Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin
Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin
Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
aktuellen Energiepolitik hat die Vollversammlung<br />
der IHK Nürnberg für Mittelfranken<br />
Ende Mai beschlossen. Die zehn Punkte<br />
wurden von den Fachausschüssen „Energie |<br />
Umwelt“ und „Industrie | Forschung | Technologie“<br />
erarbeitet und intensiv diskutiert,<br />
sowohl <strong>mit</strong> regionalen Versorgern, Industrie-<br />
und Technologieunternehmen als auch <strong>mit</strong><br />
<strong>mit</strong>telständischen Energieverbrauchern.<br />
An die Adresse der Politik appelliert die<br />
Resolution: „Das zentrale Zieldreieck der<br />
Energiewirtschaft – Versorgungssicherheit |<br />
Bezahlbarkeit | Umweltverträglichkeit ist dabei<br />
jedoch weiterhin gleichgewichtet zu verfolgen.<br />
Die Energiewende muss so gestaltet<br />
werden, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit<br />
der <strong>mit</strong>telfränkischen Unternehmen<br />
nicht belastet wird und die wirtschaftlichen<br />
Chancen genutzt werden können.“<br />
Der grundlegende Umbau der Energieversorgung<br />
in Deutschland umfasst eine Vielzahl<br />
von Maßnahmen. Einige Details<br />
sind zwar noch nicht ausgearbeitet<br />
bzw. veröffentlicht, die Bundesregierung<br />
hat jedoch die Eckpfeiler<br />
für die beschleunigte Energiewende<br />
bereits am 6. Juni 2011<br />
beschlossen.<br />
Bis spätestens Ende 2022 wird vollständig<br />
auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken<br />
verzichtet; bislang lag der Anteil<br />
von Kernkraftstrom an der Stromproduktion<br />
in Deutschland bei 22 Prozent. Die während<br />
des Moratoriums abgeschalteten sieben<br />
Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk<br />
Krümmel werden nicht wieder hochgefahren.<br />
Geplant ist, dass die weiteren neun Anlagen<br />
schrittweise von 2015 bis Ende 2022 vom<br />
Netz gehen.<br />
Die grundlegenden Ziele des Energiekonzepts<br />
der Bundesregierung vom Herbst 2010<br />
bleiben bestehen. So soll der Anteil der erneuerbaren<br />
Energien am Energieverbrauch<br />
bis 2050 auf 60 Prozent, ihr Anteil am Stromverbrauch<br />
auf 80 Prozent anwachsen. 2020<br />
sollen mindestens 35 Prozent des deutschen<br />
Stroms aus Wind, Sonne, Wasser und anderen<br />
regenerativen Energiequellen erzeugt<br />
werden. Schwerpunkt des zukünftigen Ausbaus<br />
soll die Windenergie an Land und auf<br />
See sein. So werden die Finanzierungsbedingungen<br />
für Offshore-Anlagen verbessert; die<br />
Novellierung des Bauplanungsrechts, etwa<br />
die einfachere Flächenausweisung für erneuerbare<br />
Energien, soll den Ausbau und die<br />
schnellere Modernisierung von Windkraftanlagen<br />
an Land erleichtern.<br />
Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen<br />
um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens<br />
80 Prozent gegenüber 1990 sinken und<br />
der Primärenergieverbrauch bis 2050 gegenüber<br />
2008 halbiert werden. Die energetische<br />
Gebäudesanierung wird den Planungen zufolge<br />
im Vergleich zur bisherigen Rate<br />
verdoppelt, der Stromverbrauch bis<br />
2020 um zehn Prozent gesenkt. Im<br />
Zentrum steht dabei der Gebäudebereich,<br />
auf den<br />
rund 40 Prozent des<br />
deutschen Energieverbrauchs<br />
SPECIAL: ENERGIE | UMWELT<br />
und etwa ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen<br />
entfallen. Um die energetische Gebäudesanierung<br />
anzukurbeln, ist vorgesehen, die<br />
Mittel für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm<br />
von 936 Mio. Euro auf 1,5<br />
Mrd. Euro jährlich aufzustocken. Zudem sollen<br />
neue steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten<br />
für die Gebäudesanierung in Höhe<br />
von rund 1,5 Mrd. Euro hinzukommen.<br />
Netzausbau<br />
Um Versorgungssicherheit und Netzstabilität<br />
zu gewährleisten, müssen die Stromnetze in<br />
ganz Deutschland zeitnah ausgebaut und<br />
modernisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung<br />
den Entwurf eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes<br />
beschlossen, das unter<br />
anderem eine bundeseinheitliche Planung<br />
für Höchstspannungsleitungen von überregionaler<br />
und europäischer Bedeutung vorsieht<br />
und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
sicherstellt.<br />
Einspeisevergütung<br />
Die jetzige Form der Einspeisevergütung im<br />
Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) führt zu einer Erzeugung von Strom,<br />
die nicht nach der aktuellen Nachfrage ausgerichtet<br />
ist. Durch den Einspeisevorrang der<br />
erneuerbaren Energien und die konstante<br />
Vergütung speist beispielsweise ein Produzent<br />
von Windkraft immer dann seinen<br />
Strom ins Netz ein, wenn die Anlage in Betrieb<br />
ist. Falls zu diesem Zeitpunkt ein Überangebot<br />
an Strom vorliegt, müssen andere<br />
Kraftwerke heruntergefahren werden, was<br />
Stilllegungskosten verursacht, die möglicherweise<br />
beim Windkraftbetreiber geringer ausfallen<br />
würden.<br />
Mit der Einführung einer optionalen<br />
Marktprämie sowie einer Flexibilitätsprämie<br />
07 | 11 19