Wirtschaft in Recklinghausen
Wirtschaft in Recklinghausen
Wirtschaft in Recklinghausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16<br />
Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />
ENGAGEMENT FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN.<br />
WIR INVESTIEREN IN DIE ENERGIE<br />
DER NÄCHSTEN GENERATION.<br />
Unser Energiebewusstse<strong>in</strong> hat sich <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
grundlegend gewandelt. Wir müssen neu denken und<br />
handeln, um Klimaschutz und Versorgungssicherheit <strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen. Deshalb setzen wir immer stärker auf<br />
nachhaltige Energie quellen. Und haben mit RWE Innogy<br />
sogar e<strong>in</strong> spezialisiertes Unternehmen für den beschleunigten<br />
Ausbau erneuerbarer Energien. Dafür wenden wir<br />
im Jahr durchschnittlich m<strong>in</strong>destens 1 Milliarde Euro auf.<br />
www.rwe.de<br />
gesamte Verantwortung für das Vorhaben.<br />
Die zu beauftragenden Sachverständigen für<br />
Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz und<br />
Statik verursachen dem Bauherrn Mehrkosten.<br />
Demgegenüber spart er an Genehmigungsgebühren,<br />
Zeit und ggf. Zwischenfi nanzierungskosten.<br />
Genehmigungspfl ichtige Bauvorhaben<br />
Sollten Sie nach der ersten Prüfung feststellen,<br />
dass Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfrei ist,<br />
unterscheidet die BauO NRW zwei mögliche<br />
Genehmigungsverfahren:<br />
· das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />
· das „normale“ Genehmigungsverfahren<br />
Das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />
(§ 68 BauO NRW)<br />
Dieses „Kle<strong>in</strong>ere“ Genehmigungsverfahren trifft<br />
<strong>in</strong> der Hauptsache zu für Wohngebäude ger<strong>in</strong>ger<br />
und mittlerer Höhe und deren Nebenanlagen,<br />
Garagen, E<strong>in</strong>friedungen, Anschüttungen,<br />
Werbeanlagen und für kle<strong>in</strong>e Sonderbauten.<br />
Der Prüfaufwand der Anträge, die dem vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahren unterliegen, ist für die<br />
Bauaufsichtsbehörde je nach Art des An trages<br />
ger<strong>in</strong>g, da er sich <strong>in</strong>sbesondere im Wohnungsbau<br />
auf die planungsrechtliche Prüfung<br />
und nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang auf das Bauordnungsrecht<br />
beschränkt. Das materielle Baurecht<br />
ist hier verstärkt vom Architekten und<br />
weiteren Sachverständigen für Schall-, Wärme-<br />
und Brandschutz und Statiker sicherzustellen.<br />
Diese Besche<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong><br />
z. T. erst zum Baubeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>zureichen, sodass<br />
durch die Genehmigung das Vorhaben bereits<br />
abgesichert ist.<br />
Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Antrag,<br />
wenn er vollständig und bescheidungsfähig<br />
ist, <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.<br />
Diese Frist darf nur aus wichtigen<br />
Gründen verlängert werden.<br />
Das normale Genehmigungsverfahren<br />
Alle Bauvorhaben, die nicht unter die vorgenannten<br />
Verfahren fallen, unterliegen e<strong>in</strong>em<br />
normalen Genehmigungsverfahren. Diese<br />
Vorhaben s<strong>in</strong>d beispielsweise: große Gewerbebauten,<br />
Geschäftshäuser, Wohnhäuser größeren<br />
Ausmaßes (Hochhäuser) usw.<br />
Diese Häuser unterliegen der gesamt<strong>in</strong>haltlichen<br />
Prüfung.<br />
Baugenehmigungsunterlagen<br />
Je nach Art des notwendigen Verfahrens<br />
(Bauvoranfrage/Bauantrag) ist es für die Genehmigungsbehörde<br />
entscheidend, dass die<br />
e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen vollständig und<br />
unterschrieben s<strong>in</strong>d und dass die Planunterlagen<br />
gut lesbar und zweifelsfrei s<strong>in</strong>d. Je besser<br />
die Unterlagen s<strong>in</strong>d, umso e<strong>in</strong>facher und<br />
schneller wird die Bearbeitung durchgeführt<br />
werden können. Bereits bekannte Probleme,<br />
wie z. B. Befreiungen vom Planungsrecht,<br />
Abweichungen von Baurecht oder schwierige<br />
Brandschutzprobleme, sollten bereits im Vorfeld<br />
mit den zuständigen Sachverständigen/<br />
Sachbearbeitern geklärt werden. In besonderen<br />
Fällen sollten diese E<strong>in</strong>zelfragen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Bauvoranfrage verb<strong>in</strong>dlich geklärt werden.<br />
Die Bau Prüf-Verordnung regelt dazu im<br />
E<strong>in</strong>zelnen, welche Unterlagen notwendig s<strong>in</strong>d<br />
und welche Inhalte <strong>in</strong> den Unterlagen enthalten<br />
se<strong>in</strong> müssen.<br />
Je nach Antragsgegenstand und Antragsart<br />
werden folgende Unterlagen benötigt:<br />
· Antragsvordruck<br />
· statistischer Erhebungsbogen<br />
· Katasterplan<br />
· Lageplan<br />
· Bauzeichnungen<br />
· Baubeschreibung<br />
· Nachweis der Standsicherheit und andere<br />
bautechnischen Nachweise/Gutachten<br />
· Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />
· Berechnung des umbauten Raumes<br />
· Erklärungen des Architekten bzw.<br />
EntwurfsverfassersVertretungsvollmacht<br />
des Architekten bzw. Entwurfsverfassers<br />
(wird empfohlen)<br />
Die Planunterlagen s<strong>in</strong>d – je nach Antragsart –<br />
m<strong>in</strong>destens dreifach e<strong>in</strong>zureichen. Es wird jedoch<br />
empfohlen, vor allem, wenn erkennbar<br />
ist, dass weitere Stellungnahmen externer Behörden<br />
e<strong>in</strong>zuholen s<strong>in</strong>d, die Unterlagen ggf.<br />
5-7-fach e<strong>in</strong>zureichen. Je nach Besonderheit<br />
des Vorhabens s<strong>in</strong>d weitere Planunterlagen,<br />
Berechnungen oder Nachweise vorzulegen.<br />
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die<br />
• •Gewebespanndecke<br />
Gewebespanndecken ken<br />
• Lackspanndecken<br />
• E<strong>in</strong>bauleuchten<br />
• Trockenbau<br />
• Brandschutz<br />
• Dachausbau<br />
• Spachteltechnik<br />
• Lackierung<br />
• Ste<strong>in</strong>teppich<br />
• Berstraße 42 • 45770 Marl • Telefon 02365 8567924<br />
zuständigen Sachbearbeiter, die Ihnen sicherlich die notwendigen Anforderungen<br />
genauer erläutern. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf<br />
h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Antragsunterlagen vollständig e<strong>in</strong>gereicht<br />
werden müssen, da wir sie andernfalls gebührenpfl ichtig zurücksenden<br />
müssen. Es gilt der Grundsatz, dass nur vollständige Anträge bearbeitet<br />
werden können (§ 72 BauO NRW).<br />
Auch für die mit der Landesbauordnung 2000 neu e<strong>in</strong>geführten Verfahren<br />
Baugenehmigungsfreistellung- und erweitertes vere<strong>in</strong>fachtes<br />
Baugenehmigungsverfahren gilt, dass Antragsunterlagen vollständig<br />
e<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d. Bitte beachten Sie die Übersicht der Anlage 1 zu den<br />
e<strong>in</strong>zureichenden Planunterlagen.<br />
Bearbeitung des Bauantrages<br />
Da die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen auch Untere Bauaufsichtsbehörde ist,<br />
kann im Wesentlichen e<strong>in</strong>e Trennung von den Begriffen „Geme<strong>in</strong>de“<br />
und Bauaufsichtsbehörde entfallen. Um e<strong>in</strong>e Abstimmung zwischen<br />
den Ämtern zu vere<strong>in</strong>fachen, wurden weitergehend das Planungsamt,<br />
das die „geme<strong>in</strong>dliche“ Stellungnahme abgibt und das Bauaufsichtsamt<br />
als Untere Bauaufsicht im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen<br />
zusammengefasst.<br />
Der Bauherr bzw. Architekt reicht die unterschriebenen kompletten<br />
Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung e<strong>in</strong>. Der Antrag wird dann<br />
im Bauaufsichtsamt registriert, d. h. er bekommt e<strong>in</strong> Aktenzeichen und<br />
wird der Vorprüfstelle vorgelegt.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>er Vorprüfung werden die Vollständigkeit der Antragsunterlagen,<br />
ausreichender Darstellungsgrad sowie Bauvorlageberechtigung<br />
geprüft. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen bzw. gravierenden<br />
Mängeln wird der Antrag gebührenpfl ichtig zurückgewiesen. S<strong>in</strong>d<br />
nur ger<strong>in</strong>gfügige Mängel erkennbar, werden von hier die fehlenden<br />
Angaben nachgefordert und <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung<br />
abgeschickt.<br />
Vertrieb und Montage von:<br />
• Holz-, Glas-, Stahl-Türen<br />
• Garagentore<br />
THG-Türen Handelsgesellschaft mbH<br />
Landwehr 22 Telefon 02361 40786-40 E-Mail <strong>in</strong>fo@thg-tueren.de<br />
45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen Telefax 02361 40786-46 Internet www.thg-tueren.de<br />
In der nächsten Prüfungsphase fi ndet die sogenannte Standortprüfung<br />
bzw. planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung statt. Hier wird geprüft<br />
und entschieden, ob die richtige Antragsart (Freistellungsverfahren/<br />
vere<strong>in</strong>f./norm. Genehmigungsverfahren) gewählt worden ist und ob<br />
das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Dabei spielen die Bestimmungen<br />
des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung e<strong>in</strong>e<br />
entscheidende Rolle, so ist z. B. abzuklären, ob:<br />
· Die Festsetzungen e<strong>in</strong>es Bebauungs planes e<strong>in</strong>gehalten werden<br />
oder<br />
· Bauvorhaben sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em im Zusammenhang bebauten Ortsteil<br />
(Innenbereich) befi ndet und es sich nach bestimmten Kriterien<br />
e<strong>in</strong>fügt oder<br />
· e<strong>in</strong>e Außenbereichslage gegeben ist und damit die hierfür relevanten<br />
Bestimmungen abgeprüft werden müssen.<br />
Im Rahmen der Standortprüfung s<strong>in</strong>d auch die Fachbehörden zu hören,<br />
deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diesen Service<br />
übernimmt die Bauaufsichtsbehörde für den Bauherrn. So s<strong>in</strong>d z. B. bei<br />
Bauvorhaben:<br />
· im Außenbereich bzw. Landschaftsschutzgebiet die untere Landschaftsbehörde<br />
des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen,<br />
· zur Errichtung von Gewerbebetrieben<br />
die staatlichen Ämter für Umweltschutz und Arbeitsschutz <strong>in</strong><br />
Herten bzw. Reckl<strong>in</strong>ghausen zu beteiligen.<br />
Die Stellungnahmen s<strong>in</strong>d von der zuständigen Sachbearbeiter<strong>in</strong> oder<br />
dem Sachbearbeiter im Bauaufsichtsamt <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne auszuwerten,<br />
17