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Wirtschaft in Recklinghausen

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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

ENGAGEMENT FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN.<br />

WIR INVESTIEREN IN DIE ENERGIE<br />

DER NÄCHSTEN GENERATION.<br />

Unser Energiebewusstse<strong>in</strong> hat sich <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

grundlegend gewandelt. Wir müssen neu denken und<br />

handeln, um Klimaschutz und Versorgungssicherheit <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>klang zu br<strong>in</strong>gen. Deshalb setzen wir immer stärker auf<br />

nachhaltige Energie quellen. Und haben mit RWE Innogy<br />

sogar e<strong>in</strong> spezialisiertes Unternehmen für den beschleunigten<br />

Ausbau erneuerbarer Energien. Dafür wenden wir<br />

im Jahr durchschnittlich m<strong>in</strong>destens 1 Milliarde Euro auf.<br />

www.rwe.de<br />

gesamte Verantwortung für das Vorhaben.<br />

Die zu beauftragenden Sachverständigen für<br />

Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz und<br />

Statik verursachen dem Bauherrn Mehrkosten.<br />

Demgegenüber spart er an Genehmigungsgebühren,<br />

Zeit und ggf. Zwischenfi nanzierungskosten.<br />

Genehmigungspfl ichtige Bauvorhaben<br />

Sollten Sie nach der ersten Prüfung feststellen,<br />

dass Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfrei ist,<br />

unterscheidet die BauO NRW zwei mögliche<br />

Genehmigungsverfahren:<br />

· das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />

· das „normale“ Genehmigungsverfahren<br />

Das vere<strong>in</strong>fachte Genehmigungsverfahren<br />

(§ 68 BauO NRW)<br />

Dieses „Kle<strong>in</strong>ere“ Genehmigungsverfahren trifft<br />

<strong>in</strong> der Hauptsache zu für Wohngebäude ger<strong>in</strong>ger<br />

und mittlerer Höhe und deren Nebenanlagen,<br />

Garagen, E<strong>in</strong>friedungen, Anschüttungen,<br />

Werbeanlagen und für kle<strong>in</strong>e Sonderbauten.<br />

Der Prüfaufwand der Anträge, die dem vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahren unterliegen, ist für die<br />

Bauaufsichtsbehörde je nach Art des An trages<br />

ger<strong>in</strong>g, da er sich <strong>in</strong>sbesondere im Wohnungsbau<br />

auf die planungsrechtliche Prüfung<br />

und nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang auf das Bauordnungsrecht<br />

beschränkt. Das materielle Baurecht<br />

ist hier verstärkt vom Architekten und<br />

weiteren Sachverständigen für Schall-, Wärme-<br />

und Brandschutz und Statiker sicherzustellen.<br />

Diese Besche<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong><br />

z. T. erst zum Baubeg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>zureichen, sodass<br />

durch die Genehmigung das Vorhaben bereits<br />

abgesichert ist.<br />

Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Antrag,<br />

wenn er vollständig und bescheidungsfähig<br />

ist, <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen zu entscheiden.<br />

Diese Frist darf nur aus wichtigen<br />

Gründen verlängert werden.<br />

Das normale Genehmigungsverfahren<br />

Alle Bauvorhaben, die nicht unter die vorgenannten<br />

Verfahren fallen, unterliegen e<strong>in</strong>em<br />

normalen Genehmigungsverfahren. Diese<br />

Vorhaben s<strong>in</strong>d beispielsweise: große Gewerbebauten,<br />

Geschäftshäuser, Wohnhäuser größeren<br />

Ausmaßes (Hochhäuser) usw.<br />

Diese Häuser unterliegen der gesamt<strong>in</strong>haltlichen<br />

Prüfung.<br />

Baugenehmigungsunterlagen<br />

Je nach Art des notwendigen Verfahrens<br />

(Bauvoranfrage/Bauantrag) ist es für die Genehmigungsbehörde<br />

entscheidend, dass die<br />

e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen vollständig und<br />

unterschrieben s<strong>in</strong>d und dass die Planunterlagen<br />

gut lesbar und zweifelsfrei s<strong>in</strong>d. Je besser<br />

die Unterlagen s<strong>in</strong>d, umso e<strong>in</strong>facher und<br />

schneller wird die Bearbeitung durchgeführt<br />

werden können. Bereits bekannte Probleme,<br />

wie z. B. Befreiungen vom Planungsrecht,<br />

Abweichungen von Baurecht oder schwierige<br />

Brandschutzprobleme, sollten bereits im Vorfeld<br />

mit den zuständigen Sachverständigen/<br />

Sachbearbeitern geklärt werden. In besonderen<br />

Fällen sollten diese E<strong>in</strong>zelfragen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Bauvoranfrage verb<strong>in</strong>dlich geklärt werden.<br />

Die Bau Prüf-Verordnung regelt dazu im<br />

E<strong>in</strong>zelnen, welche Unterlagen notwendig s<strong>in</strong>d<br />

und welche Inhalte <strong>in</strong> den Unterlagen enthalten<br />

se<strong>in</strong> müssen.<br />

Je nach Antragsgegenstand und Antragsart<br />

werden folgende Unterlagen benötigt:<br />

· Antragsvordruck<br />

· statistischer Erhebungsbogen<br />

· Katasterplan<br />

· Lageplan<br />

· Bauzeichnungen<br />

· Baubeschreibung<br />

· Nachweis der Standsicherheit und andere<br />

bautechnischen Nachweise/Gutachten<br />

· Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />

· Berechnung des umbauten Raumes<br />

· Erklärungen des Architekten bzw.<br />

EntwurfsverfassersVertretungsvollmacht<br />

des Architekten bzw. Entwurfsverfassers<br />

(wird empfohlen)<br />

Die Planunterlagen s<strong>in</strong>d – je nach Antragsart –<br />

m<strong>in</strong>destens dreifach e<strong>in</strong>zureichen. Es wird jedoch<br />

empfohlen, vor allem, wenn erkennbar<br />

ist, dass weitere Stellungnahmen externer Behörden<br />

e<strong>in</strong>zuholen s<strong>in</strong>d, die Unterlagen ggf.<br />

5-7-fach e<strong>in</strong>zureichen. Je nach Besonderheit<br />

des Vorhabens s<strong>in</strong>d weitere Planunterlagen,<br />

Berechnungen oder Nachweise vorzulegen.<br />

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die<br />

• •Gewebespanndecke<br />

Gewebespanndecken ken<br />

• Lackspanndecken<br />

• E<strong>in</strong>bauleuchten<br />

• Trockenbau<br />

• Brandschutz<br />

• Dachausbau<br />

• Spachteltechnik<br />

• Lackierung<br />

• Ste<strong>in</strong>teppich<br />

• Berstraße 42 • 45770 Marl • Telefon 02365 8567924<br />

zuständigen Sachbearbeiter, die Ihnen sicherlich die notwendigen Anforderungen<br />

genauer erläutern. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Antragsunterlagen vollständig e<strong>in</strong>gereicht<br />

werden müssen, da wir sie andernfalls gebührenpfl ichtig zurücksenden<br />

müssen. Es gilt der Grundsatz, dass nur vollständige Anträge bearbeitet<br />

werden können (§ 72 BauO NRW).<br />

Auch für die mit der Landesbauordnung 2000 neu e<strong>in</strong>geführten Verfahren<br />

Baugenehmigungsfreistellung- und erweitertes vere<strong>in</strong>fachtes<br />

Baugenehmigungsverfahren gilt, dass Antragsunterlagen vollständig<br />

e<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d. Bitte beachten Sie die Übersicht der Anlage 1 zu den<br />

e<strong>in</strong>zureichenden Planunterlagen.<br />

Bearbeitung des Bauantrages<br />

Da die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen auch Untere Bauaufsichtsbehörde ist,<br />

kann im Wesentlichen e<strong>in</strong>e Trennung von den Begriffen „Geme<strong>in</strong>de“<br />

und Bauaufsichtsbehörde entfallen. Um e<strong>in</strong>e Abstimmung zwischen<br />

den Ämtern zu vere<strong>in</strong>fachen, wurden weitergehend das Planungsamt,<br />

das die „geme<strong>in</strong>dliche“ Stellungnahme abgibt und das Bauaufsichtsamt<br />

als Untere Bauaufsicht im Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen<br />

zusammengefasst.<br />

Der Bauherr bzw. Architekt reicht die unterschriebenen kompletten<br />

Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung e<strong>in</strong>. Der Antrag wird dann<br />

im Bauaufsichtsamt registriert, d. h. er bekommt e<strong>in</strong> Aktenzeichen und<br />

wird der Vorprüfstelle vorgelegt.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>er Vorprüfung werden die Vollständigkeit der Antragsunterlagen,<br />

ausreichender Darstellungsgrad sowie Bauvorlageberechtigung<br />

geprüft. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen bzw. gravierenden<br />

Mängeln wird der Antrag gebührenpfl ichtig zurückgewiesen. S<strong>in</strong>d<br />

nur ger<strong>in</strong>gfügige Mängel erkennbar, werden von hier die fehlenden<br />

Angaben nachgefordert und <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gangsbestätigung<br />

abgeschickt.<br />

Vertrieb und Montage von:<br />

• Holz-, Glas-, Stahl-Türen<br />

• Garagentore<br />

THG-Türen Handelsgesellschaft mbH<br />

Landwehr 22 Telefon 02361 40786-40 E-Mail <strong>in</strong>fo@thg-tueren.de<br />

45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen Telefax 02361 40786-46 Internet www.thg-tueren.de<br />

In der nächsten Prüfungsphase fi ndet die sogenannte Standortprüfung<br />

bzw. planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung statt. Hier wird geprüft<br />

und entschieden, ob die richtige Antragsart (Freistellungsverfahren/<br />

vere<strong>in</strong>f./norm. Genehmigungsverfahren) gewählt worden ist und ob<br />

das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Dabei spielen die Bestimmungen<br />

des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung e<strong>in</strong>e<br />

entscheidende Rolle, so ist z. B. abzuklären, ob:<br />

· Die Festsetzungen e<strong>in</strong>es Bebauungs planes e<strong>in</strong>gehalten werden<br />

oder<br />

· Bauvorhaben sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em im Zusammenhang bebauten Ortsteil<br />

(Innenbereich) befi ndet und es sich nach bestimmten Kriterien<br />

e<strong>in</strong>fügt oder<br />

· e<strong>in</strong>e Außenbereichslage gegeben ist und damit die hierfür relevanten<br />

Bestimmungen abgeprüft werden müssen.<br />

Im Rahmen der Standortprüfung s<strong>in</strong>d auch die Fachbehörden zu hören,<br />

deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diesen Service<br />

übernimmt die Bauaufsichtsbehörde für den Bauherrn. So s<strong>in</strong>d z. B. bei<br />

Bauvorhaben:<br />

· im Außenbereich bzw. Landschaftsschutzgebiet die untere Landschaftsbehörde<br />

des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen,<br />

· zur Errichtung von Gewerbebetrieben<br />

die staatlichen Ämter für Umweltschutz und Arbeitsschutz <strong>in</strong><br />

Herten bzw. Reckl<strong>in</strong>ghausen zu beteiligen.<br />

Die Stellungnahmen s<strong>in</strong>d von der zuständigen Sachbearbeiter<strong>in</strong> oder<br />

dem Sachbearbeiter im Bauaufsichtsamt <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne auszuwerten,<br />

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