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41. Änderung FNP "Wachtberg-Mitte", Berkum - Begründung

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Beratung + Management GmbH, Köln leiten lassen 2 . Grundsätzlich ist nach den Erkenntnissenaus dem beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept davon auszugehen,dass in <strong>Wachtberg</strong> in nahezu allen Einzelhandelsbranchen eine Unterversorgung besteht,die durch die jetzt geplanten Ausweisungen nicht einmal gedeckt wird. Trotz der in derfrühzeitigen Beteiligung zum parallel geführten Bebauungsplanverfahren 02-15 „<strong>Wachtberg</strong>Mitte“ geäußerten Bedenken aus Nachbarkommunen ist auf Grund der gewonnenenErkenntnisse ebenso davon auszugehen, dass keine schädlichen Auswirkungen auf dieEinzelhandelsstrukturen in den Nachbarkommunen zu erwarten sind, was sich durch diezusätzlich in Auftrag gegebene Verträglichkeitsstudie auch ergibt.Daher wird in dieser <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanes ein Sondergebiet mit derZweckbestimmung „Einzelhandel und Dienstleistungen“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt.Wesentliches Ziel der Darstellung dieses Sondergebietes ist die Vorbereitung derSchaffung eines integrierten Standortes zur Versorgung der Bevölkerung der anliegendenWohnbereiche und weiteren Umgebung in der Gemeinde mit Waren des täglichen unddes periodischen Bedarfs sowie weitere dienstleistungsorientierte Nutzungen, wie zumBeispiel Gastronomie.Es ist beabsichtigt dieses Sondergebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung infünf Sondergebiete mit ähnlichen Nutzungen zu teilen:• Sondergebiet SO1: Lebensmitteleinzelhandel mit maximal 800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (nahversorgungsrelevante Sortimente),• Sondergebiet SO2: Einzelhandel (Fachmärkte) mit insgesamt maximal 1.800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (zentrenrelevante Sortimente-überwiegend Waren des periodischen Bedarfs),• Sondergebiet SO3: Läden und Dienstleistungen mit insgesamt maximal 690 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (überwiegend Einzelhandelmit nahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimente, Gastronomie und Dienstleistungen,nicht störendes Gewerbe)• Sondergebiet SO 4: Läden und Dienstleistungen mit insgesamt maximal 610 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechen Sortiment (überwiegend Einzelhandel mitnahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimente, Gastronomie und nicht störendesGewerbe),• Sondergebiet SO 5: Landmarkthalle mit insgesamt maximal 800 qm Verkaufsfläche(VK) sowie einem entsprechenden Sortiment (Verkauf von Produkten und Lebensmittelaus der Landwirtschaft und Gartenbau, Gastronomie).Durch die in der vorliegenden <strong>41.</strong> <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans sowie den Festsetzungen(besonders Größen max. VK, Einzelhandelsteuerung) im parallel geführtenBebauungsplan Nr. 02-15 wird gesichert, dass diese Flächen dauerhaft nur dieser Nutzungzugeordnet bleibt.5.3 Zentraler Versorgungsbereich Hauptzentrum <strong>Wachtberg</strong> MitteDer gesamte Geltungsbereich wird gem. Einzelhandels- und Zentrenkonzept, welches am27.09.2012 durch den Rat der Gemeinde <strong>Wachtberg</strong> beschlossen wurde, als „ZentralerVersorgungsbereich Hauptzentrum <strong>Wachtberg</strong> Mitte“ dargestellt.2Stellungnahme zur Regionalverträglichkeit der Gebietsentwicklung <strong>Wachtberg</strong> Mitte, CIMA Beratung+ Management GmbH, Köln, März 2013bgr5_41<strong>FNP</strong>Änd_24 wg.doc Seite 6

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