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Wirtschaft in Recklinghausen

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Energetisches Planen und Bauen<br />

RECKLINGHAUSEN<br />

Informationen<br />

für Bauwillige


Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Rathaus <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Ruhrfestspielhaus mit Skulptur von Henry Moore<br />

Grußwort<br />

Unsere Leistungen<br />

Erleben Sie wie e<strong>in</strong>fach es ist, mit<br />

Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren.<br />

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Liebe Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger,<br />

mit dieser Broschüre geben wir Ihnen e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e Hilfe,<br />

die richtigen Ansprechpartner für Ihre Neubau-,<br />

Umbau- und Modernisierungswünsche zu fi nden.<br />

Neben der Vorstellung des damit beteiligten Fachbereiches<br />

Planen, Umwelt, Bauen stellen wir Ihnen<br />

auch e<strong>in</strong>ige Informationen zur Verfügung, die das<br />

Bauordnungs- und Planungsrecht allgeme<strong>in</strong> betreffen.<br />

Sie sollen wissen, wer <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen für was zuständig<br />

ist und welche Pfl ichten und Rechte Sie <strong>in</strong> der<br />

Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachleuten <strong>in</strong><br />

den Behörden haben.<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen ist e<strong>in</strong> gern nachgefragter Wohnstandort<br />

<strong>in</strong> der Region.<br />

Machen Sie Gebrauch von Beratungsangeboten und<br />

Sprechstunden, die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<br />

der Stadtverwaltung werden Sie im Rahmen ihrer<br />

Möglichkeiten unterstützen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Wolfgang Pantförder<br />

BÜRGERMEISTER<br />

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2<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

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Wie es geht, weiß OBI!<br />

Sie haben Fragen zu e<strong>in</strong>em Produkt, zur<br />

Montage oder zur Arbeit daheim?<br />

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Inhalt<br />

Grußwort des Bürgermeisters 1<br />

Inhalt 3<br />

Die Stadt und das Mehr 5<br />

Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung,<br />

Stadtmarket<strong>in</strong>g, Liegenschaften 8<br />

Wohnbau- und Gewerbefl ächen 8<br />

Service für Unternehmen 9<br />

Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen 10<br />

Das öffentliche Baurecht 11<br />

Das Planungsrecht 11<br />

Das Bauordnungsrecht 13<br />

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens 15<br />

Die Bauvoranfrage 15<br />

Das Baugenehmigungsverfahren 15<br />

Genehmigungspfl ichtige Bauvorhaben<br />

Das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />

16<br />

(§ 68 BauO NRW) 16<br />

Das normale Genehmigungsverfahren 16<br />

Baugenehmigungsunterlagen 16<br />

Bearbeitung des Bauantrages 17<br />

Bauantrag onl<strong>in</strong>e über Gekos Onl<strong>in</strong>e 18<br />

Die am Bau beteiligten 19<br />

Der Bauherr 19<br />

Der Architekt 19<br />

Die bauausführenden Firmen 19<br />

Sachverständiger/Gutachter 19<br />

Die Untere Bauaufsicht 19<br />

Die Nachbarn 19<br />

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Bebaubarkeit/Erschließung 19<br />

Straßenbau 19<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zum Thema Entwässerung 19<br />

Baugrunduntersuchungen 20<br />

Regenwasserversickerung 20<br />

Altlastenuntersuchungen 21<br />

Entwässerung im Baugenehmigungsverfahren 21<br />

Abstandfl ächen (§ 6 BauO NRW) 21<br />

Abweichungen (§ 73 BauO NRW) 21<br />

Arbeitsstätten 21<br />

Aufenthaltsräume (§ 2 und § 48 BauO NRW) 21<br />

Baulast (§ 83 BauO NRW) 22<br />

Brandschutz 22<br />

Geschosse/Vollgeschosse (§ 2 BauO NRW) 22<br />

Gestaltungssatzung 22<br />

Rettungswege 22<br />

Teilungsgenehmigung (§ 8 BauO NRW) 22<br />

Die Nutzungsänderung 22<br />

Orientierungshilfe für Bauherren:<br />

Neues Onl<strong>in</strong>e-Tool zum EEWärme-Gesetz 23<br />

Das EE-Wärme-Gesetz 23<br />

Nutzung von Solarenergie 23<br />

Solarwärme, Solarthermie 24<br />

Die Geschichte des Sonnenkollektors 24<br />

Aktuelle Situation 24<br />

Der Umweltvorteil 24<br />

Technik und Funktionsweise 24<br />

Zehn gute Gründe sprechen jetzt<br />

für den Immobilienerwerb 26<br />

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3


4<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

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Eckenste<strong>in</strong> Kunibertstraße Reckl<strong>in</strong>ghausener Altstadt<br />

Die Stadt und das Mehr<br />

Wo das klassische Ruhrgebiet aufhört, das südliche Münsterland<br />

beg<strong>in</strong>nt, liegt Reckl<strong>in</strong>ghausen, e<strong>in</strong>e 120.000-<br />

E<strong>in</strong>wohner-Großstadt mit ganz besonderem Flair: e<strong>in</strong>e<br />

bezaubernde Altstadt, e<strong>in</strong> Kulturangebot von europäischem<br />

Rang, e<strong>in</strong>e Lage als Brücke zum Münsterland.<br />

Als 1869 die erste Ste<strong>in</strong>kohlenzeche abgeteuft wurde<br />

und auf weiten Ackerfl ächen Fördertürme statt<br />

Getreide halme wuchsen, veränderte diese Stadt – wie<br />

alle Revierstädte – ihr Gesicht radikal. Das Ackerbürgerstädtchen<br />

tat e<strong>in</strong>en gewaltigen Schritt <strong>in</strong>s Industriezeitalter.<br />

Die Bevölkerung, bald durch E<strong>in</strong>wanderer aus dem<br />

Osten bereichert, stieg stürmisch an: von 1800 (1800)<br />

auf 53.000 (1908) bis zur Großstadtproklamation<br />

1949 (100.000). Dennoch hat die rasch fortschreitende<br />

Industrialisierung die historisch gewachsenen Strukturen<br />

nicht völlig zerstört. Mittelalter und Moderne harmonisieren<br />

mit Bruchste<strong>in</strong> und Beton, mit Fachwerk<br />

und Fassadenschmuck. Was vor der Zerstörung durch<br />

Krieg und Unverstand gerettet wurde, wird heute durch<br />

Stadtbildpfl ege und Denkmalschutz liebevoll restauriert<br />

und erhalten. Der Rat der Stadt stellt nicht nur hübsche<br />

E<strong>in</strong>zelbauten, sondern auch alte Zechenkolonien und<br />

malerische Dorfl agen unter Denkmalschutz, und davon<br />

hat Reckl<strong>in</strong>ghausen viele zu bieten.<br />

Das älteste Bauwerk und Wahrzeichen der Stadt, die<br />

700jährige Propsteikirche St. Peter, nach Bomben- und<br />

Bergschäden <strong>in</strong> den letzten Jahren sorgfältig restauriert,<br />

überragt den historischen Stadtkern, heute e<strong>in</strong>e lebhafte<br />

Fußgängerzone zum Bummeln und zum E<strong>in</strong>kaufen<br />

wie ehedem. Die Kunstschätze der alten Propsteikirche<br />

reichen von der Gotik bis zum Barock, ihre Schatzkammer<br />

ist e<strong>in</strong> Schmuckstück.<br />

Von dem mittelalterlichen Wallr<strong>in</strong>g, der die City fast<br />

kreisrund als breites Verkehrsband umschließt, blieb<br />

noch e<strong>in</strong> 200 Meter langer Stadtmauerrest mit zwei<br />

Türmen aus dem 14. Jahrhundert. Die e<strong>in</strong>stigen fünf<br />

Stadttore leben <strong>in</strong> ihren alten Namen als Zugänge <strong>in</strong>s<br />

Herz der E<strong>in</strong>kaufsstadt fort.<br />

Repräsentative Behördenbauten markieren selbstbewusste<br />

Architektur und unterstreichen Reckl<strong>in</strong>ghausens Zentralität<br />

als <strong>Wirtschaft</strong>s- und Kulturmittelpunkt der Region,<br />

des Vestes Reckl<strong>in</strong>ghausen, e<strong>in</strong>es aus dem 14. Jahrhundert<br />

bezeugten Gerichtsbezirks.<br />

Architektonischen Kontrast bilden Rathaus und Kreishaus,<br />

jenes von 1908 <strong>in</strong> Deutscher Renaissance, das<br />

vierte seit 1256 <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen, dieses e<strong>in</strong> attraktiver<br />

Kl<strong>in</strong>kerbau von 1980. Den 1986 neugestalteten<br />

Rathausplatz ziert die Plastik „Bürger tragen ihre Stadt“<br />

des Reckl<strong>in</strong>ghäuser Bildhauers He<strong>in</strong>rich Brockmeier.<br />

Das ehemalige Kreishaus, das preußische Landratsamt<br />

von 1905, ist heute städtisches Kulturzentrum mit Kulturamt,<br />

Volkshochschule, Stadtbücherei. Nahe bei im<br />

Willy-Brandt-Park die Musikschule und das Auslands-<br />

Institut ,,Die Brücke“.<br />

In den Stadtteilen wechseln uralte, von stämmigen<br />

Eichen bewachte Bauernhöfe mit Bergarbeiterwohnungen<br />

und Fabrikanlagen. Und dazwischen das satte<br />

Grün der Stadtwälder und Äcker, der Wiesen und Weiden,<br />

auf denen schwarz- und rotbunte Kühe grasen.<br />

Die Stadtteile machen e<strong>in</strong>en wesentlichen Reiz Reckl<strong>in</strong>ghausens<br />

aus, haben sie doch auch nach der E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung<br />

ihren ganz besonderen Charakter bewahrt. So ist<br />

das ehemalige Dörfchen Suderwich mit se<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en<br />

Marktplatz und e<strong>in</strong>er appetitlichen Gastronomie nicht<br />

nur im Sommer e<strong>in</strong> Treffpunkt des Reviers geworden.<br />

In Hochlarmark wird <strong>in</strong> der historischen Zechenkolonie<br />

,,Dreieckssiedlung“ der Geist des Bergbaus deutlich wie<br />

im neuen Stadtteilpark mit dem ehemaligen Masch<strong>in</strong>enhaus<br />

der längst stillgelegten Zeche „Reckl<strong>in</strong>ghausen II“.<br />

Und vor Hochlars Fachwerk-Bauernhöfen kräht der<br />

Hahn das Wetter aus.<br />

5


6<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Bildungszentrum Fachhochschule am August-Schmidt-R<strong>in</strong>g Halde Hoheward<br />

Zurück <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausens Zentrum. Vom Stadtgartenhügel, den das<br />

neue Ruhrfestspielhaus – Deutscher Architekturpreis 2001 – krönt,<br />

reicht der Blick über Innenstadt und Stadtteile, mit dem Spiegelfernrohr<br />

der Westfälischen Volkssternwarte gar <strong>in</strong>s Firmament. Über den Planetariumshimmel<br />

lassen sich auch ferne Galaxien, das Kreuz des Südens<br />

oder der Stern von Bethlehem bewundern.<br />

Die Stadtväter, vom Zechensterben an der Ruhr tief getroffen, stellten<br />

schon früh die Weichen für alternative Perspektiven, siedelten, teilweise<br />

auf ehemaligen Zechenfl ächen, expandierende Betriebe an, schufen<br />

Gewerbeparks und bauten den Dienstleistungssektor aus, der heute<br />

66 Prozent der <strong>Wirtschaft</strong>sstruktur ausmacht. „Ortloh“ und ,,König-<br />

Ludwig“ s<strong>in</strong>d Trümpfe der Stadt im Ansiedlungspoker, die stechen. In<br />

das <strong>in</strong>nerstädtische Gelände der 2001 stillgelegten Zeche „Blumenthal“<br />

setzt die Stadt große Hoffnungen. Hier wird der „Zukunftspark<br />

Blumenthal“ entstehen. So hat sich Reckl<strong>in</strong>ghausen als Hauptstadt des<br />

Halterner Straße 4a<br />

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Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen, des mit 635.000 E<strong>in</strong>wohnern bevölkerungsreichsten<br />

Kreises der Bundesrepublik, und se<strong>in</strong>er Region mit Bundes-<br />

und Landesbehörden und überregionalen Verbänden se<strong>in</strong>e zentrale,<br />

kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung mit Hansetradition über<br />

Jahrhunderte bewahrt. Nach Karl dem Großen, der hier um 800 e<strong>in</strong>en<br />

Königshof als Stützpunkt für Tross und Truppen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Sachsenkriegen<br />

schuf, machten die Kölner Erzbischöfe und Kurfürsten, seit 1150<br />

Herren im Land, das kle<strong>in</strong>e Reckl<strong>in</strong>ghausen, das seit 1017 bezeugt ist,<br />

zu e<strong>in</strong>er befestigten Stadt. Seit 1236 s<strong>in</strong>d die endgültigen Stadtrechte<br />

verbrieft. Die Orig<strong>in</strong>alurkunde liegt im Stadtarchiv, mit dem Vestischen<br />

Museum unter e<strong>in</strong>em Dach.<br />

Das Geistige hat <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen vor allem <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Schulen und<br />

überörtlichen Bildungse<strong>in</strong>richtungen des Bergbaues, Handwerks und<br />

Handels Tradition. Das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wählte Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

zum Standort für se<strong>in</strong>e Justiz-Akademie, zum W<strong>in</strong>tersemester<br />

Atmosphäre am Stadthafen<br />

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1995/96 eröffnete e<strong>in</strong>e Fachhochschulabteilung ihre Pforten, deren<br />

repräsentativer Neubau August-Schmidt-R<strong>in</strong>g fertiggestellt ist. Circa<br />

2400 Studierende nutzen das Fachhochschulangebot Reckl<strong>in</strong>ghausen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Stärkung der Zentralität Reckl<strong>in</strong>ghausens ist die Verlagerung<br />

der LÖBF (jetzt LANUV) nach Reckl<strong>in</strong>ghausen. Die „Landesanstalt<br />

für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW“ setzt für ganz Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

umweltpolitische Akzente.<br />

Die Musen hatten schon im Mittelalter mit Fastnachts- und Mysterienspielen<br />

<strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen ihre Heimstatt. In unserer Zeit erlebt das<br />

Reckl<strong>in</strong>ghäuser Kulturleben se<strong>in</strong>en Höhepunkt im Mai und Juni, wenn<br />

die Ruhrfestspiele Saison haben. Aus der Solidarität von Kumpeln und<br />

Künstlern 1947 entstanden, reicht die Vielfalt dieses <strong>in</strong>ternational<br />

renommierten Festivals von Theater und Ausstellungen bis zu Konzerten,<br />

Gesprächen und der „Woche des Sports“. E<strong>in</strong>en gewaltigen künstlerischen<br />

Aufschwung haben die Ruhrfestspiele <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

genommen. Kev<strong>in</strong> Spacey, Michel Piccoli, Isabelle Huppert, Eva Mattes,<br />

Otto Sanders, Dom<strong>in</strong>ique P<strong>in</strong>on – wir hatten sie alle. Mit dem neuen<br />

Schwerpunkt „Schauspiel“ s<strong>in</strong>d die Ruhrfestspiele e<strong>in</strong> Magnet für ganz<br />

Europa geworden. Die Neue Philharmonie Westfalen gibt den Takt an<br />

im Reckl<strong>in</strong>ghäuser Musikleben, das weit über die Stadtgrenzen h<strong>in</strong>aus<br />

wirkt, mit e<strong>in</strong>em Konzertprogramm, das se<strong>in</strong>esgleichen sucht.<br />

Mit dem Ikonen-Museum, dem bedeutendsten <strong>in</strong> der westlichen Welt,<br />

hat sich die Stadt e<strong>in</strong> vielbewundertes Kle<strong>in</strong>od ostkirchlicher und koptischer<br />

Kunst geschaffen. Das Vestische Museum bietet als erweitertes<br />

Heimatmuseum mit z.B. orig<strong>in</strong>aler Bergarbeiterwohnküche und Kohlestreb<br />

auch E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> die Bergbauvergangenheit. Es birgt außerdem<br />

die größte Sammlung naiver Kunst der Region. E<strong>in</strong>en großen Namen<br />

<strong>in</strong> Deutschlands Museumslandschaft hat die Kunsthalle, stilvoll untergebracht<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ehemaligen Bunker am Hauptbahnhof. Die Themenausstellungen<br />

und Installationen zu den jeweiligen Ruhrfestspielen,<br />

der Kunstpreis ,,junger westen“, die konsequent gepfl egte Sammlung<br />

von deutscher Nachkriegskunst strahlen weit über die Region h<strong>in</strong>aus.<br />

Das Elektro-Museum „Umspannwerk Reckl<strong>in</strong>ghausen“ lockt Menschen<br />

aus Stadt und Land, die sich für Technikgeschichte <strong>in</strong>teressieren und<br />

selbst e<strong>in</strong>mal alte Haushaltsgeräte, Musikboxen oder e<strong>in</strong>e historische<br />

Straßenbahn „begreifen“ wollen. Drei Freibäder br<strong>in</strong>gen im Sommer<br />

Abkühlung. Und wer gut zu Fuß ist, kann auf 18 Kilometern markierter<br />

Wanderwege durch die hügelige Stadt marschieren. Im nahen Naturpark<br />

„Hohe Mark“ fi ndet er neben dichten Wäldern den Halterner Stausee,<br />

prächtige westfälische Wasserburgen und stolze Bauernhöfe nach<br />

Münsterländer Art. E<strong>in</strong> renommierter Golfplatz <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen und<br />

zwei <strong>in</strong> unmittelbarer Umgebung runden den großen Freizeitwert der<br />

Ruhrfestspielstadt ab.<br />

Es ist eben e<strong>in</strong>e ganz besondere Ruhrgebietsstadt, unser Reckl<strong>in</strong>ghausen.<br />

Und nicht umsonst heißt es: Reckl<strong>in</strong>ghausen attraktiver!<br />

7


8<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung, Stadtmarket<strong>in</strong>g, Liegenschaften<br />

Die strategische Entwicklung und Vermarktung<br />

im Bereich städtischer Grundstücke wie<br />

auch das breite Betätigungsfeld der wirtschaftlichen<br />

Förderung vor Ort werden im<br />

Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung, Stadtmarket<strong>in</strong>g,<br />

Liegenschaften zusammengeführt.<br />

Damit gehören die Vermarktung von Wohnbau-<br />

und Gewerbefl ächen, aber auch der Service<br />

für Unternehmen zu den Dienstleistungen<br />

dieses Fachbereiches. Sie erreichen den Fachbereich<br />

unter der Service-Telefonnummer:<br />

02361 505050.<br />

Wohnbau- und Gewerbefl ächen<br />

Die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen bietet regelmäßig<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Stadtteilen Grundstücke zur<br />

Wohnbebauung sowie für Gewerbezwecke<br />

an. Verantwortlich für deren Vermarktung ist<br />

das Flächenmanagement im Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />

und Liegenschaften. Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitarbeiter dort halten die<br />

Informationen bereit, die Sie für den Erwerb<br />

e<strong>in</strong>es städtischen Grundstücks benötigen.<br />

Die aktuellen Angebote zu Gewerbegrundstücken,<br />

zum Beispiel im Gewerbepark Ortloh,<br />

fi nden Sie im Internet unter www.ruhrsite.<br />

de. Informationen zu Wohnbaugrundstücken<br />

erhalten Sie onl<strong>in</strong>e unter www.immobilienscout24.de<br />

und www.immowelt.de.<br />

Architekturbüro<br />

Planung und Bauleitung<br />

45665 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Sachsenstraße 153<br />

Das neueste Wohnbauprojekt<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

ist der „Paulusanger“.<br />

Dieses attraktive<br />

Wohngebiet liegt am südlichen<br />

Rand der Reckl<strong>in</strong>ghäuser<br />

Altstadt und somit<br />

nah zur Fußgängerzone.<br />

E<strong>in</strong> Autobahnanschluss<br />

an die A43 ist nur wenige<br />

Autom<strong>in</strong>uten entfernt.<br />

Durch die direkte Nähe<br />

zur Altstadt verfügt der<br />

Paulusanger über e<strong>in</strong>e<br />

äußerst umfangreiche Versorgung<br />

mit E<strong>in</strong>zelhandelsgeschäften<br />

aller Art. Ergänzt wird das Angebot<br />

durch Restaurationsbetriebe und Gaststätten.<br />

Die mediz<strong>in</strong>ische Versorgung wird durch e<strong>in</strong>e<br />

Vielzahl von Arztpraxen <strong>in</strong> der näheren Umgebung<br />

sichergestellt. Ebenfalls <strong>in</strong> nächster<br />

Nähe zu fi nden s<strong>in</strong>d Grund- und Hauptschulen<br />

sowie verschiedene Gymnasien, aber auch<br />

mehrere Tagese<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der.<br />

Die Stadt bietet <strong>in</strong> dem Neubaugebiet sowohl<br />

Flächen für den Bau von Stadthäusern als<br />

auch zwei Grundstücke à ca. 2500 qm für<br />

den Bau von Wohn- und Geschäftshäusern mit<br />

Tiefgaragen an.<br />

Wohnberatung<br />

Büro und Praxisgestaltung<br />

Raumbildender Ausbau<br />

Ladenbau<br />

Telefon: 02361 - 90 62 770<br />

Telefax: 02361 - 40 93 301<br />

Neues Wohnprojekt Paulusanger<br />

Die Nachfrage nach barrierefreiem und seniorengerechtem<br />

Wohnen ist hoch und könnte an<br />

diesem hervorragend gelegenen Standort<br />

durch entsprechende Wohnanlagen befriedigt<br />

werden.<br />

Die Bebauung im Neubaugebiet erfolgt nach<br />

Gestaltungsregeln, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bildqualitätsplan<br />

zusammengefasst s<strong>in</strong>d. Am Ende der<br />

Baumaßnahme soll e<strong>in</strong> virtuelles Gesamtbild<br />

erreicht werden, das e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung<br />

der historischen Vorbilder des Stadtviertels<br />

darstellt.<br />

Dipl. Ing. Architekt<strong>in</strong><br />

Birgit Sander<br />

Mobil: 0163 743 34 63<br />

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E-MAIL thw-schmidt@web.de • HOMEPAGE www.thw-schmidt.de<br />

anja bartkowiak | <strong>in</strong>nenArchitektur<br />

Anton-Bauer-Weg 6<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Fon 02361 3060810<br />

www.ab-<strong>in</strong>nenarchitektur.de<br />

Service für Unternehmen<br />

Die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen will Unternehmen auch bei der Errichtung von<br />

Immobilien bestmöglich unterstützen und richtet deshalb den Fokus auf<br />

ergebnisorientierte, verlässliche, zügige und effi ziente Dienstleistung <strong>in</strong><br />

den zentralen Kontaktfeldern <strong>Wirtschaft</strong>sförderung, Bauordnung und<br />

Gewerbeanmeldung.<br />

Der Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung, Stadtmarket<strong>in</strong>g, Liegenschaften<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen hat sich geme<strong>in</strong>sam mit den verantwortlichen<br />

Fachbereichen verpfl ichtet elf Serviceversprechen e<strong>in</strong>zuhalten. Dabei<br />

geht es um e<strong>in</strong>e Vielzahl von Leistungen, die erbracht werden, jedoch<br />

teilweise noch nicht bekannt s<strong>in</strong>d. Die Leistungen der mittelstandsfreundlichen<br />

Stadtverwaltung Reckl<strong>in</strong>ghausen reichen vom „Lotsen“ als<br />

zentralem Ansprechpartner, über kompetente Beratung bis h<strong>in</strong> zu verschiedenen<br />

Term<strong>in</strong>garantien.<br />

Hervorzuheben ist die Funktion des „Lotsen“. Als zentraler Ansprechpartner<br />

und Lotse für unternehmerische Anfragen steht Ihnen beim<br />

Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung und Liegenschaften Jörg Smolka zur Verfügung.<br />

Anfragen, die e<strong>in</strong>er Koord<strong>in</strong>ation verschiedener Verwaltungsstellen<br />

bedürfen, werden von ihm begleitet.<br />

Mit den Serviceversprechen der Gütesiegelgeme<strong>in</strong>schaft<br />

„Serviceversprechen Mittelstand“<br />

versprechen wir:<br />

1. e<strong>in</strong>en „Lotsen“, der sich zentral Ihrer<br />

Anliegen annimmt<br />

2. e<strong>in</strong>e Übersicht zu benötigten Unterlagen<br />

<strong>in</strong> Papierform und im Internet<br />

3. e<strong>in</strong>e Gewerbeanmeldung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Arbeitstages<br />

4. e<strong>in</strong>e qualifi zierte E<strong>in</strong>gangsbestätigung zu<br />

Ihrem Bauantrag <strong>in</strong> sieben Arbeitstagen.<br />

5. e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e Bauberatung <strong>in</strong>nerhalb<br />

von drei Arbeitstagen<br />

6. e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e Beratung vor Ort<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 14 Arbeitstagen<br />

7. e<strong>in</strong>e Genehmigungsentscheidung für<br />

Ihr Bauvorhaben <strong>in</strong>nerhalb von acht<br />

Wochen, wenn Sie e<strong>in</strong>e Bauberatung <strong>in</strong><br />

Anspruch genommen haben<br />

8. e<strong>in</strong>e kompetente, begleitende Beratung<br />

während des Antragsverfahrens<br />

9. e<strong>in</strong>en erwünschten Rückruf <strong>in</strong>nerhalb<br />

von maximal zwei Arbeitstagen<br />

10. e<strong>in</strong>e schnellstmögliche Meldung, wenn<br />

sich die Bearbeitung Ihres Anliegens<br />

verzögert<br />

11. e<strong>in</strong>e zentrale Beschwerdemöglichkeit,<br />

falls es doch e<strong>in</strong>mal nicht funktioniert<br />

Daneben wurden <strong>in</strong> Bezug auf gewerbliche<br />

Bauvorhaben weitere mittelstandsfreundliche<br />

Maßnahmen realisiert:<br />

• Regionales Genehmigungsmanagement (RGM)<br />

für schnellstmögliche und sichere Entscheidungen<br />

bei gewerblichen Bauvorhaben<br />

• www.ruhrsite.de für die jederzeit aktuelle,<br />

e<strong>in</strong>fache und kostenlose Recherche freier<br />

Gewerbeimmobilien <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen und<br />

der Region<br />

• www.regioplaner.de für umfassende, regionale<br />

und planungsrelevante Standort<strong>in</strong>formationen,<br />

Formular-Download und L<strong>in</strong>ks <strong>in</strong><br />

die Region<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong> für Wohnbaufl ächen<br />

Anja Schönherr<br />

Telefon 02361 50-1412<br />

Telefax 02361 50-91412<br />

E-Mail paulusanger@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong> für Gewerbefl ächen<br />

Ursula Metz<br />

Telefon 02361 50-1415<br />

Telefax 02361 50-91415<br />

E-Mail ursula.metz@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

Ansprechpartner für Unternehmen/Lotse<br />

Jörg Smolka<br />

Telefon 02361 50-1403<br />

Telefax 02361 50-91403<br />

E-Mail lotse@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

9


10<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen<br />

Der Fachbereich hat ca. 60 Mitarbeiter<strong>in</strong> nen<br />

und Mitarbeiter, die sich <strong>in</strong> vier Sach gebiete<br />

und e<strong>in</strong>e Abteilung aufteilen.<br />

In zwei Sachgebieten werden städtebau liche<br />

Planungen, Flächennutzungsplan und Bebauungspläne<br />

erstellt. In der Abteilung 61/3<br />

werden alle Angelegenheiten des Bauordnungsrechts,<br />

aber auch Ordnungswidrigkeiten<br />

bearbeitet. Die Abteilung 61/3 ist <strong>in</strong> Bezug auf<br />

bauordnungsrechtliche Angelegenheiten <strong>in</strong><br />

zwei Bezirke (Nord und Süd) und das Sachgebiet<br />

Ordnungswidrigkeiten unterteilt.<br />

Wir beraten Sie <strong>in</strong> bauordnungsrechtlicher<br />

und gestalterischer H<strong>in</strong>sicht mit dem Ziel,<br />

dass Ihre Bauwünsche schnell und <strong>in</strong>dividuell<br />

verwirklicht werden können.<br />

Unsere Öffnungszeiten:<br />

Mo. und Do. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

im Technischen Rathaus, Westr<strong>in</strong>g 51,<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen.<br />

Dienstags, Mittwochs und Freitags ist die Bauordnung<br />

für den Publikumsverkehr geschlossen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> erhalten Sie Auskünfte aus rechtsverb<strong>in</strong>dlichen<br />

und im Verfahren befi ndlichen<br />

Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan.<br />

Mo. und Do. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Di., Mi. und Fr. von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Wir bitten auch <strong>in</strong> Ihrem eigenen Interesse um<br />

Verständnis, dass Besucher außerhalb dieser<br />

Zeiten nur nach vorheriger Term<strong>in</strong>absprache<br />

empfangen werden können.<br />

Zur ersten Kontaktaufnahme bzw. fernmündlichen<br />

Information über die Zuständigkeiten<br />

können Sie unter folgenden Telefonnummern<br />

Näheres erfahren:<br />

Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen, Telefon 02361 50-0<br />

Planen, Umwelt, Bauen<br />

Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen, Bauordnungsbehörde<br />

Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen<br />

Westr<strong>in</strong>g 51 (Technisches Rathaus)<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 50-2510<br />

Telefax 02361 50-2512<br />

E-Mail bauordnung@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

Planen, Umwelt<br />

Westr<strong>in</strong>g 51 (Technisches Rathaus)<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 50-2360<br />

Telefax 02361 50-2512<br />

E-Mail planen-umwelt-bauen@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

Wohnhaus<br />

Wohnhaus<br />

Behörden, Dienststellen<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />

Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Fachbereich <strong>Wirtschaft</strong>sförderung,<br />

Stadtmarket<strong>in</strong>g, Liegenschaften<br />

Rathausplatz 3-4, 45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 1400, Telefax 02361 1402<br />

E-Mail wifoe@reckl<strong>in</strong>ghausen.de<br />

Kreisverwaltung Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Kurt-Schumacher-Allee 1<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 53-1<br />

Vestisches Umweltzentrum<br />

E-Mail vestisches-umweltzentrum@kreis-re.de<br />

Untere Abfallwirtschafts- und<br />

Bodenschutzbehörde<br />

Telefon 02361 53-5006<br />

Telefax 02361 53-5204<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Telefon 02361 53-6025<br />

Telefax 02361 53-6221<br />

Untere Landschaftsbehörde<br />

Telefon 02361 53-6010<br />

Telefax 02361 53-6208<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Niederlassung Bochum<br />

Harpener Hellweg 1 , 44791 Bochum<br />

Telefon 0234 9552-0, Telefax 0234 9552-435<br />

E-Mail plan3.hs-bo@strasse.nrw.de<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW<br />

Niederlassung Hamm<br />

Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm<br />

Telefon 02381 912-0, Telefax 02381 912-497<br />

E-Mail plan3.nl-ham@strassen.nrw.de<br />

Landwirtschaftskammer NRW<br />

Kreisstellen Coesfeld/Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld<br />

Telefon 02541 910-0, Telefax 02541 910-333<br />

E-Mail coesfeld@lwk-nrw.de<br />

Industrie- u. Handelskammer Münster<br />

Rathausplatz 7, 45894 Gelsenkirchen<br />

Telefon 0209 388-0, Telefax 0209 388-101<br />

E-Mail gelsenkirchen@ihk-nordwestfalen.de<br />

Lippeverband<br />

Kronpr<strong>in</strong>zenstraße 25, 45011 Essen<br />

Telefon 0201 104-0, Telefax 0201 104-2277<br />

Emschergenossenschaft<br />

Kronpr<strong>in</strong>zenstraße 25, 45011 Essen<br />

Telefon 0201 104-0, Telefax 0201 104-2277<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />

Regionalforstamt Ruhrgebiet<br />

Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen<br />

Telefon 0209 94773-0<br />

Telefax 02361 94773-150<br />

E-Mail ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de<br />

VEW – Bezirksdirektion<br />

Wielandstraße 82, 44791 Bochum<br />

Telefon 0234 515-0, Telefax 0234 515-2381<br />

Gelsenwasser AG<br />

Herner Straße 46, 45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 204-0<br />

F<strong>in</strong>anzamt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Westerholter Weg 2 , 45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 583-0<br />

Telefax 0800 10092675340<br />

Amtsgericht Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Grundbuchamt<br />

Reitzenste<strong>in</strong>straße 17-21<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Telefon 02361 585-0, Telefax 02361 585-300<br />

E-Mail poststelle@ag-reckl<strong>in</strong>ghausen.nrw.de<br />

Bauberufsgenossenschaft<br />

der Bauwirtschaft Region Wuppertal<br />

Prävention<br />

Hofkamp 84, 42103 Wuppertal<br />

Telefon 0202 398-0, Telefax 0202 398-5342<br />

E-Mail praevention-dortmund@bgbau.de<br />

Bezirksregierung Münster Dezernat 55<br />

Arbeitsschutz<br />

Gartenstraße 27, 45699 Herten<br />

Telefon 02366 807-0<br />

E-Mail poststelle-re@brms.nrw.de<br />

Bezirksregierung Münster Dezernat 53<br />

Immissionsschutz<br />

Gartenstraße 27, 45699 Herten<br />

Telefon 02366 807-0, Telefax 02366 807-499<br />

E-Mail poststelle-re@brms.nrw.de<br />

Das öffentliche Baurecht<br />

Grundsätzlich unterteilt sich das öffentliche<br />

Baurecht <strong>in</strong> zwei Bereiche, das Planungsrecht<br />

und das Bauordnungsrecht.<br />

Das Planungsrecht<br />

Das Planungsrecht regelt mit dem Baugesetzbuch,<br />

ergänzt durch die Baunutzungsverordnung,<br />

die Verfahren und Inhalte der<br />

kommunalen Bauleitplanung, und hier <strong>in</strong> der<br />

Hauptsache den Bebauungsplänen und dem<br />

Flächennutzungsplan.<br />

Die kommunale Bauleitplanung, bestehend<br />

aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen<br />

trifft Regelungen für das Bodenrecht<br />

und gibt vor, was, wie und wo gebaut werden<br />

darf.<br />

Während der Flächennutzungsplan nur Flächendarstellungen<br />

für Wohnen, Gewerbe, gemischte<br />

Baufl ächen, Sonderbaufl ächen,<br />

Landwirtschaft usw. be<strong>in</strong>haltet, regelt der<br />

Bebauungsplan als „Ortssatzung“ die zulässige<br />

Bebauung sehr detailliert. Im Bebauungsplan<br />

werden z. B. Festsetzungen über die<br />

Baufl ächen, Geschosse, Bauweise bis h<strong>in</strong> zur<br />

Dachneigung getroffen, die auf den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Grundstücken gelten.<br />

E<strong>in</strong> qualifi zierter Bebauungsplan enthält<br />

folgende M<strong>in</strong>destfestsetzungen:<br />

· Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

· überbaubare Grundstücksfl äche<br />

· öffentliche Erschließungsfl ächen<br />

Fehlt e<strong>in</strong>e dieser Festsetzungen, handelt es<br />

sich um e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen Bebauungsplan,<br />

bei dem die fehlende Festsetzung nach dem<br />

Pr<strong>in</strong>zip des E<strong>in</strong>fügens analog § 34 BauGB (s.u.)<br />

beurteilt wird.<br />

11


12<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

„E<strong>in</strong> Ei mag dem anderen<br />

gleichen, aber jeder<br />

Lebenss l ist e<strong>in</strong>zigar g<br />

und unverwechselbar.“<br />

Die Art der baulichen Nutzung ergibt sich aus<br />

den Zulässigkeitskriterien der Baugebietsbeschreibungen<br />

der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO). Die Gebiete s<strong>in</strong>d wie folgt beschrieben:<br />

· Re<strong>in</strong>e, allgeme<strong>in</strong>e und besondere<br />

Wohngebiete und Kle<strong>in</strong>siedlungsgebiete<br />

· Dorf-, Misch- und Kerngebiete<br />

· Gewerbe- und Industriegebiete<br />

· Sondergebiete<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch<br />

die Grund- und Geschossfl ächenzahl (GRZ,<br />

GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse defi niert.<br />

Dabei kann die Zahl der Vollgeschosse ergänzt<br />

oder ersetzt werden durch die Festsetzung<br />

der Trauf- und Firsthöhen und ggf. der Dachneigung.<br />

Durch die „Bauweise“ wird die Art der Bebauung<br />

weitgehend bestimmt. In der offenen<br />

Bauweise (o) ist <strong>in</strong> der Regel mit Grenzabstand<br />

zu bauen (E<strong>in</strong>zelhäuser). Es s<strong>in</strong>d jedoch<br />

auch Doppel- und Reihenhäuser bis zu 50 m<br />

Länge zulässig. In der geschlossenen Bauweise<br />

(g) ist i.d.R. e<strong>in</strong>e grenzständige Bebauung<br />

(ohne seitliche Abstandfl äche) zulässig.<br />

Weiter gehend gibt es noch die Möglichkeit, abweichende<br />

Bauweisen (a) festzusetzen, die im<br />

E<strong>in</strong>zelnen genau beschrieben werden müssen.<br />

Weitere Sonderfestsetzungen s<strong>in</strong>d die Festsetzungen<br />

zu bestimmten Haustypen, wie z.<br />

B. E (E<strong>in</strong>zelhaus), DH (Doppelhaus) oder H<br />

(Hausgruppen).<br />

Denken Sie nicht an e<strong>in</strong>e Immobilie – denken Sie an Raum,<br />

um so zu leben, wie es Ihrem persönlichen S l entspricht.<br />

Ihre Anforderungen s<strong>in</strong>d klar und e<strong>in</strong>fach: Raum zum Leben,<br />

Raum zum Arbeiten, Raum für Entspannung, Raum, um mit<br />

Freunden zusammen zu se<strong>in</strong>.<br />

Um aus Materialien e<strong>in</strong>en lebendigen Lebensraum entstehen<br />

zu lassen, braucht es nicht viel: e<strong>in</strong>en Partner, der Ihnen hil ,<br />

e<strong>in</strong> Umfeld zu scha en, das so <strong>in</strong>dividuell ist wie Sie.<br />

Seien Sie anspruchsvoll – wir s<strong>in</strong>d es auch.<br />

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Sieben Quellen 41 45665 Reckl<strong>in</strong>ghausen T: 0 23 61. 4 99 20 - 0<br />

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Dabei hat die Baugrenze die Bedeutung e<strong>in</strong>es<br />

Rahmens, der nicht überschritten werden<br />

darf, h<strong>in</strong>ter dem man aber zurückbleiben darf.<br />

Die Baul<strong>in</strong>ie dagegen bestimmt, dass auf dieser<br />

festgesetzten L<strong>in</strong>ie der Baukörper platziert<br />

werden muss und vor- und zurückspr<strong>in</strong>gen<br />

i.d.R. nicht zulässig ist.<br />

Die Bebaubarkeit e<strong>in</strong>es Grundstückes wird<br />

jedoch nicht ausschließlich durch den Bebauungsplan<br />

geregelt. In den Bereichen e<strong>in</strong>es<br />

Stadtgebietes, <strong>in</strong> denen ke<strong>in</strong> Bebauungsplan<br />

existiert, gelten die Vorschriften für den<br />

„unbeplanten Innenbereich“ (§34 BauGB) und<br />

den „Außenbereich“ (§35 BauGB).<br />

Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten<br />

Innenbereich (§34 BauGB)<br />

Im unbeplanten Innenbereich, im Zusammenhang<br />

bebauter Ortsteile, ist e<strong>in</strong> Bauvorhaben<br />

zulässig, wenn sich das Vorhaben<br />

· mit der Art se<strong>in</strong>er Nutzung<br />

· und dem Maß der baulichen<br />

Nutzung der Bauweise<br />

· und der überbauten Grundstücksfl ächen<br />

an die vorhandene Umgebung anpasst, sich<br />

e<strong>in</strong>fügt. Darüber h<strong>in</strong>aus muss das Vorhaben<br />

erschlossen se<strong>in</strong>.<br />

Der Begriff des sich E<strong>in</strong>fügens ist dabei häufi g<br />

Gegenstand von unterschiedlichen Standpunkten<br />

zwischen dem Antragsteller, dem<br />

Nachbarn und der Genehmigungsbehörde.<br />

Auch der Umgebungsbereich ist immer<br />

wieder Streitpunkt. Hierbei s<strong>in</strong>d nicht nur<br />

unmittelbar benachbarte Grundstücke zu<br />

betrachten, sondern es ist e<strong>in</strong> größerer, s<strong>in</strong>nvoll<br />

abgegrenzter Bereich zu betrachten.<br />

Baugenehmigung bei Vorhaben im Außenbereich<br />

(§35 BauGB)<br />

Der Außenbereich ist grundsätzlich von der<br />

Bebauung freizuhalten. Ausnahmen bilden<br />

hier privilegierte land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe e<strong>in</strong>schließlich ihrer betrieblichen<br />

Wohngebäude und sonstigen Nutzungen, die<br />

aufgrund ihrer besonderen Art nicht an anderen<br />

Stellen möglich s<strong>in</strong>d (z. B. Kraftwerke,<br />

Kläranlagen, Ziegeleien usw.).<br />

Weitere Begünstigungen ermöglicht der Gesetzgeber<br />

im Rahmen des erweiterten Bestandsschutzes,<br />

wenn öffentliche Belange wie<br />

Immissionsschutz, Wassergefährdung o.ä.<br />

dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Hier<br />

reicht bereits e<strong>in</strong>e relativ ger<strong>in</strong>ge Bee<strong>in</strong>trächtigung,<br />

um e<strong>in</strong>e Genehmigung auszuschließen.<br />

Um dem Strukturwandel der Landwirtschaft<br />

Rechnung zu tragen, gibt es zudem weitergehende<br />

Regelungen, privilegierte Betriebe<br />

e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>maligen Nutzungsänderung zuzuführen.<br />

Diese Nutzungsänderungen sollen<br />

ohne wesentliche bauliche Änderungen vollzogen<br />

werden. Die vorhandene bauliche Anlage<br />

muss im Wesentlichen nach Konstruktion<br />

und Substanz für die Aufnahme der neuen<br />

Nutzung geeignet se<strong>in</strong>. Beispielhaft s<strong>in</strong>d<br />

hier gewerbliche Lager anzusprechen, die ohne zusätzliche E<strong>in</strong>bauten<br />

(Sanitär- und Sozialräume) und ohne ständiges Personal auskommen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere zulässige Nutzungsänderung von privilegierten Betrieben<br />

besteht <strong>in</strong> der Schaffung von Wohnraum. Es s<strong>in</strong>d zu den bestehenden<br />

privilegierten Wohnungen e<strong>in</strong>er noch bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzung drei weitere Wohnungen zulässig, wenn bestimmte<br />

Voraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d. Diese s<strong>in</strong>d u.a., dass das Betriebsgebäude<br />

vor dem 01.05.1990 bestand und im räumlichen Zusammenhang mit<br />

der Hofstätte steht, die landwirtschaftliche Nutzung nicht länger als<br />

fünf Jahre aufgegeben wurde und andere öffentliche Belange der Nutzungsänderung<br />

nicht entgegenstehen. Benachbarte Betriebe dürfen<br />

zudem <strong>in</strong> ihrer Nutzung nicht e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />

Weitere Zulässigkeitskriterien können auch se<strong>in</strong>:<br />

· Ersatzbauten zulässigerweise errichteter Gebäude<br />

· Erweiterungen von zulässigerweise errichteten Wohngebäuden<br />

oder gewerblichen Anlagen<br />

· Kulturlandschaft prägende Gebäude<br />

Vorgezogene Baugenehmigung bei Planreife<br />

Die Vorschrift des § 33 BauGB be<strong>in</strong>haltet die Möglichkeit, sozusagen<br />

vor der Rechtskraft e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes Genehmigungen zu erteilen.<br />

Hiermit hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass<br />

das Bebauungsplanaufstellungsverfahren e<strong>in</strong> relativ langwieriges ist<br />

und dem Bauherrn somit eher ermöglicht wird, se<strong>in</strong>e Bauwünsche zu<br />

realisieren.<br />

Da der §33 BauGB nur positive Tatbestandsmerkmale be<strong>in</strong>haltet, ist<br />

es auch nur möglich, ihn als Genehmigungsgrundlage heranzuziehen.<br />

Sofern die gesetzlich geregelten Voraussetzungen des §33 BauGB nicht<br />

vorliegen, kann er aber nicht als Ablehnungsgrundlage herangezogen<br />

werden. Hier wäre die planungsrechtliche Grundkategorie heranzuziehen,<br />

die sich gleichwohl unter dem §33 BauGB befi ndet; im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

ist dies §34 bzw. 35 BauGB.<br />

Der §33 BauGB kann deswegen nicht zu e<strong>in</strong>er Ablehnung herange zogen<br />

werden, da die Bestimmungen bzw. Festsetzungen e<strong>in</strong>er noch nicht<br />

rechtskräftigen Satzung nicht zur Beurteilung herangezogen werden<br />

können, denn das würde unserem rechtsstaatlichen Pr<strong>in</strong>zip widersprechen.<br />

Formale Voraussetzungen, die jedoch erfüllt se<strong>in</strong> müssen, um Genehmigungen<br />

erteilen zu können, s<strong>in</strong>d die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und die durchgeführte Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange. Dem Vorhaben dürfen aus der<br />

vollzogenen Abwägung ke<strong>in</strong>e Bedenken entgegenstehen.<br />

Dr. jur. Jürgen Kupferschläger Rechtsanwalt und Notar a. D.<br />

Ulf Breitkreuz Rechtsanwalt und Notar<br />

Dr. jur. Ulrich Wiese Rechtsanwalt und Notar<br />

Helmut Legarth Rechtsanwalt<br />

Jörn Dieker Rechtsanwalt<br />

§ RECHTSANWÄLTE §<br />

~ Arbeitsrecht<br />

~ Familienrecht<br />

~ Gesellschaftsrecht<br />

Reitzenste<strong>in</strong>straße 4<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

~ Mietrecht<br />

~ Erbrecht<br />

~ Baurecht<br />

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Fax. 02361 / 1 38 32<br />

~ Strafrecht<br />

~ Sozialrecht<br />

~ Verwaltungsrecht<br />

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<strong>in</strong>fo@kupferschlaeger.de<br />

Baugenehmigung durch Ausnahmen und Befreiungen von<br />

Festsetzungen e<strong>in</strong>es rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

Neben diesen beschriebenen planungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien<br />

gibt es darüber h<strong>in</strong>aus noch die Möglichkeiten, e<strong>in</strong> sonst unzulässiges<br />

Vorhaben durch Ausnahmen und/oder Befreiungen doch noch zu<br />

ermöglichen.<br />

§31 Abs. 1 BauGB be<strong>in</strong>haltet die Möglichkeit, von Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes abzuweichen, sofern solche Ausnahmen ausdrücklich<br />

im Bebauungsplan vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Von den zw<strong>in</strong>genden Festsetzungen des Bebauungsplanes kann gemäß<br />

§31 Abs. 2 im E<strong>in</strong>zelfall befreit werden, wenn bestimmte gesetzlich<br />

geregelte Kriterien vorliegen.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Befreiung s<strong>in</strong>d regelmäßig nachbarschützende Belange zu<br />

würdigen, wenn darüber h<strong>in</strong>aus die Grundzüge der vorliegenden<br />

Planung nicht berührt werden, Gründe des Wohls der Allgeme<strong>in</strong>heit<br />

die Befreiung erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist<br />

oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu e<strong>in</strong>er offenbar nicht<br />

beabsichtigten Härte führen würde.<br />

Das Bauordnungsrecht<br />

Nachdem das Planungsrecht das Was und Wo geregelt hat, regelt das<br />

Bauordnungsrecht <strong>in</strong> der Landesbauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen (BauO NRW) das Wie. Es dient hauptsächlich der Gefahrenabwehr<br />

und dem geregelten Mite<strong>in</strong>ander. In der Hauptsache wird die<br />

Ausführung von baulichen Anlagen (auch wenn sie nicht genehmigungspfl<br />

ichtig s<strong>in</strong>d) festgelegt. Neben den sicherheitstechnischen<br />

Grundsätzen werden weiterh<strong>in</strong> die bauordnungsrechtlichen Verfahren<br />

geregelt und die Verfahrensbeteiligten benannt.<br />

13


14<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

• Elektro<strong>in</strong>stallation<br />

• Antennentechnik<br />

• Telekommunikationstechnik<br />

• Photovoltaik<br />

• Beleuchtung<br />

• Netzwerke<br />

Tel. 02361 303636 • Fax 02361 950024<br />

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Tiroler Strasse 8 • 45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@elektro-draemer.de • Internet: www.elektro-draemer.de<br />

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens<br />

Verursacher bzw. der, der den Anstoß für das<br />

Baugenehmigungsverfahren gibt, ist der Bauherr,<br />

der beabsichtigt, e<strong>in</strong>e bauliche Anlage<br />

zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Er<br />

beauftragt im Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>en bauvorlageberechtigten<br />

Architekten, der auf der Grundlage<br />

des Baurechts (gem. Bau PrüfVO) die Bauantragsunterlagen<br />

fertigt und zusammenstellt.<br />

Im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung<br />

für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

(BauO NRW) fällt gerade dem Architekten, als<br />

fachlichem Erfüllungsgehilfen des Bauherrn,<br />

e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Er hat die Aufgabe,<br />

den Bauherrn <strong>in</strong> allen planungs- und<br />

baurechtlichen Belangen zu beraten. Er trägt<br />

e<strong>in</strong> großes Maß an Verantwortung und hat<br />

alle baurechtlichen Belange eigenverantwortlich<br />

sicherzustellen.<br />

Die Bauvoranfrage<br />

Als Vorprüfung vor e<strong>in</strong>em Baugenehmigungsverfahren,<br />

das e<strong>in</strong>en erheblich höheren Bearbeitungs-<br />

und Prüfungsaufwand mit sich<br />

br<strong>in</strong>gt, kann der Bauherr e<strong>in</strong>e Bauvoranfrage<br />

stellen. Diese dient dazu, planungs- oder bauordnungsrechtliche<br />

E<strong>in</strong>zelfragen, die e<strong>in</strong>em<br />

Vorhaben entgegenstehen könnten, separat<br />

„vor“-prüfen zu lassen.<br />

Die notwendigen Bauvorlagen richten sich <strong>in</strong><br />

der Regel nach der zu prüfenden Frage, die<br />

wiederum so konkret se<strong>in</strong> muss, dass sie von<br />

der Baugenehmigungsbehörde verb<strong>in</strong>dlich<br />

beantwortet werden kann. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

1. Antragsformular mit genauer<br />

Fragestellung<br />

2. Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br />

(Stadtgrundkarte i.M. 1:1000)<br />

3. Name, Adresse des Bauherrn und dessen<br />

Unterschriften auf allen Bauvorlagen<br />

4. Bau- und Betriebsbeschreibung, je nach<br />

Art der Anfrage ggf. Berechnungen,<br />

Stellplatznachweis usw.<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Hardtstraße 3<br />

Der Bauvorbescheid stellt für den Bauherrn<br />

e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Erklärung der Behörde dar,<br />

an die sie im Baugenehmigungsverfahren gebunden<br />

ist. Sie hat e<strong>in</strong>e Gültigkeit von zwei<br />

Jahren. Danach ist e<strong>in</strong> Antrag auf Verlängerung<br />

um jeweils e<strong>in</strong> Jahr zu stellen. Neben<br />

der Klärung von schwierigen planungs- und<br />

bauordnungsrechtlichen Fragen wird die Bauvoranfrage<br />

oft vor Grundstücksverkäufen vom<br />

Käufer vorgeschaltet oder als Option <strong>in</strong> den<br />

Grundstücksverträgen übernommen.<br />

Das Baugenehmigungsverfahren<br />

Mit der Landesbauordnung für das Land<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauO NRW), die am<br />

01.06.2000 e<strong>in</strong>geführt wurde, hat die Landesregierung<br />

e<strong>in</strong>en neuen Verfahrensweg eröffnet,<br />

der dem Bauherren schneller und e<strong>in</strong>facher<br />

zu se<strong>in</strong>er Baugenehmigung verhilft.<br />

Grundsätzlich muss der Bauherr von vier Möglichkeiten<br />

ausgehen:<br />

A. Das Vorhaben ist genehmigungsfrei<br />

(§§ 65 und 66 BauO NRW)<br />

In den Paragraphen 65 und 66 BauO NRW<br />

werden die baulichen Vorhaben und Anlagen<br />

aufgelistet, die ke<strong>in</strong>er Baugenehmigung<br />

bedürfen. Hierunter fallen beispielweise<br />

Nebenanlagen bis 30 cbm umbauten Raumes,<br />

E<strong>in</strong>friedungen bis 2,0 m Höhe auf der Nachbargrenze,<br />

Fahnenmaste und vieles mehr.<br />

Leider können Sie jedoch nicht davon ausgehen,<br />

dass das Vorhaben damit auch zulässig<br />

ist. Oftmals stehen örtliche Satzungen, wie der<br />

Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder<br />

das Nachbarrecht e<strong>in</strong>em Vorhaben entgegen.<br />

Erkundigen Sie sich, bevor Sie ihr Vorhaben<br />

realisieren, bei uns (siehe Sprechzeiten)<br />

und sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn.<br />

B. Genehmigungsfreie Wohngebäude,<br />

Stellplätze und Garagen (§67 BauO NRW)<br />

E<strong>in</strong>e weitere Besonderheit hat die neue BauO<br />

NRW im §67 aufgenommen. Wohngebäude<br />

im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />

Telefon: 02361 - 8495515<br />

Fax: 02361 - 8495517<br />

harms-architekt@googlemail.com<br />

können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ebenfalls genehmigungsfrei se<strong>in</strong>.<br />

Hierzu s<strong>in</strong>d jedoch, wie bei anderen Genehmigungen<br />

auch, entsprechende Bauvorlagen<br />

von Architekten oder anderen Bauvorlagenberechtigten<br />

vorzulegen. Der Fachbereich<br />

Planen, Umwelt, Bauen der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

prüft nur noch die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit dem Bebauungsplan sowie die gesicherte<br />

Erschließung. Sollten Sie dann nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats nach E<strong>in</strong>gang der Bauunterlagen<br />

von der Behörde e<strong>in</strong>e anderslautende<br />

Nachricht erhalten, können Sie mit dem Bauen<br />

beg<strong>in</strong>nen. In der Regel teilen wir Ihnen bereits<br />

vor Ablauf der Frist verb<strong>in</strong>dlich mit, dass<br />

ke<strong>in</strong>e Bedenken bestehen oder dass aufgrund<br />

besonderer Umstände doch e<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Zielsetzung dieser Änderung ist es, das Verfahren<br />

erheblich zu beschleunigen. Es muss<br />

allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, dass<br />

dem Bauherrn und se<strong>in</strong>em Architekten wesentlich<br />

mehr Verantwortung auferlegt werden.<br />

Der Architekt und die Sachverständigen, die<br />

vom Bauherrn e<strong>in</strong>zuschalten s<strong>in</strong>d, tragen die<br />

15


16<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

ENGAGEMENT FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN.<br />

WIR INVESTIEREN IN DIE ENERGIE<br />

DER NÄCHSTEN GENERATION.<br />

Unser Energiebewusstse<strong>in</strong> hat sich <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

grundlegend gewandelt. Wir müssen neu denken und<br />

handeln, um Klimaschutz und Versorgungssicherheit <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen. Deshalb setzen wir immer stärker auf<br />

nachhaltige Energie quellen. Und haben mit RWE Innogy<br />

sogar e<strong>in</strong> spezialisiertes Unternehmen für den beschleunigten<br />

Ausbau erneuerbarer Energien. Dafür wenden wir<br />

im Jahr durchschnittlich m<strong>in</strong>destens 1 Milliarde Euro auf.<br />

www.rwe.de<br />

gesamte Verantwortung für das Vorhaben.<br />

Die zu beauftragenden Sachverständigen für<br />

Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz und<br />

Statik verursachen dem Bauherrn Mehrkosten.<br />

Demgegenüber spart er an Genehmigungsgebühren,<br />

Zeit und ggf. Zwischenfi nanzierungskosten.<br />

Genehmigungspfl ichtige Bauvorhaben<br />

Sollten Sie nach der ersten Prüfung feststellen,<br />

dass Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfrei ist,<br />

unterscheidet die BauO NRW zwei mögliche<br />

Genehmigungsverfahren:<br />

· das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />

· das „normale“ Genehmigungsverfahren<br />

Das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />

(§ 68 BauO NRW)<br />

Dieses „Kle<strong>in</strong>ere“ Genehmigungsverfahren trifft<br />

<strong>in</strong> der Hauptsache zu für Wohngebäude ger<strong>in</strong>ger<br />

und mittlerer Höhe und deren Nebenanlagen,<br />

Garagen, E<strong>in</strong>friedungen, Anschüttungen,<br />

Werbeanlagen und für kle<strong>in</strong>e Sonderbauten.<br />

Der Prüfaufwand der Anträge, die dem vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahren unterliegen, ist für die<br />

Bauaufsichtsbehörde je nach Art des An trages<br />

ger<strong>in</strong>g, da er sich <strong>in</strong>sbesondere im Wohnungsbau<br />

auf die planungsrechtliche Prüfung<br />

und nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang auf das Bauordnungsrecht<br />

beschränkt. Das materielle Baurecht<br />

ist hier verstärkt vom Architekten und<br />

weiteren Sachverständigen für Schall-, Wärme-<br />

und Brandschutz und Statiker sicherzustellen.<br />

Diese Besche<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong><br />

z. T. erst zum Baubeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>zureichen, sodass<br />

durch die Genehmigung das Vorhaben bereits<br />

abgesichert ist.<br />

Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Antrag,<br />

wenn er vollständig und bescheidungsfähig<br />

ist, <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.<br />

Diese Frist darf nur aus wichtigen<br />

Gründen verlängert werden.<br />

Das normale Genehmigungsverfahren<br />

Alle Bauvorhaben, die nicht unter die vorgenannten<br />

Verfahren fallen, unterliegen e<strong>in</strong>em<br />

normalen Genehmigungsverfahren. Diese<br />

Vorhaben s<strong>in</strong>d beispielsweise: große Gewerbebauten,<br />

Geschäftshäuser, Wohnhäuser größeren<br />

Ausmaßes (Hochhäuser) usw.<br />

Diese Häuser unterliegen der gesamt<strong>in</strong>haltlichen<br />

Prüfung.<br />

Baugenehmigungsunterlagen<br />

Je nach Art des notwendigen Verfahrens<br />

(Bauvoranfrage/Bauantrag) ist es für die Genehmigungsbehörde<br />

entscheidend, dass die<br />

e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen vollständig und<br />

unterschrieben s<strong>in</strong>d und dass die Planunterlagen<br />

gut lesbar und zweifelsfrei s<strong>in</strong>d. Je besser<br />

die Unterlagen s<strong>in</strong>d, umso e<strong>in</strong>facher und<br />

schneller wird die Bearbeitung durchgeführt<br />

werden können. Bereits bekannte Probleme,<br />

wie z. B. Befreiungen vom Planungsrecht,<br />

Abweichungen von Baurecht oder schwierige<br />

Brandschutzprobleme, sollten bereits im Vorfeld<br />

mit den zuständigen Sachverständigen/<br />

Sachbearbeitern geklärt werden. In besonderen<br />

Fällen sollten diese E<strong>in</strong>zelfragen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Bauvoranfrage verb<strong>in</strong>dlich geklärt werden.<br />

Die Bau Prüf-Verordnung regelt dazu im<br />

E<strong>in</strong>zelnen, welche Unterlagen notwendig s<strong>in</strong>d<br />

und welche Inhalte <strong>in</strong> den Unterlagen enthalten<br />

se<strong>in</strong> müssen.<br />

Je nach Antragsgegenstand und Antragsart<br />

werden folgende Unterlagen benötigt:<br />

· Antragsvordruck<br />

· statistischer Erhebungsbogen<br />

· Katasterplan<br />

· Lageplan<br />

· Bauzeichnungen<br />

· Baubeschreibung<br />

· Nachweis der Standsicherheit und andere<br />

bautechnischen Nachweise/Gutachten<br />

· Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />

· Berechnung des umbauten Raumes<br />

· Erklärungen des Architekten bzw.<br />

EntwurfsverfassersVertretungsvollmacht<br />

des Architekten bzw. Entwurfsverfassers<br />

(wird empfohlen)<br />

Die Planunterlagen s<strong>in</strong>d – je nach Antragsart –<br />

m<strong>in</strong>destens dreifach e<strong>in</strong>zureichen. Es wird jedoch<br />

empfohlen, vor allem, wenn erkennbar<br />

ist, dass weitere Stellungnahmen externer Behörden<br />

e<strong>in</strong>zuholen s<strong>in</strong>d, die Unterlagen ggf.<br />

5-7-fach e<strong>in</strong>zureichen. Je nach Besonderheit<br />

des Vorhabens s<strong>in</strong>d weitere Planunterlagen,<br />

Berechnungen oder Nachweise vorzulegen.<br />

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die<br />

• •Gewebespanndecke<br />

Gewebespanndecken ken<br />

• Lackspanndecken<br />

• E<strong>in</strong>bauleuchten<br />

• Trockenbau<br />

• Brandschutz<br />

• Dachausbau<br />

• Spachteltechnik<br />

• Lackierung<br />

• Ste<strong>in</strong>teppich<br />

• Berstraße 42 • 45770 Marl • Telefon 02365 8567924<br />

zuständigen Sachbearbeiter, die Ihnen sicherlich die notwendigen Anforderungen<br />

genauer erläutern. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Antragsunterlagen vollständig e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden müssen, da wir sie andernfalls gebührenpfl ichtig zurücksenden<br />

müssen. Es gilt der Grundsatz, dass nur vollständige Anträge bearbeitet<br />

werden können (§ 72 BauO NRW).<br />

Auch für die mit der Landesbauordnung 2000 neu e<strong>in</strong>geführten Verfahren<br />

Baugenehmigungsfreistellung- und erweitertes vere<strong>in</strong>fachtes<br />

Baugenehmigungsverfahren gilt, dass Antragsunterlagen vollständig<br />

e<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d. Bitte beachten Sie die Übersicht der Anlage 1 zu den<br />

e<strong>in</strong>zureichenden Planunterlagen.<br />

Bearbeitung des Bauantrages<br />

Da die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen auch Untere Bauaufsichtsbehörde ist,<br />

kann im Wesentlichen e<strong>in</strong>e Trennung von den Begriffen „Geme<strong>in</strong>de“<br />

und Bauaufsichtsbehörde entfallen. Um e<strong>in</strong>e Abstimmung zwischen<br />

den Ämtern zu vere<strong>in</strong>fachen, wurden weitergehend das Planungsamt,<br />

das die „geme<strong>in</strong>dliche“ Stellungnahme abgibt und das Bauaufsichtsamt<br />

als Untere Bauaufsicht im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen<br />

zusammengefasst.<br />

Der Bauherr bzw. Architekt reicht die unterschriebenen kompletten<br />

Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung e<strong>in</strong>. Der Antrag wird dann<br />

im Bauaufsichtsamt registriert, d. h. er bekommt e<strong>in</strong> Aktenzeichen und<br />

wird der Vorprüfstelle vorgelegt.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er Vorprüfung werden die Vollständigkeit der Antragsunterlagen,<br />

ausreichender Darstellungsgrad sowie Bauvorlageberechtigung<br />

geprüft. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen bzw. gravierenden<br />

Mängeln wird der Antrag gebührenpfl ichtig zurückgewiesen. S<strong>in</strong>d<br />

nur ger<strong>in</strong>gfügige Mängel erkennbar, werden von hier die fehlenden<br />

Angaben nachgefordert und <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung<br />

abgeschickt.<br />

Vertrieb und Montage von:<br />

• Holz-, Glas-, Stahl-Türen<br />

• Garagentore<br />

THG-Türen Handelsgesellschaft mbH<br />

Landwehr 22 Telefon 02361 40786-40 E-Mail <strong>in</strong>fo@thg-tueren.de<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen Telefax 02361 40786-46 Internet www.thg-tueren.de<br />

In der nächsten Prüfungsphase fi ndet die sogenannte Standortprüfung<br />

bzw. planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung statt. Hier wird geprüft<br />

und entschieden, ob die richtige Antragsart (Freistellungsverfahren/<br />

vere<strong>in</strong>f./norm. Genehmigungsverfahren) gewählt worden ist und ob<br />

das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Dabei spielen die Bestimmungen<br />

des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung e<strong>in</strong>e<br />

entscheidende Rolle, so ist z. B. abzuklären, ob:<br />

· Die Festsetzungen e<strong>in</strong>es Bebauungs planes e<strong>in</strong>gehalten werden<br />

oder<br />

· Bauvorhaben sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em im Zusammenhang bebauten Ortsteil<br />

(Innenbereich) befi ndet und es sich nach bestimmten Kriterien<br />

e<strong>in</strong>fügt oder<br />

· e<strong>in</strong>e Außenbereichslage gegeben ist und damit die hierfür relevanten<br />

Bestimmungen abgeprüft werden müssen.<br />

Im Rahmen der Standortprüfung s<strong>in</strong>d auch die Fachbehörden zu hören,<br />

deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diesen Service<br />

übernimmt die Bauaufsichtsbehörde für den Bauherrn. So s<strong>in</strong>d z. B. bei<br />

Bauvorhaben:<br />

· im Außenbereich bzw. Landschaftsschutzgebiet die untere Landschaftsbehörde<br />

des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen,<br />

· zur Errichtung von Gewerbebetrieben<br />

die staatlichen Ämter für Umweltschutz und Arbeitsschutz <strong>in</strong><br />

Herten bzw. Reckl<strong>in</strong>ghausen zu beteiligen.<br />

Die Stellungnahmen s<strong>in</strong>d von der zuständigen Sachbearbeiter<strong>in</strong> oder<br />

dem Sachbearbeiter im Bauaufsichtsamt <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne auszuwerten,<br />

17


18<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

dass ke<strong>in</strong>e gegenläufi gen Aussagen <strong>in</strong> den<br />

später zu fertigenden Bescheid aufgenommen<br />

werden. Begründung hierfür ist, dass<br />

jede Fachbehörde die Stellungnahme nur auf<br />

ihre fachspezifi schen Belange stützen kann.<br />

Auch ist darauf zu achten, dass bei besonders<br />

belastenden Aufl agen e<strong>in</strong>zelner Fachbehörden<br />

die jeweilige Rechtsgrundlage mit anzugeben<br />

ist.<br />

Die bautechnischen Nachweise, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der Standsicherheitsnachweis, s<strong>in</strong>d<br />

je nach Art des Bauvorhabens zu prüfen.<br />

Diesbezüglich hat der Bauherr e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Prüfbesche<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>es staatlich<br />

anerkannten Sachverständigen e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>er Aus fertigung der geprüften Unterlagen<br />

vorzulegen. Vor oder parallel zur Prüfung<br />

der bautechnischen Nachweise erfolgt die<br />

eigentliche bauordnungsrechtliche Prüfung<br />

auf Grundlage der Landesbauordnung, der<br />

darauf aufbauenden Verordnungen und der<br />

allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik.<br />

Die Bauantragsunterlagen werden dann mit<br />

dem Genehmigungsstempel, ggf. mit Grüne<strong>in</strong>tragungen<br />

versehen. Anschließend wird<br />

der Baugenehmigungsbescheid mit Aufl agen<br />

und H<strong>in</strong>weisen gefertigt.<br />

Nur durch das Zusammenwirken von allen am<br />

Bau Beteiligten, die nachfolgend noch e<strong>in</strong>mal<br />

kurz beschrieben werden, kann e<strong>in</strong> Vorhaben<br />

verwirklicht werden. Jeder hat <strong>in</strong> diesem Zusammenwirken<br />

se<strong>in</strong>e Rechte und Pfl ichten zu<br />

erfüllen. Damit das möglichst zur Zufriedenheit<br />

aller geschieht, ist e<strong>in</strong> kooperatives<br />

Mite<strong>in</strong>ander notwendig.<br />

Bauantrag onl<strong>in</strong>e Gekos Onl<strong>in</strong>e<br />

E-Government wird Realität – Realisierung des<br />

papierlosen Vorgangs<br />

Durch Gekos Onl<strong>in</strong>e haben nun Bauherren,<br />

Architekten sowie <strong>in</strong>terne als auch externe<br />

Dienststellen/Behörden die Möglichkeit<br />

· Bauanträge onl<strong>in</strong>e zu stellen<br />

· den Verfahrenstand ihres Bauantrages<br />

mitzuverfolgen<br />

· Stellungnahmen abzugeben<br />

· oder aber mit dem zuständigen<br />

Sach bearbeiter direkt per E-Mail zu<br />

kommunizieren<br />

Was wird benötigt?<br />

· Internetzugang<br />

· Aktenzeichen<br />

· Password<br />

Die fachspezifi schen Anforderungen bestimmter<br />

Benutzgruppen wie Architekten<br />

oder externe Behörden können durch Gekos<br />

Onl<strong>in</strong>e problemlos berücksichtigt werden.<br />

So erhält der Bauherr als Antragsteller zusammen<br />

mit der E<strong>in</strong>gangsbestätigung e<strong>in</strong><br />

Password, mit dem er sich auf e<strong>in</strong>en auf der<br />

Homepage der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen e<strong>in</strong>gerichteten<br />

L<strong>in</strong>k e<strong>in</strong>loggen kann um sich den<br />

aktuellen Verfahrensstand se<strong>in</strong>es Bauantrages<br />

anzusehen:<br />

· S<strong>in</strong>d die Unterlagen vollständig?<br />

· Wann s<strong>in</strong>d sie vervollständigt worden?<br />

· Welche Dienststellen oder Behörden s<strong>in</strong>d<br />

wann beteiligt worden? Wann s<strong>in</strong>d deren<br />

Stellungnahmen e<strong>in</strong>gegangen? Wann ist<br />

die Baugenehmigung erteilt worden?<br />

· Wann ist der Baubeg<strong>in</strong>n, die Rohbau-<br />

bzw. Endabnahme angezeigt worden?<br />

Sämtliche Dokumente (mit Ausnahme der abgegebenen<br />

Stellungnahmen – da diese von<br />

e<strong>in</strong>em Laien ggf. falsch <strong>in</strong>terpretiert werden<br />

könnten) als auch die Planunterlagen können<br />

als PDF-Dokument abgerufen werden.<br />

Architekten, die regelmäßig Bauanträge stellen<br />

erhalten e<strong>in</strong> Password für alle von Ihnen gestellten<br />

Anträge. Sie haben die Möglichkeit<br />

den Antrag onl<strong>in</strong>e zu stellen. Aufgrund der<br />

noch nicht vorhandenen qualifi zierten Signatur<br />

ist es leider weiterh<strong>in</strong> noch notwendig,<br />

diesen <strong>in</strong> Papierform bei der Bauaufsichtsbehörde<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Da die Grunddaten<br />

(Name und Anschrift des Antragstellers, Bauadresse,<br />

Flur und Flurstück(e), Bezeichnung<br />

des Bauvorhabens) bereits durch den Architekten<br />

e<strong>in</strong>gegeben wurden, führt dies zu e<strong>in</strong>er<br />

Zeitersparnis, die der zuständige Sachbearbeiter<br />

für die Prüfung des Bauantrages e<strong>in</strong>setzen<br />

kann.<br />

Die qualifi zierte Signatur befi ndet sich jedoch<br />

derzeit <strong>in</strong> der Testphase und kann <strong>in</strong> wenigen<br />

Monaten e<strong>in</strong>geführt werden, so dass <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

der papierlose Vorgang realisiert<br />

wird.<br />

Interne bzw. externe Dienststellen/Behörden<br />

werden automatisiert per E-Mail beteiligt.<br />

Auch hier gibt es die Möglichkeit, bestimmte<br />

Benutzergruppen e<strong>in</strong>zurichten, die dann ggf.<br />

E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die digitale Akte erhalten. Die<br />

Stellungnahmen werden zum Vorgang abgegeben.<br />

Der Postweg kann hier komplett<br />

entfallen, was wiederum zu e<strong>in</strong>er erheblichen<br />

Zeitersparnis führt.<br />

Die am Bau beteiligten<br />

Der Bauherr<br />

Er ist zunächst der Initiator e<strong>in</strong>es Vorhabens<br />

und trägt die größte Verantwortung. Er beauftragt<br />

zur Erfüllung se<strong>in</strong>er Wünsche e<strong>in</strong>en<br />

Architekten und weitere Fach<strong>in</strong>genieure,<br />

Sachverständige und die bauausführenden<br />

Firmen.<br />

Der Architekt<br />

Er steht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em vertraglichen Verhältnis<br />

zum Bauherrn ihm als se<strong>in</strong> Erfüllungsgehilfe<br />

zur Seite. Vertragsgrundlage zwischen dem<br />

Architekten und dem Bauherrn ist e<strong>in</strong> Werkvertrag<br />

gem. BGB/VOB. Er berät und vertritt<br />

ihn (mit entsprechender Vollmacht) gegenüber<br />

anderen am Bau Beteiligten. Er trägt die<br />

Verantwortung für die fachgerechte, mängelfreie<br />

Erstellung des Vorhabens und für die E<strong>in</strong>haltung<br />

der baurechtlichen Bestimmungen,<br />

soweit sie ihm rechtlich zugeordnet s<strong>in</strong>d.<br />

Die bauausführenden Firmen<br />

(Bauunternehmer)<br />

Sie werden vom Bauherrn beauftragt, das vom<br />

Architekten geplante und konstruierte Vorhaben<br />

gemäß den anerkennten Regeln der Technik<br />

zu erstellen. Er ist verantwortlich für die<br />

Abwicklung der Baumaßnahme und für die<br />

Sicherheit auf der Baustelle. Er wird ebenfalls<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Werkvertrages verpfl ichtet,<br />

e<strong>in</strong> mängelfreies Vorhaben zu er stellen und<br />

erhält dafür den vere<strong>in</strong>barten Preis.<br />

Sachverständige/Gutachter<br />

Im Rahmen der Planung und Ausführung<br />

benötigt der Bauherr weitergehende Fach<strong>in</strong>genieure,<br />

wie z. B. Vermessungs<strong>in</strong>genieure,<br />

Statiker, Sachverständige für Wärme-, Schall-<br />

und Brandschutz. Soweit der Architekt nicht<br />

über entsprechende Qualifi kationen verfügt,<br />

s<strong>in</strong>d die notwendigen Fachleute vom Bauherrn<br />

zu beauftragen.<br />

Welche Gutachten notwendig s<strong>in</strong>d und welche<br />

„anerkannten“ Sachverständige e<strong>in</strong>zuschalten<br />

s<strong>in</strong>d, ergibt sich aus dem Vorhaben und der<br />

Art des Genehmigungsverfahrens.<br />

Die Untere Bauaufsicht<br />

(Genehmigungsbehörde)<br />

Sie ist verpfl ichtet, die entsprechenden Genehmigungen<br />

unter Berücksichtigung der<br />

gesetzlichen Vorgaben zu erteilen, sofern<br />

öffentlich-rechtliche Vorschriften diesen nicht<br />

entgegenstehen (siehe Kapitel Baugenehmigungsverfahren).<br />

Sie hat weiterh<strong>in</strong> die Aufgabe,<br />

die öffentlich-rechtlichen Belange bei<br />

der Durchführung zu überwachen, soweit<br />

diese nicht verfahrensbed<strong>in</strong>gt dem Architekten<br />

oder anderen Sachverständigen zugeordnet<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Die Bauaufsicht wird darüber h<strong>in</strong>aus im Rahmen<br />

der Gefahrenabwehr tätig und wird bei<br />

Verstößen die E<strong>in</strong>haltung des Planungs- und<br />

Baurechts sowie des Baunebenrechts ggf. mit<br />

Ordnungsmaßnahmen durchsetzen.<br />

Die Nachbarn<br />

Der Nachbar hat im Rahmen des Planungs-<br />

und Bauordnungsrechtes den Anspruch, dass<br />

se<strong>in</strong>e Belange berücksichtigt werden. Wenn<br />

die baurechtlichen Bestimmungen der Bauordnung<br />

und des Planungsrechts e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden, kann <strong>in</strong> der Regel davon ausgegangen<br />

werden, dass der Nachbar <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />

öffentlich rechtlichen Belangen nicht berührt<br />

wird.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d aber auch die Bestimmungen<br />

des Nachbarrechtsgesetzes e<strong>in</strong>zuhalten,<br />

die, da diese Privatrecht s<strong>in</strong>d, nicht von<br />

der Genehmigungsbehörde geprüft werden.<br />

Unabhängig von allen Gesetzen und Vorschriften<br />

sollten Sie Ihre Nachbarn von Ihren<br />

Bauabsichten <strong>in</strong> Kenntnis setzen und e<strong>in</strong> gutes<br />

nachbarschaftliches Verhältnis aufbauen.<br />

Denken Sie daran, dass Sie vielleicht mehrere<br />

Jahre/Jahrzehnte Tür an Tür wohnen.<br />

E<strong>in</strong>ige häufi g vorkommende baurechtliche<br />

Begriffe sollen Ihnen im nachfolgenden Kapitel<br />

näher erklärt werden.<br />

Baurechtliche Begriffe<br />

Bebaubarkeit/Erschließung<br />

Weiterh<strong>in</strong> muss das Grundstück, auf dem<br />

gebaut werden soll, an die notwendigen Erschließungsanlagen<br />

angeschlossen werden<br />

können. Damit das Grundstück „erschlossen“<br />

ist, müssen der Kanal, die Straße und die<br />

weiteren Versorgungsanlagen vorhanden se<strong>in</strong><br />

oder <strong>in</strong> absehbarer Zeit fertiggestellt werden.<br />

Straßenbau<br />

Jegliche Umbauarbeiten im öffentlichen<br />

Verkehrsraum, wie z. B. Bordste<strong>in</strong>absenkungen,<br />

Baumfällungen etc. gehen zu Lasten des<br />

Bauherren und s<strong>in</strong>d im Vorfeld mit dem Straßenmeister<br />

im Fachbereich Ingenieurwesen<br />

(Fachbereich 62) abzustimmen (Telefon 02361<br />

50-2714 oder 02361 50-2745).<br />

Bei geplantem Abbruch baulicher Anlagen<br />

ist vor Beg<strong>in</strong>n der Abbrucharbeiten e<strong>in</strong> Ortsterm<strong>in</strong><br />

mit dem Fachbereich Bürger- und<br />

Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr (Fachbereich<br />

31) – und mit Fachbereich Ingenieurwesen<br />

(Fachbereich 62) – Straßenunterhaltung<br />

–, zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zum Thema Entwässerung<br />

Die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen, Fachbereich Ingenieurwesen,<br />

ist Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage.<br />

19


20<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

www.loesekes-ste<strong>in</strong>garten.de CONTAINERDIENST • BAUSTOFFE • NATURSTEINE<br />

Christ<strong>in</strong>e-Englerth-Str. 36 - 40 • 45665 Reckl<strong>in</strong>ghausen-Suderwich • Tel. 0 23 61/98 68-0 • Fax 0 23 61/98 68-50 • <strong>in</strong>fo@loesekes-ste<strong>in</strong>garten.de<br />

Telefon: 02361 - 2 34 58<br />

eMail: <strong>in</strong>fo@krahne-shk.de<br />

Jeder Anschlussberechtigte als auch Anschlusspfl<br />

ichtige muss, wenn e<strong>in</strong> Anschluss<br />

an die öffentliche Abwasseranlage erfolgen<br />

soll, entsprechend der Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen e<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren<br />

durchführen. Hierzu ist e<strong>in</strong><br />

Entwässerungsantrag zu stellen.<br />

Der Entwässerungsantrag besteht aus:<br />

· aktueller Lageplan oder aktueller Auszug<br />

aus der Stadtgrundkarte mit Kennzeichnung<br />

des betreffenden Grundstückes<br />

· Darstellung der untersten Entwässerungsebene<br />

(Keller- oder Erdgeschoss) mit allen<br />

Leitungen (Schmutz-, Regen-, Mischwasser)<br />

sowie Abwasserbehandlungsanlagen<br />

wie z. B. Fett-, Benz<strong>in</strong>- oder Ölabscheider,<br />

Rückhalteanlagen etc.; Kennzeichnung<br />

nach Bestand und Planung<br />

· Schnittzeichnung durch die Hauptanschlussleitung<br />

zwischen Gebäude und<br />

städtischem Kanal mit den erforderlichen<br />

Höhenangaben wie OKFE (Oberkante<br />

Fußboden Erdgeschoss), KD (Kanaldeckel)<br />

und KS (Kanalsohle) des Revisionsschachtes<br />

und der beiden angrenzenden<br />

Schächte der städt. Kanalisation<br />

· Für Gewerbe- und Industriebetriebe ist<br />

e<strong>in</strong>e Betriebsbeschreibung erforderlich,<br />

aus der ersichtlich ist, ob abwassertechnische<br />

Prozesse stattfi nden und ob die<br />

entsprechenden Parameter der Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Entwässerungsanträge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> m<strong>in</strong>d. 2facher<br />

Ausfertigung e<strong>in</strong>zureichen. Nach Prüfung<br />

beim Fachbereich Ingenieurwesen (Fachbereich<br />

62), Abteilung Tiefbau – 62/34 – wird<br />

der Entwässerungsantrag mit Prüfvermerk<br />

versehen. E<strong>in</strong> geprüftes Exemplar erhält der<br />

Antragsteller mit der Anschlussgenehmigung<br />

zurück.<br />

Münsterstraße 14<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Mobil: 0172 - 2 81 11 37<br />

www.krahne-shk.de<br />

seit 1905<br />

Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage<br />

dürfen erst nach Vorliegen der Anschlussgenehmigung<br />

entsprechend den genehmigten<br />

Plänen ausgeführt werden.<br />

Wer Anschlussarbeiten ohne Anschlussgenehmigung<br />

ausführt, handelt ordnungswidrig,<br />

was entsprechend Abwasserbeseitigungssatzung<br />

mit e<strong>in</strong>er Geldbuße geahndet werden<br />

kann.<br />

Weiterh<strong>in</strong> dürfen Kanalanschlussarbeiten im<br />

öffentlichen Bereich ausschließlich durch bei<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen zugelassene Fachfi<br />

rmen ausgeführt werden. Die Liste mit den<br />

zurzeit zugelassenen Fachfi rmen kann beim<br />

Fachbereich Ingenieurwesen (Fachbereich 62),<br />

Abteilung Tiefbau, Telefon 02361 50-2725<br />

oder 02361 50-2726, angefordert werden.<br />

Baugrunduntersuchungen<br />

Damit Sie später auf sicherem Grund Bauen<br />

können, wird für Ihr Bauvorhaben e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Baugrunderkundung notwendig.<br />

Die Gründung e<strong>in</strong>es Hauses erfordert gesicherte<br />

Erkenntnisse über die Tragfähigkeit der<br />

Boden schichten und die Grundwasserverhältnisse.<br />

Die Baugrunduntersuchung<br />

dient <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie:<br />

· der allgeme<strong>in</strong>en Beschreibung der Bodenverhältnisse<br />

und der Grundwassersituation<br />

· erdstatischen Nachweisen (Lagerungsdichte,<br />

Tragfähigkeit)<br />

· e<strong>in</strong>er zusammenfassenden Beurteilung<br />

der Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />

· Vorschlägen für bautechnische oder konstruktive<br />

Maßnahmen<br />

Mittels Rammkernsondierungen werden Bodenprofi<br />

le erstellt, die Auskunft über den<br />

Aufbau des Untergrund und se<strong>in</strong>es Zustandes<br />

Handwerk<br />

+ Handel<br />

Seniorengerechte Bäder<br />

und moderne Heiztechnik<br />

sowie Informationen über die Grundwassersituation<br />

geben. Im Bedarfsfall werden Bodenproben<br />

entnommen und auf bodenmechanische<br />

Parameter untersucht.<br />

Rammsondierungen geben zusätzlichen Aufschluss<br />

über die Lagerungsdichte im Baubereich.<br />

Regenwasserversickerung<br />

Gemäß § 51 a Landeswassergesetz NRW soll<br />

Niederschlagswasser von Grundstücken möglichst<br />

nicht <strong>in</strong> die Kanalisation abgeleitet,<br />

sondern vor Ort versickert bzw. e<strong>in</strong>em nahegelegenen<br />

Gewässer zugeführt werden.<br />

Bevor e<strong>in</strong>e Versickerungsanlage geplant werden<br />

kann, s<strong>in</strong>d besonders die für e<strong>in</strong>e Versickerung<br />

erforderlichen hydrogeologischen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen mittels Feldarbeiten<br />

(Bohrlochversickerung oder Schurfversickerung)<br />

zu ermitteln:<br />

· ausreichende Wasserdurchlässigkeit des<br />

Bodens (Durchlässigkeitsbeiwert kf)<br />

· e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand zwischen der Sohle<br />

der Versickerungsanlage und dem höchsten<br />

Grundwasserstand<br />

In Abhängigkeit dieser Ergebnisse kann für den<br />

Standort e<strong>in</strong>e geeignete Anlage zur Regenwasserversickerung<br />

geplant und <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

Für die Regenwasserversickerung ist e<strong>in</strong> separater<br />

Antrag zu stellen und bei der „Unteren<br />

Wasserbehörde“ des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Der Antrag kann auch mit<br />

dem Bauantrag gestellt werden, wird aber<br />

durch den Fachbereich 62/34 an die „Untere<br />

Wasser behörde“ des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

weitergeleitet. Der Antrag kann auch mit dem<br />

Bauantrag erstellt werden, wird aber durch<br />

den Fachbereich 62/34 an die „Untere Wasserbehörde“<br />

weitergeleitet.<br />

Altlastenuntersuchungen<br />

Wollen Sie e<strong>in</strong> Grundstück, bei dem Altlastenverdacht<br />

besteht, bebauen, können Ihnen u. U.<br />

hohe Kosten entstehen. Um dies zu vermeiden,<br />

werden im Vorfeld qualifi zierte und den<br />

Erforder nissen angepasste Untersuchungen<br />

durchgeführt, sowie ggf. geeignete Sanierungsmaßnahmen<br />

ausgewählt. Dies bietet Ihnen<br />

Planungssicherheit und Kostentransparenz.<br />

Entwässerung im Baugenehmigungsverfahren<br />

Die Entwässerungsunterlagen werden aufgrund<br />

der Novellierung der Bauordnung nicht<br />

mehr im Baugenehmigungsverfahren geprüft.<br />

Die Entwässerungsunterlagen müssen daher<br />

direkt der Abteilung 62/34 zugeleitet werden,<br />

die dem Fachbereich 62 unterstellt ist. Die Unterlagen<br />

werden dort geprüft und genehmigt.<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Unabhängig von der Bauantragsart, d. h. Freistellung,<br />

vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren, generelles<br />

Genehmigungsverfahren, ist entsprechend Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

grundsätzlich e<strong>in</strong> Entwässerungsantrag<br />

zur Erlangung der Anschlussgenehmigung an<br />

die öffentliche Abwasseranlage erforderlich.<br />

Planenden Architekten/Ingenieuren/Bauträgern<br />

wird geraten, sich im Vorfeld mit dem Fachbereich<br />

Ingenieurwesen (Fachbereich 62)<br />

Sachgebiet- Haus- und Grundstücksentwässerung,<br />

Telefon 02361 50-2725 oder -2726,<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen und grundsätzliche<br />

Fragen abzuklären, damit Probleme bei der<br />

Antragsausarbeitung frühzeitig ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

So s<strong>in</strong>d z.B. Aufl agen wie Regenwasserrückhaltung<br />

und gedrosselte E<strong>in</strong>leitung von Regenwasser<br />

<strong>in</strong> die Kanalisation aufgrund hydraulischer<br />

Überlastung des Vorfl utkanals<br />

oder e<strong>in</strong>e Regenwasserversickerung oder<br />

Abwasserbehandlungsanlagen möglich. Auch<br />

sollte zw<strong>in</strong>gend das Vorhandense<strong>in</strong> der städt.<br />

Kanalisation im Bereich des Baugrundstückes<br />

abgeklärt werden.<br />

Abstandfl ächen (§6 BauO NRW)<br />

Abstandfl ächen s<strong>in</strong>d die Flächen, die vor oberirdischen<br />

Gebäuden freizuhalten s<strong>in</strong>d, wenn<br />

die Gebäude nicht unmittelbar ane<strong>in</strong>ander<br />

gebaut werden. Die Abstandfl ächen dienen<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie der Sicherheit der Gebäude,<br />

um die Ausbreitung von Bränden zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollen sie aber auch die<br />

Belichtung (gesunde Wohnverhältnisse)<br />

sicherstellen und das soziale Mite<strong>in</strong>ander<br />

gewährleisten.<br />

Die Berechnung der Abstandfl äche erfolgt<br />

nach den Vorschriften des § 6 BauO NRW.<br />

Der M<strong>in</strong>destabstand beträgt demnach 3,00 m<br />

und ist auf dem eigenen Grundstück unterzubr<strong>in</strong>gen<br />

(Ausnahme: bis zur Mitte z. B. von öffentlichen<br />

Flächen – siehe auch unter Baulast).<br />

Abweichungen (§ 73 BauO NRW)<br />

Entspricht e<strong>in</strong> Vorhaben nicht den materiellen<br />

Anforderungen der Bauordnung, kann die<br />

Genehmigungsbehörde Abweichungen unter<br />

Würdigung der öffentlichen und nachbarlichen<br />

Interessen zulassen.<br />

Der Antragsteller hat dazu nachzuweisen,<br />

dass dem Zwecke dieser Anforderung auf andere<br />

geeignete Weise entsprochen wird.<br />

Arbeitsstätten<br />

Werden Arbeitsstätten geschaffen und somit<br />

Arbeitnehmer beschäftigt, so s<strong>in</strong>d zum Schutze<br />

der Arbeitnehmer besondere bauliche<br />

und technische Anforderungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Diese betreffen nicht nur den unmittelbaren<br />

Arbeitsplatz, sondern auch die notwendigen<br />

Sozial- und Sanitärräume. Die Belange des<br />

Arbeitsschutzes werden vom Staatlichen Amt<br />

für Arbeitsschutz (StAfA) <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

wahrgenommen. Dies überprüft und berät<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung<br />

und -richtl<strong>in</strong>ien und der Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Aufenthaltsräume (§2 und §48 BauO NRW)<br />

Räume, die dazu bestimmt s<strong>in</strong>d, dass sich <strong>in</strong><br />

ihnen ständig, also nicht nur vorübergehend,<br />

Menschen aufhalten, werden als Aufenthaltsräume<br />

bezeichnet. Aufenthaltsräume s<strong>in</strong>d<br />

z. B. Wohn-, K<strong>in</strong>der-, Schlaf- und Arbeitszimmer,<br />

Küchen usw. Ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsräume<br />

demgegenüber s<strong>in</strong>d Bäder, WCs, Hobbyräume,<br />

Abstellräume usw. An Aufenthaltsräume<br />

werden konkrete Anforderungen gestellt,<br />

sodass ke<strong>in</strong>e gesundheitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

e<strong>in</strong>treten werden.<br />

21


22<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Diese Anforderungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>desthöhe<br />

der Räume, Fenster, die m<strong>in</strong>destens 1/8<br />

der Grundfl äche aufweisen und ausreichend<br />

Rettungswege (wichtig bei Aufenthaltsräumen<br />

im Keller und Dach).<br />

Baulast (§ 83 BauO NRW)<br />

Entspricht e<strong>in</strong> Vorhaben nicht den Vorschriften<br />

des Baurechts, kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen der<br />

Mangel durch E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er öffentlichrechtlichen<br />

Sicherung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Baulast<br />

geheilt werden. Baulasten s<strong>in</strong>d z. B. die<br />

Übernahme e<strong>in</strong>er Abstandfl äche auf dem<br />

benachbarten Grundstück, Wegerechte,<br />

die zur Erschließung des Grundstücks führen,<br />

Stellplätze auf anderen Grundstücken usw.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Baulast gibt es regelmäßig e<strong>in</strong> begünstigtes<br />

und e<strong>in</strong> belastetes Grundstück.<br />

Dazu haben sich beide Grundstückseigentümer<br />

verb<strong>in</strong>dlich vor der Baugenehmigungsbehörde<br />

zu verpfl ichten. Diese Verpfl ichtung<br />

wird als Urkunde ausgefertigt und <strong>in</strong> der<br />

Baulastenkartei geführt. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s<br />

Grundbuch ist nicht erforderlich, jedoch oftmals<br />

ratsam.<br />

Brandschutz<br />

Speziell dem Brandschutz sollte jeder Bauherr<br />

und Architekt e<strong>in</strong>en hohen Stellwert e<strong>in</strong>räumen,<br />

da es um Ihre eigene Sicherheit geht.<br />

Um der Entstehung und Ausbreitung von<br />

Feuer und Rauch wirksam entgegenzutreten,<br />

s<strong>in</strong>d Anforderungen an das Objekt auf dem<br />

Grundstück, an die e<strong>in</strong>zelnen Bauteile (Wände,<br />

Decken, Dächer usw.) und die Materialien gestellt<br />

worden. Auch funktionale Aufteilung<br />

der Räume im Haus und deren Erreichbarkeit<br />

im Falle e<strong>in</strong>es Brandes ist berücksichtigt.<br />

Bei Wohngebäuden ger<strong>in</strong>ger Höhe, die im<br />

Rahmen der Freistellung oder im vere<strong>in</strong>fachten<br />

Genehmigungsverfahren bearbeitet werden,<br />

hat der Architekt den baulichen Brandschutz<br />

zu garantieren. Bei allen anderen Gebäuden<br />

ist diese Besche<strong>in</strong>igung durch e<strong>in</strong>en staatlich<br />

anerkannten Brandschutzsachverständigen<br />

sicherzustellen, der auch die Bauausführung<br />

begleitet, ausgenommen s<strong>in</strong>d die kle<strong>in</strong>en<br />

Sonder bauten.<br />

Bei bestimmten Bauvorhaben ist die Vorlage<br />

e<strong>in</strong>es Brandschutzkonzeptes erforderlich,<br />

welches von der Bauaufsichtsbehörde oder<br />

von e<strong>in</strong>em von der Bauaufsichtsbehörde zu<br />

beauftragenden Sachverständigen geprüft wird.<br />

Geschosse/Vollgeschosse (§ 2 BauO NRW)<br />

Gebäudeebenen werden als Geschosse bezeichnet.<br />

Geschosse, deren Deckenoberkante<br />

im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberkante<br />

h<strong>in</strong>ausragt und die e<strong>in</strong>e Höhe<br />

von m<strong>in</strong>d. 2,30 m aufweisen, werden als Voll-<br />

geschosse bezeichnet. Dachgeschosse s<strong>in</strong>d<br />

dann Vollgeschosse, wenn sie bei geneigten<br />

Dachfl ächen über mehr als ¾ der Grundfl äche<br />

des darunterliegenden Geschosses e<strong>in</strong>e Höhe<br />

von 2,30 m aufweisen. Bei Staffelgeschossen<br />

gilt hier die Berechnungsgrundlage 2 /3 entsprechend.<br />

Gestaltungssatzung<br />

Neben den Bebauungsplänen s<strong>in</strong>d im Stadtgebiet<br />

mehrere Bereiche, an die besondere<br />

Gestaltungsanforderungen zu stellen s<strong>in</strong>d,<br />

mit Gestaltungssatzungen überplant. Diese<br />

Satzung ist ebenso wie der Bebauungsplan<br />

e<strong>in</strong>e kommunale Satzung, die auf Grundlage<br />

des BauGB und der BauO NRW vom Rat der<br />

Stadt erlassen worden ist.<br />

In Bereichen, <strong>in</strong> denen Gestaltungssatzungen<br />

gelten, s<strong>in</strong>d erhöhte Anforderungen an das<br />

äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild von Gebäuden, baulichen<br />

Anlagen und die Gestaltungssatzung<br />

zu stellen.<br />

Rettungswege<br />

Jede Nutzungse<strong>in</strong>heit ist so anzulegen, dass<br />

sie aus jedem Geschoss über m<strong>in</strong>destens zwei<br />

Rettungswege erreichbar ist.<br />

Diese Forderung soll garantieren, dass im<br />

Brandfall m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Rettungsweg zur<br />

Verfügung steht. Der erste Rettungsweg<br />

führt i.d.R. durch e<strong>in</strong>en eigenen Treppenraum<br />

(Ausnahme: Gebäude mit nicht mehr als zwei<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten).<br />

Der 2. Rettungsweg kann je nach Gebäudenutzung<br />

und Höhe e<strong>in</strong> von der Feuerwehr anleiterbarer<br />

Bereich se<strong>in</strong>, der von den zu rettenden<br />

Personen sicher erreicht werden kann.<br />

Teilungsgenehmigung (§ 8 BauO NRW)<br />

Beabsichtigt e<strong>in</strong> Grundstückseigentümer se<strong>in</strong><br />

Grundstück, z. B. zum Zwecke der Veräußerung,<br />

zu teilen, so hat er auch dieses Anliegen<br />

von der Unteren Baugenehmigungsbehörde<br />

genehmigen zu lassen. Mit dieser Teilungsgenehmigung<br />

kann er beim Katasteramt die<br />

neuen Flurstücksbezeichnungen e<strong>in</strong>tragen<br />

lassen und anschließend die Teilung beim<br />

Grundbuchamt beim Amtsgericht vollziehen<br />

lassen.<br />

Da die Teilung <strong>in</strong>haltlich exakt, vermessungstechnisch<br />

e<strong>in</strong>wandfrei durchgeführt werden<br />

muss, ist damit vom Antragsteller e<strong>in</strong><br />

öffent lich bestellter Vermessungs<strong>in</strong>genieur zu<br />

beauftragen. Die häufi gsten Fragen werfen<br />

oftmals die beabsichtigten Änderungen der<br />

Nutzung von Gebäuden und Grundstücken<br />

auf.<br />

An erster Stelle steht hier die Frage: Wann<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>e Nutzungsänderung –<br />

wann nicht?<br />

Die Nutzungsänderung<br />

E<strong>in</strong>e Nutzungsänderung ist – unabhängig davon,<br />

ob mit ihr bauliche Veränderungen verbunden<br />

s<strong>in</strong>d – die Änderung der genehmigten<br />

Benutzungsart e<strong>in</strong>er baulichen Anlage oder<br />

Fläche. Die ursprüngliche Baugenehmigung<br />

g<strong>in</strong>g von e<strong>in</strong>er bestimmten Nutzungsart aus,<br />

die alle<strong>in</strong> als legal zu betrachten ist.<br />

Jeder spätere Änderung dieser genehmigten<br />

Nutzungsart ist i. d. R. erneut genehmigungsbedürftig.<br />

Beispiele für Änderungen<br />

(nicht abschließend):<br />

Metallbau <strong>in</strong> Tischlerei<br />

K<strong>in</strong>osaal <strong>in</strong> Spielhalle<br />

Trockenboden, Garage <strong>in</strong> Wohnraum<br />

Garage <strong>in</strong> Lagerraum<br />

Geräteschuppen <strong>in</strong> Gartenhaus<br />

Hühnerstall <strong>in</strong> Garage<br />

Wohnung <strong>in</strong> Büroräume<br />

Ke<strong>in</strong>e Nutzungsänderung stellen dar:<br />

E<strong>in</strong>zelh. Bekleidung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelh. Spielzeug<br />

Schlafraum <strong>in</strong> Wohnraum<br />

Imbiss (griechisch) <strong>in</strong> Imbiss (italienisch)<br />

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Oftmals stellt sich die Frage, welche Unterlagen<br />

zur baurechtlichen Prüfung e<strong>in</strong>er beabsichtigten<br />

Nutzungsänderung beizufügen<br />

s<strong>in</strong>d. Diesbezüglich wird Ihnen die Bauaufsichtsbehörde<br />

weiterhelfen können.<br />

Orientierungshilfe für Bauherren: Neues Onl<strong>in</strong>e-Tool zum EEWärme-Gesetz<br />

Die EnergieAgentur.NRW hat e<strong>in</strong> Info-Tool entwickelt, das über die Nutzungsvarianten<br />

Erneuerbarer Energien sowie mögliche Alternativen im<br />

Rahmen der gesetzlichen Verpfl ichtungen für Neubauten <strong>in</strong>formiert.<br />

Wer Bauherr ist oder bald werden möchte, erhält wichtige H<strong>in</strong>weise,<br />

wie sich an e<strong>in</strong>em Neubau die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-<br />

Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen lassen.<br />

Am 1. Januar 2009 ist das EEWärmeG <strong>in</strong> Kraft getreten. Das Ziel des<br />

Gesetzes ist, e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />

ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung<br />

von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Denn das<br />

dient dem Klimaschutz, bewirkt e<strong>in</strong>e Schonung fossiler Ressourcen und<br />

die M<strong>in</strong>derung der Abhängigkeit von Energieimporten.<br />

Der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme<br />

(Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) soll bis zum Jahr<br />

2020 auf 14 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel bundesweit zu<br />

erreichen, müssen Bauherren seit dem 1. Januar 2009 dafür sorgen,<br />

dass e<strong>in</strong> bestimmter M<strong>in</strong>destanteil vom Wärmeenergiebedarf des neu<br />

errichteten Gebäudes durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Den<br />

Eigentümern bleibt dabei die Wahlfreiheit, ob Sie beispielsweise e<strong>in</strong>e<br />

Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung,<br />

e<strong>in</strong>e Holzpelletheizung, e<strong>in</strong>e Wärmepumpe, oder e<strong>in</strong> Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) nutzen.<br />

Die Anforderungen des EEWärmeG lassen sich alternativ durch den<br />

E<strong>in</strong>satz von Nah- und Fernwärme mit e<strong>in</strong>em bestimmten Anteil aus<br />

Erneuerbaren Energien, Abwärme, KWK-Anteil (KWK = Kraft-Wärme-<br />

Kopplung) oder durch e<strong>in</strong>en verbesserten Wärmeschutz der Gebäudehülle<br />

erfüllen. Auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Maßnahmen ist<br />

möglich. Diese neue Vorschrift gilt für die meisten Wohn- und Nichtwohngebäude.<br />

Das Tool fi ndet sich im Internet unter:<br />

www.energieagentur.nrw.de/eewaermegesetz<br />

Das EE-Wärme-Gesetz<br />

Um die Anforderungen des EE-Wärme-Gesetzes zu erfüllen, können Sie<br />

pr<strong>in</strong>zipiell die nachfolgenden Techniken e<strong>in</strong>setzen:<br />

· Nutzung von Solarenergie<br />

· Nutzung von Nah- und Fernwäre<br />

· Nutzung von KWK<br />

· Nutzung von Abwärme<br />

· Nutzung von Biomasse<br />

· Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme<br />

· Maßnahmen zur E<strong>in</strong>sparung von Energie<br />

Nutzung von Solarenergie<br />

Thermische Solaranlagen verfügen heute über e<strong>in</strong> hohes Maß an technischer<br />

Zuverlässigkeit und Effi zienz. Der am häufi gsten verbreitete<br />

E<strong>in</strong>satzbereich von thermischen Solaranlagen ist die Brauchwassererwärmung.<br />

Aber auch die Unterstützung der Heizungsanlage kann bei<br />

Wohngebäuden s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Um die Anforderungen des EEWärmeG<br />

zu erfüllen, müssen Sie e<strong>in</strong>e Solaranlage mit e<strong>in</strong>er Fläche von m<strong>in</strong>destens<br />

vier m² <strong>in</strong>stallieren.<br />

Grundsätzlich ist es aber auch möglich, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Solaranlage zu<br />

<strong>in</strong>stallieren und als Ausgleich dafür z.B. zusätzliche Maßnahmen zur<br />

E<strong>in</strong>sparung von Energie durchzuführen.<br />

Textquelle: EnergieAgentur.NRW<br />

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23


24<br />

Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Solarwärme, Solarthermie<br />

Die Geschichte des Sonnenkollektors<br />

Ausgelöst durch den Schock der ersten Ölkrise<br />

setzten Mitte der Siebzigerjahre vielfältige<br />

Aktivitäten e<strong>in</strong>, brauchbare Konzeptionen für<br />

die Solarenergienutzung zu entwickeln. Die<br />

erste Anlagengeneration brachte aber zunächst<br />

Ernüchterung. In den achtziger Jahren<br />

verschwand die Solartechnik nahezu aus dem<br />

Blickfeld der Öffentlichkeit. Trotzdem vollzog sich <strong>in</strong> dieser Zeit e<strong>in</strong>e<br />

„Professionalisierung“ der Branche.<br />

Aktuelle Situation<br />

Der solare Wärmemarkt ist sehr dynamisch. Das jährliche Wachstum<br />

liegt derzeit bei rund 20 Prozent. Bei e<strong>in</strong>em Absatz von e<strong>in</strong>er dreiviertel<br />

Million Quadratmeter Kollektorfl äche im Jahr 2006 hat sich seit Beg<strong>in</strong>n<br />

der Neunzigerjahre der Markt mehr als verzehnfacht. Mehr als 15.000<br />

sichere Arbeitsplätze wurden geschaffen. Deutschland ist heute weltweit<br />

der größte Markt für solarthermische Anlagen. Zahlreiche, vor<br />

allem mittelständische Unternehmen bieten thermische Solaranlagen<br />

an und <strong>in</strong>stallieren sie vor Ort.<br />

Solaranlagen zur Tr<strong>in</strong>kwassererwärmung und zur Raumheizung verfügen<br />

heute über e<strong>in</strong> hohes Maß an technischer Zuverlässigkeit und Effi zienz.<br />

Langzeituntersuchungen haben gezeigt, dass solarthermische Anlagen<br />

auch nach zwanzig Jahren wie am ersten Tag zuverlässig Wärme erzeugen.<br />

Inzwischen wurden auf europäischer Ebene auch e<strong>in</strong>heitliche<br />

Normen und Qualitätsanforderungen für Solaranlagen festgelegt.<br />

Der Umweltvorteil<br />

In unseren Breiten produziert e<strong>in</strong>e 6 m²-Standard-Kollektoranlage rund<br />

2.200 kWh Nutzwärme pro Jahr. Wird so die Wärmebereitstellung e<strong>in</strong>es<br />

konventionellen Gaskessels ersetzt, so werden der Umwelt jährlich<br />

500 kg Kohlendioxid erspart. Bei e<strong>in</strong>er Ölheizung s<strong>in</strong>d es 700 kg und<br />

beim Ersatz e<strong>in</strong>er Warmwasserbereitung mittels Strom <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen sogar 2.350 kg. Nach etwa e<strong>in</strong>em Jahr hat die Solaranlage<br />

die Energiemenge produziert, die für ihre Produktion benötigt wurde.<br />

Technik und Funktionsweise<br />

Der Kollektor e<strong>in</strong>er thermischen Solaranlage hat die Aufgabe e<strong>in</strong>en<br />

möglichst großen Teil der e<strong>in</strong>fallenden Strahlung e<strong>in</strong>zufangen und <strong>in</strong><br />

Wärme umzuwandeln.<br />

Onl<strong>in</strong>e-Förderrechner Photovoltaik der EnergieAgentur.NRW<br />

E<strong>in</strong>en ersten Überblick über die Fördermöglichkeiten sowie über E<strong>in</strong>speisevergütungen<br />

und den zu erwartenden Ertrag e<strong>in</strong>er Photovoltaik-<br />

Anlage gibt der Onl<strong>in</strong>e-Förderrechner Photovoltaik der EnergieAgentur.<br />

NRW.<br />

Fragen zum Onl<strong>in</strong>e-Förderrechner Photovoltaik beantworten Ihre<br />

Ansprechpartner:<br />

Dipl.-Ing. Gerald Orlik, Beratung Unternehmen<br />

Telefon 0202 24552-33<br />

E-Mail orlik@energieagentur.nrw.de<br />

Dipl.-Ing. Thomas Gentzow, Energieberatung Unternehmen<br />

Telefon 0211 86642-295<br />

E-Mail gentzow@energieagentur.nrw.de<br />

Textquelle: EnergieAgentur.NRW<br />

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1. Die Z<strong>in</strong>sen s<strong>in</strong>d weiter niedrig<br />

Die Hypothekenz<strong>in</strong>sen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den vergangenen Jahren gefallen und<br />

befi nden sich auf e<strong>in</strong>em Tiefstand. Zehnjährige Darlehen s<strong>in</strong>d heute<br />

zu e<strong>in</strong>em Z<strong>in</strong>ssatz von etwa 3,9% zu bekommen (Stand: Anfang<br />

Februar 2011). Zum Vergleich: Der langjährige Durchschnittswert<br />

von zehnjährigen Hypothekendarlehen liegt bei mehr als 7%. Käufer<br />

sollten die derzeitige Z<strong>in</strong>sersparnis nutzen, um ihre Kredite schneller<br />

zu tilgen. Denn es ist ungewiss, wie teuer die Anschlussfi nanzierung<br />

wird. Bei e<strong>in</strong>er Tilgung von e<strong>in</strong>em Prozent dauert es gut 38 Jahre,<br />

bis das Darlehen zurückgezahlt ist. Wird die Tilgung aber auf zwei<br />

Prozent erhöht, reduziert sich die Zeit auf rund 27 Jahre.<br />

2. Vergleichsweise leicht erschw<strong>in</strong>glich<br />

Niedrige Z<strong>in</strong>sen führen dazu, dass Immobilieneigentum für vergleichsweise<br />

viele Menschen erschw<strong>in</strong>glich ist. H<strong>in</strong>zu kommt das<br />

moderate Preisniveau <strong>in</strong> Deutschland. Während die Preise <strong>in</strong> fast<br />

allen europäischen Ländern – trotz Krise – noch immer deutlich über<br />

dem Niveau von 1995 liegen, haben sich deutsche Wohnimmobilien<br />

seitdem im Schnitt nur ger<strong>in</strong>gfügig verteuert. Der Erschw<strong>in</strong>glichkeits<strong>in</strong>dex,<br />

den das Center for Real Estate Studies (CRES) für den IVD<br />

ermittelt hat, weist historisch die besten Bed<strong>in</strong>gungen für den<br />

Erwerb von Immobilien <strong>in</strong> Deutschland aus.<br />

3. Steigende Preise und Mieten<br />

Steigende Mieten und Wertsteigerungspotenziale machen Wohnimmobilien<br />

attraktiv. Im Durchschnitt erhöhten sich die Mieten für<br />

Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert im Jahr 2010 um 2,4%.<br />

Besonders groß war das Mietpreiswachstum <strong>in</strong> den Großstädten.<br />

In Leipzig erhöhten sich die Neubaumieten um 8%, <strong>in</strong> Nürnberg um<br />

sieben und <strong>in</strong> Kiel, Mannheim, Erlangen, Frankfurt am Ma<strong>in</strong>, Würzburg<br />

und Augsburg um 5%. Wachsende Mieten führen zu steigenden<br />

Renditen – <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn die Immobilie noch preisgünstig<br />

e<strong>in</strong>gekauft worden ist. Die Vermietbarkeit der Immobilien<br />

ist <strong>in</strong> vielen Städten ausgezeichnet, was die Sicherheit der Investition<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Immobilie zur Kapitalanlage verbessert.<br />

4. Hohe Renditen<br />

Im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen wie beispielsweise Staatsanleihen<br />

bieten Wohnimmobilien e<strong>in</strong>e deutlich attraktivere Rendite.<br />

Durchschnittlich liegt die Renditeerwartung hier bei 4,5 bis 6%.<br />

Zum Vergleich: Die Rendite e<strong>in</strong>er zehnjährigen Bundesanleihe liegt<br />

derzeit bei knapp 2,4%. Festgeldkonten bieten im Herbst 2010<br />

e<strong>in</strong>en Z<strong>in</strong>ssatz von wenig mehr als e<strong>in</strong>em Prozent.<br />

5. Krisensicheres Investment<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Vorteil von Wohnimmobilien ist ihre hohe Wertstabilität.<br />

Selbst während der F<strong>in</strong>anzkrise s<strong>in</strong>d deutsche Wohnungen im Wert<br />

leicht gestiegen. Im Jahr 2008 erhöhte sich ihr Wert im Schnitt um<br />

0,6%, 2009 um e<strong>in</strong> Prozent. Zum Vergleich: Der DAX ist <strong>in</strong> diesem<br />

Zeitraum um über 25% gefallen. Diese Sicherheit macht Immobilien<br />

zu e<strong>in</strong>er der beliebtesten Anlageklassen.<br />

6. Potenzieller Schutz vor Geldentwertung<br />

Auch wenn die Infl ation momentan sehr niedrig ersche<strong>in</strong>t, ist die<br />

Geldentwertung tägliche Realität. Schon bei e<strong>in</strong>er Infl ation von nur<br />

zwei Prozent nimmt die Kaufkraft e<strong>in</strong>es Geldvermögens im Verlauf<br />

der Jahre deutlich ab: 20.000 Euro haben bei e<strong>in</strong>er Infl ation von<br />

zwei Prozent nach zehn Jahren nur noch e<strong>in</strong>en Wert von 16.407<br />

Euro. Wohnimmobilien bieten als Sachwerte Aussicht auf e<strong>in</strong>en<br />

guten Schutz vor Infl ation.<br />

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7. Hohe Sparquote<br />

Immobilieneigentümer verfügen im Alter über e<strong>in</strong> wesentlich höheres<br />

Vermögen als Mieter. E<strong>in</strong>e Untersuchung des Marktforschungsunternehmens<br />

empirica ergab: Immobilieneigentümer im Alter<br />

zwischen 55 und 59 Jahren besitzen etwa sechsmal so viel Vermögen<br />

wie Mieter. Während Immobilieneigentümer mit e<strong>in</strong>em Monatse<strong>in</strong>kommen<br />

von 2000 bis 2500 Euro bei E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> den Ruhestand<br />

über e<strong>in</strong> Vermögen von etwa 229.000 Euro verfügen, s<strong>in</strong>d es bei<br />

Mietern mit ähnlichem E<strong>in</strong>kommen nur knapp 37.000 Euro.<br />

8. Flexibilität ist möglich<br />

Das Arbeitsleben erfordert heute e<strong>in</strong>e zunehmende Mobilität. Doch<br />

auch wenn Eigentümer ihre Immobilie wegen e<strong>in</strong>es Umzugs nicht<br />

mehr selbst bewohnen können, ist e<strong>in</strong> Verkauf nicht zw<strong>in</strong>gend<br />

erforder lich. Die Immobilie kann künftig vermietet und als Kapitalanlage<br />

genutzt werden und so weiterh<strong>in</strong> Bestandteil des Vermögensaufbaus<br />

bleiben. Um ihre Flexibilität nicht zu bee<strong>in</strong>trächtigen,<br />

sollten Käufer auf e<strong>in</strong>e gute Vermietbarkeit achten.<br />

9. Mietfreiheit im Alter<br />

Im Grunde gibt es ke<strong>in</strong>e bessere Altersvorsorge als das selbstgenutzte<br />

Wohneigentum. Denn die Mietfreiheit im Alter ist e<strong>in</strong>e entscheidende<br />

Kostenersparnis, <strong>in</strong>sbesondere vor dem H<strong>in</strong>tergrund niedriger staatlicher<br />

Renten. Wer im Alter ke<strong>in</strong>e Miete zahlen muss, hat <strong>in</strong> der<br />

Regel deutlich mehr Geld zur freien Verfügung. Im Schnitt verbessert<br />

selbstgenutztes Wohneigentum die Netto-E<strong>in</strong>kommenssituation für<br />

Senioren um etwa 3%. Das bedeutet: Immobilieneigentum bietet<br />

e<strong>in</strong> wesentliches Plus an Lebensqualität. Der höhere Tilgungssatz<br />

von zwei Prozent oder mehr gewährleistet, dass die Immobilie bei<br />

E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> den Ruhestand auch wirklich bezahlt ist.<br />

10. Vorteile bei der Erbschaftssteuer<br />

Selbstgenutztes Wohneigentum ist von der Erbschaftssteuer befreit.<br />

Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder e<strong>in</strong>getragenen<br />

Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie<br />

ke<strong>in</strong>e Erbschaftssteuer zu zahlen. K<strong>in</strong>der müssen ebenfalls ke<strong>in</strong>e<br />

Erbschaftssteuer zahlen, wenn die Wohnfl äche nicht größer als 200<br />

Quadratmeter ist. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits<br />

verstorben s<strong>in</strong>d. Diese Regelungen gelten allerd<strong>in</strong>gs nur unter der<br />

Voraussetzung, dass die Erben die Immobilie <strong>in</strong> den ersten zehn Jahren<br />

nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten.<br />

26 27


28<br />

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Sauerlandstraße 10<br />

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Telefon 05921 8199080<br />

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Anordnung des Inhalts s<strong>in</strong>d<br />

urheberrechtlich geschützt.<br />

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Unternehmen, das im Jahr 2006 gegründet wurde.<br />

McSolar ist Produzent von Solar modulen und vertreibt<br />

Komplettsysteme sowie e<strong>in</strong>zelne Komponenten<br />

an Installationsunternehmen und Großhändler.<br />

McSolar ist aber auch kompetenter Ansprechpartner<br />

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