9. Sitzung - Der Landtag des Saarlandes
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(Präsident Ley)<br />
Dann kommen wir zur Wahl. Wer für die Wahl von<br />
Frau Abgeordneter Astrid Schramm zur Ersten<br />
Schriftführerin ist, den bitte ich eine Hand zu erheben.<br />
- Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?<br />
- Dann stelle ich fest, dass Frau Abgeordnete<br />
Astrid Schramm einstimmig mit den Stimmen aller<br />
Abgeordneten zur Ersten Schriftführerin gewählt ist.<br />
Ich frage Frau Abgeordnete Astrid Schramm: Nehmen<br />
Sie die Wahl zur Ersten Schriftführerin an?<br />
Abg. Schramm (DIE LINKE):<br />
Ja, ich nehme die Wahl an.<br />
Präsident Ley:<br />
Ich spreche Ihnen im Namen <strong>des</strong> Hauses die herzlichsten<br />
Glückwünsche aus.<br />
(Beifall.)<br />
Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:<br />
Nachwahl von drei Vertrauensleuten und zwei<br />
Vertretern in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen<br />
Verwaltungsrichter/innen (Vorschlag<br />
der CDU-<strong>Landtag</strong>sfraktion, der SPD-<br />
<strong>Landtag</strong>sfraktion, der DIE LINKE-<strong>Landtag</strong>sfraktion,<br />
der FDP-<strong>Landtag</strong>sfraktion und der<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-<strong>Landtag</strong>sfraktion)<br />
(Drucksache 14/152 - neu)<br />
Für fünf der in der 8. Plenarsitzung am 16. März<br />
2010 gewählten Vertrauensleute und Stellvertreter<br />
für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen<br />
Richter beim Verwaltungsgericht ist eine Nachwahl<br />
notwendig geworden. Die im <strong>Landtag</strong> vertretenen<br />
Fraktionen haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet,<br />
der Ihnen als Drucksache 14/152 - neu -<br />
vorliegt.<br />
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind<br />
nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.<br />
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Wahl gemäß<br />
dem Ihnen vorliegenden Vorschlag ist, den bitte<br />
ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? -<br />
Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest,<br />
dass die Vertrauensleute und die Vertreter einstimmig<br />
mit den Stimmen aller Abgeordneten gewählt<br />
sind.<br />
Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:<br />
466<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> - 14. Wahlperiode - <strong>9.</strong> <strong>Sitzung</strong> am 04./05. Mai 2010<br />
Erste Lesung <strong>des</strong> von der CDU-<strong>Landtag</strong>sfraktion,<br />
der SPD-<strong>Landtag</strong>sfraktion, der FDP-<br />
<strong>Landtag</strong>sfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE<br />
GRÜNEN-<strong>Landtag</strong>sfraktion eingebrachten 22.<br />
Gesetzes zur Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über<br />
die Rechtsverhältnisse der Mitglieder <strong>des</strong><br />
<strong>Landtag</strong>es <strong>des</strong> Saarlan<strong>des</strong> (Abgeordnetengesetz)<br />
(Drucksache 14/154)<br />
Die Fraktionen haben mich gebeten, den Gesetzentwurf<br />
zu begründen. Einem guten Brauch entsprechend<br />
folge ich gerne der Bitte der vier beantragenden<br />
Fraktionen und bringe den gemeinsamen Gesetzentwurf<br />
in den <strong>Landtag</strong> ein.<br />
Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat in einem Urteil<br />
1975 festgelegt, dass die Abgeordneten die Höhe<br />
der Entschädigung in einem eigenen Gesetz vorzunehmen<br />
haben. Wie Ihnen allen bekannt ist, hat sich<br />
der saarländische <strong>Landtag</strong> <strong>des</strong>halb einen Maßstab<br />
für die Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigungen<br />
gegeben. In einem einstimmigen Beschluss<br />
vom 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen<br />
der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen<br />
und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die<br />
Diäten zu übertragen. Nach Abschluss der Tarifvereinbarungen<br />
haben wir immer in einem eigenen Gesetz<br />
die dann vereinbarten Tariferhöhungen auf die<br />
Beamten und auf die Abgeordneten übertragen.<br />
Für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und<br />
Beamten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurde im letzten Jahr eine stufenweise<br />
Erhöhung der Besoldung und Versorgung<br />
für 2009 und 2010 verabschiedet. Dabei galt folgende<br />
Systematik. In einem ersten Schritt wurden die<br />
Grundgehälter um 40 Euro für alle angehoben. In einem<br />
zweiten Schritt wurden diese angehobenen<br />
Grundgehälter um 3 Prozent erhöht. Dies gilt seit<br />
dem 01. März 2009 vergangenen Jahres. In einem<br />
dritten Schritt erfolgte eine weitere Erhöhung um<br />
1,2 Prozent, und zwar zum 01. März 2010 dieses<br />
Jahres. Dies ist inhaltlich unser Maßstab. Zeitlich<br />
sind wir von diesem Maßstab abgewichen.<br />
<strong>Der</strong> uns vorliegende Gesetzentwurf sieht die genannten<br />
Erhöhungen für die Abgeordneten zeitlich<br />
versetzt um jeweils ein Jahr für 2010 und 2011 vor.<br />
Damit werden die Abgeordneten <strong>des</strong> saarländischen<br />
<strong>Landtag</strong>es in zwei Schritten jeweils mit einem Jahr<br />
Verzicht die Erhöhung im öffentlichen Dienst aufholen,<br />
die die über 50.000 Beamten, Angestellten und<br />
Versorgungsempfänger im Saarland bereits erhalten<br />
haben. Auf diese Weise haben die Mitglieder <strong>des</strong><br />
saarländischen <strong>Landtag</strong>es einen Sparbeitrag in der<br />
kritischen Finanzlage <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erbracht. Allerdings<br />
dürfen die Abgeordneten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht<br />
von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt<br />
werden. - Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
ich bitte daher um Ihre Zustimmung und schlage die<br />
Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Justiz,<br />
Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung<br />
vor.<br />
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen<br />
nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen,<br />
den Gesetzentwurf an den Ausschuss<br />
für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie<br />
Wahlprüfung zu überweisen.