Wirtschaft in Recklinghausen
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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />
Diese Anforderungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>desthöhe<br />
der Räume, Fenster, die m<strong>in</strong>destens 1/8<br />
der Grundfl äche aufweisen und ausreichend<br />
Rettungswege (wichtig bei Aufenthaltsräumen<br />
im Keller und Dach).<br />
Baulast (§ 83 BauO NRW)<br />
Entspricht e<strong>in</strong> Vorhaben nicht den Vorschriften<br />
des Baurechts, kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen der<br />
Mangel durch E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er öffentlichrechtlichen<br />
Sicherung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Baulast<br />
geheilt werden. Baulasten s<strong>in</strong>d z. B. die<br />
Übernahme e<strong>in</strong>er Abstandfl äche auf dem<br />
benachbarten Grundstück, Wegerechte,<br />
die zur Erschließung des Grundstücks führen,<br />
Stellplätze auf anderen Grundstücken usw.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Baulast gibt es regelmäßig e<strong>in</strong> begünstigtes<br />
und e<strong>in</strong> belastetes Grundstück.<br />
Dazu haben sich beide Grundstückseigentümer<br />
verb<strong>in</strong>dlich vor der Baugenehmigungsbehörde<br />
zu verpfl ichten. Diese Verpfl ichtung<br />
wird als Urkunde ausgefertigt und <strong>in</strong> der<br />
Baulastenkartei geführt. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s<br />
Grundbuch ist nicht erforderlich, jedoch oftmals<br />
ratsam.<br />
Brandschutz<br />
Speziell dem Brandschutz sollte jeder Bauherr<br />
und Architekt e<strong>in</strong>en hohen Stellwert e<strong>in</strong>räumen,<br />
da es um Ihre eigene Sicherheit geht.<br />
Um der Entstehung und Ausbreitung von<br />
Feuer und Rauch wirksam entgegenzutreten,<br />
s<strong>in</strong>d Anforderungen an das Objekt auf dem<br />
Grundstück, an die e<strong>in</strong>zelnen Bauteile (Wände,<br />
Decken, Dächer usw.) und die Materialien gestellt<br />
worden. Auch funktionale Aufteilung<br />
der Räume im Haus und deren Erreichbarkeit<br />
im Falle e<strong>in</strong>es Brandes ist berücksichtigt.<br />
Bei Wohngebäuden ger<strong>in</strong>ger Höhe, die im<br />
Rahmen der Freistellung oder im vere<strong>in</strong>fachten<br />
Genehmigungsverfahren bearbeitet werden,<br />
hat der Architekt den baulichen Brandschutz<br />
zu garantieren. Bei allen anderen Gebäuden<br />
ist diese Besche<strong>in</strong>igung durch e<strong>in</strong>en staatlich<br />
anerkannten Brandschutzsachverständigen<br />
sicherzustellen, der auch die Bauausführung<br />
begleitet, ausgenommen s<strong>in</strong>d die kle<strong>in</strong>en<br />
Sonder bauten.<br />
Bei bestimmten Bauvorhaben ist die Vorlage<br />
e<strong>in</strong>es Brandschutzkonzeptes erforderlich,<br />
welches von der Bauaufsichtsbehörde oder<br />
von e<strong>in</strong>em von der Bauaufsichtsbehörde zu<br />
beauftragenden Sachverständigen geprüft wird.<br />
Geschosse/Vollgeschosse (§ 2 BauO NRW)<br />
Gebäudeebenen werden als Geschosse bezeichnet.<br />
Geschosse, deren Deckenoberkante<br />
im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberkante<br />
h<strong>in</strong>ausragt und die e<strong>in</strong>e Höhe<br />
von m<strong>in</strong>d. 2,30 m aufweisen, werden als Voll-<br />
geschosse bezeichnet. Dachgeschosse s<strong>in</strong>d<br />
dann Vollgeschosse, wenn sie bei geneigten<br />
Dachfl ächen über mehr als ¾ der Grundfl äche<br />
des darunterliegenden Geschosses e<strong>in</strong>e Höhe<br />
von 2,30 m aufweisen. Bei Staffelgeschossen<br />
gilt hier die Berechnungsgrundlage 2 /3 entsprechend.<br />
Gestaltungssatzung<br />
Neben den Bebauungsplänen s<strong>in</strong>d im Stadtgebiet<br />
mehrere Bereiche, an die besondere<br />
Gestaltungsanforderungen zu stellen s<strong>in</strong>d,<br />
mit Gestaltungssatzungen überplant. Diese<br />
Satzung ist ebenso wie der Bebauungsplan<br />
e<strong>in</strong>e kommunale Satzung, die auf Grundlage<br />
des BauGB und der BauO NRW vom Rat der<br />
Stadt erlassen worden ist.<br />
In Bereichen, <strong>in</strong> denen Gestaltungssatzungen<br />
gelten, s<strong>in</strong>d erhöhte Anforderungen an das<br />
äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild von Gebäuden, baulichen<br />
Anlagen und die Gestaltungssatzung<br />
zu stellen.<br />
Rettungswege<br />
Jede Nutzungse<strong>in</strong>heit ist so anzulegen, dass<br />
sie aus jedem Geschoss über m<strong>in</strong>destens zwei<br />
Rettungswege erreichbar ist.<br />
Diese Forderung soll garantieren, dass im<br />
Brandfall m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Rettungsweg zur<br />
Verfügung steht. Der erste Rettungsweg<br />
führt i.d.R. durch e<strong>in</strong>en eigenen Treppenraum<br />
(Ausnahme: Gebäude mit nicht mehr als zwei<br />
Wohne<strong>in</strong>heiten).<br />
Der 2. Rettungsweg kann je nach Gebäudenutzung<br />
und Höhe e<strong>in</strong> von der Feuerwehr anleiterbarer<br />
Bereich se<strong>in</strong>, der von den zu rettenden<br />
Personen sicher erreicht werden kann.<br />
Teilungsgenehmigung (§ 8 BauO NRW)<br />
Beabsichtigt e<strong>in</strong> Grundstückseigentümer se<strong>in</strong><br />
Grundstück, z. B. zum Zwecke der Veräußerung,<br />
zu teilen, so hat er auch dieses Anliegen<br />
von der Unteren Baugenehmigungsbehörde<br />
genehmigen zu lassen. Mit dieser Teilungsgenehmigung<br />
kann er beim Katasteramt die<br />
neuen Flurstücksbezeichnungen e<strong>in</strong>tragen<br />
lassen und anschließend die Teilung beim<br />
Grundbuchamt beim Amtsgericht vollziehen<br />
lassen.<br />
Da die Teilung <strong>in</strong>haltlich exakt, vermessungstechnisch<br />
e<strong>in</strong>wandfrei durchgeführt werden<br />
muss, ist damit vom Antragsteller e<strong>in</strong><br />
öffent lich bestellter Vermessungs<strong>in</strong>genieur zu<br />
beauftragen. Die häufi gsten Fragen werfen<br />
oftmals die beabsichtigten Änderungen der<br />
Nutzung von Gebäuden und Grundstücken<br />
auf.<br />
An erster Stelle steht hier die Frage: Wann<br />
handelt es sich um e<strong>in</strong>e Nutzungsänderung –<br />
wann nicht?<br />
Die Nutzungsänderung<br />
E<strong>in</strong>e Nutzungsänderung ist – unabhängig davon,<br />
ob mit ihr bauliche Veränderungen verbunden<br />
s<strong>in</strong>d – die Änderung der genehmigten<br />
Benutzungsart e<strong>in</strong>er baulichen Anlage oder<br />
Fläche. Die ursprüngliche Baugenehmigung<br />
g<strong>in</strong>g von e<strong>in</strong>er bestimmten Nutzungsart aus,<br />
die alle<strong>in</strong> als legal zu betrachten ist.<br />
Jeder spätere Änderung dieser genehmigten<br />
Nutzungsart ist i. d. R. erneut genehmigungsbedürftig.<br />
Beispiele für Änderungen<br />
(nicht abschließend):<br />
Metallbau <strong>in</strong> Tischlerei<br />
K<strong>in</strong>osaal <strong>in</strong> Spielhalle<br />
Trockenboden, Garage <strong>in</strong> Wohnraum<br />
Garage <strong>in</strong> Lagerraum<br />
Geräteschuppen <strong>in</strong> Gartenhaus<br />
Hühnerstall <strong>in</strong> Garage<br />
Wohnung <strong>in</strong> Büroräume<br />
Ke<strong>in</strong>e Nutzungsänderung stellen dar:<br />
E<strong>in</strong>zelh. Bekleidung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelh. Spielzeug<br />
Schlafraum <strong>in</strong> Wohnraum<br />
Imbiss (griechisch) <strong>in</strong> Imbiss (italienisch)<br />
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Oftmals stellt sich die Frage, welche Unterlagen<br />
zur baurechtlichen Prüfung e<strong>in</strong>er beabsichtigten<br />
Nutzungsänderung beizufügen<br />
s<strong>in</strong>d. Diesbezüglich wird Ihnen die Bauaufsichtsbehörde<br />
weiterhelfen können.<br />
Orientierungshilfe für Bauherren: Neues Onl<strong>in</strong>e-Tool zum EEWärme-Gesetz<br />
Die EnergieAgentur.NRW hat e<strong>in</strong> Info-Tool entwickelt, das über die Nutzungsvarianten<br />
Erneuerbarer Energien sowie mögliche Alternativen im<br />
Rahmen der gesetzlichen Verpfl ichtungen für Neubauten <strong>in</strong>formiert.<br />
Wer Bauherr ist oder bald werden möchte, erhält wichtige H<strong>in</strong>weise,<br />
wie sich an e<strong>in</strong>em Neubau die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-<br />
Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen lassen.<br />
Am 1. Januar 2009 ist das EEWärmeG <strong>in</strong> Kraft getreten. Das Ziel des<br />
Gesetzes ist, e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />
ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung<br />
von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Denn das<br />
dient dem Klimaschutz, bewirkt e<strong>in</strong>e Schonung fossiler Ressourcen und<br />
die M<strong>in</strong>derung der Abhängigkeit von Energieimporten.<br />
Der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme<br />
(Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) soll bis zum Jahr<br />
2020 auf 14 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel bundesweit zu<br />
erreichen, müssen Bauherren seit dem 1. Januar 2009 dafür sorgen,<br />
dass e<strong>in</strong> bestimmter M<strong>in</strong>destanteil vom Wärmeenergiebedarf des neu<br />
errichteten Gebäudes durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Den<br />
Eigentümern bleibt dabei die Wahlfreiheit, ob Sie beispielsweise e<strong>in</strong>e<br />
Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung,<br />
e<strong>in</strong>e Holzpelletheizung, e<strong>in</strong>e Wärmepumpe, oder e<strong>in</strong> Blockheizkraftwerk<br />
(BHKW) nutzen.<br />
Die Anforderungen des EEWärmeG lassen sich alternativ durch den<br />
E<strong>in</strong>satz von Nah- und Fernwärme mit e<strong>in</strong>em bestimmten Anteil aus<br />
Erneuerbaren Energien, Abwärme, KWK-Anteil (KWK = Kraft-Wärme-<br />
Kopplung) oder durch e<strong>in</strong>en verbesserten Wärmeschutz der Gebäudehülle<br />
erfüllen. Auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Maßnahmen ist<br />
möglich. Diese neue Vorschrift gilt für die meisten Wohn- und Nichtwohngebäude.<br />
Das Tool fi ndet sich im Internet unter:<br />
www.energieagentur.nrw.de/eewaermegesetz<br />
Das EE-Wärme-Gesetz<br />
Um die Anforderungen des EE-Wärme-Gesetzes zu erfüllen, können Sie<br />
pr<strong>in</strong>zipiell die nachfolgenden Techniken e<strong>in</strong>setzen:<br />
· Nutzung von Solarenergie<br />
· Nutzung von Nah- und Fernwäre<br />
· Nutzung von KWK<br />
· Nutzung von Abwärme<br />
· Nutzung von Biomasse<br />
· Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme<br />
· Maßnahmen zur E<strong>in</strong>sparung von Energie<br />
Nutzung von Solarenergie<br />
Thermische Solaranlagen verfügen heute über e<strong>in</strong> hohes Maß an technischer<br />
Zuverlässigkeit und Effi zienz. Der am häufi gsten verbreitete<br />
E<strong>in</strong>satzbereich von thermischen Solaranlagen ist die Brauchwassererwärmung.<br />
Aber auch die Unterstützung der Heizungsanlage kann bei<br />
Wohngebäuden s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Um die Anforderungen des EEWärmeG<br />
zu erfüllen, müssen Sie e<strong>in</strong>e Solaranlage mit e<strong>in</strong>er Fläche von m<strong>in</strong>destens<br />
vier m² <strong>in</strong>stallieren.<br />
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Solaranlage zu<br />
<strong>in</strong>stallieren und als Ausgleich dafür z.B. zusätzliche Maßnahmen zur<br />
E<strong>in</strong>sparung von Energie durchzuführen.<br />
Textquelle: EnergieAgentur.NRW<br />
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