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Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

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11 EINLEITUNG1.1 Anlass und Zielsetzung des landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong>esAnlass für den Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> (LFB) ist die Aufstellung desvorhabenbezogenen Bebauungsplans 08-11 „Am Steinacker“ in der Ortslage <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachemfür eine ca. 3.830 m² große Fläche. Mit der geplanten Wohnbebauungsoll hauptsächlich der bauliche Ortsrand des Ortsteiles Oberbachem im Bereichder Straße „Am Steinacker“ abschließend planungsrechtlich gesichert werden.Das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 08-11 wurde mit dem Aufstellungsbeschlussvom 26.9.2000 (Ratsbeschluss) begonnen.Im Plangebiet sind 4 Einfamilienhäuser mit großen Gartenbereichen vorgesehen, umder nach Süden anschließenden, bereits vorhandenen offenen Bebauung zu entsprechen.Die Gärten gewährleisten einen harmonischen Übergang von der Bebauungzur freien Landschaft.In § 18 BNatSchG wird das Verhältnis zum Baurecht geregelt. Nach§ 18 (1) BNatSchG ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach denVorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden, wenn auf Grund der Aufstellung,Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur undLandschaft zu erwarten sind.§ 1 a BauGB enthält ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz. In § 1 a (3) BauGBwird darauf verwiesen, dass die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicherBeeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie die Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)in der Abwägung zu berücksichtigen sind.Diesen Gesetzesvorgaben folgend nimmt der vorliegenden LFB eine Bestandsaufnahmeder naturräumlichen Gegebenheiten und der im Plangebiet vorhandenen Biotoptypenvor. Er beschreibt das Eingriffsvorhaben und die zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushaltes und des Orts- und Landschaftsbildes. Nach derPrüfung von Vermeidung- und Verminderungsmaßnahmen werden landschaftspflegerischeMaßnahmen zur Gestaltung und zum Ausgleich der entstehenden Beeinträchtigungendargestellt.Ziel des <strong>Fachbeitrag</strong>es ist es, sicherzustellen, dass nach Durchführung der festgesetztenlandschaftspflegerischen Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungendes Naturhaushalts oder des Orts- und Landschaftsbilds zurückbleiben.Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

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