Wirtschaft in Recklinghausen
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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />
• Elektro<strong>in</strong>stallation<br />
• Antennentechnik<br />
• Telekommunikationstechnik<br />
• Photovoltaik<br />
• Beleuchtung<br />
• Netzwerke<br />
Tel. 02361 303636 • Fax 02361 950024<br />
Elektro Drämer GmbH - Elektroarbeiten Meisterbetrieb<br />
Tiroler Strasse 8 • 45659 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />
E-Mail: <strong>in</strong>fo@elektro-draemer.de • Internet: www.elektro-draemer.de<br />
Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens<br />
Verursacher bzw. der, der den Anstoß für das<br />
Baugenehmigungsverfahren gibt, ist der Bauherr,<br />
der beabsichtigt, e<strong>in</strong>e bauliche Anlage<br />
zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Er<br />
beauftragt im Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>en bauvorlageberechtigten<br />
Architekten, der auf der Grundlage<br />
des Baurechts (gem. Bau PrüfVO) die Bauantragsunterlagen<br />
fertigt und zusammenstellt.<br />
Im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung<br />
für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
(BauO NRW) fällt gerade dem Architekten, als<br />
fachlichem Erfüllungsgehilfen des Bauherrn,<br />
e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Er hat die Aufgabe,<br />
den Bauherrn <strong>in</strong> allen planungs- und<br />
baurechtlichen Belangen zu beraten. Er trägt<br />
e<strong>in</strong> großes Maß an Verantwortung und hat<br />
alle baurechtlichen Belange eigenverantwortlich<br />
sicherzustellen.<br />
Die Bauvoranfrage<br />
Als Vorprüfung vor e<strong>in</strong>em Baugenehmigungsverfahren,<br />
das e<strong>in</strong>en erheblich höheren Bearbeitungs-<br />
und Prüfungsaufwand mit sich<br />
br<strong>in</strong>gt, kann der Bauherr e<strong>in</strong>e Bauvoranfrage<br />
stellen. Diese dient dazu, planungs- oder bauordnungsrechtliche<br />
E<strong>in</strong>zelfragen, die e<strong>in</strong>em<br />
Vorhaben entgegenstehen könnten, separat<br />
„vor“-prüfen zu lassen.<br />
Die notwendigen Bauvorlagen richten sich <strong>in</strong><br />
der Regel nach der zu prüfenden Frage, die<br />
wiederum so konkret se<strong>in</strong> muss, dass sie von<br />
der Baugenehmigungsbehörde verb<strong>in</strong>dlich<br />
beantwortet werden kann. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />
1. Antragsformular mit genauer<br />
Fragestellung<br />
2. Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster<br />
(Stadtgrundkarte i.M. 1:1000)<br />
3. Name, Adresse des Bauherrn und dessen<br />
Unterschriften auf allen Bauvorlagen<br />
4. Bau- und Betriebsbeschreibung, je nach<br />
Art der Anfrage ggf. Berechnungen,<br />
Stellplatznachweis usw.<br />
45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />
Hardtstraße 3<br />
Der Bauvorbescheid stellt für den Bauherrn<br />
e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Erklärung der Behörde dar,<br />
an die sie im Baugenehmigungsverfahren gebunden<br />
ist. Sie hat e<strong>in</strong>e Gültigkeit von zwei<br />
Jahren. Danach ist e<strong>in</strong> Antrag auf Verlängerung<br />
um jeweils e<strong>in</strong> Jahr zu stellen. Neben<br />
der Klärung von schwierigen planungs- und<br />
bauordnungsrechtlichen Fragen wird die Bauvoranfrage<br />
oft vor Grundstücksverkäufen vom<br />
Käufer vorgeschaltet oder als Option <strong>in</strong> den<br />
Grundstücksverträgen übernommen.<br />
Das Baugenehmigungsverfahren<br />
Mit der Landesbauordnung für das Land<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauO NRW), die am<br />
01.06.2000 e<strong>in</strong>geführt wurde, hat die Landesregierung<br />
e<strong>in</strong>en neuen Verfahrensweg eröffnet,<br />
der dem Bauherren schneller und e<strong>in</strong>facher<br />
zu se<strong>in</strong>er Baugenehmigung verhilft.<br />
Grundsätzlich muss der Bauherr von vier Möglichkeiten<br />
ausgehen:<br />
A. Das Vorhaben ist genehmigungsfrei<br />
(§§ 65 und 66 BauO NRW)<br />
In den Paragraphen 65 und 66 BauO NRW<br />
werden die baulichen Vorhaben und Anlagen<br />
aufgelistet, die ke<strong>in</strong>er Baugenehmigung<br />
bedürfen. Hierunter fallen beispielweise<br />
Nebenanlagen bis 30 cbm umbauten Raumes,<br />
E<strong>in</strong>friedungen bis 2,0 m Höhe auf der Nachbargrenze,<br />
Fahnenmaste und vieles mehr.<br />
Leider können Sie jedoch nicht davon ausgehen,<br />
dass das Vorhaben damit auch zulässig<br />
ist. Oftmals stehen örtliche Satzungen, wie der<br />
Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder<br />
das Nachbarrecht e<strong>in</strong>em Vorhaben entgegen.<br />
Erkundigen Sie sich, bevor Sie ihr Vorhaben<br />
realisieren, bei uns (siehe Sprechzeiten)<br />
und sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn.<br />
B. Genehmigungsfreie Wohngebäude,<br />
Stellplätze und Garagen (§67 BauO NRW)<br />
E<strong>in</strong>e weitere Besonderheit hat die neue BauO<br />
NRW im §67 aufgenommen. Wohngebäude<br />
im Geltungsbereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes<br />
Telefon: 02361 - 8495515<br />
Fax: 02361 - 8495517<br />
harms-architekt@googlemail.com<br />
können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ebenfalls genehmigungsfrei se<strong>in</strong>.<br />
Hierzu s<strong>in</strong>d jedoch, wie bei anderen Genehmigungen<br />
auch, entsprechende Bauvorlagen<br />
von Architekten oder anderen Bauvorlagenberechtigten<br />
vorzulegen. Der Fachbereich<br />
Planen, Umwelt, Bauen der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />
prüft nur noch die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />
mit dem Bebauungsplan sowie die gesicherte<br />
Erschließung. Sollten Sie dann nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Monats nach E<strong>in</strong>gang der Bauunterlagen<br />
von der Behörde e<strong>in</strong>e anderslautende<br />
Nachricht erhalten, können Sie mit dem Bauen<br />
beg<strong>in</strong>nen. In der Regel teilen wir Ihnen bereits<br />
vor Ablauf der Frist verb<strong>in</strong>dlich mit, dass<br />
ke<strong>in</strong>e Bedenken bestehen oder dass aufgrund<br />
besonderer Umstände doch e<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren<br />
durchgeführt werden muss.<br />
Zielsetzung dieser Änderung ist es, das Verfahren<br />
erheblich zu beschleunigen. Es muss<br />
allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, dass<br />
dem Bauherrn und se<strong>in</strong>em Architekten wesentlich<br />
mehr Verantwortung auferlegt werden.<br />
Der Architekt und die Sachverständigen, die<br />
vom Bauherrn e<strong>in</strong>zuschalten s<strong>in</strong>d, tragen die<br />
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