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Wirtschaft in Recklinghausen

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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

• Elektro<strong>in</strong>stallation<br />

• Antennentechnik<br />

• Telekommunikationstechnik<br />

• Photovoltaik<br />

• Beleuchtung<br />

• Netzwerke<br />

Tel. 02361 303636 • Fax 02361 950024<br />

Elektro Drämer GmbH - Elektroarbeiten Meisterbetrieb<br />

Tiroler Strasse 8 • 45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

E-Mail: <strong>in</strong>fo@elektro-draemer.de • Internet: www.elektro-draemer.de<br />

Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens<br />

Verursacher bzw. der, der den Anstoß für das<br />

Baugenehmigungsverfahren gibt, ist der Bauherr,<br />

der beabsichtigt, e<strong>in</strong>e bauliche Anlage<br />

zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Er<br />

beauftragt im Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>en bauvorlageberechtigten<br />

Architekten, der auf der Grundlage<br />

des Baurechts (gem. Bau PrüfVO) die Bauantragsunterlagen<br />

fertigt und zusammenstellt.<br />

Im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung<br />

für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

(BauO NRW) fällt gerade dem Architekten, als<br />

fachlichem Erfüllungsgehilfen des Bauherrn,<br />

e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Er hat die Aufgabe,<br />

den Bauherrn <strong>in</strong> allen planungs- und<br />

baurechtlichen Belangen zu beraten. Er trägt<br />

e<strong>in</strong> großes Maß an Verantwortung und hat<br />

alle baurechtlichen Belange eigenverantwortlich<br />

sicherzustellen.<br />

Die Bauvoranfrage<br />

Als Vorprüfung vor e<strong>in</strong>em Baugenehmigungsverfahren,<br />

das e<strong>in</strong>en erheblich höheren Bearbeitungs-<br />

und Prüfungsaufwand mit sich<br />

br<strong>in</strong>gt, kann der Bauherr e<strong>in</strong>e Bauvoranfrage<br />

stellen. Diese dient dazu, planungs- oder bauordnungsrechtliche<br />

E<strong>in</strong>zelfragen, die e<strong>in</strong>em<br />

Vorhaben entgegenstehen könnten, separat<br />

„vor“-prüfen zu lassen.<br />

Die notwendigen Bauvorlagen richten sich <strong>in</strong><br />

der Regel nach der zu prüfenden Frage, die<br />

wiederum so konkret se<strong>in</strong> muss, dass sie von<br />

der Baugenehmigungsbehörde verb<strong>in</strong>dlich<br />

beantwortet werden kann. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

1. Antragsformular mit genauer<br />

Fragestellung<br />

2. Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br />

(Stadtgrundkarte i.M. 1:1000)<br />

3. Name, Adresse des Bauherrn und dessen<br />

Unterschriften auf allen Bauvorlagen<br />

4. Bau- und Betriebsbeschreibung, je nach<br />

Art der Anfrage ggf. Berechnungen,<br />

Stellplatznachweis usw.<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Hardtstraße 3<br />

Der Bauvorbescheid stellt für den Bauherrn<br />

e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Erklärung der Behörde dar,<br />

an die sie im Baugenehmigungsverfahren gebunden<br />

ist. Sie hat e<strong>in</strong>e Gültigkeit von zwei<br />

Jahren. Danach ist e<strong>in</strong> Antrag auf Verlängerung<br />

um jeweils e<strong>in</strong> Jahr zu stellen. Neben<br />

der Klärung von schwierigen planungs- und<br />

bauordnungsrechtlichen Fragen wird die Bauvoranfrage<br />

oft vor Grundstücksverkäufen vom<br />

Käufer vorgeschaltet oder als Option <strong>in</strong> den<br />

Grundstücksverträgen übernommen.<br />

Das Baugenehmigungsverfahren<br />

Mit der Landesbauordnung für das Land<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauO NRW), die am<br />

01.06.2000 e<strong>in</strong>geführt wurde, hat die Landesregierung<br />

e<strong>in</strong>en neuen Verfahrensweg eröffnet,<br />

der dem Bauherren schneller und e<strong>in</strong>facher<br />

zu se<strong>in</strong>er Baugenehmigung verhilft.<br />

Grundsätzlich muss der Bauherr von vier Möglichkeiten<br />

ausgehen:<br />

A. Das Vorhaben ist genehmigungsfrei<br />

(§§ 65 und 66 BauO NRW)<br />

In den Paragraphen 65 und 66 BauO NRW<br />

werden die baulichen Vorhaben und Anlagen<br />

aufgelistet, die ke<strong>in</strong>er Baugenehmigung<br />

bedürfen. Hierunter fallen beispielweise<br />

Nebenanlagen bis 30 cbm umbauten Raumes,<br />

E<strong>in</strong>friedungen bis 2,0 m Höhe auf der Nachbargrenze,<br />

Fahnenmaste und vieles mehr.<br />

Leider können Sie jedoch nicht davon ausgehen,<br />

dass das Vorhaben damit auch zulässig<br />

ist. Oftmals stehen örtliche Satzungen, wie der<br />

Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder<br />

das Nachbarrecht e<strong>in</strong>em Vorhaben entgegen.<br />

Erkundigen Sie sich, bevor Sie ihr Vorhaben<br />

realisieren, bei uns (siehe Sprechzeiten)<br />

und sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn.<br />

B. Genehmigungsfreie Wohngebäude,<br />

Stellplätze und Garagen (§67 BauO NRW)<br />

E<strong>in</strong>e weitere Besonderheit hat die neue BauO<br />

NRW im §67 aufgenommen. Wohngebäude<br />

im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />

Telefon: 02361 - 8495515<br />

Fax: 02361 - 8495517<br />

harms-architekt@googlemail.com<br />

können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ebenfalls genehmigungsfrei se<strong>in</strong>.<br />

Hierzu s<strong>in</strong>d jedoch, wie bei anderen Genehmigungen<br />

auch, entsprechende Bauvorlagen<br />

von Architekten oder anderen Bauvorlagenberechtigten<br />

vorzulegen. Der Fachbereich<br />

Planen, Umwelt, Bauen der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

prüft nur noch die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit dem Bebauungsplan sowie die gesicherte<br />

Erschließung. Sollten Sie dann nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats nach E<strong>in</strong>gang der Bauunterlagen<br />

von der Behörde e<strong>in</strong>e anderslautende<br />

Nachricht erhalten, können Sie mit dem Bauen<br />

beg<strong>in</strong>nen. In der Regel teilen wir Ihnen bereits<br />

vor Ablauf der Frist verb<strong>in</strong>dlich mit, dass<br />

ke<strong>in</strong>e Bedenken bestehen oder dass aufgrund<br />

besonderer Umstände doch e<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Zielsetzung dieser Änderung ist es, das Verfahren<br />

erheblich zu beschleunigen. Es muss<br />

allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, dass<br />

dem Bauherrn und se<strong>in</strong>em Architekten wesentlich<br />

mehr Verantwortung auferlegt werden.<br />

Der Architekt und die Sachverständigen, die<br />

vom Bauherrn e<strong>in</strong>zuschalten s<strong>in</strong>d, tragen die<br />

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