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Wirtschaft in Recklinghausen

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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />

www.loesekes-ste<strong>in</strong>garten.de CONTAINERDIENST • BAUSTOFFE • NATURSTEINE<br />

Christ<strong>in</strong>e-Englerth-Str. 36 - 40 • 45665 Reckl<strong>in</strong>ghausen-Suderwich • Tel. 0 23 61/98 68-0 • Fax 0 23 61/98 68-50 • <strong>in</strong>fo@loesekes-ste<strong>in</strong>garten.de<br />

Telefon: 02361 - 2 34 58<br />

eMail: <strong>in</strong>fo@krahne-shk.de<br />

Jeder Anschlussberechtigte als auch Anschlusspfl<br />

ichtige muss, wenn e<strong>in</strong> Anschluss<br />

an die öffentliche Abwasseranlage erfolgen<br />

soll, entsprechend der Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen e<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren<br />

durchführen. Hierzu ist e<strong>in</strong><br />

Entwässerungsantrag zu stellen.<br />

Der Entwässerungsantrag besteht aus:<br />

· aktueller Lageplan oder aktueller Auszug<br />

aus der Stadtgrundkarte mit Kennzeichnung<br />

des betreffenden Grundstückes<br />

· Darstellung der untersten Entwässerungsebene<br />

(Keller- oder Erdgeschoss) mit allen<br />

Leitungen (Schmutz-, Regen-, Mischwasser)<br />

sowie Abwasserbehandlungsanlagen<br />

wie z. B. Fett-, Benz<strong>in</strong>- oder Ölabscheider,<br />

Rückhalteanlagen etc.; Kennzeichnung<br />

nach Bestand und Planung<br />

· Schnittzeichnung durch die Hauptanschlussleitung<br />

zwischen Gebäude und<br />

städtischem Kanal mit den erforderlichen<br />

Höhenangaben wie OKFE (Oberkante<br />

Fußboden Erdgeschoss), KD (Kanaldeckel)<br />

und KS (Kanalsohle) des Revisionsschachtes<br />

und der beiden angrenzenden<br />

Schächte der städt. Kanalisation<br />

· Für Gewerbe- und Industriebetriebe ist<br />

e<strong>in</strong>e Betriebsbeschreibung erforderlich,<br />

aus der ersichtlich ist, ob abwassertechnische<br />

Prozesse stattfi nden und ob die<br />

entsprechenden Parameter der Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Entwässerungsanträge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> m<strong>in</strong>d. 2facher<br />

Ausfertigung e<strong>in</strong>zureichen. Nach Prüfung<br />

beim Fachbereich Ingenieurwesen (Fachbereich<br />

62), Abteilung Tiefbau – 62/34 – wird<br />

der Entwässerungsantrag mit Prüfvermerk<br />

versehen. E<strong>in</strong> geprüftes Exemplar erhält der<br />

Antragsteller mit der Anschlussgenehmigung<br />

zurück.<br />

Münsterstraße 14<br />

45657 Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

Mobil: 0172 - 2 81 11 37<br />

www.krahne-shk.de<br />

seit 1905<br />

Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage<br />

dürfen erst nach Vorliegen der Anschlussgenehmigung<br />

entsprechend den genehmigten<br />

Plänen ausgeführt werden.<br />

Wer Anschlussarbeiten ohne Anschlussgenehmigung<br />

ausführt, handelt ordnungswidrig,<br />

was entsprechend Abwasserbeseitigungssatzung<br />

mit e<strong>in</strong>er Geldbuße geahndet werden<br />

kann.<br />

Weiterh<strong>in</strong> dürfen Kanalanschlussarbeiten im<br />

öffentlichen Bereich ausschließlich durch bei<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen zugelassene Fachfi<br />

rmen ausgeführt werden. Die Liste mit den<br />

zurzeit zugelassenen Fachfi rmen kann beim<br />

Fachbereich Ingenieurwesen (Fachbereich 62),<br />

Abteilung Tiefbau, Telefon 02361 50-2725<br />

oder 02361 50-2726, angefordert werden.<br />

Baugrunduntersuchungen<br />

Damit Sie später auf sicherem Grund Bauen<br />

können, wird für Ihr Bauvorhaben e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Baugrunderkundung notwendig.<br />

Die Gründung e<strong>in</strong>es Hauses erfordert gesicherte<br />

Erkenntnisse über die Tragfähigkeit der<br />

Boden schichten und die Grundwasserverhältnisse.<br />

Die Baugrunduntersuchung<br />

dient <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie:<br />

· der allgeme<strong>in</strong>en Beschreibung der Bodenverhältnisse<br />

und der Grundwassersituation<br />

· erdstatischen Nachweisen (Lagerungsdichte,<br />

Tragfähigkeit)<br />

· e<strong>in</strong>er zusammenfassenden Beurteilung<br />

der Boden- und Grundwasserverhältnisse<br />

· Vorschlägen für bautechnische oder konstruktive<br />

Maßnahmen<br />

Mittels Rammkernsondierungen werden Bodenprofi<br />

le erstellt, die Auskunft über den<br />

Aufbau des Untergrund und se<strong>in</strong>es Zustandes<br />

Handwerk<br />

+ Handel<br />

Seniorengerechte Bäder<br />

und moderne Heiztechnik<br />

sowie Informationen über die Grundwassersituation<br />

geben. Im Bedarfsfall werden Bodenproben<br />

entnommen und auf bodenmechanische<br />

Parameter untersucht.<br />

Rammsondierungen geben zusätzlichen Aufschluss<br />

über die Lagerungsdichte im Baubereich.<br />

Regenwasserversickerung<br />

Gemäß § 51 a Landeswassergesetz NRW soll<br />

Niederschlagswasser von Grundstücken möglichst<br />

nicht <strong>in</strong> die Kanalisation abgeleitet,<br />

sondern vor Ort versickert bzw. e<strong>in</strong>em nahegelegenen<br />

Gewässer zugeführt werden.<br />

Bevor e<strong>in</strong>e Versickerungsanlage geplant werden<br />

kann, s<strong>in</strong>d besonders die für e<strong>in</strong>e Versickerung<br />

erforderlichen hydrogeologischen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen mittels Feldarbeiten<br />

(Bohrlochversickerung oder Schurfversickerung)<br />

zu ermitteln:<br />

· ausreichende Wasserdurchlässigkeit des<br />

Bodens (Durchlässigkeitsbeiwert kf)<br />

· e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand zwischen der Sohle<br />

der Versickerungsanlage und dem höchsten<br />

Grundwasserstand<br />

In Abhängigkeit dieser Ergebnisse kann für den<br />

Standort e<strong>in</strong>e geeignete Anlage zur Regenwasserversickerung<br />

geplant und <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

Für die Regenwasserversickerung ist e<strong>in</strong> separater<br />

Antrag zu stellen und bei der „Unteren<br />

Wasserbehörde“ des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Der Antrag kann auch mit<br />

dem Bauantrag gestellt werden, wird aber<br />

durch den Fachbereich 62/34 an die „Untere<br />

Wasser behörde“ des Kreises Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

weitergeleitet. Der Antrag kann auch mit dem<br />

Bauantrag erstellt werden, wird aber durch<br />

den Fachbereich 62/34 an die „Untere Wasserbehörde“<br />

weitergeleitet.<br />

Altlastenuntersuchungen<br />

Wollen Sie e<strong>in</strong> Grundstück, bei dem Altlastenverdacht<br />

besteht, bebauen, können Ihnen u. U.<br />

hohe Kosten entstehen. Um dies zu vermeiden,<br />

werden im Vorfeld qualifi zierte und den<br />

Erforder nissen angepasste Untersuchungen<br />

durchgeführt, sowie ggf. geeignete Sanierungsmaßnahmen<br />

ausgewählt. Dies bietet Ihnen<br />

Planungssicherheit und Kostentransparenz.<br />

Entwässerung im Baugenehmigungsverfahren<br />

Die Entwässerungsunterlagen werden aufgrund<br />

der Novellierung der Bauordnung nicht<br />

mehr im Baugenehmigungsverfahren geprüft.<br />

Die Entwässerungsunterlagen müssen daher<br />

direkt der Abteilung 62/34 zugeleitet werden,<br />

die dem Fachbereich 62 unterstellt ist. Die Unterlagen<br />

werden dort geprüft und genehmigt.<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Unabhängig von der Bauantragsart, d. h. Freistellung,<br />

vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren, generelles<br />

Genehmigungsverfahren, ist entsprechend Abwasserbeseitigungssatzung<br />

der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

grundsätzlich e<strong>in</strong> Entwässerungsantrag<br />

zur Erlangung der Anschlussgenehmigung an<br />

die öffentliche Abwasseranlage erforderlich.<br />

Planenden Architekten/Ingenieuren/Bauträgern<br />

wird geraten, sich im Vorfeld mit dem Fachbereich<br />

Ingenieurwesen (Fachbereich 62)<br />

Sachgebiet- Haus- und Grundstücksentwässerung,<br />

Telefon 02361 50-2725 oder -2726,<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen und grundsätzliche<br />

Fragen abzuklären, damit Probleme bei der<br />

Antragsausarbeitung frühzeitig ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

So s<strong>in</strong>d z.B. Aufl agen wie Regenwasserrückhaltung<br />

und gedrosselte E<strong>in</strong>leitung von Regenwasser<br />

<strong>in</strong> die Kanalisation aufgrund hydraulischer<br />

Überlastung des Vorfl utkanals<br />

oder e<strong>in</strong>e Regenwasserversickerung oder<br />

Abwasserbehandlungsanlagen möglich. Auch<br />

sollte zw<strong>in</strong>gend das Vorhandense<strong>in</strong> der städt.<br />

Kanalisation im Bereich des Baugrundstückes<br />

abgeklärt werden.<br />

Abstandfl ächen (§6 BauO NRW)<br />

Abstandfl ächen s<strong>in</strong>d die Flächen, die vor oberirdischen<br />

Gebäuden freizuhalten s<strong>in</strong>d, wenn<br />

die Gebäude nicht unmittelbar ane<strong>in</strong>ander<br />

gebaut werden. Die Abstandfl ächen dienen<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie der Sicherheit der Gebäude,<br />

um die Ausbreitung von Bränden zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollen sie aber auch die<br />

Belichtung (gesunde Wohnverhältnisse)<br />

sicherstellen und das soziale Mite<strong>in</strong>ander<br />

gewährleisten.<br />

Die Berechnung der Abstandfl äche erfolgt<br />

nach den Vorschriften des § 6 BauO NRW.<br />

Der M<strong>in</strong>destabstand beträgt demnach 3,00 m<br />

und ist auf dem eigenen Grundstück unterzubr<strong>in</strong>gen<br />

(Ausnahme: bis zur Mitte z. B. von öffentlichen<br />

Flächen – siehe auch unter Baulast).<br />

Abweichungen (§ 73 BauO NRW)<br />

Entspricht e<strong>in</strong> Vorhaben nicht den materiellen<br />

Anforderungen der Bauordnung, kann die<br />

Genehmigungsbehörde Abweichungen unter<br />

Würdigung der öffentlichen und nachbarlichen<br />

Interessen zulassen.<br />

Der Antragsteller hat dazu nachzuweisen,<br />

dass dem Zwecke dieser Anforderung auf andere<br />

geeignete Weise entsprochen wird.<br />

Arbeitsstätten<br />

Werden Arbeitsstätten geschaffen und somit<br />

Arbeitnehmer beschäftigt, so s<strong>in</strong>d zum Schutze<br />

der Arbeitnehmer besondere bauliche<br />

und technische Anforderungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Diese betreffen nicht nur den unmittelbaren<br />

Arbeitsplatz, sondern auch die notwendigen<br />

Sozial- und Sanitärräume. Die Belange des<br />

Arbeitsschutzes werden vom Staatlichen Amt<br />

für Arbeitsschutz (StAfA) <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />

wahrgenommen. Dies überprüft und berät<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung<br />

und -richtl<strong>in</strong>ien und der Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Aufenthaltsräume (§2 und §48 BauO NRW)<br />

Räume, die dazu bestimmt s<strong>in</strong>d, dass sich <strong>in</strong><br />

ihnen ständig, also nicht nur vorübergehend,<br />

Menschen aufhalten, werden als Aufenthaltsräume<br />

bezeichnet. Aufenthaltsräume s<strong>in</strong>d<br />

z. B. Wohn-, K<strong>in</strong>der-, Schlaf- und Arbeitszimmer,<br />

Küchen usw. Ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsräume<br />

demgegenüber s<strong>in</strong>d Bäder, WCs, Hobbyräume,<br />

Abstellräume usw. An Aufenthaltsräume<br />

werden konkrete Anforderungen gestellt,<br />

sodass ke<strong>in</strong>e gesundheitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

e<strong>in</strong>treten werden.<br />

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