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Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

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23be, Neuntöter, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rotmilan, Schleiereule, Schwarzkelchen,Schwarzspecht, Sperber, Steinkauz, Turmfalke, Turteltaube, Waldkauz,Waldohreule, Wespenbussard.Diese Liste wird im Folgenden mit der tatsächlichen Ausprägung der vor Ort angetroffenenBiotopstrukturen abgeglichen.9.2.3 AmphibienDie strukturelle Ausprägung des Plangebiets schließt das regelmäßige Vorkommender folgenden planungsrelevanten Arten bzw. ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätteninnerhalb des Plangebietes aus:• Geburtshelferkröte: Lebensraum Steinbrüche, Tongruben und auch Industriebrachen.Zum Laichen werden Flachgewässer, Tümpel und Weiher benötigt. DieseBiotoptypen sind im Plangebiet nicht vorhanden.• Kammmolch: Das Plangebiet weist keine Biotopstrukturen (feuchte Laub- undMischwälder) auf, die es als Sommerlebensraum geeignet machen. Darüber hinaussind als Laichhabitat geeignete Stillgewässer im Plangebiet nicht vorhanden.• Kleiner Wasserfrosch: Lebensraum sind Bruchwälder, Moore, feuchte Heiden,sumpfige Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Diese Habitatesind im Planungsraum nicht gegeben.• Springfrosch: Als eine wärmeliebende Art stellen Hartholzauen entlang von Flussläufenund lichte, gewässerreiche Laubmischwälder, Waldwiesen sowie Feldgehölzeund Waldinseln bevorzugte Lebensräume dar. Weiterhin sind als LaichgewässerWaldtümpel, Weiher und kleine Teiche notwendig. Diese Habitate kommenim Plangebiet nicht vor.Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 (1) Nr. 1 (Fang, Verletzungoder Tötung), Nr. 2 (Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs-und Wanderungszeiten; Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalenPopulation) und Nr. 3 (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-oder Ruhestätten) BNatSchG können für diese Tierarten aufgrund der ungeeignetenLebensraumausstattung des Plangebietes ausgeschlossen werden.9.2.4 SäugetiereDie strukturelle Ausprägung des Plangebiets schließt das regelmäßige Vorkommender folgenden planungsrelevanten Arten bzw. ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätteninnerhalb des Plangebietes aus:Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

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