Wirtschaft in Recklinghausen
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Reckl<strong>in</strong>ghausen – Informationen für Bauwillige<br />
dass ke<strong>in</strong>e gegenläufi gen Aussagen <strong>in</strong> den<br />
später zu fertigenden Bescheid aufgenommen<br />
werden. Begründung hierfür ist, dass<br />
jede Fachbehörde die Stellungnahme nur auf<br />
ihre fachspezifi schen Belange stützen kann.<br />
Auch ist darauf zu achten, dass bei besonders<br />
belastenden Aufl agen e<strong>in</strong>zelner Fachbehörden<br />
die jeweilige Rechtsgrundlage mit anzugeben<br />
ist.<br />
Die bautechnischen Nachweise, <strong>in</strong>sbesondere<br />
der Standsicherheitsnachweis, s<strong>in</strong>d<br />
je nach Art des Bauvorhabens zu prüfen.<br />
Diesbezüglich hat der Bauherr e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Prüfbesche<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>es staatlich<br />
anerkannten Sachverständigen e<strong>in</strong>schließlich<br />
e<strong>in</strong>er Aus fertigung der geprüften Unterlagen<br />
vorzulegen. Vor oder parallel zur Prüfung<br />
der bautechnischen Nachweise erfolgt die<br />
eigentliche bauordnungsrechtliche Prüfung<br />
auf Grundlage der Landesbauordnung, der<br />
darauf aufbauenden Verordnungen und der<br />
allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik.<br />
Die Bauantragsunterlagen werden dann mit<br />
dem Genehmigungsstempel, ggf. mit Grüne<strong>in</strong>tragungen<br />
versehen. Anschließend wird<br />
der Baugenehmigungsbescheid mit Aufl agen<br />
und H<strong>in</strong>weisen gefertigt.<br />
Nur durch das Zusammenwirken von allen am<br />
Bau Beteiligten, die nachfolgend noch e<strong>in</strong>mal<br />
kurz beschrieben werden, kann e<strong>in</strong> Vorhaben<br />
verwirklicht werden. Jeder hat <strong>in</strong> diesem Zusammenwirken<br />
se<strong>in</strong>e Rechte und Pfl ichten zu<br />
erfüllen. Damit das möglichst zur Zufriedenheit<br />
aller geschieht, ist e<strong>in</strong> kooperatives<br />
Mite<strong>in</strong>ander notwendig.<br />
Bauantrag onl<strong>in</strong>e Gekos Onl<strong>in</strong>e<br />
E-Government wird Realität – Realisierung des<br />
papierlosen Vorgangs<br />
Durch Gekos Onl<strong>in</strong>e haben nun Bauherren,<br />
Architekten sowie <strong>in</strong>terne als auch externe<br />
Dienststellen/Behörden die Möglichkeit<br />
· Bauanträge onl<strong>in</strong>e zu stellen<br />
· den Verfahrenstand ihres Bauantrages<br />
mitzuverfolgen<br />
· Stellungnahmen abzugeben<br />
· oder aber mit dem zuständigen<br />
Sach bearbeiter direkt per E-Mail zu<br />
kommunizieren<br />
Was wird benötigt?<br />
· Internetzugang<br />
· Aktenzeichen<br />
· Password<br />
Die fachspezifi schen Anforderungen bestimmter<br />
Benutzgruppen wie Architekten<br />
oder externe Behörden können durch Gekos<br />
Onl<strong>in</strong>e problemlos berücksichtigt werden.<br />
So erhält der Bauherr als Antragsteller zusammen<br />
mit der E<strong>in</strong>gangsbestätigung e<strong>in</strong><br />
Password, mit dem er sich auf e<strong>in</strong>en auf der<br />
Homepage der Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen e<strong>in</strong>gerichteten<br />
L<strong>in</strong>k e<strong>in</strong>loggen kann um sich den<br />
aktuellen Verfahrensstand se<strong>in</strong>es Bauantrages<br />
anzusehen:<br />
· S<strong>in</strong>d die Unterlagen vollständig?<br />
· Wann s<strong>in</strong>d sie vervollständigt worden?<br />
· Welche Dienststellen oder Behörden s<strong>in</strong>d<br />
wann beteiligt worden? Wann s<strong>in</strong>d deren<br />
Stellungnahmen e<strong>in</strong>gegangen? Wann ist<br />
die Baugenehmigung erteilt worden?<br />
· Wann ist der Baubeg<strong>in</strong>n, die Rohbau-<br />
bzw. Endabnahme angezeigt worden?<br />
Sämtliche Dokumente (mit Ausnahme der abgegebenen<br />
Stellungnahmen – da diese von<br />
e<strong>in</strong>em Laien ggf. falsch <strong>in</strong>terpretiert werden<br />
könnten) als auch die Planunterlagen können<br />
als PDF-Dokument abgerufen werden.<br />
Architekten, die regelmäßig Bauanträge stellen<br />
erhalten e<strong>in</strong> Password für alle von Ihnen gestellten<br />
Anträge. Sie haben die Möglichkeit<br />
den Antrag onl<strong>in</strong>e zu stellen. Aufgrund der<br />
noch nicht vorhandenen qualifi zierten Signatur<br />
ist es leider weiterh<strong>in</strong> noch notwendig,<br />
diesen <strong>in</strong> Papierform bei der Bauaufsichtsbehörde<br />
e<strong>in</strong>zureichen. Da die Grunddaten<br />
(Name und Anschrift des Antragstellers, Bauadresse,<br />
Flur und Flurstück(e), Bezeichnung<br />
des Bauvorhabens) bereits durch den Architekten<br />
e<strong>in</strong>gegeben wurden, führt dies zu e<strong>in</strong>er<br />
Zeitersparnis, die der zuständige Sachbearbeiter<br />
für die Prüfung des Bauantrages e<strong>in</strong>setzen<br />
kann.<br />
Die qualifi zierte Signatur befi ndet sich jedoch<br />
derzeit <strong>in</strong> der Testphase und kann <strong>in</strong> wenigen<br />
Monaten e<strong>in</strong>geführt werden, so dass <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen<br />
der papierlose Vorgang realisiert<br />
wird.<br />
Interne bzw. externe Dienststellen/Behörden<br />
werden automatisiert per E-Mail beteiligt.<br />
Auch hier gibt es die Möglichkeit, bestimmte<br />
Benutzergruppen e<strong>in</strong>zurichten, die dann ggf.<br />
E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die digitale Akte erhalten. Die<br />
Stellungnahmen werden zum Vorgang abgegeben.<br />
Der Postweg kann hier komplett<br />
entfallen, was wiederum zu e<strong>in</strong>er erheblichen<br />
Zeitersparnis führt.<br />
Die am Bau beteiligten<br />
Der Bauherr<br />
Er ist zunächst der Initiator e<strong>in</strong>es Vorhabens<br />
und trägt die größte Verantwortung. Er beauftragt<br />
zur Erfüllung se<strong>in</strong>er Wünsche e<strong>in</strong>en<br />
Architekten und weitere Fach<strong>in</strong>genieure,<br />
Sachverständige und die bauausführenden<br />
Firmen.<br />
Der Architekt<br />
Er steht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em vertraglichen Verhältnis<br />
zum Bauherrn ihm als se<strong>in</strong> Erfüllungsgehilfe<br />
zur Seite. Vertragsgrundlage zwischen dem<br />
Architekten und dem Bauherrn ist e<strong>in</strong> Werkvertrag<br />
gem. BGB/VOB. Er berät und vertritt<br />
ihn (mit entsprechender Vollmacht) gegenüber<br />
anderen am Bau Beteiligten. Er trägt die<br />
Verantwortung für die fachgerechte, mängelfreie<br />
Erstellung des Vorhabens und für die E<strong>in</strong>haltung<br />
der baurechtlichen Bestimmungen,<br />
soweit sie ihm rechtlich zugeordnet s<strong>in</strong>d.<br />
Die bauausführenden Firmen<br />
(Bauunternehmer)<br />
Sie werden vom Bauherrn beauftragt, das vom<br />
Architekten geplante und konstruierte Vorhaben<br />
gemäß den anerkennten Regeln der Technik<br />
zu erstellen. Er ist verantwortlich für die<br />
Abwicklung der Baumaßnahme und für die<br />
Sicherheit auf der Baustelle. Er wird ebenfalls<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>es Werkvertrages verpfl ichtet,<br />
e<strong>in</strong> mängelfreies Vorhaben zu er stellen und<br />
erhält dafür den vere<strong>in</strong>barten Preis.<br />
Sachverständige/Gutachter<br />
Im Rahmen der Planung und Ausführung<br />
benötigt der Bauherr weitergehende Fach<strong>in</strong>genieure,<br />
wie z. B. Vermessungs<strong>in</strong>genieure,<br />
Statiker, Sachverständige für Wärme-, Schall-<br />
und Brandschutz. Soweit der Architekt nicht<br />
über entsprechende Qualifi kationen verfügt,<br />
s<strong>in</strong>d die notwendigen Fachleute vom Bauherrn<br />
zu beauftragen.<br />
Welche Gutachten notwendig s<strong>in</strong>d und welche<br />
„anerkannten“ Sachverständige e<strong>in</strong>zuschalten<br />
s<strong>in</strong>d, ergibt sich aus dem Vorhaben und der<br />
Art des Genehmigungsverfahrens.<br />
Die Untere Bauaufsicht<br />
(Genehmigungsbehörde)<br />
Sie ist verpfl ichtet, die entsprechenden Genehmigungen<br />
unter Berücksichtigung der<br />
gesetzlichen Vorgaben zu erteilen, sofern<br />
öffentlich-rechtliche Vorschriften diesen nicht<br />
entgegenstehen (siehe Kapitel Baugenehmigungsverfahren).<br />
Sie hat weiterh<strong>in</strong> die Aufgabe,<br />
die öffentlich-rechtlichen Belange bei<br />
der Durchführung zu überwachen, soweit<br />
diese nicht verfahrensbed<strong>in</strong>gt dem Architekten<br />
oder anderen Sachverständigen zugeordnet<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Die Bauaufsicht wird darüber h<strong>in</strong>aus im Rahmen<br />
der Gefahrenabwehr tätig und wird bei<br />
Verstößen die E<strong>in</strong>haltung des Planungs- und<br />
Baurechts sowie des Baunebenrechts ggf. mit<br />
Ordnungsmaßnahmen durchsetzen.<br />
Die Nachbarn<br />
Der Nachbar hat im Rahmen des Planungs-<br />
und Bauordnungsrechtes den Anspruch, dass<br />
se<strong>in</strong>e Belange berücksichtigt werden. Wenn<br />
die baurechtlichen Bestimmungen der Bauordnung<br />
und des Planungsrechts e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden, kann <strong>in</strong> der Regel davon ausgegangen<br />
werden, dass der Nachbar <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />
öffentlich rechtlichen Belangen nicht berührt<br />
wird.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d aber auch die Bestimmungen<br />
des Nachbarrechtsgesetzes e<strong>in</strong>zuhalten,<br />
die, da diese Privatrecht s<strong>in</strong>d, nicht von<br />
der Genehmigungsbehörde geprüft werden.<br />
Unabhängig von allen Gesetzen und Vorschriften<br />
sollten Sie Ihre Nachbarn von Ihren<br />
Bauabsichten <strong>in</strong> Kenntnis setzen und e<strong>in</strong> gutes<br />
nachbarschaftliches Verhältnis aufbauen.<br />
Denken Sie daran, dass Sie vielleicht mehrere<br />
Jahre/Jahrzehnte Tür an Tür wohnen.<br />
E<strong>in</strong>ige häufi g vorkommende baurechtliche<br />
Begriffe sollen Ihnen im nachfolgenden Kapitel<br />
näher erklärt werden.<br />
Baurechtliche Begriffe<br />
Bebaubarkeit/Erschließung<br />
Weiterh<strong>in</strong> muss das Grundstück, auf dem<br />
gebaut werden soll, an die notwendigen Erschließungsanlagen<br />
angeschlossen werden<br />
können. Damit das Grundstück „erschlossen“<br />
ist, müssen der Kanal, die Straße und die<br />
weiteren Versorgungsanlagen vorhanden se<strong>in</strong><br />
oder <strong>in</strong> absehbarer Zeit fertiggestellt werden.<br />
Straßenbau<br />
Jegliche Umbauarbeiten im öffentlichen<br />
Verkehrsraum, wie z. B. Bordste<strong>in</strong>absenkungen,<br />
Baumfällungen etc. gehen zu Lasten des<br />
Bauherren und s<strong>in</strong>d im Vorfeld mit dem Straßenmeister<br />
im Fachbereich Ingenieurwesen<br />
(Fachbereich 62) abzustimmen (Telefon 02361<br />
50-2714 oder 02361 50-2745).<br />
Bei geplantem Abbruch baulicher Anlagen<br />
ist vor Beg<strong>in</strong>n der Abbrucharbeiten e<strong>in</strong> Ortsterm<strong>in</strong><br />
mit dem Fachbereich Bürger- und<br />
Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr (Fachbereich<br />
31) – und mit Fachbereich Ingenieurwesen<br />
(Fachbereich 62) – Straßenunterhaltung<br />
–, zu vere<strong>in</strong>baren.<br />
Allgeme<strong>in</strong>es zum Thema Entwässerung<br />
Die Stadt Reckl<strong>in</strong>ghausen, Fachbereich Ingenieurwesen,<br />
ist Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage.<br />
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