11.07.2015 Aufrufe

41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.3 Umgebung des PlangebietesDas Plangebiet liegt im südwestlichen Ortsrand des Ortsteils <strong>Berkum</strong> am <strong>Wachtberg</strong>ringzwischen dem Siedlungsgebiet Rondo (Bebauungsplan Nr. 02-11), dem SiedlungsgebietAlte Gasse (Bebauungsplan Nr. 02-9) und dem Einkaufszentrum <strong>Wachtberg</strong> (Bebauungsplan02-10).3. ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE3.1 Raumordnung und LandesplanungIm Landesentwicklungsplan ist die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> als Grundzentrum eingestuft.Bis auf die vier Siedlungsbereiche <strong>Berkum</strong>, Niederbachem, Villip und Villiprott ist das Gemeindegebietals ’Freiraum’ bzw. ’Waldgebiet’ ausgewiesen. Daneben bestehen zwei Gebietezum Schutz der Natur (Swistbachtalsystem und Waldbestand Kottenforst).Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, Stand 2009 sind die oben genanntenvier Ortschaften, also auch <strong>Berkum</strong> und der Geltungsbereich der <strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong>,als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dargestellt. Daher ist diePlanung den Zielen der Landesplanung angepasst.3.2 Sonstige PlanungenFür die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> wurde im Mai 2012 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept 1vorgelegt, welches durch den Rat der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> am 27.09.2012 beschlossenwurde. Ziele dieses Einzelhandelskonzeptes sind:• Festigung und Erhöhung der Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet,• weitere Förderung des Standortes <strong>Berkum</strong> als zentraler Einkaufsplatz,• Sicherung ergänzender wohnungsnaher Nahversorgungsangebote in den Ortsteilen,• planungsrechtliche Steuerung gesamtgemeindlich angepasster Sonderlagen desgroßflächigen Einzelhandels.Demzufolge wird ein zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum „<strong>Wachtberg</strong> Mitte“ festgelegt.Er umfasst das bestehende Einkaufszentrum sowie den Geltungsbereich der vorliegenden<strong>41.</strong> Flächennutzungsplan-<strong>Änderung</strong>, somit auch den Bebauungsplan Nr. 02-15„<strong>Wachtberg</strong> Mitte“.Ein weiterer zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum“ wird im Ortsteil Niederbachemabgegrenzt.Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird gemeindespezifisch eine Sortimentsliste definiert.Weitere Planungen sind die, bereits genannten, benachbarten Bebauungspläne Nr.02-9„Alte Gasse/ Rathausstraße“, Nr. 02-10 „Einkaufszentrum“ und Nr. 02-11 „Alte Gasse/Oberdorfstraße“.Einen Landschaftsplan gibt es für das Gemeindegebiet von <strong>Wachtberg</strong> nicht. Stattdessenist der Landschaftsraum außerhalb der Siedlungsbereiche als Landschaftsschutzgebiet(LSG-5110-004) per Verordnung festgesetzt.1Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde <strong>Wachtberg</strong>, CIMA Beratung + ManagementGmbH, Köln, Mai 2012 – Beschluss der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> vom 27.09.2012bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!