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Chancen & Risiken

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Verlust / Gewinnzuweisung<br />

Im ersten Betriebsjahr erfolgt eine degressive<br />

Abschreibung gemäß § 7 Abs. 2 EStG in Verbindung<br />

mit einer Sonderabschreibung nach § 7 g EStG.<br />

Danach erfolgt über den Zeitraum von 15 Jahren eine<br />

lineare Abschreibung. Die Dauer der Abschreibung<br />

beträgt insgesamt 16 Jahre.<br />

Weitere mitfinanzierte Kosten:<br />

Treuhand- und Gründungskosten<br />

Für die Gründung der Seewiesen Power GmbH & Co.<br />

KG 2 sind einmalige Kosten in Höhe von etwa 3.000<br />

Euro entstanden. Die Kosten für die erforderlichen<br />

Handelsregisteranmeldungen und die Eintragungen<br />

ins Handelsregister hat die Gesellschaft bereits<br />

gezahlt.<br />

Ausgleichsmaßnahmen, Beiträge<br />

Für den Eingriff in den Naturhaushalt durch die Windkraftanlage<br />

wurde durch die Genehmigungsbehörde<br />

eine einmalige Ausgleichsabgabe festgelegt. Für die<br />

Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer<br />

und anderen Institutionen fallen Gebühren in<br />

geringem Umfang an.<br />

Vertrieb, Werbung<br />

Für die Werbung und den Vertrieb der Kommanditanteile<br />

entstehen der Gesellschaft einmalige Kosten.<br />

Rücklagen, Rückstellungen, Rückbaubürgschaft<br />

Zur finanziellen Absicherung des Rückbaus nach entgültiger<br />

Stilllegung der Windkraftanlage wird<br />

gegenüber dem Landratsamt Tauberbischofsheim<br />

eine Bürgschaft in Höhe von 25.000 Euro gestellt.<br />

Dafür fallen jährliche Avalkosten in Höhe von etwa<br />

1 % des Bürgschaftsbetrages an. Rückstellungen<br />

gehen in die Gewinn- und Verlustzuweisung ein.<br />

Rücklagen werden aus versteuerter Liquidität<br />

gebildet.<br />

Beispielrechnung:<br />

Ausschüttung und Steuern<br />

Kommanditisten erhalten eine jährliche steuerfreie<br />

Ausschüttung. Der Gewinnanteil der Gesellschaft ist<br />

quotal der jeweiligen Kapitaleinlage zu versteuern.<br />

Gewerbesteueranrechnung<br />

Die Gewerbesteuer kann voraussichtlich ab 2017<br />

angerechnet werden.<br />

Ertrag nach Steuern<br />

Es wird beispielhaft ein persönlicher Steuersatz in Höhe<br />

von 30 % unterstellt. Das Jahr 2005 berücksichtigt die<br />

Steuergutschrift.<br />

Verzinsung EK-Einlage<br />

Errechnete Verzinsung unter Berücksichtigung der<br />

voraussichtlichen Steuergutschrift für das effektiv<br />

eingesetzte Kapital.<br />

Erläuterungen<br />

Betriebswirtschaftliche Grundkonzeption<br />

Es wurde versucht Sicherheit mit Renditestärke<br />

zu kombinieren. Dieses Konzept wurde mit folgenden<br />

Maßnahmen umgesetzt:<br />

keine Haftungserweiterung<br />

Die Begrenzung der Haftung auf die Kapitaleinlage<br />

hat zur Folge, dass die Kommanditisten<br />

im Falle eines Totalverlustes keine Nachschusspflicht<br />

haben.<br />

konservative Rücklagenpolitik<br />

Das Betriebskonzept ist so aufgebaut, dass in<br />

den ersten tilgungsfreien Jahren eine Liquiditätsrücklage<br />

gebildet werden kann. Durch den cashflow<br />

der Windkraftanlage kann diese nach und<br />

nach aufgebessert werden.<br />

Aus dieser Rücklage erfolgen die geplanten<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten. Damit<br />

soll eine Planmäßigkeit der Ausschüttungen<br />

gewährleistet werden, denn in ertragsschwachen<br />

Jahren kann die Rücklage geringer,<br />

in ertragsstarken Jahren höher sein als angegeben.<br />

Die Rücklage dient somit als Puffer<br />

etwaiger unternehmerischer Unwägbarkeiten.<br />

Eingrenzung der Betriebskosten<br />

Aufgrund des umfassenden Servicekonzeptes<br />

ISPplus des Windkraftanlagenherstellers sind<br />

über den Zeitraum dieses Vertrages keine besonderen<br />

Rückstellungen für Reparaturen oder<br />

Instandhaltungen erforderlich. Dadurch wird für<br />

diesen Zeitraum eine hohe Planungssicherheit<br />

geschaffen.<br />

Glättung der Erträge<br />

Durch die Poolung der Windkraftanlagen innerhalb<br />

des Windparks Frauental wird das<br />

Ertragsrisiko aller Anlagen geteilt.<br />

Übererfolgsbeteiligung<br />

Der Windkraftanlagenhersteller möchte, sofern er<br />

seine vertraglich garantierten Leistungen überschreitet,<br />

am Mehrerfolg im geringen Umfang<br />

beteiligt werden. Dieses ist verständlich und<br />

wirtschaftlich sinnvoll. Diese Beteiligung bezieht<br />

sich ausdrücklich auf den durch ihn herbeigeführten<br />

MEHRERLÖS. Im Gegenzug zahlt der<br />

Hersteller den vollen Ertragsausfall, sofern er<br />

seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.<br />

Durch diese Regelung ist der Hersteller motiviert<br />

die Arbeiten zügig und gut zu erbringen und die<br />

Service- und Instandsetzungsarbeiten vorausschauend<br />

durchzuführen. Insgesamt ist eine<br />

höhere Betriebssicherheit zu erwarten, was einen<br />

höheren wirtschaftlichen Erfolg zur Folge hat.<br />

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