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Wirtschaft in Recklinghausen

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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

Diese Anforderungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>desthöhe<br />

der Räume, Fenster, die m<strong>in</strong>destens 1/8<br />

der Grundfl äche aufweisen und ausreichend<br />

Rettungswege (wichtig bei Aufenthaltsräumen<br />

im Keller und Dach).<br />

Baulast (§ 83 BauO NRW)<br />

Entspricht e<strong>in</strong> Vorhaben nicht den Vorschriften<br />

des Baurechts, kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen der<br />

Mangel durch E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er öffentlichrechtlichen<br />

Sicherung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Baulast<br />

geheilt werden. Baulasten s<strong>in</strong>d z. B. die<br />

Übernahme e<strong>in</strong>er Abstandfl äche auf dem<br />

benachbarten Grundstück, Wegerechte,<br />

die zur Erschließung des Grundstücks führen,<br />

Stellplätze auf anderen Grundstücken usw.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Baulast gibt es regelmäßig e<strong>in</strong> begünstigtes<br />

und e<strong>in</strong> belastetes Grundstück.<br />

Dazu haben sich beide Grundstückseigentümer<br />

verb<strong>in</strong>dlich vor der Baugenehmigungsbehörde<br />

zu verpfl ichten. Diese Verpfl ichtung<br />

wird als Urkunde ausgefertigt und <strong>in</strong> der<br />

Baulastenkartei geführt. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s<br />

Grundbuch ist nicht erforderlich, jedoch oftmals<br />

ratsam.<br />

Brandschutz<br />

Speziell dem Brandschutz sollte jeder Bauherr<br />

und Architekt e<strong>in</strong>en hohen Stellwert e<strong>in</strong>räumen,<br />

da es um Ihre eigene Sicherheit geht.<br />

Um der Entstehung und Ausbreitung von<br />

Feuer und Rauch wirksam entgegenzutreten,<br />

s<strong>in</strong>d Anforderungen an das Objekt auf dem<br />

Grundstück, an die e<strong>in</strong>zelnen Bauteile (Wände,<br />

Decken, Dächer usw.) und die Materialien gestellt<br />

worden. Auch funktionale Aufteilung<br />

der Räume im Haus und deren Erreichbarkeit<br />

im Falle e<strong>in</strong>es Brandes ist berücksichtigt.<br />

Bei Wohngebäuden ger<strong>in</strong>ger Höhe, die im<br />

Rahmen der Freistellung oder im vere<strong>in</strong>fachten<br />

Genehmigungsverfahren bearbeitet werden,<br />

hat der Architekt den baulichen Brandschutz<br />

zu garantieren. Bei allen anderen Gebäuden<br />

ist diese Besche<strong>in</strong>igung durch e<strong>in</strong>en staatlich<br />

anerkannten Brandschutzsachverständigen<br />

sicherzustellen, der auch die Bauausführung<br />

begleitet, ausgenommen s<strong>in</strong>d die kle<strong>in</strong>en<br />

Sonder bauten.<br />

Bei bestimmten Bauvorhaben ist die Vorlage<br />

e<strong>in</strong>es Brandschutzkonzeptes erforderlich,<br />

welches von der Bauaufsichtsbehörde oder<br />

von e<strong>in</strong>em von der Bauaufsichtsbehörde zu<br />

beauftragenden Sachverständigen geprüft wird.<br />

Geschosse/Vollgeschosse (§ 2 BauO NRW)<br />

Gebäudeebenen werden als Geschosse bezeichnet.<br />

Geschosse, deren Deckenoberkante<br />

im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberkante<br />

h<strong>in</strong>ausragt und die e<strong>in</strong>e Höhe<br />

von m<strong>in</strong>d. 2,30 m aufweisen, werden als Voll-<br />

geschosse bezeichnet. Dachgeschosse s<strong>in</strong>d<br />

dann Vollgeschosse, wenn sie bei geneigten<br />

Dachfl ächen über mehr als ¾ der Grundfl äche<br />

des darunterliegenden Geschosses e<strong>in</strong>e Höhe<br />

von 2,30 m aufweisen. Bei Staffelgeschossen<br />

gilt hier die Berechnungsgrundlage 2 /3 entsprechend.<br />

Gestaltungssatzung<br />

Neben den Bebauungsplänen s<strong>in</strong>d im Stadtgebiet<br />

mehrere Bereiche, an die besondere<br />

Gestaltungsanforderungen zu stellen s<strong>in</strong>d,<br />

mit Gestaltungssatzungen überplant. Diese<br />

Satzung ist ebenso wie der Bebauungsplan<br />

e<strong>in</strong>e kommunale Satzung, die auf Grundlage<br />

des BauGB und der BauO NRW vom Rat der<br />

Stadt erlassen worden ist.<br />

In Bereichen, <strong>in</strong> denen Gestaltungssatzungen<br />

gelten, s<strong>in</strong>d erhöhte Anforderungen an das<br />

äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild von Gebäuden, baulichen<br />

Anlagen und die Gestaltungssatzung<br />

zu stellen.<br />

Rettungswege<br />

Jede Nutzungse<strong>in</strong>heit ist so anzulegen, dass<br />

sie aus jedem Geschoss über m<strong>in</strong>destens zwei<br />

Rettungswege erreichbar ist.<br />

Diese Forderung soll garantieren, dass im<br />

Brandfall m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Rettungsweg zur<br />

Verfügung steht. Der erste Rettungsweg<br />

führt i.d.R. durch e<strong>in</strong>en eigenen Treppenraum<br />

(Ausnahme: Gebäude mit nicht mehr als zwei<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten).<br />

Der 2. Rettungsweg kann je nach Gebäudenutzung<br />

und Höhe e<strong>in</strong> von der Feuerwehr anleiterbarer<br />

Bereich se<strong>in</strong>, der von den zu rettenden<br />

Personen sicher erreicht werden kann.<br />

Teilungsgenehmigung (§ 8 BauO NRW)<br />

Beabsichtigt e<strong>in</strong> Grundstückseigentümer se<strong>in</strong><br />

Grundstück, z. B. zum Zwecke der Veräußerung,<br />

zu teilen, so hat er auch dieses Anliegen<br />

von der Unteren Baugenehmigungsbehörde<br />

genehmigen zu lassen. Mit dieser Teilungsgenehmigung<br />

kann er beim Katasteramt die<br />

neuen Flurstücksbezeichnungen e<strong>in</strong>tragen<br />

lassen und anschließend die Teilung beim<br />

Grundbuchamt beim Amtsgericht vollziehen<br />

lassen.<br />

Da die Teilung <strong>in</strong>haltlich exakt, vermessungstechnisch<br />

e<strong>in</strong>wandfrei durchgeführt werden<br />

muss, ist damit vom Antragsteller e<strong>in</strong><br />

öffent lich bestellter Vermessungs<strong>in</strong>genieur zu<br />

beauftragen. Die häufi gsten Fragen werfen<br />

oftmals die beabsichtigten Änderungen der<br />

Nutzung von Gebäuden und Grundstücken<br />

auf.<br />

An erster Stelle steht hier die Frage: Wann<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>e Nutzungsänderung –<br />

wann nicht?<br />

Die Nutzungsänderung<br />

E<strong>in</strong>e Nutzungsänderung ist – unabhängig davon,<br />

ob mit ihr bauliche Veränderungen verbunden<br />

s<strong>in</strong>d – die Änderung der genehmigten<br />

Benutzungsart e<strong>in</strong>er baulichen Anlage oder<br />

Fläche. Die ursprüngliche Baugenehmigung<br />

g<strong>in</strong>g von e<strong>in</strong>er bestimmten Nutzungsart aus,<br />

die alle<strong>in</strong> als legal zu betrachten ist.<br />

Jeder spätere Änderung dieser genehmigten<br />

Nutzungsart ist i. d. R. erneut genehmigungsbedürftig.<br />

Beispiele für Änderungen<br />

(nicht abschließend):<br />

Metallbau <strong>in</strong> Tischlerei<br />

K<strong>in</strong>osaal <strong>in</strong> Spielhalle<br />

Trockenboden, Garage <strong>in</strong> Wohnraum<br />

Garage <strong>in</strong> Lagerraum<br />

Geräteschuppen <strong>in</strong> Gartenhaus<br />

Hühnerstall <strong>in</strong> Garage<br />

Wohnung <strong>in</strong> Büroräume<br />

Ke<strong>in</strong>e Nutzungsänderung stellen dar:<br />

E<strong>in</strong>zelh. Bekleidung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelh. Spielzeug<br />

Schlafraum <strong>in</strong> Wohnraum<br />

Imbiss (griechisch) <strong>in</strong> Imbiss (italienisch)<br />

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Oftmals stellt sich die Frage, welche Unterlagen<br />

zur baurechtlichen Prüfung e<strong>in</strong>er beabsichtigten<br />

Nutzungsänderung beizufügen<br />

s<strong>in</strong>d. Diesbezüglich wird Ihnen die Bauaufsichtsbehörde<br />

weiterhelfen können.<br />

Orientierungshilfe für Bauherren: Neues Onl<strong>in</strong>e-Tool zum EEWärme-Gesetz<br />

Die EnergieAgentur.NRW hat e<strong>in</strong> Info-Tool entwickelt, das über die Nutzungsvarianten<br />

Erneuerbarer Energien sowie mögliche Alternativen im<br />

Rahmen der gesetzlichen Verpfl ichtungen für Neubauten <strong>in</strong>formiert.<br />

Wer Bauherr ist oder bald werden möchte, erhält wichtige H<strong>in</strong>weise,<br />

wie sich an e<strong>in</strong>em Neubau die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-<br />

Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen lassen.<br />

Am 1. Januar 2009 ist das EEWärmeG <strong>in</strong> Kraft getreten. Das Ziel des<br />

Gesetzes ist, e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />

ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung<br />

von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Denn das<br />

dient dem Klimaschutz, bewirkt e<strong>in</strong>e Schonung fossiler Ressourcen und<br />

die M<strong>in</strong>derung der Abhängigkeit von Energieimporten.<br />

Der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme<br />

(Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) soll bis zum Jahr<br />

2020 auf 14 Prozent erhöht werden. Um dieses Ziel bundesweit zu<br />

erreichen, müssen Bauherren seit dem 1. Januar 2009 dafür sorgen,<br />

dass e<strong>in</strong> bestimmter M<strong>in</strong>destanteil vom Wärmeenergiebedarf des neu<br />

errichteten Gebäudes durch Erneuerbare Energien gedeckt wird. Den<br />

Eigentümern bleibt dabei die Wahlfreiheit, ob Sie beispielsweise e<strong>in</strong>e<br />

Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung,<br />

e<strong>in</strong>e Holzpelletheizung, e<strong>in</strong>e Wärmepumpe, oder e<strong>in</strong> Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) nutzen.<br />

Die Anforderungen des EEWärmeG lassen sich alternativ durch den<br />

E<strong>in</strong>satz von Nah- und Fernwärme mit e<strong>in</strong>em bestimmten Anteil aus<br />

Erneuerbaren Energien, Abwärme, KWK-Anteil (KWK = Kraft-Wärme-<br />

Kopplung) oder durch e<strong>in</strong>en verbesserten Wärmeschutz der Gebäudehülle<br />

erfüllen. Auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Maßnahmen ist<br />

möglich. Diese neue Vorschrift gilt für die meisten Wohn- und Nichtwohngebäude.<br />

Das Tool fi ndet sich im Internet unter:<br />

www.energieagentur.nrw.de/eewaermegesetz<br />

Das EE-Wärme-Gesetz<br />

Um die Anforderungen des EE-Wärme-Gesetzes zu erfüllen, können Sie<br />

pr<strong>in</strong>zipiell die nachfolgenden Techniken e<strong>in</strong>setzen:<br />

· Nutzung von Solarenergie<br />

· Nutzung von Nah- und Fernwäre<br />

· Nutzung von KWK<br />

· Nutzung von Abwärme<br />

· Nutzung von Biomasse<br />

· Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme<br />

· Maßnahmen zur E<strong>in</strong>sparung von Energie<br />

Nutzung von Solarenergie<br />

Thermische Solaranlagen verfügen heute über e<strong>in</strong> hohes Maß an technischer<br />

Zuverlässigkeit und Effi zienz. Der am häufi gsten verbreitete<br />

E<strong>in</strong>satzbereich von thermischen Solaranlagen ist die Brauchwassererwärmung.<br />

Aber auch die Unterstützung der Heizungsanlage kann bei<br />

Wohngebäuden s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Um die Anforderungen des EEWärmeG<br />

zu erfüllen, müssen Sie e<strong>in</strong>e Solaranlage mit e<strong>in</strong>er Fläche von m<strong>in</strong>destens<br />

vier m² <strong>in</strong>stallieren.<br />

Grundsätzlich ist es aber auch möglich, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>ere Solaranlage zu<br />

<strong>in</strong>stallieren und als Ausgleich dafür z.B. zusätzliche Maßnahmen zur<br />

E<strong>in</strong>sparung von Energie durchzuführen.<br />

Textquelle: EnergieAgentur.NRW<br />

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