24.11.2012 Aufrufe

Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin

Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin

Berufstätig? Wohin mit Ihrem Kind? - WIM-Magazin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

aktuellen Energiepolitik hat die Vollversammlung<br />

der IHK Nürnberg für Mittelfranken<br />

Ende Mai beschlossen. Die zehn Punkte<br />

wurden von den Fachausschüssen „Energie |<br />

Umwelt“ und „Industrie | Forschung | Technologie“<br />

erarbeitet und intensiv diskutiert,<br />

sowohl <strong>mit</strong> regionalen Versorgern, Industrie-<br />

und Technologieunternehmen als auch <strong>mit</strong><br />

<strong>mit</strong>telständischen Energieverbrauchern.<br />

An die Adresse der Politik appelliert die<br />

Resolution: „Das zentrale Zieldreieck der<br />

Energiewirtschaft – Versorgungssicherheit |<br />

Bezahlbarkeit | Umweltverträglichkeit ist dabei<br />

jedoch weiterhin gleichgewichtet zu verfolgen.<br />

Die Energiewende muss so gestaltet<br />

werden, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit<br />

der <strong>mit</strong>telfränkischen Unternehmen<br />

nicht belastet wird und die wirtschaftlichen<br />

Chancen genutzt werden können.“<br />

Der grundlegende Umbau der Energieversorgung<br />

in Deutschland umfasst eine Vielzahl<br />

von Maßnahmen. Einige Details<br />

sind zwar noch nicht ausgearbeitet<br />

bzw. veröffentlicht, die Bundesregierung<br />

hat jedoch die Eckpfeiler<br />

für die beschleunigte Energiewende<br />

bereits am 6. Juni 2011<br />

beschlossen.<br />

Bis spätestens Ende 2022 wird vollständig<br />

auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken<br />

verzichtet; bislang lag der Anteil<br />

von Kernkraftstrom an der Stromproduktion<br />

in Deutschland bei 22 Prozent. Die während<br />

des Moratoriums abgeschalteten sieben<br />

Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk<br />

Krümmel werden nicht wieder hochgefahren.<br />

Geplant ist, dass die weiteren neun Anlagen<br />

schrittweise von 2015 bis Ende 2022 vom<br />

Netz gehen.<br />

Die grundlegenden Ziele des Energiekonzepts<br />

der Bundesregierung vom Herbst 2010<br />

bleiben bestehen. So soll der Anteil der erneuerbaren<br />

Energien am Energieverbrauch<br />

bis 2050 auf 60 Prozent, ihr Anteil am Stromverbrauch<br />

auf 80 Prozent anwachsen. 2020<br />

sollen mindestens 35 Prozent des deutschen<br />

Stroms aus Wind, Sonne, Wasser und anderen<br />

regenerativen Energiequellen erzeugt<br />

werden. Schwerpunkt des zukünftigen Ausbaus<br />

soll die Windenergie an Land und auf<br />

See sein. So werden die Finanzierungsbedingungen<br />

für Offshore-Anlagen verbessert; die<br />

Novellierung des Bauplanungsrechts, etwa<br />

die einfachere Flächenausweisung für erneuerbare<br />

Energien, soll den Ausbau und die<br />

schnellere Modernisierung von Windkraftanlagen<br />

an Land erleichtern.<br />

Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen<br />

um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens<br />

80 Prozent gegenüber 1990 sinken und<br />

der Primärenergieverbrauch bis 2050 gegenüber<br />

2008 halbiert werden. Die energetische<br />

Gebäudesanierung wird den Planungen zufolge<br />

im Vergleich zur bisherigen Rate<br />

verdoppelt, der Stromverbrauch bis<br />

2020 um zehn Prozent gesenkt. Im<br />

Zentrum steht dabei der Gebäudebereich,<br />

auf den<br />

rund 40 Prozent des<br />

deutschen Energieverbrauchs<br />

SPECIAL: ENERGIE | UMWELT<br />

und etwa ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen<br />

entfallen. Um die energetische Gebäudesanierung<br />

anzukurbeln, ist vorgesehen, die<br />

Mittel für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm<br />

von 936 Mio. Euro auf 1,5<br />

Mrd. Euro jährlich aufzustocken. Zudem sollen<br />

neue steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten<br />

für die Gebäudesanierung in Höhe<br />

von rund 1,5 Mrd. Euro hinzukommen.<br />

Netzausbau<br />

Um Versorgungssicherheit und Netzstabilität<br />

zu gewährleisten, müssen die Stromnetze in<br />

ganz Deutschland zeitnah ausgebaut und<br />

modernisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung<br />

den Entwurf eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes<br />

beschlossen, das unter<br />

anderem eine bundeseinheitliche Planung<br />

für Höchstspannungsleitungen von überregionaler<br />

und europäischer Bedeutung vorsieht<br />

und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

sicherstellt.<br />

Einspeisevergütung<br />

Die jetzige Form der Einspeisevergütung im<br />

Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) führt zu einer Erzeugung von Strom,<br />

die nicht nach der aktuellen Nachfrage ausgerichtet<br />

ist. Durch den Einspeisevorrang der<br />

erneuerbaren Energien und die konstante<br />

Vergütung speist beispielsweise ein Produzent<br />

von Windkraft immer dann seinen<br />

Strom ins Netz ein, wenn die Anlage in Betrieb<br />

ist. Falls zu diesem Zeitpunkt ein Überangebot<br />

an Strom vorliegt, müssen andere<br />

Kraftwerke heruntergefahren werden, was<br />

Stilllegungskosten verursacht, die möglicherweise<br />

beim Windkraftbetreiber geringer ausfallen<br />

würden.<br />

Mit der Einführung einer optionalen<br />

Marktprämie sowie einer Flexibilitätsprämie<br />

07 | 11 19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!