die eine ordnungsgemäße<br />
Erklärung abgegeben haben.<br />
Eine Auswertung der IHK Nürnberg<br />
für Mittelfranken zeigt, dass 85<br />
<strong>mit</strong>telfränkische Unternehmen fristgerecht<br />
zum 1. Mai 2011 durch eine<br />
Vollständigkeitserklärung Auskunft<br />
über die von ihnen in Verkehr gebrachten<br />
Verpackungen gegeben haben.<br />
Das sind 20 Prozent mehr als zum<br />
gleichen Zeitpunkt des Vorjahres und<br />
mehr als doppelt so viele wie im Mai 2009.<br />
Allerdings ist davon auszugehen, dass einige<br />
Unternehmen die VE nachträglich abgeben<br />
werden, da das Register wie auch im vergangenen<br />
Jahr noch eine Zeit lang offen bleiben<br />
wird. ■<br />
IHK, Tel. 0911 1335-445<br />
stefan.huebel@nuernberg.ihk.de<br />
www.ihk-ve-register.de<br />
Panalpina setzt Zeichen!<br />
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2<br />
Nürnberg macht <strong>mit</strong>!<br />
Durch ihre moderne Logistikanlage <strong>mit</strong> Geothermie und innovativen Logistiklösungen<br />
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2<br />
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07 | 11 35