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9. Sitzung - Der Landtag des Saarlandes

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(Präsident Ley)<br />

Dann kommen wir zur Wahl. Wer für die Wahl von<br />

Frau Abgeordneter Astrid Schramm zur Ersten<br />

Schriftführerin ist, den bitte ich eine Hand zu erheben.<br />

- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?<br />

- Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete<br />

Astrid Schramm einstimmig mit den Stimmen aller<br />

Abgeordneten zur Ersten Schriftführerin gewählt ist.<br />

Ich frage Frau Abgeordnete Astrid Schramm: Nehmen<br />

Sie die Wahl zur Ersten Schriftführerin an?<br />

Abg. Schramm (DIE LINKE):<br />

Ja, ich nehme die Wahl an.<br />

Präsident Ley:<br />

Ich spreche Ihnen im Namen <strong>des</strong> Hauses die herzlichsten<br />

Glückwünsche aus.<br />

(Beifall.)<br />

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:<br />

Nachwahl von drei Vertrauensleuten und zwei<br />

Vertretern in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen<br />

Verwaltungsrichter/innen (Vorschlag<br />

der CDU-<strong>Landtag</strong>sfraktion, der SPD-<br />

<strong>Landtag</strong>sfraktion, der DIE LINKE-<strong>Landtag</strong>sfraktion,<br />

der FDP-<strong>Landtag</strong>sfraktion und der<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-<strong>Landtag</strong>sfraktion)<br />

(Drucksache 14/152 - neu)<br />

Für fünf der in der 8. Plenarsitzung am 16. März<br />

2010 gewählten Vertrauensleute und Stellvertreter<br />

für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen<br />

Richter beim Verwaltungsgericht ist eine Nachwahl<br />

notwendig geworden. Die im <strong>Landtag</strong> vertretenen<br />

Fraktionen haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet,<br />

der Ihnen als Drucksache 14/152 - neu -<br />

vorliegt.<br />

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind<br />

nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.<br />

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Wahl gemäß<br />

dem Ihnen vorliegenden Vorschlag ist, den bitte<br />

ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? -<br />

Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest,<br />

dass die Vertrauensleute und die Vertreter einstimmig<br />

mit den Stimmen aller Abgeordneten gewählt<br />

sind.<br />

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:<br />

466<br />

<strong>Landtag</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> - 14. Wahlperiode - <strong>9.</strong> <strong>Sitzung</strong> am 04./05. Mai 2010<br />

Erste Lesung <strong>des</strong> von der CDU-<strong>Landtag</strong>sfraktion,<br />

der SPD-<strong>Landtag</strong>sfraktion, der FDP-<br />

<strong>Landtag</strong>sfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE<br />

GRÜNEN-<strong>Landtag</strong>sfraktion eingebrachten 22.<br />

Gesetzes zur Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über<br />

die Rechtsverhältnisse der Mitglieder <strong>des</strong><br />

<strong>Landtag</strong>es <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> (Abgeordnetengesetz)<br />

(Drucksache 14/154)<br />

Die Fraktionen haben mich gebeten, den Gesetzentwurf<br />

zu begründen. Einem guten Brauch entsprechend<br />

folge ich gerne der Bitte der vier beantragenden<br />

Fraktionen und bringe den gemeinsamen Gesetzentwurf<br />

in den <strong>Landtag</strong> ein.<br />

Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat in einem Urteil<br />

1975 festgelegt, dass die Abgeordneten die Höhe<br />

der Entschädigung in einem eigenen Gesetz vorzunehmen<br />

haben. Wie Ihnen allen bekannt ist, hat sich<br />

der saarländische <strong>Landtag</strong> <strong>des</strong>halb einen Maßstab<br />

für die Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen<br />

gegeben. In einem einstimmigen Beschluss<br />

vom 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen<br />

der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen<br />

und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die<br />

Diäten zu übertragen. Nach Abschluss der Tarifvereinbarungen<br />

haben wir immer in einem eigenen Gesetz<br />

die dann vereinbarten Tariferhöhungen auf die<br />

Beamten und auf die Abgeordneten übertragen.<br />

Für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und<br />

Beamten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurde im letzten Jahr eine stufenweise<br />

Erhöhung der Besoldung und Versorgung<br />

für 2009 und 2010 verabschiedet. Dabei galt folgende<br />

Systematik. In einem ersten Schritt wurden die<br />

Grundgehälter um 40 Euro für alle angehoben. In einem<br />

zweiten Schritt wurden diese angehobenen<br />

Grundgehälter um 3 Prozent erhöht. Dies gilt seit<br />

dem 01. März 2009 vergangenen Jahres. In einem<br />

dritten Schritt erfolgte eine weitere Erhöhung um<br />

1,2 Prozent, und zwar zum 01. März 2010 dieses<br />

Jahres. Dies ist inhaltlich unser Maßstab. Zeitlich<br />

sind wir von diesem Maßstab abgewichen.<br />

<strong>Der</strong> uns vorliegende Gesetzentwurf sieht die genannten<br />

Erhöhungen für die Abgeordneten zeitlich<br />

versetzt um jeweils ein Jahr für 2010 und 2011 vor.<br />

Damit werden die Abgeordneten <strong>des</strong> saarländischen<br />

<strong>Landtag</strong>es in zwei Schritten jeweils mit einem Jahr<br />

Verzicht die Erhöhung im öffentlichen Dienst aufholen,<br />

die die über 50.000 Beamten, Angestellten und<br />

Versorgungsempfänger im Saarland bereits erhalten<br />

haben. Auf diese Weise haben die Mitglieder <strong>des</strong><br />

saarländischen <strong>Landtag</strong>es einen Sparbeitrag in der<br />

kritischen Finanzlage <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erbracht. Allerdings<br />

dürfen die Abgeordneten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht<br />

von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt<br />

werden. - Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

ich bitte daher um Ihre Zustimmung und schlage die<br />

Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Justiz,<br />

Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung<br />

vor.<br />

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen<br />

nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen,<br />

den Gesetzentwurf an den Ausschuss<br />

für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie<br />

Wahlprüfung zu überweisen.

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