13.07.2015 Aufrufe

Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

74 EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFTMit der Umsetzung des Bebauungsplans sind Eingriffe in den Naturhaushalt und dasLandschaftsbild verbunden. Insbesondere die mit der Errichtung der Verkehrsflächen,Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten und Wege verbundene Bodenversiegelungsowie die Wirkung der Gebäude auf das Orts- und Landschaftsbild stehen hierbei imVordergrund. Die zu erwartenden Eingriffe werden im Folgenden beschrieben.4.1 Eingriffe in das BodenpotenzialDurch die Neubebauung bisher unversiegelter Flächen wird der Bodenhaushalt desPlangebietes beeinträchtigt.Im Plangebiet wird Boden, der zwar schon anthropogen überprägt ist, teilweise abgetragenund durch Überbauung mit Gebäuden und Erschließungseinrichtungen versiegelt.Je nach Art der Versiegelung wird auf den entsprechenden Flächen das Bodenlebenstark beeinträchtigt bis unterbunden. Austauschvorgänge zwischen Bodenund Atmosphäre können nicht mehr stattfinden, und die Bodenentwicklung kannsich nicht fortsetzen. Je nach Auflast finden tiefgründige und irreversible Bodenveränderungenstatt. Der Boden geht damit als Standort für Biotope verloren. Aufgrundder vorhandenen Vorbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehenjedoch bereits geringe Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen. Die geplante Bebauungwird die bestehenden Beeinträchtigungen nochmals intensivieren und auflange Sicht erhalten.Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ist eine Versiegelung von bis zu 672 m²offenen Bodens durch Gebäude möglich. Für bauliche Nebenanlagen können bis zu336 m² beansprucht werden. Weiterhin erfolgen für die Anlage von VerkehrsflächenVersiegelungen von bis zu 1.070 m².Die Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in private Gärten und Gehölzstreifenstellt bezüglich des Bodenpotenzials keinen neuen Eingriff dar.Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird der Siedlungsbereich von Oberbacheman dieser Stelle baulich geschlossen. Eine weitere Bebauung und somit Inanspruchnahmevon Bodenflächen ist hier somit nicht gegeben. Damit wird auch derStellungnahme des geologischen Dienstes NRW zum Bauvorhaben in Bezug auf dieWertigkeit des Bodens Rechnung getragen.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!