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41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

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9Konflikte mit Belangen des Bodendenkmalschutzes sind nur beim Antreffen bedeutsamerarchäologischer Funde zu erwarten. Es wird daher zunächst nicht von erheblichenBeeinträchtigungen ausgegangen.Das denkmalgeschützte Wegekreuz in der Verlängerung der "Alten Gasse" am"<strong>Wachtberg</strong>ring" ist vor Beginn der Bauarbeiten an einen geeigneten Ort in der näherenUmgebung zu versetzen.5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMENGemäß § 1a (3) BauGB sind auch Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen.Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.02-15 werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungenfestgelegt, die im Umweltbericht zum Bebauungsplan zusammenfassend dargestelltwerden.6 HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DER UMWELTÜBERWACHUNGNach § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen,die auf Grund der Realisierung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehenenachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und in der Lage zusein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Gemäß § 2a und Anlage 1BauGB sind die Maßnahmen zum Monitoring im Umweltbericht zu beschreiben.Die durch die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans vorbereitete Planung inkl.Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation voraussichtlichererheblicher nachteiliger Umweltwirkungen ist nach den bauordnungsrechtlichenAnforderungen und Vorschriften umzusetzen, Überwachung und die möglicherweisenotwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften sind imRahmen der Bauaufsicht geregelt. Die Notwendigkeit von darüber hinausgehendenbesonderen Überwachungsmaßnahmen ist derzeit nicht erkennbar.Im Rahmen des Monitorings ist auch dem Artenschutz Rechnung zu tragen. Bei derRodung von Gehölzen außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeiten und insbesonderevor Abriss- und Rodungsarbeiten auf dem Gelände der alten Molkerei sind artenschutzrechtlicheUntersuchungen durchzuführen, um nachteilige Umweltwirkungengemäß § 42 BNatSchG auszuschließen.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"

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