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Landschaftspflegerischer-Fachbeitrag - Gemeinde Wachtberg

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17gem, unverzinktem Kaninchendraht ausgerüstet. Kunststoffmanschetten dienen alsVerbissschutz gegen Kaninchen.Die Baumpflege bezieht sich primär auf die Durchführung der Kronenschnitte entsprechendder Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den ersten 2 Jahren. WeiterePflegearbeiten sind das Wässern bei Bedarf und, gerade in den ersten Pflegejahren,die Überprüfung der Pflanzverankerung.Zu den weiterführenden Pflegemaßnahmen der Obstbäume zählen: Nach der durchgeführtenEntwicklungspflege von 2 Jahren sind Erhaltungsschnitte zur Auslichtungund Verjüngung der Obstbäume durchzuführen. Hierbei wird ein Intervall von etwa5 Jahren erforderlich sein. Umfangreichere Schnitte sind dabei im Spätwinter (Februar/März)vorzunehmen; ergänzende, geringere Schnitte im Sommer (Juli/August).Bei Süß- und Sauerkirschen wird der Erhaltungsschnitt schon im Sommer unmittelbarnach der Ernte durchgeführt.Nach Anwachsen der Bäume ist der hergestellte Verbissschutz bei Weidenutzung derFläche in funktionsfähigem Zustand zu erhalten/wiederherzustellen. Pflanzenschutzmaßnahmenin Form von Insektiziden und Fungiziden sind nicht zulässig. Nurbei starkem Schädlingsbefall und nach Absprache mit der kommunalen Verwaltungsind diese Mittel unter Umständen zulässig. Dabei sind umweltverträgliche, nützlingsschonendeund nicht bienengefährdende Mittel einzusetzen.Das ökologisch bedeutsame Totholz sollte zumindest teilweise erhalten bleiben.Astquirle und Schlitze im Stamm, Höhlungen und Öffnungen sollten nicht verschlossenwerden. Ein Teil des anfallenden Schnittholzes kann auf Reisighaufen aufgeschichtetwerden, um Tieren als Unterschlupf zu dienen.Ausgefallene Bäume sind zu ersetzen.Die Pflege der Streuobstwiese hat zum Ziel, die Obstbaumbestände und die Wiese/Weidedurch Pflegemaßnahmen dauerhaft, mindestens über einen Zeitraum von30 Jahren, zu erhalten und naturverträglich zu nutzen. Die Wiese wird dabei als extensiveMähwiese oder als Weide genutzt. Der Einsatz von Gülle, Herbiziden undchemisch-synthetischem Stickstoff-Dünger wird untersagt.Bei Nutzung als Weide gilt: Die Beweidung kann durch Schafe, Ziegen oder Rindererfolgen. Eine Beweidung durch Pferde wird ausdrücklich ausgeschlossen, da hierstarke Verbissschäden an den Bäumen kaum zu vermeiden sind. Bei Dauerbeweidungsind je Hektar Weidefläche maximal 10 Mutterschafe oder Ziegen oder maxi-Ginster Landschaft + Umwelt <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Gemeinde</strong> <strong>Wachtberg</strong>, Bebauungsplan Nr. 08-11 „Am Steinacker“ <strong>Wachtberg</strong>-Oberbachem

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