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41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

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6.5 ZentrenverträglichkeitDer Geltungsbereich der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes befindet sich zwischendem bisher noch wenig integrierten Standort des Einzelhandelszentrums und demOrtskern des Ortsteiles <strong>Berkum</strong>. Im Ergebnis des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptesder Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> stellt die Planung „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ ein realisierbares und zugleichdie formulierten städtebaulichen und funktionalen Ziele der Gemeinde berücksichtigendesVorhaben dar. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-15 sowie die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong>des Flächennutzungsplanes im definierten zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum<strong>Wachtberg</strong> Mitte ist daher zulässig und zentrenverträglich.6.6 UmweltbelangeIm südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein Gewerbebetrieb, die ehemaligeMolkerei, davon nördlich liegt der zentrale Omnibusbahnhof mit 5 Haltbuchten und 19Park- und Ride Stellplätzen. Im Übrigen ist der Bereich heute überwiegend unversiegelt.Durch die vorhandene Bebauung im Wohngebiet „Rondo“ (Bebauungsplan Nr. 02-11) unddie vorhandene Bebauung des Einkaufszentrums sind die Blickbeziehungen in die Umgebungstark eingeschränkt. Die aufgrund der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne möglicheBebauung stellt für das Landschaftsbild eine hohe Vorbelastung dar. Als Erholungsraumist das Plangebiet nicht nutzbar.Eine umfassende Beschreibung der betroffenen Umweltschutzgüter wird im Umweltbericht(vgl. gesonderter Teil 2 der <strong>Begründung</strong>) behandelt.Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG, die im parallel durchgeführtenBebauungsplan–Verfahren untersucht worden sind, sind nach dem derzeitigenKenntnisstand nicht ersichtlich. Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind inder Umsetzungsphase erforderlich.6.7 Klimaschutz und KlimaanpassungGemäß der BauGB Novelle 2011 ist Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung,die Inanspruchnahme neuer Flächen so weit wie möglich zu reduzierensowie kompakte Siedlungsstrukturen und die Innenentwicklung der Städte zu fördern.Das Plangebiet ist bereits durch die umliegende Bebauung des Einzelhandelszentrumswestlich sowie durch die neue Wohnbebauung der Bebauungspläne Nr. 02-9 und Nr. 02-11 geprägt. Die hier vorbereitete Nutzung und Entwicklung einer bereits überplanten, bislangmindergenutzten Brachfläche im zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde<strong>Wachtberg</strong> dient einer Reduzierung der künftigen zusätzlichen Flächeninanspruchnahmein der freien Landschaft und damit einer nachhaltigen, klimaschonenden und zukunftsorientiertenEntwicklung. Schon vorhandene Nutzungen/ Infrastrukturen werden auch in Zukunftgestärkt und zusätzliche Verkehre durch räumliche Bündelung vermieden.7. HINWEISEBodenfundeBei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als UntereDenkmalbehörde oder der LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglichzu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. DieWeisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeitenist abzuwarten.Erdbebenzone:Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (R = Gebietemit felsartigem Untergrund).bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 8

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