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41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

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Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong><strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong>für den Teilbereich „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ im Ortsteil <strong>Berkum</strong>Teil 1: <strong>Begründung</strong> (Offenlage)Stand: 06.03.2013


Inhaltsverzeichnis1. AUSGANGSSITUATION / ZIELSETZUNG ..................................................................... 32. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES .................................... 32.1 Abgrenzung ..................................................................................................................... 32.2 Bestand ........................................................................................................................... 32.3 Umgebung des Plangebietes ........................................................................................... 43. ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE ..................... 43.1 Raumordnung und Landesplanung .................................................................................. 43.2 Sonstige Planungen ......................................................................................................... 44. DARSTELLUNG DES WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES .......................... 55. GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNG ........................................................................ 55.1 Gemischte Bauflächen ..................................................................................................... 55.2 Sondergebiete ................................................................................................................. 55.3 Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum <strong>Wachtberg</strong> Mitte ........................................ 66. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE ................................................................................ 76.1 Erschließung / Verkehr .................................................................................................... 76.2 Ver- und Entsorgung ........................................................................................................ 76.3 Boden / Altlasten .............................................................................................................. 76.4 Denkmal- und Bodendenkmalpflege / Baukultur .............................................................. 76.5 Zentrenverträglichkeit ...................................................................................................... 86.6 Umweltbelange ................................................................................................................ 86.7 Klimaschutz und Klimaanpassung ................................................................................... 87. HINWEISE ...................................................................................................................... 88. UMWELTBERICHT ......................................................................................................... 99. FLÄCHENBILANZ .......................................................................................................... 9bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 2


1. AUSGANGSSITUATION / ZIELSETZUNGIn seiner Sitzung am 03.05.2011 hat der Rat der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> parallel zum Aufstellungsbeschlussfür den Bebauungsplan Nr. 02-15 „<strong>Wachtberg</strong> – Mitte“, <strong>Berkum</strong>, dieEinleitung eines Verfahrens gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanesim Bereich „<strong>Wachtberg</strong> – Mitte“ beschlossen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplanist der Geltungsbereich als Dorfgebiet, Mischbaufläche, Gemeinbedarfsflächeund zu einem geringen Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Flächen sollendurch die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu o.g. Bebauungsplanals Mischbauflächen und Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesenwerden.Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgungsowie die Schaffung einer Nutzungsmischung von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnenin dieser integrierten Lage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung und zur Ortsmitte.Die Planung dient der Verknüpfung des Sondergebietsstandorts „Einkaufszentrum“westlich des <strong>Wachtberg</strong>ringes mit dem inneren Siedlungsbereich des Ortsteils <strong>Berkum</strong>.So soll ein insgesamt zum Ortskern hin abgestuftes städtebaulich–funktionales Versorgungszentrumentwickelt werden. Das Plangebiet liegt vollständig im Zentralen Versorgungsbereichder Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Die Planung entspricht damit der Zielsetzungdes Entwurfes des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>.Diese <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes dient der planungsrechtlichen Umsetzungdieser Ziele im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung.2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES2.1 AbgrenzungDas Plangebiet ist südwestlich begrenzt vom <strong>Wachtberg</strong>ring (Kreisstraße 58) und südöstlichvon der Rathausstraße, die in den Ortsteil <strong>Berkum</strong> hinein führt. Die nordöstliche Abgrenzungist die Straße „Alte Molkerei“, die westlich angrenzt an die Bebauungsplangebiete„Alte Gasse/Rathausstraße“ (B-Plan Nr. 02-9) sowie „Alte Gasse/Oberdorfstraße“(B-Plan 02-11). Im Nordwesten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Der Geltungsbereichhat eine Größe von ca. 3,84 ha.Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.2.2 BestandIm Plangebiet befinden sich derzeit der zentrale Omnibusbahnhof der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>(ZOB), ein öffentlicher „Park + Ride“ Parkplatz mit 19 Stellplätzen, ein Gewerbebetrieb,eine Obst- und Gemüseverkaufshalle, eine unbewirtschaftete Brachfläche und einelandwirtschaftlich genutzte Fläche.Die Zufahrt des Omnibusbahnhofs, bestehend aus fünf Haltestellen für Busse, einer großenWendeschleife und einem Aufstellbereich für Warte- und Ruhezeiten, erfolgt vom<strong>Wachtberg</strong>ring.Der Gewerbebetrieb wurde in der Vergangenheit als örtlicher Molkereibetrieb genutzt.Diese Nutzung wurde aufgegeben. Derzeit befinden sich hier als Restnutzungen eineRechtsanwaltspraxis sowie ein Wohngebäude des Eigentümers. Im Übrigen ist der Bereichdurch ältere Schuppen geprägt.bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 3


2.3 Umgebung des PlangebietesDas Plangebiet liegt im südwestlichen Ortsrand des Ortsteils <strong>Berkum</strong> am <strong>Wachtberg</strong>ringzwischen dem Siedlungsgebiet Rondo (Bebauungsplan Nr. 02-11), dem SiedlungsgebietAlte Gasse (Bebauungsplan Nr. 02-9) und dem Einkaufszentrum <strong>Wachtberg</strong> (Bebauungsplan02-10).3. ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE3.1 Raumordnung und LandesplanungIm Landesentwicklungsplan ist die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> als Grundzentrum eingestuft.Bis auf die vier Siedlungsbereiche <strong>Berkum</strong>, Niederbachem, Villip und Villiprott ist das Gemeindegebietals ’Freiraum’ bzw. ’Waldgebiet’ ausgewiesen. Daneben bestehen zwei Gebietezum Schutz der Natur (Swistbachtalsystem und Waldbestand Kottenforst).Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, Stand 2009 sind die oben genanntenvier Ortschaften, also auch <strong>Berkum</strong> und der Geltungsbereich der <strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong>,als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Daher ist diePlanung den Zielen der Landesplanung angepasst.3.2 Sonstige PlanungenFür die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> wurde im Mai 2012 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept 1vorgelegt, welches durch den Rat der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> am 27.09.2012 beschlossenwurde. Ziele dieses Einzelhandelskonzeptes sind:• Festigung und Erhöhung der Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet,• weitere Förderung des Standortes <strong>Berkum</strong> als zentraler Einkaufsplatz,• Sicherung ergänzender wohnungsnaher Nahversorgungsangebote in den Ortsteilen,• planungsrechtliche Steuerung gesamtgemeindlich angepasster Sonderlagen desgroßflächigen Einzelhandels.Demzufolge wird ein zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ festgelegt.Er umfasst das bestehende Einkaufszentrum sowie den Geltungsbereich der vorliegenden<strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong>, somit auch den Bebauungsplan Nr. 02-15„<strong>Wachtberg</strong> Mitte“.Ein weiterer zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum“ wird im Ortsteil Niederbachemabgegrenzt.Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird gemeindespezifisch eine Sortimentsliste definiert.Weitere Planungen sind die, bereits genannten, benachbarten Bebauungspläne Nr.02-9„Alte Gasse/ Rathausstraße“, Nr. 02-10 „Einkaufszentrum“ und Nr. 02-11 „Alte Gasse/Oberdorfstraße“.Einen Landschaftsplan gibt es für das Gemeindegebiet von <strong>Wachtberg</strong> nicht. Stattdessenist der Landschaftsraum außerhalb der Siedlungsbereiche als Landschaftsschutzgebiet(LSG-5110-004) per Verordnung festgesetzt.1Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>, CIMA Beratung + ManagementGmbH, Köln, Mai 2012 – Beschluss der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> vom 27.09.2012bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 4


Anderweitige Fachpläne aus den Bereichen des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtesliegen für den Planbereich ebenso nicht vor.4. DARSTELLUNG DES WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANESDer zurzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt für den <strong>Änderung</strong>sbereich überwiegendGemischte Bauflächen (M) am <strong>Wachtberg</strong>ring, teilweise differenziert als Dorfgebiet (MD)an der Rathausstraße gem. § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB dar. Der zentrale Omnibusbahnhof istals Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 Abs. 2 Nr.2 BauGB dargestellt. Weitere Flächen,angrenzend an die Bebauungspläne Nr. 02-9 und 02-11 sind als Wohnbauflächengem. § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB dargestellt.5. GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNGZiel und Zweck der Planung ist die Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgungsowie die Schaffung einer Nutzungsmischung von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnenin dieser integrierten Lage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung und zur Ortsmitte.Die Planung dient der Verknüpfung des Sondergebietsstandorts „Einkaufszentrum“westlich des <strong>Wachtberg</strong>ringes mit dem inneren Siedlungsbereich des Ortsteils <strong>Berkum</strong>.So soll ein insgesamt zum Ortskern hin abgestuftes städtebaulich–funktionales Versorgungszentrumentwickelt werden.Gemäß dem in Kapitel 1 beschriebenen Planungskonzept sind daher im <strong>Änderung</strong>sbereichfolgende Flächen dargestellt:5.1 Gemischte Bauflächengem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGBDie gemischten Bauflächen ergänzen die geplanten Geschäfts- und Dienstleistungsbereichevon <strong>Wachtberg</strong> Mitte mit gemischten Quartiersflächen, in denen Wohnen in der Mischungmit kleinteiliger Einzelhandels-, Dienstleistungs- und sonstigen Gewerbenutzungenermöglicht werden sollen. Sie sollen den zentralen Bereich einerseits beleben, andererseitsplanungsrechtlich eine größere Flexibilität für ergänzende gewerbliche Nutzungenbieten, die in Wohngebieten gem. §§ 2 – 4 BauNVO nicht oder nur ausnahmsweise zulässigwären.Die gemischten Bauflächen bilden zudem einen abgestuften Übergang zum bestehendenWohngebiet „Rondo“ (Bebauungsplan Nr. 2-11 „Alte Gasse/ Oberdorfstraße“ und zur Rathausstraße.Hier stellen die gemischten Bauflächen zum Teil die bestehende Bebauungder ehemaligen Molkerei dar.5.2 Sondergebietegem. § 11 Abs. 2 BauNVOIm Geltungsbereich der <strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> bedarf es der Darstellungsonstiger Sondergebiete nach § 11 (2) BauNVO, weil die in dieser <strong>Änderung</strong> vorbereitendenund im weiteren Verfahren (paralleles Bebauungsplanverfahren 02-15 „<strong>Wachtberg</strong>Mitte“ verbindlich festgesetzten Sondergebiete keinem der Baugebiete gemäß §§ 2 – 10BauNVO entsprechen. Zum Beispiel sind im Bebauungsplan 02-15 Festsetzungen zurEinzelhandelssteuerung geplant, die sich ansonsten nicht oder nur schwer realisieren ließen.Dabei hat sich die Gemeinde von den gutachterlich erarbeiteten Leitlinien des vorgenanntenbeschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie der im Zusammenhangmit dem Bebauungsplanverfahren eingeholten Verträglichkeitsstudie der CIMAbgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 5


Beratung + Management GmbH, Köln leiten lassen 2 . Grundsätzlich ist nach den Erkenntnissenaus dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept davon auszugehen,dass in <strong>Wachtberg</strong> in nahezu allen Einzelhandelsbranchen eine Unterversorgung besteht,die durch die jetzt geplanten Ausweisungen nicht einmal gedeckt wird. Trotz der in derfrühzeitigen Beteiligung zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren 02-15 „<strong>Wachtberg</strong>Mitte“ geäußerten Bedenken aus Nachbarkommunen ist auf Grund der gewonnenenErkenntnisse ebenso davon auszugehen, dass keine schädlichen Auswirkungen auf dieEinzelhandelsstrukturen in den Nachbarkommunen zu erwarten sind, was sich durch diezusätzlich in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie auch ergibt.Daher wird in dieser <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes ein Sondergebiet mit derZweckbestimmung „Einzelhandel und Dienstleistungen“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.Wesentliches Ziel der Darstellung dieses Sondergebietes ist die Vorbereitung derSchaffung eines integrierten Standortes zur Versorgung der Bevölkerung der anliegendenWohnbereiche und weiteren Umgebung in der Gemeinde mit Waren des täglichen unddes periodischen Bedarfs sowie weitere dienstleistungsorientierte Nutzungen, wie zumBeispiel Gastronomie.Es ist beabsichtigt dieses Sondergebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung infünf Sondergebiete mit ähnlichen Nutzungen zu teilen:• Sondergebiet SO1: Lebensmitteleinzelhandel mit maximal 800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (nahversorgungsrelevante Sortimente),• Sondergebiet SO2: Einzelhandel (Fachmärkte) mit insgesamt maximal 1.800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (zentrenrelevante Sortimente-überwiegend Waren des periodischen Bedarfs),• Sondergebiet SO3: Läden und Dienstleistungen mit insgesamt maximal 690 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (überwiegend Einzelhandelmit nahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimente, Gastronomie und Dienstleistungen,nicht störendes Gewerbe)• Sondergebiet SO 4: Läden und Dienstleistungen mit insgesamt maximal 610 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechen Sortiment (überwiegend Einzelhandel mitnahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimente, Gastronomie und nicht störendesGewerbe),• Sondergebiet SO 5: Landmarkthalle mit insgesamt maximal 800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (Verkauf von Produkten und Lebensmittelaus der Landwirtschaft und Gartenbau, Gastronomie).Durch die in der vorliegenden <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans sowie den Festsetzungen(besonders Größen max. VK, Einzelhandelsteuerung) im parallel geführtenBebauungsplan Nr. 02-15 wird gesichert, dass diese Flächen dauerhaft nur dieser Nutzungzugeordnet bleibt.5.3 Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum <strong>Wachtberg</strong> MitteDer gesamte Geltungsbereich wird gem. Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches am27.09.2012 durch den Rat der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> beschlossen wurde, als „ZentralerVersorgungsbereich Hauptzentrum <strong>Wachtberg</strong> Mitte“ dargestellt.2Stellungnahme zur Regionalverträglichkeit der Gebietsentwicklung <strong>Wachtberg</strong> Mitte, CIMA Beratung+ Management GmbH, Köln, März 2013bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 6


6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE6.1 Erschließung / VerkehrDie äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über den bestehenden Kreisverkehr am<strong>Wachtberg</strong>ring (K 58), eine neu einzurichtende Zufahrt vom <strong>Wachtberg</strong>ring sowie über dieStraße Alte Molkerei und die Rathausstraße (L123)..Die durch die Planung zu erwartende Mehrbelastung der Verkehrsinfrastruktur wurde imRahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 02-15 auf Grundlagedetaillierter Verkehrsstromprognosen ermittelt und bewertet. Zur Verbesserung derLeistungsfähigkeit des Knotenpunktes L 123 / K 58 ist ein Ausbau der nördlichen Zufahrt(<strong>Wachtberg</strong>ring) erforderlich. Über den Ausbau ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischender Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> sowie Straßen.NRW und dem Rhein-Sieg-Kreis alsStraßenbaulastträger abzuschließen. In der Verwaltungsvereinbarung wird ausdrücklichdie Möglichkeit eröffnet, dass die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> den Ausbau des Knotenpunktesüber einen Erschließungsvertrag auf Dritte übertragen darf.Der zentrale Omnibusbahnhof (bisher Flächen für den Gemeinbedarf) wird entsprechenddes städtebaulichen Konzeptes parallel zum <strong>Wachtberg</strong>ring in unmittelbarer Nachbarschaftdes Sondergebietes angesiedelt und auf drei Bushaltestellen verringert.Die Geräuschsituation wurde in Bezug auf Verkehrs- und Gewerbelärm in einer schalltechnischenUntersuchung prognostiziert bewertet und im Rahmen der o.g. verbindlichenBauleitplanung berücksichtigt.6.2 Ver- und EntsorgungDas Plangebiet ist nach näherer Prüfung der Fachverwaltungen der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>mit den zuständigen Leitungsträgern im Rahmen des parallel geführten BebauungsplanverfahrensNr. 02-15 an die bestehenden Versorgungsleitungsnetze Wasser, Strom, Gas–und Telekommunikation problemlos anzuschließen.Hinsichtlich der Gebietsentwässerung ist nach dem vorliegenden Erkenntnisstand eineVersickerung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers gemäß § 51aLWG NRW aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse nicht möglich. Die Entwässerungerfolgt jeweils lagebezogen über das bereits in der Alten Gasse vorhandene und imGrundbuch zu sichernde Mischwasserkanalsystem, das in der öffentlichen Straße AlteMolkerei vorhandene Mischwasserkanalsystem und das in der öffentlichen Straße AmBrunnengarten vorhandene Trennkanalsystem.6.3 Boden / AltlastenAltlasten sind im Plangebiet nicht vorhanden. Aufgrund der teilweise bereits langfristigenNutzungen (z.B. Omnibusbahnhof) sind auf den Flächen hohe Vorbelastungen durch Versiegelungund Verkehr vorhanden. Der überwiegende Bereich ist jedoch bisher nicht versiegelt.Das bestehende Planrecht ermöglicht derzeit einen Versiegelungsgrad von 65 %.6.4 Denkmal- und Bodendenkmalpflege / BaukulturAn der Alten Gasse im Anschlussbereich zum <strong>Wachtberg</strong>ring ist ein denkmalgeschütztesWegekreuz vorhanden. Das Wegekreuz ist, wie aus dem Eintragungstext zu ersehen, alsDenkmal bedeutend für die Geschichte des Menschen und erhaltenswert aus volkskundlichenGründen. Der Standort des Kreuzes war nach durchgeführten Recherchen „immeram Ende der Alten Gasse“. Aus den vorhandenen Unterlagen ist lediglich zu entnehmen,dass im Sommer 1972 eine Restaurierung und vermutlich eine Standortanpassung imZuge des Straßenausbaus „<strong>Wachtberg</strong>ring“ erfolgte.Durch die künftige Umsetzung der Planung ist der Standort des Wegekreuzes betroffenund eine erneute Standortanpassung geplant.bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 7


6.5 ZentrenverträglichkeitDer Geltungsbereich der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes befindet sich zwischendem bisher noch wenig integrierten Standort des Einzelhandelszentrums und demOrtskern des Ortsteiles <strong>Berkum</strong>. Im Ergebnis des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptesder Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> stellt die Planung „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ ein realisierbares und zugleichdie formulierten städtebaulichen und funktionalen Ziele der Gemeinde berücksichtigendesVorhaben dar. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02-15 sowie die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong>des Flächennutzungsplanes im definierten zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum<strong>Wachtberg</strong> Mitte ist daher zulässig und zentrenverträglich.6.6 UmweltbelangeIm südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein Gewerbebetrieb, die ehemaligeMolkerei, davon nördlich liegt der zentrale Omnibusbahnhof mit 5 Haltbuchten und 19Park- und Ride Stellplätzen. Im Übrigen ist der Bereich heute überwiegend unversiegelt.Durch die vorhandene Bebauung im Wohngebiet „Rondo“ (Bebauungsplan Nr. 02-11) unddie vorhandene Bebauung des Einkaufszentrums sind die Blickbeziehungen in die Umgebungstark eingeschränkt. Die aufgrund der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne möglicheBebauung stellt für das Landschaftsbild eine hohe Vorbelastung dar. Als Erholungsraumist das Plangebiet nicht nutzbar.Eine umfassende Beschreibung der betroffenen Umweltschutzgüter wird im Umweltbericht(vgl. gesonderter Teil 2 der <strong>Begründung</strong>) behandelt.Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG, die im parallel durchgeführtenBebauungsplan–Verfahren untersucht worden sind, sind nach dem derzeitigenKenntnisstand nicht ersichtlich. Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind inder Umsetzungsphase erforderlich.6.7 Klimaschutz und KlimaanpassungGemäß der BauGB Novelle 2011 ist Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung,die Inanspruchnahme neuer Flächen so weit wie möglich zu reduzierensowie kompakte Siedlungsstrukturen und die Innenentwicklung der Städte zu fördern.Das Plangebiet ist bereits durch die umliegende Bebauung des Einzelhandelszentrumswestlich sowie durch die neue Wohnbebauung der Bebauungspläne Nr. 02-9 und Nr. 02-11 geprägt. Die hier vorbereitete Nutzung und Entwicklung einer bereits überplanten, bislangmindergenutzten Brachfläche im zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde<strong>Wachtberg</strong> dient einer Reduzierung der künftigen zusätzlichen Flächeninanspruchnahmein der freien Landschaft und damit einer nachhaltigen, klimaschonenden und zukunftsorientiertenEntwicklung. Schon vorhandene Nutzungen/ Infrastrukturen werden auch in Zukunftgestärkt und zusätzliche Verkehre durch räumliche Bündelung vermieden.7. HINWEISEBodenfundeBei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als UntereDenkmalbehörde oder der LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglichzu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. DieWeisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeitenist abzuwarten.Erdbebenzone:Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R (R = Gebietemit felsartigem Untergrund).bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 8


8. UMWELTBERICHTGem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichenerheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschriebenwerden. Der Umweltbericht bildet ein gesonderter Teil der <strong>Begründung</strong> und ist als Teil 2der <strong>Begründung</strong> beigefügt.9. FLÄCHENBILANZDas Plangebiet weist eine Gesamtfläche von 38.391 qm auf.Flächen der geltenden Fassung:Flächen für den Gemeinbedarf:Gemischte Bauflächen:Dorfgebiet:Wohnbauflächen:Gesamt:8.073 qm13.092 qm3.100 qm14.126 qm38.391 qmFlächen der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes:Gemischte Bauflächen:Sondergebiet „Einzelhandel / Dienstleistungen“Gesamt:16.109 qm22.282 qm38.391 qm<strong>Wachtberg</strong>, den 06.03.2013bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 9


GEMEINDE WACHTBERGFlächennutzungsplan<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong>für den Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"im Ortsteil <strong>Berkum</strong>TEIL 2 DER BEGRÜNDUNGUMWELTBERICHTAuftraggeber:Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>Rathausstraße 3453343 <strong>Wachtberg</strong>Stand: 06. März 2013Bearbeitung:G i n s te rLandschaft + UmweltMarktplatz 10a53340 MeckenheimTel.: 0 22 25 / 94 53 14Fax: 0 22 25 / 94 53 15info@ginster-meckenheim.de


IINHALTSVERZEICHNIS1 Veranlassung und Rechtsgrundlagen ...............................................................11.2 Planerische Vorgaben............................................................................. 21.2.1 Regionalplan .......................................................................................... 21.2.2 Flächennutzungsplan ............................................................................. 21.2.3 Verbindliche Bauleitplanung................................................................... 21.2.4 Landschaftsplan ..................................................................................... 22 Beschreibung des Vorhabens................................................................................33 Beschreibung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens ......43.1 Schutzgut Boden .................................................................................... 43.2 Schutzgut Wasser................................................................................... 43.3 Schutzgut Klima / Luft ........................................................................... 43.4 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften .......................................... 53.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung .................................................... 53.6 Schutzgut Mensch.................................................................................. 63.7 Kultur- und Sachgüter, Bodendenkmalschutz.......................................... 64 Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligenUmweltauswirkungen ..............................................................................................64.1 Schutzgut Boden .................................................................................... 64.2 Schutzgut Wasser................................................................................... 74.3 Schutzgut Klima / Luft ........................................................................... 74.4 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften .......................................... 74.5 Schutzgut Landschaftsbild ..................................................................... 84.6 Schutzgut Mensch.................................................................................. 84.7 Kultur- und Sachgüter - Bodendenkmalschutz......................................... 85 Landschaftspflegerische Maßnahmen...............................................................96 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung .............................97 Zusammenfassung ................................................................................................. 10Quellen ........................................................................................................................................ 11Ginster Landschaft + Umwelt UmweltberichtB-Plan 02-15 "<strong>Wachtberg</strong> Mitte", <strong>Berkum</strong>


11 VERANLASSUNG UND RECHTSGRUNDLAGENDie Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> führt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 02-15"<strong>Wachtberg</strong> Mitte" in <strong>Wachtberg</strong>-<strong>Berkum</strong> die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansdurch. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wurde vom Rat der Gemeinde<strong>Wachtberg</strong> in der Sitzung am 03.05.2011 gefasst.Ziel der Planung ist die Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung sowiedie Schaffung einer Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnenim Übergang zwischen Wohnbebauung und bestehendem Einkaufszentrum. DasPlangebiet liegt vollständig im zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>.Die Planung entspricht damit der Zielsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptesder Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansdient der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Ziele im Hinblick auf eine geordnetestädtebauliche Entwicklung.Gemäß § 2a BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 und § 1aBauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungenermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertetwerden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der <strong>Begründung</strong> zum Entwurfdes Bebauungsplans und wird im Verlauf des Verfahrens fortgeschrieben.Grundlage für den Umweltbericht ist der Entwurf zur <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansfür den Bereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte" der Planungsgruppe MWM, Aachen(Stand 06. März 2013).Die Ergebnisse folgender z. T. für die im Parallelverfahren durchgeführte Aufstellungdes Bebauungsplans 02-15 "<strong>Wachtberg</strong> Mitte" erstellten Fachgutachten wurden inden Umweltbericht eingestellt:• PLANUNGSGRUPPE MWM: Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>, <strong>41.</strong><strong>Änderung</strong> für den Teilbereich „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ im Ortsteil <strong>Berkum</strong>. <strong>Begründung</strong>(Offenlage), Stand: 06.03.2013. Aachen• GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2013: Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Bebauungsplan Nr.02-15 "<strong>Wachtberg</strong> Mitte", <strong>Berkum</strong>. Landschaftspflegerischer Begleitplan mitartenschutzrechtlicher Prüfung. Stand: 06. März 2013. Meckenheim• KRAMER SCHALLTECHNIK GMBH 2013: Schalltechnische Untersuchung zum BebauungsplanNr. 2-15 "Mitte <strong>Wachtberg</strong>" der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Bericht Nr.12 02 030/01 vom 28. Februar 2013, Sankt AugustinGinster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


2Da in den rechtskräftigen Bebauungsplänen die Eingriffsregelung abgearbeitet undnach Auskunft der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> die erforderliche Kompensation vollständigumgesetzt wurde, sind für den Umweltbericht mit Ausnahme des Artenschutzes dieFestsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne zu Grunde zu legen.1.2 Planerische Vorgaben1.2.1 RegionalplanDer Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg (BRKÖLN 2009) stellt für den von der Aufstellung des Bebauungsplans 02-15 "<strong>Wachtberg</strong>Mitte" einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebeund sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 derBaunutzungsverordnung (BauNVO) nur in ASB geplant werden.1.2.2 FlächennutzungsplanIm Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> ist die südwestliche Teilfläche(bestehende Bebauung) als Dorfgebiet (MD), die nordwestliche Teilfläche als gemischteBaufläche (M), die dazwischen liegende Teilfläche als Gemeinbedarfsflächeund die nordöstliche Teilfläche als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen.1.2.3 Verbindliche BauleitplanungFür alle im Plangebiet liegenden Flächen bestehen mit dem Bebauungsplan 02-09„Alte Gasse / Rathausstraße“ und dem Bebauungsplan 02-11 "Alte Gasse / Oberdorfstraße"(1. <strong>Änderung</strong>) rechtskräftige Bebauungspläne.Der Bebauungsplan 02-9 "Alte Gasse / Rathausstraße", Stand 2000 setzt im WesentlichenMischgebiete (MI) mit GRZ 0,6 fest, eine Gemeinbedarfsfläche ist mit der Topographiedes zentralen Omnibusbahnhofs dargestellt.Der Bebauungsplan 02-11 "Alte Gasse / Oberdorfstraße" in der 1. <strong>Änderung</strong>, Stand2008 setzt ebenfalls im Wesentlichen Mischgebiete (MI), allerdings mit einerGRZ 0,4, fest.1.2.4 LandschaftsplanEin Landschaftsplan liegt für das Gemeindegebiet <strong>Wachtberg</strong> nicht vor.Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen,auch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 LGNRW liegen nicht im Plangebiet.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


32 BESCHREIBUNG DES VORHABENSDer Bereich der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans liegt im Südwesten derOrtslage <strong>Wachtberg</strong>-<strong>Berkum</strong> am <strong>Wachtberg</strong>ring zwischen den WOhngebieten "Rondo"und "Alte Gasse" sowie dem Einkaufszentrum <strong>Wachtberg</strong> (s. Abb. 1). Das Plangebietmit einer Fläche von ca. 3,84 ha wird im Südwesten durch den <strong>Wachtberg</strong>ring (K 58),im Südosten durch die Rathausstraße (L 123), im Nordosten durch die Straße "AlteMolkerei" und öffentliche Grünflächen in deren direkter Verlängerung begrenzt. ImNordwesten grenzt in einem Abstand von ca. 40 m zur Straße "Brunnengarten" diefreie Feldflur an.Abbildung 1:Lage des PlangebietesMit der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans soll durch die Neuordnung der bestehendenBebauungspläne im Übergang vom Einkaufszentrum zu den Wohngebieten"Rondo" und "Alte Gasse" ein abwechslungsreiches Nebeneinander von Einzelhandel,Dienstleistungsunternehmen und Wohnfunktionen entwickelt werden.Als Art der baulichen Nutzung werden ein Sondergebiet "Einzelhandel / Dienstleistungen"und gemischte Bauflächen dargestellt.Die äußere Erschließung erfolgt vom Kreisverkehr am <strong>Wachtberg</strong>ring, eine neue Zufahrtvom <strong>Wachtberg</strong>ring und die Straße "Alte Molkerei" sowie die "Rathausstraße".Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


43 BESCHREIBUNG DER UMWELT IM EINWIRKUNGSBEREICH DESVORHABENS3.1 Schutzgut BodenDen größten Teil des Plangebietes nehmen Parabraunerden und Pseudogley-Parabraunerden aus Löss in einer Mächtigkeit von 15 bis weit über 20 dm ein. MitBodenzahlen zwischen 50 und 80 haben die Böden eine meist hohe Ertragsfähigkeit.Im Nordwesten sind in geringem Umfang Pseudogleye und Parabraunerde-Pseudogleye aus Löss und Lehm in einer Mächtigkeit zwischen 8 und 20 dm betroffen.Die Bodenzahlen zwischen 40 und 65 zeigen eine mittlere Ertragsfähigkeit an.Beide Bodentypen sind in der Region weit verbreitet und erfüllen keine besonderenökologischen Funktionen. Sei haben eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt.(GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN 1983)Die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne ermöglichen derzeit inkl.Verkehrsflächen und Nebenanlagen einen Versiegelungsgrad von 65 %.3.2 Schutzgut WasserIm Plangebiet ist kein ausgeprägter Grundwasserkörper vorhanden. Grundwasser istnur lokal und in geringer Menge in Klüften, Spalten und in Zerrüttungszonen desGrundgebirges oder als Schichtenwasser zu erwarten (GEOLOGIE-, BAU- &UMWELTCONSULT 2004, LWA 1978).Eine Versickerung des nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswassers gemäߧ 51a LWG ist nach derzeitigem Erkenntnisstand im Gebiet nicht möglich (vgl. auchGEOLOGIE-, BAU- & UMWELTCONSULT 2004, <strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan 02-9). Dierechtskräftigen Bebauungspläne sehen für das Plangebiet daher eine Entwässerungim Trennsystem vor.Oberflächengewässer sind im Plangebiet und dem näheren Umfeld nicht vorhanden.3.3 Schutzgut Klima / LuftDas Plangebiet liegt in der Zone des subatlantisch-mitteleuropäisch getönten Klimasder Niederrheinischen Bucht, welches in Folge der Lee-Lage zur Eifel kontinental abgewandeltwird. Das Klima ist geprägt durch wechselhafte Witterung, starke Luftbewegung,ausgeglichene Temperaturen (Jahresmitteltemperatur 8,6 bis 9,2 °C) undrecht niedrige Niederschlagsmengen (Jahresdurchschnitt 679 mm), wobei die Niederschlägeein Sommermaximum aufweisen (BRAUN 1991). Häufig sind sommerlicheSchauerregen mit z. T. erheblichen Tagesmengen, welche auf Äckern in Hanglangezu Bodenerosionen sowie in Bächen zu Hochwässern führen können.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


5Lokalklimatisch ist das Plangebiet dem Freilandklima zuzuordnen. Charakteristischsind hohe Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, eine hohe Kaltluftproduktion,hohe Windgeschwindigkeiten und guter Luftaustausch. Die sich nachtsentwickelnden Kaltluftmassen fließen in tiefere Lagen ab. Innerhalb des Plangebietesfließt die Kaltluft aufgrund des topografischen Gefälles in nordöstliche Richtung ab.3.4 Schutzgut Arten und LebensgemeinschaftenDie rechtskräftigen Bebauungspläne setzen im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet,Mischgebiete, eine Gemeindebedarfsfläche (ZOB) sowie Grün- und Verkehrsflächenfest. Separat festgesetzte Grünflächen sowie Grünflächen innerhalb der Mischgebietenehmen eine Fläche von bis zu 13.502 m² ein, bis zu 24.888 m² könnendurch Gebäude, Nebenanlagen und Verkehrsflächen versiegelt werden.ArtenschutzDer Artenschutzprüfung ist gemäß VV ARTENSCHUTZ unabhängig von der rechtlichmöglichen Nutzung der aktuelle Zustand des Gebietes zu Grunde zu legen.Im Nordwesten des Gebietes verläuft die Straße "Brunnengarten". Nordwestlich davonsteht am Kreisverkehrsplatz ein Verkaufsstand für regionales Obst und Gemüsemit angrenzenden befestigten Parkplätzen, die übrigen Flächen auf dieser Straßenseitewerden von Rasenflächen und jungen Strauchpflanzungen eingenommen.Südöstlich der Straße "Brunnengarten" liegt eine Brachfläche, die im Südosten durcheine dichte, ca. 5-8 m hohe Hecke vom Zentralen Busbahnhof abgegrenzt wird.Der ZOB ist von versiegelten Flächen bestimmt, die von intensiv gepflegten und mitheimischen Bäumen unterschiedlicher Arten bepflanzten Rasenflächen unterbrochensind. Östlich des ZOB liegt zwischen der Fortführung der "Alten Gasse" und der Rathausstraßeein ca. 40 m breiter Ackerstreifen. Im Süden des Plangebietes liegt dasalte Molkereigelände mit umfangreichem Gebäudebestand und z. T. großen Gehölzen.Nordöstlich des Molkereigeländes liegt eine dicht mit Eschen bepflanzte Fläche.3.5 Schutzgut Landschaftsbild / ErholungDas Plangebiet liegt zwischen den Wohngebieten im Nordosten und dem Einkaufszentrumim Südwesten. Im Südosten bzw. Südwesten verlaufen die stark befahrenenStraßen "Rathausstraße" und "<strong>Wachtberg</strong>ring". Aufgrund der bestehenden Bebauungsind die Blickbeziehungen in die Umgebung stark eingeschränkt, die aufgrund derrechtskräftigen Bebauungspläne mögliche Bebauung stellt eine weitere hohe Vorbelastungfür das Landschaftsbild dar. Von dem erhöht liegenden Einkaufszentrum bestehenweiträumige Blickbeziehungen bis zum Siebengebirge.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


6Als Erholungsraum für den angrenzenden Siedlungsbereich ist das Plangebiet kaumnutzbar, allerdings bestehen wichtige erholungsbedeutsame Verbindungsfunktionenüber das Gelände von den nordöstlich gelegenen Wohngebieten in die freie Landschaftnordwestlich und westlich des Einkaufszentrums.3.6 Schutzgut MenschIm Plangebiet setzen die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne aus Immissionsschutz-GründenMischgebiete fest. Im Bebauungsplan 02-9 "Alte Gasse / Rathausstraße"werden bewertete Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 für die zur "Rathausstraße"und zum "<strong>Wachtberg</strong>ring" ausgerichteten Gebäudeteile festgesetzt. Zwischender Straße "Alte Molkerei" und dem Grundstück der Alten Molkerei ist die Errichtungeiner Lärmschutzwand an der L 123 festgesetzt.Vorbelastungen durch Lärm bestehen im Plangebiet aufgrund der stark befahrenenStraßen L 123 (Rathausstraße) und K 58 (<strong>Wachtberg</strong>ring). Diese sind bei der Geräuschkontingentierungnach DIN 45691 für das geplante Baugebiet zu berücksichtigen(KRAMER SCHALLTECHNIK 2013).3.7 Kultur- und Sachgüter, BodendenkmalschutzRechtswirksame Schutzobjekte der Bodendenkmalpflege sind innerhalb des Plangebietesnicht ausgewiesen bzw. bisher nicht bekannt.Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, sind Erdarbeitenrechtzeitig schriftlich mitzuteilen, um ggf. baubegleitende wissenschaftliche Untersuchungendurchführen zu können.In der zentralen Grünachse durch das Gebiet (Verlängerung der "Alten Gasse") stehtam "<strong>Wachtberg</strong>ring" ein denkmalgeschütztes Wegekreuz.4 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHENNACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN4.1 Schutzgut BodenMit der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans wird im Vergleich zu den rechtskräftigenBebauungsplänen eine höhere Bodenversiegelung vorbereitet, da der Anteilder Sondergebiete (GRZ bis 0,8) zu Lasten von gemischten Bauflächen (GRZ bis0,6) steigt. Das Ausmaß wird im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplanermittelt.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


74.2 Schutzgut WasserDurch zusätzliche Überbauung und Versiegelung bisher offener Bodenflächen verringernsich auch die Flächen, die für die Rückhaltung von Niederschlagswasser undfür die Grundwasserneubildung zur Verfügung stehen. Eine wesentliche Reduzierungder Grundwasserneubildungsrate ist nicht zu erwarten.Die Entwässerung des Plangebietes ist je nach Lage über das Mischwassersystem imBereich "Alte Gasse" oder die Trennsysteme in den Straßen "Alte Molkerei" und"Brunnengarten" vorgesehen. Eine hydraulische Überlastung der Vorfluter wird dadurchnicht verursacht.Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden durch die mitder <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans vorbereiteten Nutzungsänderungennicht erwartet.4.3 Schutzgut Klima / LuftDa die bisher nach Nordosten abfließende Kaltluft nicht für die Frischluftzufuhr lokalklimatischbelasteter Gebiete erforderlich ist, sind mit der geplanten Bebauungkeine negativen klimatischen Umweltwirkungen verbunden.4.4 Schutzgut Arten und LebensgemeinschaftenDie <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans bereitet zusätzliche Eingriffe vor,durch die das Biotoppotenzial in erster Linie durch Verlust von Biotopstandorten beeinträchtigtwird. Die zukünftig überbauten und befestigten Flächen gehen als Lebensraumfür wildlebende Pflanzen und Tiere dauerhaft verloren. Gemäß denrechtskräftigen Bebauungsplänen sind von der zusätzlichen Inanspruchnahme nebenversiegelten bzw. zulässig versiegelbaren Flächen ausschließlich Grünflächenmit geringem Biotopwert betroffen.Das Ausmaß sowie der zusätzliche Kompensationsbedarf werden im landschaftspflegerischenBegleitplan zum Bebauungsplan ermittelt.ArtenschutzDer Landschaftspflegerische Begleitplan zum Bebauungsplan umfasst eine artenschutzrechtlichePrüfung.Die Voreinschätzung der artenschutzrechtlichen Belange ergibt, dass mit der Umsetzungder Planungen außerhalb des alten Molkereigeländes Konflikte mit artenschutzrechtlichenVorschriften des § 44 BNatSchG nicht zu erwarten sind.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


8Vertiefende artenschutzrechtliche Untersuchungen sind an den Gebäuden und Gehölzbeständenauf dem Molkereigelände vor der Durchführung von Abriss- und Rodungsarbeitenerforderlich.Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind nach derzeitigemKenntnisstand nicht erforderlich.4.5 Schutzgut LandschaftsbildMit der durch die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans vorbereiteten möglichenVerdichtung des Baugebietes ist eine Veränderung des Orts- und Landschaftsbildesverbunden.Durch die Festsetzung von Gebäudehöhen, Durchgangsachsen und Grünverbindungenim Bebauungsplan sollen Blickbeziehungen erhalten und das Landschaftsbildmöglichst wenig beeinträchtigt werden.4.6 Schutzgut MenschGemäß den Ergebnissen des Schallschutzgutachtens (KRAMER SCHALLTECHNIK 2013)werden durch die mit der <strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong> vorbereiteten Nutzungsänderungenvor allem an den Straßen L 123 (Rathausstraße) und K 58 (<strong>Wachtberg</strong>ring)bezüglich des Verkehrslärms passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich,die im Bebauungsplan festzusetzen sind.Gebietsunverträgliche gewerbliche Lärmimmissionen sind nach den Untersuchungsergebnissennicht zu erwarten. Mögliche kurzzeitige Immissionsrichtwert-Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse in der Nacht lassen sich durch imSchallgutachten (KRAMER SCHALLTECHNIK 2013) benannte Maßnahmen vermeiden.Da die Erschließung des geplanten Baugebietes sowie die Andienung der Baustellenüber den <strong>Wachtberg</strong>ring erfolgen, sind von den verkehrlichen Auswirkungen Wohngebietenicht betroffen.4.7 Kultur- und Sachgüter - BodendenkmalschutzDurch die Planung sind keine bekannten Fundstellen betroffen. Sollten im Zuge derErdarbeiten Hinweise auf archäologische Befunde zu Tage treten, so sind umgehenddie zuständigen Fachbehörden (Untere Denkmalbehörde, Rheinisches Amt für BodendenkmalpflegeBonn) zu benachrichtigen. Alle Arbeiten an der Fundstelle sind zuunterbrechen und die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege fürden Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


9Konflikte mit Belangen des Bodendenkmalschutzes sind nur beim Antreffen bedeutsamerarchäologischer Funde zu erwarten. Es wird daher zunächst nicht von erheblichenBeeinträchtigungen ausgegangen.Das denkmalgeschützte Wegekreuz in der Verlängerung der "Alten Gasse" am"<strong>Wachtberg</strong>ring" ist vor Beginn der Bauarbeiten an einen geeigneten Ort in der näherenUmgebung zu versetzen.5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMENGemäß § 1a (3) BauGB sind auch Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen.Im Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.02-15 werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungenfestgelegt, die im Umweltbericht zum Bebauungsplan zusammenfassend dargestelltwerden.6 HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DER UMWELTÜBERWACHUNGNach § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen,die auf Grund der Realisierung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehenenachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und in der Lage zusein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Gemäß § 2a und Anlage 1BauGB sind die Maßnahmen zum Monitoring im Umweltbericht zu beschreiben.Die durch die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans vorbereitete Planung inkl.Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation voraussichtlichererheblicher nachteiliger Umweltwirkungen ist nach den bauordnungsrechtlichenAnforderungen und Vorschriften umzusetzen, Überwachung und die möglicherweisenotwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften sind imRahmen der Bauaufsicht geregelt. Die Notwendigkeit von darüber hinausgehendenbesonderen Überwachungsmaßnahmen ist derzeit nicht erkennbar.Im Rahmen des Monitorings ist auch dem Artenschutz Rechnung zu tragen. Bei derRodung von Gehölzen außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeiten und insbesonderevor Abriss- und Rodungsarbeiten auf dem Gelände der alten Molkerei sind artenschutzrechtlicheUntersuchungen durchzuführen, um nachteilige Umweltwirkungengemäß § 42 BNatSchG auszuschließen.Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


107 ZUSAMMENFASSUNG• Die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> führt die <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> ihres Flächennutzungsplans imBereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte" im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans02-15 "<strong>Wachtberg</strong> Mitte" durch. Ziel ist es, die lokale Versorgung zu sichernund zu verbessern.• Der <strong>Änderung</strong>sbereich zur Neuordnung von Teilbereichen der rechtskräftigenBebauungspläne 02-09 "Alte Gasse / Rathausstraße" und 02-11 "Alte Gasse /Oberdorfstraße" umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,84 ha.• Da die erforderliche Kompensation für die bestehenden Bebauungspläne vollständigumgesetzt wurde, liegen dem Umweltbericht mit Ausnahme des Artenschutzesdie Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne zu Grunde.• Als bauliche Nutzung werden im <strong>Änderung</strong>sbereich an Stelle gemischter Bauflächen(teilweise Dorfgebiet) und einer Fläche für Gemeinbedarf Sondergebiete undgemischte Bauflächen dargestellt.• Erhebliche negative Umweltauswirkungen werden durch höhere Flächenversiegelungfür die Schutzgüter Boden sowie Arten und Lebensgemeinschaften erwartet.• Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 BNatSchG werden außerhalbdes alten Molkereigeländes nicht erwartet. Auf dem Molkereigeländesind spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.• Die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensationnachteiliger Umweltwirkungen sowie die Ermittlung des ökologischenKompensationsbedarfs für die mit der <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansvorbereiteten Nutzungsänderungen erfolgen im landschaftspflegerischen Begleitplanzum Bebauungsplan.• Die Notwendigkeit besonderer Überwachungsmaßnahmen ist nicht erkennbar.Meckenheim, im März 2013G i n s te rLandschaft + UmweltMarktplatz 10a53340 MeckenheimTel.: 0 22 25 / 94 53 14Fax: 0 22 25 / 94 53 15info@ginster-meckenheim.deGinster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"


QUELLEN11BRAUN, C. 1991: Ökologischer Beitrag zum Landschaftsplan <strong>Wachtberg</strong>, Rhein-Sieg-Kreis.BR KÖLN - BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Hrsg.) 2009: Regionalplan für den RegierungsbezirkKöln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg. 2. Auflage (Stand: 2009)DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung2002-07, Beiblatt 1 Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswertefür die städtebauliche Planung 1987-05, Lärmkarten; KartenmäßigeDarstellung von Schallimmissionen 1991-09DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise", Ausgabe November1989, Berichtigung 1 vom August 1992, <strong>Änderung</strong> A1 vom Januar 2001FIELKER RUDAWSKI ARCHITEKTEN INGENIEURE 2013: Entwurf zum B-Plan Nr. 02-15 "<strong>Wachtberg</strong>Mitte" in <strong>Wachtberg</strong>-<strong>Berkum</strong>, Stand: 01. 03. 2013GEOLOGIE-, BAU- & UMWELTCONSULT (31. August 2004): Geohydrologische Beurteilung,Bv <strong>Wachtberg</strong> – <strong>Berkum</strong>, B-Plan Nr.: 02-11 "Alte Gasse". Alfter.GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2013: Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Bebauungsplan Nr. 02-15"<strong>Wachtberg</strong> Mitte", <strong>Berkum</strong>. Landschaftspflegerischer Begleitplan mit artenschutzrechtlicherPrüfung. Stand: 06. März 2013. MeckenheimKRAMER SCHALLTECHNIK GMBH 2013: Schalltechnische Untersuchung zum BebauungsplanNr. 2-15 "Mitte <strong>Wachtberg</strong>" der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>. Bericht Nr. 12 02030/01 vom 28. Februar 2013, Sankt AugustinLWA – Landesanstalt für Wasser und Abfall NW (Hrsg.) 1978: Grundwassergleichen inNordrhein-Westfalen. Stand: Oktober 1973 (oberer freier Grundwasserspiegel)Blatt L 5308 Bonn. Düsseldorf.VV-ARTENSCHUTZ - VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUR ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHRIFTENZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIEN 92/43/EWG (FFH-RL) UND 2009/147/EG (V-RL) ZUMARTENSCHUTZ BEI PLANUNGS- ODER ZULASSUNGSVERFAHREN. Rd.Erl. d. Ministeriums fürUmwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010,in der Fassung der 1. <strong>Änderung</strong> vom 15.09.2010Ginster Landschaft + Umwelt Umweltbericht<strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans, Teilbereich "<strong>Wachtberg</strong> Mitte"

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