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Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

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11 EINLEITUNG1.1 Anlass und Zielsetzung des landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong>esAnlass für den Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> (LFB) ist die Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans 08-11 „Am Steinacker“ in der Ortslage <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachemfür eine ca. 3.830 m² große Fläche. Mit der geplanten Wohnbebauungsoll hauptsächlich der bauliche Ortsrand des Ortsteiles Oberbachem im Bereichder Straße „Am Steinacker“ abschließend planungsrechtlich gesichert werden.Das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 08-11 wurde mit dem Aufstellungsbeschlussvom 26.9.2000 (Ratsbeschluss) begonnen.Im Plangebiet sind 4 Einfamilienhäuser mit großen Gartenbereichen vorgesehen, umder nach Süden anschließenden, bereits vorhandenen offenen Bebauung zu entsprechen.Die Gärten gewährleisten einen harmonischen Übergang von der Bebauungzur freien Landschaft.In § 18 BNatSchG wird das Verhältnis zum Baurecht geregelt. Nach§ 18 (1) BNatSchG ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach denVorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden, wenn auf Grund der Aufstellung,Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur undLandschaft zu erwarten sind.§ 1 a BauGB enthält ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz. In § 1 a (3) BauGBwird darauf verwiesen, dass die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)in der Abwägung zu berücksichtigen sind.Diesen Gesetzesvorgaben folgend nimmt der vorliegenden LFB eine Bestandsaufnahmeder naturräumlichen Gegebenheiten und der im Plangebiet vorhandenen Biotoptypenvor. Er beschreibt das Eingriffsvorhaben und die zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushaltes und des Orts- und Landschaftsbildes. Nach derPrüfung von Vermeidung- und Verminderungsmaßnahmen werden landschaftspflegerischeMaßnahmen zur Gestaltung und zum Ausgleich der entstehenden Beeinträchtigungendargestellt.Ziel des <strong>Fachbeitrag</strong>es ist es, sicherzustellen, dass nach Durchführung der festgesetztenlandschaftspflegerischen Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungendes Naturhaushalts oder des Orts- und Landschaftsbilds zurückbleiben.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


2Grundlage für den Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> ist der Bebauungsplan-Entwurf zum B-Plan Nr. 08-11 "Am Steinacker" in Oberbachem von SGP Stadtplaner +Architekten aus Meckenheim vom 26.8.2013.1.2 Lage und Abgrenzung des UntersuchungsgebietesDas Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 08-11 liegt am nordöstlichen Ortsrand von<strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem in der Flur 3 der Gemarkung Oberbachem. Das Baugebietwird im Süden und Südwesten durch die Bebauung entlang der Dreikönigenstraßesowie der Straße Am Steinacker begrenzt. Nördlich und nordwestlich schließt einelandwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche an. Östlich des Plangebietes befindetsich eine Streuobstwiese, die Teil eines Naturschutzgebietes ist.Das Untersuchungsgebiet des vorliegenden Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong>eserstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Für die Beschreibungund Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und zur Darstellung von über dasPlangebiet hinaus gehenden Bezügen wird das Umfeld mit einbezogen.1.3 Planerische VorgabenBei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der auf Grund der Satzung der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> gemäß § 34 BauGB seit 2000 zum so genannten Innenbereichzählt.Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, derzeit im Entwurf befindlich(Stand August 2013), weist den Planbereich als Wohnbaufläche aus.Der Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, TeilabschnittRegion Bonn/Rhein-Sieg (Stand 18.4.2011) stellt das Plangebiet, wie dasgesamte Siedlungsgebiet von Oberbachem, als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichdar.Innerhalb des Plangebietes liegen keine gesetzlich geschützten Teile von Natur undLandschaft. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW sindim Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden.Die Grünlandflächen westlich und nördlich des Plangebietes liegen innerhalb einesgroßflächigen Landschaftsschutzgebietes. Direkt östlich des Plangebietes grenzt dasNaturschutzgebiet SU-008 „NSG Dächelsberg - Liessemer Berg“ an.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


32 BESTANDSERFASSUNG UND BEWERTUNG2.1 Naturräumliche ZuordnungDas Plangebiet liegt naturräumlich gesehen im nördlichen Bereich des Unteren Mittelrheingebietes(BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG 1978).Bei der zutreffenden Untereinheit, dem Oberwinterer Terrassen- und Hügelland, handeltes sich um ein Terrassenriedelland mit einzelnen aufgesetzten vulkanischenHügeln zwischen der Kottenforstterrasse im Norden und dem Ahrmündungstal imSüden. Der Bereich des Drachenfelser Ländchens, wozu auch das Plangebiet zählt,weist eine teilweise geschlossene Lößlehmüberkleidung mit größeren Feld- undObstbaumkulturen auf, die mit vulkanischen Gesteinen in Form von Schlacken, Basaltkuppenund Tuffdecken durchsetzt sein können.2.2 Geologie und BodenGeologieDer geologische Untergrund des Plangebietes besteht aus tertiären Vulkaniten.BodenDer Boden des Untersuchungsraumes wird von Braunerden gebildet, die aus vulkanischemGestein (Vulkaniten) entstanden sind. Dabei handelt es sich um steinigeschluffige bis tonige Lehmböden. Die Mächtigkeit der Böden liegt bei etwa 30 bis80 cm Stärke.Die vorkommenden Böden werden als Wald, zum Teil auch als Grünland oder Ackermit meist mittleren Erträgen genutzt. Sie verfügen über eine mittlere nutzbare Wasserkapazitätund eine geringe Wasserdurchlässigkeit.Der im Plangebiet anstehende Boden wird vom Geologischen Dienst NRW als besondersschutzwürdiger Archivboden eingestuft.Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Altlastenoder Verdachtsflächen.2.3 WasserDas Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzzonen.GrundwasserAussagen zum Grundwasservorkommen liegen für das Plangebiet nicht vor. Für denBereich westlich von Berkum (Entfernung etwa 3 km), der mit dem Plangebiet ver-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


4gleichbar ist, wird in der hydrologischen Karte ein Grundwasservorkommen frühestensab etwa 5 m bis 8 m unter Flur angegeben.OberflächenwasserFließ- und Stillgewässer sind im Plangebiet und in dessen näherem Umfeld nichtvorhanden.Auf Grund der topographischen Lage des Plangebietes und damit verbundener möglicherErosionsgefahren durch wild abfließendes Niederschlagswasser enthält derBebauungsplan einen entsprechenden Hinweis.2.4 KlimaDas Plangebiet befindet sich am Übergang von der Niederrheinischen Bucht zumMittelrheingebiet. Das Klima ist geprägt durch geringe Jahresschwankungen derLufttemperatur, meist milde Winter, mäßig warme Sommer sowie Niederschläge zuallen Jahreszeiten.Für das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Wachtberg</strong> sind keine detaillierten Informationen zumlokalen Klima verfügbar. Somit wird auf Daten zurückgegriffen, die für die nahe gelegene(und somit vergleichbare) Stadt Bonn zur Verfügung stehen. Im Bonner Raumist dabei eine mittlere Niederschlagshöhe 669 mm sowie eine mittlere Lufttemperatur10,3°C gegeben (Quelle: Wikipedia).2.5 Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial2.5.1 Potenzielle natürliche VegetationDie potenzielle natürliche Vegetation (PNV) ist eine gedankliche Konstruktion, dieaufzeigen soll, welche Pflanzengesellschaften sich ohne anthropogene Einflüsse aufeinem bestimmten Standort einstellen würden. Sie entspricht den z.B. durch Relief,Klima, Boden- und Wasserverhältnissen geprägten örtlichen Standortbedingungen.Aus der Zusammensetzung der PNV lassen sich Rückschlüsse auf die standorttypischenund heimischen Pflanzenarten ziehen.Als PNV des Gebietes wird Hainsimsen-Perlgras-Buchenwald sowie Perlgras-Buchenwald und Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel angegeben. BodenständigeGehölze sind Buche, Traubeneiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Vogelbeere, Espe; Hasel,Weißdorn, Hundsrose und Schlehe (BUNDESANSTALT FÜR VEGETATIONSKUNDE, NATUR-SCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE 1973).Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


52.5.2 Biotoptypen innerhalb des PlangebietesDas Plangebiet wird hauptsächlich von einer artenreichen Mähwiese eingenommen,die extensiv genutzt wird.Vorkommende Arten sind beispielsweise Glatthafer, Gemeines Knaulgras, Wiesenrispengras,Rotklee, Mittelklee, Brennnessel, Hornkraut, Wiesenkerbel, Scharfer Hahnenfuß,Ehrenpreis, Sauerampfer, Stumpfblättriger Ampfer, Wiesenlabkraut, Löwenzahnund Spitzwegerich.Daneben befinden sich am südlichen Rand des Plangebietes Verkehrsflächen, dieteilweise asphaltiert, gepflastert oder geschottert sind.Die Biotoptypen des Plangebietes weisen eine geringe bis mittlere Wertigkeit auf.2.6 Orts- und Landschaftsbild / ErholungOrts- und LandschaftsbildDas Plangebiet liegt am nordöstlichen Siedlungsrand von <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem.Südlich und südwestlich des Gebietes schließt die Wohnbebauung (Einfamilienhäuser)von Oberbachem an das Plangebiet an.Westlich und nördlich befinden sich Grünlandflächen (Mähwiesen), an die weiter imNorden Laubwald anschließt.Östlich des Plangebietes liegt eine Streuobstwiese, die Teil des Naturschutzgebietes„Dächelsberg – Liessemer Berg“ ist.Vom bisherigen Ortsrand sind Blickbeziehungen in Richtung der unbebauten Landschaftfrei möglich. Nach Süden wird dies durch die in dieser Richtung vorhandeneWohnbebauung eingeschränkt.ErholungDas Plangebiet bietet keine Angebote für eine öffentliche Erholungsnutzung.Etwa 50 m nördlich des geplanten Wohngebietes verläuft ein landwirtschaftlicherNutzweg, der auch als Wanderweg genutzt wird. Ebenso bestehen entlang der westlichenund der östlichen Seite des Plangebietes 2 landwirtschaftliche Nutzwege, dieals Anbindungen in das anschließende Umfeld und damit für Spaziergänge undWanderungen dienen können. Diese Wege sind jedoch in der Örtlichkeit kaum wahrnehmbar,sondern erscheinen als Teil der vorhandenen Wiesenfläche.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


63 BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENSZiel des Bebauungsplanes ist es, den baulichen Ortsrand von Oberbachem im Nordostendes <strong>Gemeinde</strong>gebietes durch Einfamilienhäuser neu zu definieren. Die imPlangebiet vorgesehenen vier frei stehenden Einfamilienhäuser werden so errichtet,dass sie sich zur Erschließung „Am Steinacker“ hin orientieren und zum Ortsrandgroße Gartenbereiche aufweisen. Die Geschossigkeit und die Höhe der Gebäudewerden so festgesetzt, dass ein harmonischer Übergang von Bebauung und Landschaftsraumentstehen kann. Das allgemeine Wohngebiet wird mit einer Grundflächenzahl(GRZ) von 0,25 festgesetzt.Mit dieser offenen Bauweise mit geringer baulicher Dichte, wie sie auch die südlichan das Plangebiet angrenzende Baustruktur aufweist, wird ebenfalls der Nähe zumöstlich an das Baugebiet angrenzenden Naturschutzgebiet Rechnung getragen.VerkehrserschließungDas Plangebiet wird durch die Straße „Am Steinacker“ von Süden aus erschlossen.Diese Anwohnerstraße bindet weiter südlich an die „Dreikönigenstraße“ (L123) an.Im Westen und Osten schließen vorhandene landwirtschaftliche Nutzwege (innerhalbder dort vorhandenen Wiesenfläche) an, so dass eine direkte Verbindung für Spaziergängerund Radfahrer in den Landschaftsraum gegeben ist.Der folgenden Tabelle 1 sind die innerhalb des Gebietes geplanten Nutzungen zuentnehmen:Tabelle 1: Geplante NutzungenNutzung Fläche m²Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,25 2.685Überbaubare Fläche 672Fläche für bauliche Nebenanlagen 336Hausgärten 1.677Verkehrsflächen 1.070Flächen für die Landwirtschaft 105Summe 3.860Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


74 EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFTMit der Umsetzung des Bebauungsplans sind Eingriffe in den Naturhaushalt und dasLandschaftsbild verbunden. Insbesondere die mit der Errichtung der Verkehrsflächen,Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten und Wege verbundene Bodenversiegelungsowie die Wirkung der Gebäude auf das Orts- und Landschaftsbild stehen hierbei imVordergrund. Die zu erwartenden Eingriffe werden im Folgenden beschrieben.4.1 Eingriffe in das BodenpotenzialDurch die Neubebauung bisher unversiegelter Flächen wird der Bodenhaushalt desPlangebietes beeinträchtigt.Im Plangebiet wird Boden, der zwar schon anthropogen überprägt ist, teilweise abgetragenund durch Überbauung mit Gebäuden und Erschließungseinrichtungen versiegelt.Je nach Art der Versiegelung wird auf den entsprechenden Flächen das Bodenlebenstark beeinträchtigt bis unterbunden. Austauschvorgänge zwischen Bodenund Atmosphäre können nicht mehr stattfinden, und die Bodenentwicklung kannsich nicht fortsetzen. Je nach Auflast finden tiefgründige und irreversible Bodenveränderungenstatt. Der Boden geht damit als Standort für Biotope verloren. Aufgrundder vorhandenen Vorbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehenjedoch bereits geringe Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen. Die geplante Bebauungwird die bestehenden Beeinträchtigungen nochmals intensivieren und auflange Sicht erhalten.Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist eine Versiegelung von bis zu 672 m²offenen Bodens durch Gebäude möglich. Für bauliche Nebenanlagen können bis zu336 m² beansprucht werden. Weiterhin erfolgen für die Anlage von VerkehrsflächenVersiegelungen von bis zu 1.070 m².Die Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in private Gärten und Gehölzstreifenstellt bezüglich des Bodenpotenzials keinen neuen Eingriff dar.Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird der Siedlungsbereich von Oberbacheman dieser Stelle baulich geschlossen. Eine weitere Bebauung und somit Inanspruchnahmevon Bodenflächen ist hier somit nicht gegeben. Damit wird auch derStellungnahme des geologischen Dienstes NRW zum Bauvorhaben in Bezug auf dieWertigkeit des Bodens Rechnung getragen.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


84.2 Eingriffe in das WasserpotenzialDurch die Überbauung und Versiegelung bisher offener Bodenflächen verringernsich die Flächen, die für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und für dieGrundwasserneubildung von Bedeutung sind.Da wegen des starken Gefälles und der besonderen Topographie des Geländes eineVersickerung des anfallenden Niederschlagswassers zu verstärkten Bodenerosionenund Vernässungen der weiter hangabwärts liegenden Grundstücke führen würde,wird das Niederschlagswasser in das Kanalsystem der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> eingeleitet.Hinsichtlich der Gefahren durch wild abfließendes Niederschlagswasser werden diegeplanten Maßnahmen zur Herstellung ordnungsgemäßer Erschließungsflächen mitden erforderlichen Entwässerungsanlagen gegenüber dem derzeitigen Zustand einerprovisorisch ausgebauten privaten Erschließung und der bisher nicht geregeltenNiederschlagsentwässerung im Plangebiet und für die bestehende Bebauung im Umfeldeher zu einer Verbesserung der Situation führen.Auf Grund der benannten topographischen Lage des Plangebietes werden jedoch,mit einem entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan, die potenziellen Gefahrendurch wild abfließendes Wasser benannt. In Abwägung der möglichen und heute bereitserkennbaren Gefahren durch diese Niederschlagswasser sind entsprechendeSchutzmaßnahmen an der Nordgrenze der Grundstücke vorgesehen.Dazu wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass im 5 m breiten Pflanzstreifen an derNordgrenze der Grundstücke eine Mulde anzulegen ist, in der das anfallende Oberflächenwasserordnungsgemäß abgeführt wird. Diese Mulde wird an die Kanalisationder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> angeschlossen.4.3 Eingriffe in das BiotoppotenzialDas Biotoppotenzial wird bei der Umsetzung des Bebauungsplans in erster Liniedurch den Verlust von Flächen und damit von Biotopstandorten beeinträchtigt. Diezukünftig überbauten und befestigten Flächen gehen als Lebensraum für wildlebendePflanzen und Tiere dauerhaft verloren. Bei den in Anspruch genommenen Flächenhandelt es sich um Biotoptypen mit mittlerem Biotopwert.4.4 Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild und die ErholungsnutzungMit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist eine Veränderung des gewohntenLandschaftsbildes verbunden.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


9Die geplante Bebauung fügt sich in den Charakter der bestehenden Bebauungen indiesem Ortsteil ein und schließt den Siedlungsbereich zur freien Landschaft hin ab.Das Plangebiet befindet sich, wie die angrenzenden Flächen, in Hanglage oberhalbdes bisherigen Siedlungsraumes der Ortslage Oberbachem. Somit sind Blickbeziehungenvom künftigen Wohngebiet in alle Richtungen frei möglich. Der Blick von derbisherigen Ortsrandlage in Richtung des nördlichen Waldes wird durch die neue Bebauungeingeschränkt. Aufgrund des geringen Umfangs der geplanten Baumaßnahmeist dies jedoch nicht erheblich.Durch die in der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> vom 28.11.2000 festgesetztenAusgleichspflanzungen von Gehölzen auf den Grundstücken und als Abgrenzungzur freien Landschaft wird eine Einbindung des Plangebietes in das Landschaftsbilderreicht. Dazu wird das Wohngebiet nach Norden durch einen 5 m breiten Pflanzstreifenund nach Westen und Osten durch einen jeweils 3 m breiten Pflanzstreifenabgeschirmt. Nach Osten und Westen ergeben sich, inklusive der dort vorhandenen3 m breiten landwirtschaftlichen Nutzwege, 6 m breite Streifen, die von der Bebauungfreigehalten werden und die Eingrünung und Einbindung des Plangebietes in dieUmgebung gewährleisten.Auch nach der Umsetzung des Bebauungsplanes wird der erwähnte Wanderweg50 m nördlich des Plangebietes sowie die beiden landwirtschaftlichen Nutzwege ander östlichen und westlichen Wohngebietsgrenze auch weiterhin uneingeschränktgenutzt werden können. Eine Beeinträchtigung des Erholungswertes für das Plangebietund die umgebenden Areale ist nicht gegeben.5 VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMASSNAHMENGemäß § 1 a (3) BauGB ist auch die Vermeidung voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungendes Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit desNaturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen.Auf Grundlage der Bestandserfassung werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmenerarbeitet. In der nachfolgenden Tabelle 2 werden die geplanten Vermeidungs-und Verminderungsmaßnahmen den Beeinträchtigungen durch das Bauvorhabenbezogen auf die einzelnen Schutzgüter bzw. Naturraumpotenziale zugeordnet.Im Anschluss an die Tabelle werden die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmenim Einzelnen beschrieben und erläutert. Die flächenbezogene Darstellungerfolgt in der Karte 1 "Bestand und Konflikte".Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


10Tabelle 2: Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung und Maßnahmenzur Vermeidung des EingriffsBetroffenesSchutzgut/NaturraumpotenzialBeeinträchtigungen durch diegeplante BebauungMaßnahmen zur Vermeidung undVerminderung von Beeinträchtigungen(siehe Karte 1 "Bestandund Konflikte")Boden-, Biotop-undWasserpotenzial- Veränderungen der Bodeneigenschaftenund Verlust von Bodenfunktionendurch Überbauung und Versiegelung- Verlust des Bodens als Biotopstandort- Veränderung des natürlich gewachsenenBodengefüges durch baubedingteErdbewegungen sowie durchden Einsatz schwerer Baumaschinen- Verlust an Versickerungsfläche undReduzierung der Grundwasserneubildungsratedurch Versiegelung undBodenverdichtung- Gefahr von wild abfließendem NiederschlagswasserV 2: Schonender Umgang mit Grundund BodenV 3: Anlage einer EntwässerungsmuldeOrts- undLandschaftsbild- Veränderung des Ortsbildes durchBebauungV 1: Einfügung der geplanten Bebauungin das OrtsbildKlima- Verminderung von Staubbindungseffektendurch Zunahme der VersiegelungV 2: Schonender Umgang mit Grundund BodenV 1Einfügen der geplanten Bebauung in das OrtsbildMit verschiedenen Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, Bauweise und Gebäudehöhefügen sich die geplanten Gebäude in die vorhandene Siedlungsstruktur ein.Es ist vorgesehen, mit der geplanten Wohnhausbebauung die vorhandenen Baustrukturenim Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie in den südlich angrenzendenBaugebieten bereits vorhanden sind. Im Plangebiet ist dazu eine offene Bebauungmit frei stehenden Einfamilienwohnhäusern vorgesehen.V 2Schonender Umgang mit Grund und BodenDie durch das Planungsvorhaben zu erwartende Versiegelung von Flächen stellt imPlanungsgebiet eine der wesentlichsten Beeinträchtigungen dar. Entsprechend derAufforderung in § 1 a BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehenund dabei die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


11Dies erfolgt durch die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von0,25. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen klar definiert,so dass unerwünschte zu starke Verdichtungen ausgeschlossen werden.Während der Bauphase ausgehobener Boden, der wieder verbaut werden soll, ist indiesem Zeitraum auf geordnete Bodenmieten zu setzen. Fahrwege und andere verdichteteBodenbereiche sind nach Beendigung der Bauarbeiten mindestens 40 cmtief zu lockern.V 3Anlage einer EntwässerungsmuldeAls Maßnahme zum Schutz gegen mögliche und heute bereits erkennbare Gefahren,die durch wild abfließende Niederschlagswasser entstehen können, sind entsprechendeSchutzmaßnahmen an der Nordgrenze der Grundstücke vorgesehen.Dazu wird im dort zu erstellenden 5 m breiten Pflanzstreifen eine Mulde angelegt, inder das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß zur Versickerung gebrachtwird. Die Versickerungswasser werden mit einem Drainstrang abgeführt, der an dieKanalisation der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> angeschlossen wird.6 GESTALTUNGSMASSNAHMENDie Gestaltungsmaßnahmen sind in der Karte 3 "Landschaftspflegerische Maßnahmen"nach Art und Lage dargestellt.G 1Anlage eines Gehölzstreifens entlang der PlangebietsgrenzeMaßnahmenbeschreibungZur Abschirmung des Wohnbaugebietes von den an drei Seiten angrenzenden Landschafts-und Naturschutzgebieten wird die Anlage eines Pflanzstreifens erfolgen.Dieser wird entlang der nördlichen Plangebietsgrenze eine Breite von 5 m aufweisen.Entlang der westlichen und östlichen Grenze der Wohngebietsfläche wird ein jeweils3 m breiter Streifen angelegt. An diesen beiden Seiten besteht derzeit ein landwirtschaftlicherNutzweg von ebenfalls 3 m Breite, der erhalten bleibt. Die von Bebauungfrei bleibenden Streifen entlang der westlichen und östlichen Plangebietsgrenzehaben somit eine Breite von 6 m.In den Pflanzstreifen werden standortgerechte Baum- und Strauchgehölze gepflanzt.Zur Verwendung kommen Gehölze der Pflanzenliste I (siehe Anhang).Funktion der MaßnahmeDiese Grüngestaltungsmaßnahme dient in erster Linie dem Schutz und der Abschirmungder angrenzenden naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Gleichzeitig bietenGinster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


12die Baum- und Strauchpflanzungen mit standortgerechten, einheimischen Gehölzen,vielen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Biotope und dienen einer ansprechendenGestaltung des Plangebietes.G 2Anlage und Erhaltung der HausgärtenMaßnahmenbeschreibungDie verbleibenden, nicht überbauten bzw. befestigten oder für sonstige zulässigeNutzungen benötigten Flächen auf den privaten Grundstücken sind als Grünflächenanzulegen und dauerhaft zu erhalten. Auch die Vorgartenbereiche sind hierin einbezogen.Funktion der MaßnahmeDie privaten Grünflächen gliedern und strukturieren das Plangebiet. Mit der Maßnahmesoll sichergestellt werden, dass ein hohes Maß an Durchgrünung des Baugebieteserzielt wird. Dies ist sowohl für das Ortsbild als auch für die Entwicklung siedlungsinternerBiotopstrukturen, wie sie auch Hausgärten bieten, von besonderer Bedeutung.7 BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATIONNach Umsetzung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Gestaltungsmaßnahmenverbleiben nicht weiter verminderbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes unddes Landschaftsbildes, die vor allem das Boden- und das Biotoppotenzial betreffen.7.1 Kompensationsbedarf BodenpotenzialDie Umsetzung des Bebauungsplans ermöglicht eine Überbauung von bis zu 672 m²offener Bodenflächen. Zusätzlich ist eine Überbauung bzw. Versiegelung von bis zu336 m² für die Anlage von Nebenanlagen sowie von Verkehrsflächen von bis zu1.070 m² möglich. Insgesamt ermöglicht der Bebauungsplan somit eine Neuversiegelungvon bis zu 2.078 m².Die Umnutzung der als extensive Wiese genutzten Flächen in private Gärten (etwa1.677 m², inklusive der Pflanzstreifen entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen)stellt bezüglich des Bodenpotenzials keinen neuen Eingriff dar. Diese Rasen- undPflanzflächen sind zudem geeignet, zum Ausgleich der Eingriffe in das Bodenpotenzialbeizutragen.7.2 Kompensationsbedarf BiotoppotenzialFür die Eingriffsbilanzierung wird das Biotoppotenzial als zweites hauptsächlich betroffenesTeilpotenzial herausgegriffen. Im Folgenden werden der Zustand vor Um-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


13setzung des Bebauungsplanes (= Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes) undder Zustand nach Umsetzung des Bauvorhabens mit den zugehörigen Vermeidungs-,Verminderungs- und Gestaltungsmaßnahmen (= Zustand des Untersuchungsgebietesgemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes) gegenübergestellt. In den Tabellen3 „Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, Ausgangszustand“ und 4 „Eingriffsbilanzierung– Biotoppotenzial, Planungszustand“ sind die Ergebnisse der Gegenüberstellungaufgeschlüsselt für die einzelnen Biotoptypen dargestellt.Die Codierung der Biotoptypen erfolgt nach Ludwig. Die zutreffende Naturraumgruppeist die Gruppe 5 „Paläozoisches Bergland, submontan“. Die zeichnerischeDarstellung erfolgt in der Karte 2: „Bestand und Konflikte“.Bei dem Biotop HJ5 „Gärten ohne oder mit geringem Gehölzbestand“ (Tabelle 4) wurdeder Grundwert korrigiert. Die Änderung wird wie folgt begründet.Hausgärten: Die langjährige Erfahrung mit der Umsetzung von Bebauungsplänen hatgezeigt, dass die privaten Gärten mit einer Vielzahl von Sträucher und Bäumen angelegtund unterhalten werden. Die Bewertungsmöglichkeiten nach der zu verwendendenBewertungstabelle von Ludwig lassen nur zwei Arten von Hausgärten zu; Gärtenohne/mit geringem Gehölzbestand (6 Punkte) oder Gärten mit größerem Gehölzbestand(11 Punkte). Da, wie die Erfahrung zeigt, die tatsächliche Ausprägung der Gärtenmeist in der Mitte liegt, wurde auch hier dieses Prinzip angewendet und die Bewertungmit 9 Punkten berechnet.Tabelle 3: Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, AusgangszustandCode Biotoptyp Flächein m²GrundwertFlächennutzungKorrigierterWertEinzelflächenwertGesamtfläche 3.860 m²Extensiv genutztesGrünland- MähwieseEA1Glatthaferwiese,planar-kollin3.050 17 17 51.850Anwohnerstraßeteils geschottert,teilsunbefestigtHY2Verkehrsfläche,unbefestigt odergeschottert175 3 3 525Anwohnerstraßeteils asphaltiert,teils gepflastertHY1Verkehrsfläche,befestigt635 0 0 0Gesamtwert 52.375Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


14Tabelle 4: Eingriffsbilanzierung – Biotoppotenzial, PlanungszustandCode Biotoptyp Flächein m²FlächennutzungGrundwertKorrigierterWertEinzelflächenwertGesamtfläche 3.860 m²Allgemeines Wohngebiet (2.685 m²)ÜberbaubareFlächeHY1Versiegelte Fläche(Wohnhäuser)672 0 0 0HY1Fläche für baulicheNebenanlagenVersiegelte Fläche(Zuwegung, Garagen,Stellplätze)336 0 0 0Hausgärten HJ5 Gärten ohne odermit geringem GehölzbestandGehölzstreifen BD51 Baumhecke, mitüberwiegendstandorttypischenGehölzen, mithöchstens geringemBaumholz1.207 6 9 10.863470 15 15 7.050Sonstige Flächen (1.175 m²)Extensiv genutztesGrünland- MähwieseEA1Glatthaferwiese,planar-kollin105 17 17 1.785AnwohnerstraßeasphaltiertHY1Verkehrsfläche,asphaltiert1.070 0 0 0Gesamtwert 19.698Die im Ausgangszustand im Plangebiet angetroffenen Biotopstrukturen weisen einenBiotopwert von insgesamt 52.375 Wertpunkten auf. Dem steht nach Umsetzung desBebauungsplans ein Gesamtflächenwert von 19.698 Punkten gegenüber. Nach Umsetzungaller festgesetzten Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichesdes Bebauungsplans verbleibt somit ein Eingriffsdefizit in Höhe von 32.677Wertpunkten. Dieses Defizit ist auszugleichen.7.3 GesamtkompensationsbedarfDie Kompensation des Eingriffes, der durch die Umsetzung des Bebauungsplansentsteht, ist durch grünordnerische Festsetzungen nicht erreichbar. Ebenso ist imGinster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


15Bereich des Bebauungsplans keine geeignete Fläche vorhanden, die für eine geeigneteKompensationsmaßnahme zur Verfügung stände.Der vollständige Ausgleich des durch das Bauvorhaben verursachten Gesamtkompensationsbedarfin Höhe von 32.677 Ökowertpunkten wird durch die Umsetzungvon einer externen Kompensationsmaßnahme, die im folgenden Kapitel beschriebenwird, erreicht.8 KOMPENSATIONSMASSNAHMEAls externe Kompensationsmaßnahme wird, gemäß der Genehmigung der Abgrenzungssatzungdurch die Bezirksregierung Köln vom 28.11.2000, auf einem etwa5.500 m² großen Flurstück am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Oberbachem,das bis dahin intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, eine Streuobstwieseangelegt. Dabei handelt es sich um das Flurstück 273, Flur 3 in der Gemarkung O-berbachem.8.1 Beschreibung der MaßnahmeStreuobstbereiche tragen dazu bei, dass ein landschaftsgerechter Übergang vomSiedlungsgebiet zur freien Landschaft geschaffen wird. Die abwechslungs- undstrukturreichen Flächen sind in Hinblick auf die landschaftsgebundene Erholung fürSpaziergänger und Radfahrer von Bedeutung und stellen wertvolle Habitate für vieleTierarten zur Verfügung.Die Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahme und die längerfristige Pflegeder Streuobstwiese werden mit dem Flurstückseigentümer in einem städtebaulichenVertrag geregelt.Durch die externe Kompensationsmaßnahme werden die mit der Umsetzung desBebauungsplans verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen.Die Neuanlage von Streuobstwiesen erfolgt, entsprechend den „Richtlinien für dasKulturlandschaftsprogramm des Rhein-Sieg-Kreises (KuPro-RSK)“, mit virusfreien undvirusgetesteten Obstbaumsorten, die den fachlichen Richtlinien entsprechen.Der Mindestobstbaumbestand beträgt 36 Bäume pro Hektar.Um das Vorkommen von altbewährten, seit Generationen im Landschaftsraum vorhandenenObstsorten zu fördern, sind die zu verwendenden Obstgehölze aus derfolgenden Liste zu wählen. Bei der Anlage der Streuobstbereiche wird dabei ein VerhältnisKernobst (Apfel, Birne) / Steinobst (Kirsche, Pflaume) von 80/20 angestrebt.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


16Deutscher NameApfel „Rheinischer Krummstiel“Apfel „Boskoop“Apfel „Luxemburger Renette“Apfel „Rheinischer Bohnapfel“Apfel „Rheinischer Winterrambur“Apfel „Rheinische Schafsnase“Apfel „Jakob Lebel“Apfel „Kaiser Wilhelm“Apfel „Rote Sternrenette“Apfel „Luxemburger Renette“Apfel „Schöner aus Nordhausen“Birne „Doppelte Philippsbirne“Birne „Gellerts Butterbirne“Birne „Gute Luise“Birne „Gute Graue“Birne „Köstliche von Charneux“Kirsche „Große Schwarze Knorpelkirsche“Kirsche „Hedelfinger Riesenkirsche“Pflaume „Hauszwetsche“Pflaume „Große grüne Reneklode“Botanischer NameMalus „Rheinischer Krummstiel“Malus „Boskoop“Malus „Luxemburger Renette“Malus „Rheinischer Bohnapfel“Malus „Rheinischer Winterrambur“Malus „Rheinische Schafsnase“Maus „Jakob Lebel“Malus „Kaiser Wilhelm“Malus „Rote Sternrenette“Malus „Luxemburger Renette“Malus „Schöner aus Nordhausen“Pyrus „Doppelte Philippsbirne“Pyrus „Gellerts Butterbirne“Pyrus „Gute Luise“Pyrus „Gute Graue“Pyrus „Köstliche von Charneux“Prunus „Große Schwarze Knorpelkirsche“Prunus „Hedelfinger Riesenkirsche“Prunus domestica „Hauszwetsche“Prunus domestica „Große grüne Reneklode“Die Pflanzqualität ist: Verpflanzter Hochstamm, 4 x verpflanzt, ohne Ballen, Stammumfang20-25 cm. Gepflanzt werden die Bäume mit einem Abstand von mindestens12 m zueinander.Die Befestigung der Bäume erfolgt mittels eines Dreibockes, Pfostenlänge 2,50 m,DU 8-10 cm, mit Halbrundhölzern und Kokosstrick.Auf Wiesenflächen, die nicht gemäht sondern beweidet werden sollen, sind die Dreiböckemit Stacheldrahtzügen als Verbissschutz, Mindesthöhe 1,80 m, auszustatten.Gegen Wühlmäuse werden die Pflanzlöcher mit einem Drahtkorb aus engmaschi-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


17gem, unverzinktem Kaninchendraht ausgerüstet. Kunststoffmanschetten dienen alsVerbissschutz gegen Kaninchen.Die Baumpflege bezieht sich primär auf die Durchführung der Kronenschnitte entsprechendder Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den ersten 2 Jahren. WeiterePflegearbeiten sind das Wässern bei Bedarf und, gerade in den ersten Pflegejahren,die Überprüfung der Pflanzverankerung.Zu den weiterführenden Pflegemaßnahmen der Obstbäume zählen: Nach der durchgeführtenEntwicklungspflege von 2 Jahren sind Erhaltungsschnitte zur Auslichtungund Verjüngung der Obstbäume durchzuführen. Hierbei wird ein Intervall von etwa5 Jahren erforderlich sein. Umfangreichere Schnitte sind dabei im Spätwinter (Februar/März)vorzunehmen; ergänzende, geringere Schnitte im Sommer (Juli/August).Bei Süß- und Sauerkirschen wird der Erhaltungsschnitt schon im Sommer unmittelbarnach der Ernte durchgeführt.Nach Anwachsen der Bäume ist der hergestellte Verbissschutz bei Weidenutzung derFläche in funktionsfähigem Zustand zu erhalten/wiederherzustellen. Pflanzenschutzmaßnahmenin Form von Insektiziden und Fungiziden sind nicht zulässig. Nurbei starkem Schädlingsbefall und nach Absprache mit der kommunalen Verwaltungsind diese Mittel unter Umständen zulässig. Dabei sind umweltverträgliche, nützlingsschonendeund nicht bienengefährdende Mittel einzusetzen.Das ökologisch bedeutsame Totholz sollte zumindest teilweise erhalten bleiben.Astquirle und Schlitze im Stamm, Höhlungen und Öffnungen sollten nicht verschlossenwerden. Ein Teil des anfallenden Schnittholzes kann auf Reisighaufen aufgeschichtetwerden, um Tieren als Unterschlupf zu dienen.Ausgefallene Bäume sind zu ersetzen.Die Pflege der Streuobstwiese hat zum Ziel, die Obstbaumbestände und die Wiese/Weidedurch Pflegemaßnahmen dauerhaft, mindestens über einen Zeitraum von30 Jahren, zu erhalten und naturverträglich zu nutzen. Die Wiese wird dabei als extensiveMähwiese oder als Weide genutzt. Der Einsatz von Gülle, Herbiziden undchemisch-synthetischem Stickstoff-Dünger wird untersagt.Bei Nutzung als Weide gilt: Die Beweidung kann durch Schafe, Ziegen oder Rindererfolgen. Eine Beweidung durch Pferde wird ausdrücklich ausgeschlossen, da hierstarke Verbissschäden an den Bäumen kaum zu vermeiden sind. Bei Dauerbeweidungsind je Hektar Weidefläche maximal 10 Mutterschafe oder Ziegen oder maxi-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


18mal 3 Rinder zu halten. Ungleichmäßig abgeweidete Flächen können nachgemähtwerden. Das Schnittgut kann auf der Fläche belassen werden.Auf eine Winterbeweidung wird verzichtet.Bei Nutzung als Wiese gilt: Die Mahd erfolgt mindestens 1 Mal/Jahr. Bei 1- bis 2-schüriger Mahd sollte das Mähgut von der Fläche abtransportiert werden, um diePflanzen nicht zu überdecken. Zur Förderung der typischen Wiesenpflanzen und –tiere sollte der Schnitt ab Anfang Juli, der zweite im September erfolgen. Bei mehrmaligerSchnittnutzung kann das Schnittgut auf der Fläche verbleiben.8.2 Begründung der MaßnahmeDie externen Kompensationsmaßnahme trägt zur weiteren Ausstattung des Landschaftsraumesmit naturnahen Lebensräumen und Landschaftselementen bei.Die Maßnahme wird im Randbereich der Ortslage Oberbachem durchgeführt. DieseRandlagen werden im ländlichen Raum traditionell zur Anlage von Gärten, Wiesenund Streuobstflächen genutzt. Auch am Ortsrand von Oberbachem sind die für denNaturschutz und das Landschaftsbild wertvollen Streuobstbereiche anzutreffen.Der Streuobstbereich, der auf dem Flurstück angelegt werden soll, ergänzt den imRandbereich bereits vorkommenden Altbaumbestand sinnvoll. Weiterhin wird durchdie Umsetzung der geplanten Maßnahme die genetische Vielfalt, insbesondere derheimischen Obstsorten, erhalten. Die Anlage der Streuobstwiese stellt eine deutlicheVerbesserung des Naturhaushaltes dar. Sie wirkt sich positiv auf den Bodenhaushalt,das Biotoppotenzial sowie das Landschaftsbild aus.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


198.3 BilanzierungDie Ausgleichsmaßnahme wird wie folgt bilanziert. Die Codierung der Biotoptypenerfolgt ebenfalls nach Ludwig.Tabelle 5: Bilanzierung KompensationsmaßnahmeCode Biotoptyp Flächein m²GrundwertFlächennutzungKorrigierterWertEinzelflächenwertBestandArtenarmeFettwieseEA31Artenarme Intensiv-Fettwiese,mäßig trocken bisfrisch5.525 10 10 55.250PlanungStreuobstwiese HK21 Streuobstwiese,ohne alte Hochstämme5.525 17 17 93.925Gesamtwert 38.675Die auf der für die Durchführung der Kompensationsmaßnahme vorgesehenen Flächeangetroffenen Biotopstrukturen weisen im Bestand einen Biotopwert von 55.250Wertpunkten auf. Dem steht nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ein Flächenwertvon 93.925 Punkten gegenüber. Somit verbleibt ein Guthaben in Höhevon 38.675 Wertpunkten. Mit diesem Guthaben ist das Defizit in Höhe von 32.677Wertpunkten (siehe Kapitel 7.2) vollständig ausgeglichen.Dem Flächeninhaber verbleibt ein Guthaben in Höhe von 5.998 Ökowertpunkten,das für weitere Bauvorhaben genutzt werden kann.9 BELANGE DES ARTENSCHUTZES9.1 Rechtliche GrundlagenMit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (vom 29.07.2009) am1. März 2010 ist eine Anpassung des deutschen Artenschutzrechts an die europäischenVorgaben erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind bei allen genehmigungspflichtigenPlanungs- und Zulassungsverfahren auch die Artenschutzbelange zu prüfen.Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorienunterschieden:• besonders geschützte Arten,Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


20• streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang-IV-Arten,• europäische Vogelarten.Die besonders geschützten Arten sind in der Anlage 1, Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnungund im Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt.Darüber hinaus sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäischen Vogelartenbesonders geschützt. In Hinblick auf die Säugetiere gehören beinahe alle heimischenArten mit Ausnahme der jagdbaren Arten und einiger "Problemarten" (z.B.Feldmaus, Nutria) zu dieser Schutzkategorie. Alle Amphibien, Reptilien und Neunaugensind besonders geschützt. Auch die Wirbellosen sind bei den besonders geschütztenArten stark vertreten. Bei den Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechtenund Pilzen sind einzelne Arten, zum Teil auch komplette Gattungen und Familien,besonders geschützt (z.B. alle Orchideen und Torfmoose).Die streng geschützten Arten stellen eine Teilmenge der besonders geschütztenArten dar. Es sind Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie, in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung oder in Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnungaufgeführt sind. Von den Wirbeltieren gehören alle Fledermausarten, zahlreicheVogelarten sowie einige Amphibien und Reptilien zu dieser Schutzkategorie.Von den wirbellosen Tierarten sind nur wenige sehr seltene Schmetterlinge und Käfersowie einzelne Mollusken, Libellen und Spinnen streng geschützt. Auch bei denFarn- und Blütenpflanzen fallen nur einzelne Arten unter den strengen Artenschutz.Alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtliniezu den europäischen Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sindzugleich besonders geschützt. Einige Arten (z.B. alle Greifvögel und Eulen) sind aufGrundlage der Bundesartenschutzverordnung oder der EG-Artenschutzverordnungauch streng geschützt.Im Anwendungsbereich genehmigungspflichtiger Vorhaben sind demnach für alleFFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten die Vorschriften des § 44 (1)BNatSchG anzuwenden. In § 44 (1) BNatSchG wird ein Katalog an Verbotstatbeständenaufgeführt.Gemäß § 44 (1) Nr. 1 ist es untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschütztenArten zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Entwicklungsformen aus derNatur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.Bei den streng geschützten Arten und den europäischen Vogelarten besteht gemäߧ 44 (1) Nr. 2 zusätzlich ein Störungsverbot während der Fortpflanzungs-, Auf-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


21zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Der Erhaltungszustand derlokalen Population darf nicht verschlechtert werden.Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütztenArten dürfen gemäß § 44 (1) Nr. 3 nicht aus der Natur entnommen, beschädigtoder zerstört werden.Gemäß § 44 (1) Nr. 4 ist es verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschütztenArten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie o-der ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.Nach § 44 (5) BNatSchG ergeben sich unter anderem bei der Bauleitplanung und derGenehmigung von Vorhaben für besonders geschützte FFH-Anhang IV-Arten und europäischeVogelarten keine Verbote gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4, wenndie ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt. Gemäߧ 44 (5) Satz 5 sind "nur" national geschützte Arten, also alle geschützten Artenaußer den europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten,von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhabenfreigestellt.9.2 Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange9.2.1 Beschreibung der Lebensräume im GebietDie Begehung des Plangebietes wurde am 27. Mai 2013 durchgeführt.Das Plangebiet wird vollständig von einer artenreichen Mähwiese eingenommen, dieextensiv genutzt wird. Vorkommende Pflanzenarten sind beispielsweise Glatthafer,Gemeines Knaulgras, Wiesenrispengras, Rotklee, Mittelklee, Brennnessel, Hornkraut,Wiesenkerbel, Scharfer Hahnenfuß, Ehrenpreis, Sauerampfer, Stumpfblättriger Ampfer,Wiesenlabkraut, Löwenzahn und Spitzwegerich. Gehölze sind nicht vorhanden.Südlich und südwestlich des Gebietes schließt die Wohnbebauung (Einfamilienhäuser)von Oberbachem an das Plangebiet an. Die hier befindlichen Grundstücke werdenvon einer Stichstraße erschlossen, die größtenteils asphaltiert, anteilig auch gepflastertoder mit einer Schotterdecke versehen ist.Westlich und nördlich befinden sich weitere Grünlandflächen (Mähwiesen), an dieweiter im Norden ein kleineres Laubwaldgebiet anschließt. Östlich des Plangebietesliegt eine Streuobstwiese mit einem Bestand an alten Obstbäumen.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


229.2.2 Auswahl der zu berücksichtigenden ArtenUm eine Liste der durch die Planung betroffenen, artenschutzrechtlich relevantenArten zu erhalten, werden die Daten herangezogen, die das LANUV (Landesamt fürNatur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) zu geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen im Fachinformationssystem (FIS) zur Verfügung stellt. Überprüft werdendie so gewonnenen Informationen zu möglicherweise betroffenen Arten durch eineBeurteilung der durch die Planung betroffenen Biotopstrukturen vor Ort bezüglichihrer Eignung als Lebensräume für diese Arten.Im Fachinformationssystem (FIS) des LANUV sind vollständige Listen aller planungsrelevantenArten in Nordrhein-Westfalen enthalten, die das LANUV naturschutzfachlichbegründet ausgewählt hat. Planungsrelevante Arten sind bei der artenschutzrechtlichenPrüfung zu bearbeiten.Für jedes Messtischblatt (MTB) in Nordrhein-Westfalen lässt sich eine aktuelle Listealler nach 1990 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten erzeugen. Eine weitereEinschränkung der vor Ort zu erwartenden planungsrelevanten Arten ergibt sichdurch eine Analyse der Lebensräume im betroffenen Gebiet. Dazu stellt das Landesamtein System von 24 übergeordneten Lebensraumtypen zur Verfügung, dieeinzeln oder in Kombination für das betroffene MTB abgefragt werden können.Das für das Vorhaben zutreffende MTB ist das Blatt 5308 (Bonn – Bad Godesberg).Die Auswahl der von der Planung betroffenen Lebensräume ergibt folgende Liste derim FIS entwickelten Lebensraumtypen. Neben den direkt vom Eingriff betroffenenLebensräumen im Plangebiet wurden auch indirekt betroffene Flächen mit höherwertigenBiotopstrukturen, die an das Plangebiet angrenzen, berücksichtigt. Dies ist imEinzelnen der Biotopkomplex:- Fettwiesen und Fettweiden, inklusive Glatthaferwiese und StreuobstwieseDie erzeugte Liste umfasst die planungsrelevanten Arten, die in den benannten Lebensraumtypeninnerhalb des MTB 5308 vorkommen können.• Säugetiere: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, GroßerAbendsegler, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus;Wildkatze.• Amphibien: Geburtshelferkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Springfrosch.• Vögel: Baumpieper, Feldlerche, Feldschwirl, Feldsperling, Gartenrotschwanz,Grauspecht, Habicht, Kiebitz, Kleinspecht, Kuckuck, Mäusebussard, Mehlschwal-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


23be, Neuntöter, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rotmilan, Schleiereule, Schwarzkelchen,Schwarzspecht, Sperber, Steinkauz, Turmfalke, Turteltaube, Waldkauz,Waldohreule, Wespenbussard.Diese Liste wird im Folgenden mit der tatsächlichen Ausprägung der vor Ort angetroffenenBiotopstrukturen abgeglichen.9.2.3 AmphibienDie strukturelle Ausprägung des Plangebiets schließt das regelmäßige Vorkommender folgenden planungsrelevanten Arten bzw. ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätteninnerhalb des Plangebietes aus:• Geburtshelferkröte: Lebensraum Steinbrüche, Tongruben und auch Industriebrachen.Zum Laichen werden Flachgewässer, Tümpel und Weiher benötigt. DieseBiotoptypen sind im Plangebiet nicht vorhanden.• Kammmolch: Das Plangebiet weist keine Biotopstrukturen (feuchte Laub- undMischwälder) auf, die es als Sommerlebensraum geeignet machen. Darüber hinaussind als Laichhabitat geeignete Stillgewässer im Plangebiet nicht vorhanden.• Kleiner Wasserfrosch: Lebensraum sind Bruchwälder, Moore, feuchte Heiden,sumpfige Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Diese Habitatesind im Planungsraum nicht gegeben.• Springfrosch: Als eine wärmeliebende Art stellen Hartholzauen entlang von Flussläufenund lichte, gewässerreiche Laubmischwälder, Waldwiesen sowie Feldgehölzeund Waldinseln bevorzugte Lebensräume dar. Weiterhin sind als LaichgewässerWaldtümpel, Weiher und kleine Teiche notwendig. Diese Habitate kommenim Plangebiet nicht vor.Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) Nr. 1 (Fang, Verletzungoder Tötung), Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten; Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalenPopulation) und Nr. 3 (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-oder Ruhestätten) BNatSchG können für diese Tierarten aufgrund der ungeeignetenLebensraumausstattung des Plangebietes ausgeschlossen werden.9.2.4 SäugetiereDie strukturelle Ausprägung des Plangebiets schließt das regelmäßige Vorkommender folgenden planungsrelevanten Arten bzw. ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätteninnerhalb des Plangebietes aus:Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


24• Bechsteinfledermaus: Typische Waldfledermaus. Als Wochenstuben werdenBaumquartiere und Nistkästen genutzt.• Braunes Langohr: Lebensraum mehrschichtige Laub- und Nadelwälder mit größeremBestand an Baumhöhlen.• Fransenfledermaus: Die Art besiedelt bevorzugt unterholzreiche Laubwälder.Jagdreviere sind reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken,Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Quartiere werden in Bäumen sowie inNistkästen, in Dachböden oder Viehställen genommen.• Großer Abendsegler: Lebensraum Wald; typische Waldfledermaus.• Großes Mausohr: Gebäudefledermaus. Lebensraum sind Landschaften mit einemhohen Wald- und Gewässeranteil.• Kleiner Abendsegler: Waldfledermaus. Jagdhabitate sind Wälder sowie wald- undstrukturreiche Parklandschaften, Lichtungen, Grünländer, Hecken, Gewässer undbeleuchtete Plätze im Siedlungsbereich.• Wasserfledermaus: Lebensraum sind strukturreiche Landschaften mit einem hohenGewässer- und Waldanteil.• Zwergfledermaus: Gebäudefledermaus. Jagdhabitate sind Gewässer, Kleingehölze,Laub- und Mischwälder sowie parkartige Gehölzbestände im Siedlungsbereich.Für die Wildkatze stellt das Plangebiet keinen geeigneten Lebensraum dar. Die Artbenötigt große, zusammenhängende und störungsarme Wälder. Diese sind im Plangebietund in den angrenzenden Flächen nicht vorhanden.Für alle genannten Fledermausarten kann das Plangebiet Teilfläche ihres Jagdhabitatssein. Angrenzende, ähnlich strukturierte Flächen, auf die ggf. während der Bauphaseausgewichen werden kann, sind jedoch in ausreichendem Umfang vorhanden.Nach Umsetzung der Planung (Anlage von 4 Einfamilienhäusern mit Hausgärten)sind zumindest Teilflächen des Gebietes für die Tiere wieder als Jagdgebiet nutzbar.Störungen im Sinne von § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 sind somit nach Umsetzung des Bebauungsplansnicht zu erwarten.9.2.5 VögelAufgrund der strukturellen Ausstattung lassen sich Fortpflanzungs- und Ruhestättenfolgender Vogelarten innerhalb des Plangebietes ausschließen:Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


25• Baumpieper: Geeignete Habitate sind sonnige Waldränder, Lichtungen. Kahlschläge,junge Aufforstungen und lichte Wälder. Daneben werden auch Grünländerund Brachen mit einzeln stehenden Gehölzen besiedelt. Das Nest wird amBoden unter Büschen oder Grasbulten angelegt. Diese Habitatvoraussetzungensind im Plangebiet nicht vorhanden.• Feldlerche: Der Vogel ist eine Charakterart der offenen Feldflur. Besiedelt werdenreich strukturiertes Ackerland und extensiv genutztes Grünland, Brachen undHeidegebiete. Das Nest wird dabei in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetationin einer Bodenmulde angelegt. Das Plangebiet zeigt nicht die notwendigen Biotopeigenschaften,sondern eine vollständig geschlossene Vegetation, hohe Gräserund Stauden sowie eine regelmäßige Mahdnutzung.• Feldschwirl: Geeignete Lebensräume, wie gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer,größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete oder Verlandungszonenvon Gewässern fehlen im Plangebiet.• Feldsperling: Lebensraum sind halboffene Agrarlandschaften mit hohem Grünlandanteil,Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern sowie die Randbereicheländlicher Siedlungen. Als Höhlenbrüter nutzen sie Baumhöhlen, Gebäudenischenund Nistkästen. Diese Standortansprüche fehlen im Plangebiet.• Gartenrotschwanz: Die Art besiedelt bevorzugt reich strukturierte Dorflandschaftenmit Obstwiesen und Feldgehölzen. Das Nest wird in Gehölzen in 2 bis 3 mHöhe über dem Boden angelegt. Das Plangebiet ist gehölzfrei.• Grauspecht: Lebensraum sind alte, strukturreiche Laub- und Mischwälder, die imPlangebiet nicht vorkommen.• Habicht: Bruthabitat in Wäldern mit altem Baumbestand ist nicht gegeben.• Kiebitz: Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Bevorzugt werden feuchte,extensiv genutzte Wiesen, Weiden und, vermehrt, Ackerland. Diese Biotope sindim Plangebiet nicht vorhanden.• Kleinspecht: Lebensraum sind auch strukturreiche Parkanlagen, Hausgärten undObstgärten mit altem Baumbestand. Diese fehlen im Plangebiet.• Kuckuck: Als Lebensraum werden Parklandschaften, Heide- und Moorgebiete,lichte Wälder sowie Siedlungsränder und Industriebrachen bevorzugt. Als Brutschmarotzerbevorzugt der Kuckuck Arten, wie Rohrsänger, Rotkelchen, Grasmü-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


26cke, Pieper und Rotschwänze. Die für diese Arten notwendigen Bruthabitate, wieGehölze, sind im Plangebiet nicht gegeben.• Mäusebussard: Für die Anlage von Horsten geeignete Bäume sind im Plangebietnicht vorhanden.• Mehlschwalbe: Koloniebrüter. Nistplatz an frei stehenden, großen und mehrstöckigenEinzelgebäuden. Diese Standortansprüche sind im Plangebiet nicht vorhanden.• Neuntöter: Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen, Weiden, trockenenMagerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete und Windwurfflächen in Waldgebieten.Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Sträucher und Gebüschen angelegt.Diese fehlen im Plangebiet.• Rauchschwalbe: Im Plangebiet sind keine für die Art notwendigen Gebäude mitEinflugmöglichkeiten, wie Viehställe, Scheunen und Hofgebäude, als Neststandortvorhanden.• Rebhuhn: Besiedelt werden großflächige, offene Kulturlandschaften mit Ackerflächen,Brachen und Grünländern. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den Siedlungsraumund zeigt einen kleinstrukturierten Wechsel von Mähwiesen und Gehölzbereichen,die, hauptsächlich auf Grund ihre geringen Flächengröße, keinegeeigneten Lebensräume für die Art darstellen.• Rotmilan: Lebensraum ist die offene, reich gegliederte Landschaft mit Feldgehölzenund Wäldern. Der Brutplatz liegt in lichten Altholzbeständen, an Waldrändernund Feldgehölzen ab einer Größe von 1 ha. Diese Standortbedingungen fehlen imPlangebiet.• Schleiereule: Nistplatz und Tagesruhesitz sind Nischen in Gebäuden, die einenfreien An- und Abflug gewähren, wie Dachböden, Scheunen und Kirchtürmen.Diese Standortansprüche kommen im Untersuchungsraum nicht vor.• Schwarzkelchen: Lebensraum sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen,Hochstauden und strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werdenGrünlandflächen, Moore, Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteilesind höhere Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasigeund vegetationsarme Flächen. Diese Standortbedingungen sind im Plangebietnicht gegeben.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


27• Schwarzspecht: Lebensraum sind ausgedehnte Waldgebiete und vereinzelt Feldgehölzemit einem hohen Totholzanteil. Diese Standortbedingungen sind imPlangebiet nicht vorhanden.• Sperber: Lebensraum sind abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften.Im Siedlungsbereich sind Vorkommen in mit Fichten bestandenen Parkanlagenmöglich. Die aufgeführten Habitate sind im Planungsgebiet nicht gegeben.• Steinkauz: Besiedelt werden offene und grünlandreiche Kulturlandschaften miteinem guten Höhlenangebot. Diese Voraussetzungen sind im Plangebiet nichtvorhanden. Ebenfalls wurde ein Vorkommen des Steinkauzes beim NABU, KreisgruppeBonn, für das an das Plangebiet angrenzende Naturschutzgebiet erfragt.Ein Vorkommen ist dort nicht bekannt.• Turmfalke: Die Standortbedingungen für Brutplätze (Felsen, hohe Gebäude) existierenim Plangebiet nicht.• Turteltaube: Brutplatz in Feldgehölzen, baumreichen Hecken oder Gebüschen, angebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Danebenwerden auch große, verwilderte Gärten und Parkanlagen besiedelt. Diese Habitatansprüchesind im Plangebiet nicht gegeben.• Waldkauz: Altholzbestände von Laub- und Mischwäldern, Dachböden und Kirchtürmeals Brutplätze sind im Plangebiet nicht vorhanden.• Waldohreule: Besiedelt werden auch halboffene Parklandschaften mit kleinerenFeldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Diese Habitate fehlen im Plangebiet.• Wespenbussard: Lebensraum sind reich strukturierte, halboffene Landschaftenmit alten Baumbeständen. Der Horst wird auf Laubbäumen von 15 bis 20 m Höheerrichtet. Im Planungsgebiet sind keine Gehölze vorhanden.In einer Entfernung von rund 200 m existiert nach Auskunft der NABU-KreisgruppeBonn in einem ehemaligen Steinbruch ein Brutvorkommen des Uhus. Nach Auskunftdes NABU ist dieses Vorkommen jedoch auf Grund des Abstandes zum Bauvorhabensowie der Exposition der vom Brutpaar genutzten offenen, felsigen Flächen desSteinbruches in die zum Bauvorhaben entgegen gesetzte Richtung weder gestörtnoch beeinträchtigt (Herr Alexander Heyd, mündlich).Es ist davon auszugehen, dass einige der aufgeführten Arten das Plangebiet als Teilflächeihres Nahrungshabitats nutzen. Für die Arten, die in Baumhöhlen brüten, wieGinster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


28der Steinkauz, können die Bäume der an das Plangebiet angrenzenden Streuobstwiesegeeignete Bruthabitate bieten. Diese nicht beobachteten, aber eventuellenVorkommen sind jedoch auf Grund der räumlichen Distanz durch die Umsetzungdes Bebauungsplanes nicht betroffen.Da für alle Arten bezüglich der Jagdhabitate ein Ausweichen auf angrenzende, ähnlichstrukturierte Flächen möglich ist, sind artenschutzrechtliche Verbotstatbeständegem. § 44 (1) Nrn. 1, 2 und 3 BNatSchG für diese Vogelarten auszuschließen.9.2.6 ZusammenfassungDas Plangebiet wird derzeit als Mähwiese genutzt. Dieses Biotop bietet keine geeignetenLebensräume für die in dieser Kategorie enthaltenen geschützten Tierarten,so dass das Gebiet von diesen weder besiedelt noch als Quartier beansprucht wird.Eine Nutzung des Planungsraumes als Jagdhabitat, gerade für einen Teil der benanntenVogelarten, ist jedoch wahrscheinlich. In diesen Fällen ist ein problemloses Ausweichenauf standort- und flächengleiche benachbarte Habitate möglich. Eine Beeinträchtigungoder Zerstörung des Lebensraumes oder der Population einer geschütztenArt ist nicht anzunehmen.Die Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange kommt zu dem Ergebnis, dassinfolge der Umsetzung des Bebauungsplanes Konflikte mit artenschutzrechtlichenVorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44(1) BNatSchG) in Bezug auf geschützteArten auszuschließen sind.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


2910 ERGEBNIS DES LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN FACHBEITRAGES• Anlass für den Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> (LFB) ist die Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans 08-11 „Am Steinacker“ für eine etwa3,83 ha große Fläche am nordöstlichen Siedlungsrand der Ortslage <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem. Mit der geplanten Wohnbebauung soll hauptsächlich der baulicheOrtsrand des Ortsteiles Oberbachem im Bereich der Straße „Am Steinacker“ abschließendplanungsrechtlich gesichert werden.• Im Plangebiet ist die Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit großen Gartenbereichenvorgesehen, um der nach Süden anschließenden, bereits vorhandenenoffenen Bebauung zu entsprechen.• Der größte Teil des Bebauungsplangebietes wird derzeit von einer extensiv genutzten,artenreichen Wiesenfläche eingenommen. Im südlichen Randbereich befindetsich eine teils asphaltierte, teils geschotterte oder unbefestigte Verkehrsfläche,die der Erschließung der südlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnbebauungdient. Östlich des Plangebietes grenzt ein Streuobstbestand an, derTeil eines Naturschutzgebietes ist.• Bei Umsetzung des Bebauungsplans sind Eingriffe in Natur und Landschaft zuerwarten. Betroffen sind vor allem das Boden- und Biotoppotenzial sowie dasOrts- und Landschaftsbild.• Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind unter anderemRegelungen zur Art der baulichen Nutzung, Bauweise und Gebäudehöhe sowiedie Anlage einer Entwässerungsmulde innerhalb eines Grünstreifens vorgesehen.• Weiterhin trägt die Anlage eines Gehölzstreifens als Gestaltungsmaßnahme innerhalbdes Plangebiets zur Abgrenzung und der Abschirmung angrenzenderSchutzgebiete, zur Einbindung in die Umgebung und zur ökologischen Aufwertungdes Neubaugebietes bei.• Die vollständige Kompensation des durch die Umsetzung des Bebauungsplanesverursachten Eingriffsdefizits in Höhe von 32.677 Ökowertpunkten wird durchdie Umsetzung einer externen Kompensationsmaßnahme erreicht. Die Durchführungdieser Maßnahme wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.• Die Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange kommt zu dem Ergebnis,dass mit der Umsetzung der Planung Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriftendes Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44(1) BNatSchG) nicht zu erwartensind. Regelmäßige Vorkommen planungsrelevanter Arten können auf GrundlageGinster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


30der LANUV-Daten und der Ausprägung der im Plangebiet angetroffenen Biotopstrukturenausgeschlossen werden.Meckenheim, den 29. August 2013G i n s te rLandschaft + UmweltMarktplatz 10a53340 MeckenheimTel.: 0 22 25 / 94 53 14Fax: 0 22 25 / 94 53 15info@ginster-meckenheim.de_______________________________(Dipl.-Ing. Uwe Kahlert)Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


3111 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN UND PFLANZENLISTEN11.1 Grünordnerische FestsetzungenDie im Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> beschriebenen Maßnahmen zu Vermeidung,Verminderung und Ausgleich von Beeinträchtigungen und zur Gestaltung desPlangebietes erreichen als grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan rechtlicheVerbindlichkeit. Die Festsetzung erfolgt textlich. Es werden die Gliederungsziffernder Festsetzungen im Bebauungsplan verwendet (dort Ziffer 1.6).Zur Ausführung der Maßnahmen wird auf die vorstehenden Kapitel 5 und 6 desLandschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong>es verwiesen. Der Landschaftspflegerische<strong>Fachbeitrag</strong> ist insgesamt als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt und mit seinenFestsetzungen Bestandteil des Bebauungsplanes.Festsetzungen:Begründungen und Erläuterungen:1.6 Grünordnerische Festsetzungen innerhalb des Plangebietes(§ 9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB)1.6.1 Berücksichtigung der PflanzenlistenSoweit betroffen, richten sich die nachfolgendenPflanzmaßnahmen nach denjeweils angegebenen Pflanzenlisten. Diedortigen Angaben zu den Pflanzenarten,Mindestpflanzqualitäten und Pflanzdichtensind verbindlich.1.6.2 Anlage und Erhalt der HausgärtenDie nicht überbauten bzw. befestigtenoder für sonstige zulässige Nutzungenbenötigten Flächen auf den privatenGrundstücken sind als begrünte Flächenanzulegen und dauerhaft zu erhalten.1.6.3 Anlage von GehölzpflanzungenEntlang der nördlichen Grenze des geplantenWohngebiets ist ein 5 m breiterund entlang eines Teiles der westlichenund östlichen Grenze ein jeweils 3 mbreiter Pflanzstreifen anzulegen. ZurVerwendung kommen heimische, standortgerechteGehölze. Die Gehölzpflanzungenerfolgen nach Vorgabe derPflanzenliste I.1.6.4 Fachgerechte Durchführung der festgesetztenAnpflanzungenDie nach den vorstehenden Ziffern festgesetztenAnpflanzungen sind fachgerechtauszuführen, zu pflegen, auf Dauerzu erhalten und ggf. zu ersetzen.Die Vorgaben der Pflanzenlisten sichern die Umsetzungder genannten Ziele in ökologischer undgestalterischer Hinsicht. Gleiches gilt für diesonstigen Festsetzungen zu Anpflanzungen. Darüberhinaus bleibt die Pflanzung weiterer Gehölzein freier Wahl unbenommen.Durch die Festsetzung soll ein hohes Maß anDurchgrünung des Baugebietes erzielt werden.Dies ist sowohl für das Ortsbild als auch für dieEntwicklung siedlungsinterner Biotopstrukturenvon Bedeutung.Die Gehölzpflanzung an den Grenzen des Wohngebietesdient in erster Linie dem Schutz und derAbschirmung der an drei Seiten an das Plangebietangrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebiete.Gleichzeitig bieten die Baum- und Strauchpflanzungenmit standortgerechten Gehölzen vielenTier- und Pflanzenarten wertvolle Biotope unddienen einer ansprechenden Gestaltung des Plangebietes.Für die angestrebte ökologische und optischästhetischeWirkung der Pflanzungen ist es entscheidend,dass sie fachgerecht vorgenommenund auf Dauer erhalten werden.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


3211.2 PflanzenlisteAls Anlage zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine Pflanzenlisterechtsverbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. In der Pflanzenliste werden diezu verwendenden Pflanzenarten und Mindestpflanzqualitäten sowie z. T. Pflanzdichtenbzw. Pflanzabstände dargestellt.Pflanzenliste I zu den Festsetzungen unter Ziffer 1.6 des Bebauungsplans:PFLANZENLISTE I: Gestaltung der GehölzpflanzungDie für die Pflanzstreifen zu verwendenden Gehölze sind aus folgender Liste auszuwählen:BaumartenMindestpflanzqualität: verpflanzte Hochstämme, o.B., Stammumfang 18/20 cmDeutscher NameFeldahornHainbucheVogelkirscheTraubeneicheStieleicheEberescheWinterlindeBotanischer NameAcer campestreCarpinus betulusPrunus aviumQuercus petraeaQuercus roburSorbus aucupariaTilia cordataStrauchartenMindestpflanzqualität: verpflanzte Sträucher, 3-4 Triebe, o.B., 60-100 cmPflanzabstand: 1,50 m x 1,50 mDeutscher NameHeimische Gehölze:Roter HartriegelHaselnussEingriffliger WeißdornGemeiner LigusterRote HeckenkirscheSchleheAlpenbeereHundsroseBibernellroseWeinroseApfelroseSalweideSchwarzer HolunderGemeiner FliederBotanischer NameCornus sanguineaCorylus avellanaCrataegus monogynaLigustrum vulgareLonicera xylosteumPrunus spinosaRibes alpinumRosa caninaRosa pimpinellifoliaRosa rubiginosaRosa rugosaSalix capreaSambucus nigraSyringa vulgarisHinweis: Bei der Auswahl der Pflanzen wird empfohlen, grundsätzlich fachmännischeInformationen über die eventuelle Gefahr der Giftigkeit von Pflanzen einzuholen.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem


33QUELLENVERZEICHNISBEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2012): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TeilabschnittRegion Bonn – Rhein/Sieg (Internet).BUNDESANSTALT FÜR VEGETATIONSKUNDE, NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Hrsg.), (1973):Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000, Potentielle natürlicheVegetation-, Blatt CC 5502 Köln. Bonn–Bad Godesberg.BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg.) (1978): GeographischeLandesaufnahme 1:200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands.Blatt 122/123 Köln/Aachen. Bonn–Bad Godesberg.GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1983): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000. Blatt L 5308 Bonn.LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2012): Infosysteme und Datenbankenzum Naturschutz (Internet).LANDESAMT FÜR WASSER UND ABFALL NRW (1986): Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000. Grundrißkarte 5308 Bad Godesberg.LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.)(2005): LÖBF-Mitteilungen Nummer 4/2005, Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen 2005.ANHANGDie Karten zum Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> sind als Anlagen beigefügt:Karte 1: "Lageplan“ im Maßstab 1:5.000Karte 2: "Bestand und Konflikte“ im Maßstab 1:500Karte 3: "Landschaftspflegerische Maßnahmen" im Maßstab 1:500Karte 4: "Kompensationsmaßnahme" im Maßstab 1:1.000Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

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