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Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

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11Dies erfolgt durch die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von0,25. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen klar definiert,so dass unerwünschte zu starke Verdichtungen ausgeschlossen werden.Während der Bauphase ausgehobener Boden, der wieder verbaut werden soll, ist indiesem Zeitraum auf geordnete Bodenmieten zu setzen. Fahrwege und andere verdichteteBodenbereiche sind nach Beendigung der Bauarbeiten mindestens 40 cmtief zu lockern.V 3Anlage einer EntwässerungsmuldeAls Maßnahme zum Schutz gegen mögliche und heute bereits erkennbare Gefahren,die durch wild abfließende Niederschlagswasser entstehen können, sind entsprechendeSchutzmaßnahmen an der Nordgrenze der Grundstücke vorgesehen.Dazu wird im dort zu erstellenden 5 m breiten Pflanzstreifen eine Mulde angelegt, inder das anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß zur Versickerung gebrachtwird. Die Versickerungswasser werden mit einem Drainstrang abgeführt, der an dieKanalisation der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong> angeschlossen wird.6 GESTALTUNGSMASSNAHMENDie Gestaltungsmaßnahmen sind in der Karte 3 "Landschaftspflegerische Maßnahmen"nach Art und Lage dargestellt.G 1Anlage eines Gehölzstreifens entlang der PlangebietsgrenzeMaßnahmenbeschreibungZur Abschirmung des Wohnbaugebietes von den an drei Seiten angrenzenden Landschafts-und Naturschutzgebieten wird die Anlage eines Pflanzstreifens erfolgen.Dieser wird entlang der nördlichen Plangebietsgrenze eine Breite von 5 m aufweisen.Entlang der westlichen und östlichen Grenze der Wohngebietsfläche wird ein jeweils3 m breiter Streifen angelegt. An diesen beiden Seiten besteht derzeit ein landwirtschaftlicherNutzweg von ebenfalls 3 m Breite, der erhalten bleibt. Die von Bebauungfrei bleibenden Streifen entlang der westlichen und östlichen Plangebietsgrenzehaben somit eine Breite von 6 m.In den Pflanzstreifen werden standortgerechte Baum- und Strauchgehölze gepflanzt.Zur Verwendung kommen Gehölze der Pflanzenliste I (siehe Anhang).Funktion der MaßnahmeDiese Grüngestaltungsmaßnahme dient in erster Linie dem Schutz und der Abschirmungder angrenzenden naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Gleichzeitig bietenGinster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

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