Chancen & Risiken
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Verlust / Gewinnzuweisung<br />
Im ersten Betriebsjahr erfolgt eine degressive<br />
Abschreibung gemäß § 7 Abs. 2 EStG in Verbindung<br />
mit einer Sonderabschreibung nach § 7 g EStG.<br />
Danach erfolgt über den Zeitraum von 15 Jahren eine<br />
lineare Abschreibung. Die Dauer der Abschreibung<br />
beträgt insgesamt 16 Jahre.<br />
Weitere mitfinanzierte Kosten:<br />
Treuhand- und Gründungskosten<br />
Für die Gründung der Seewiesen Power GmbH & Co.<br />
KG 2 sind einmalige Kosten in Höhe von etwa 3.000<br />
Euro entstanden. Die Kosten für die erforderlichen<br />
Handelsregisteranmeldungen und die Eintragungen<br />
ins Handelsregister hat die Gesellschaft bereits<br />
gezahlt.<br />
Ausgleichsmaßnahmen, Beiträge<br />
Für den Eingriff in den Naturhaushalt durch die Windkraftanlage<br />
wurde durch die Genehmigungsbehörde<br />
eine einmalige Ausgleichsabgabe festgelegt. Für die<br />
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer<br />
und anderen Institutionen fallen Gebühren in<br />
geringem Umfang an.<br />
Vertrieb, Werbung<br />
Für die Werbung und den Vertrieb der Kommanditanteile<br />
entstehen der Gesellschaft einmalige Kosten.<br />
Rücklagen, Rückstellungen, Rückbaubürgschaft<br />
Zur finanziellen Absicherung des Rückbaus nach entgültiger<br />
Stilllegung der Windkraftanlage wird<br />
gegenüber dem Landratsamt Tauberbischofsheim<br />
eine Bürgschaft in Höhe von 25.000 Euro gestellt.<br />
Dafür fallen jährliche Avalkosten in Höhe von etwa<br />
1 % des Bürgschaftsbetrages an. Rückstellungen<br />
gehen in die Gewinn- und Verlustzuweisung ein.<br />
Rücklagen werden aus versteuerter Liquidität<br />
gebildet.<br />
Beispielrechnung:<br />
Ausschüttung und Steuern<br />
Kommanditisten erhalten eine jährliche steuerfreie<br />
Ausschüttung. Der Gewinnanteil der Gesellschaft ist<br />
quotal der jeweiligen Kapitaleinlage zu versteuern.<br />
Gewerbesteueranrechnung<br />
Die Gewerbesteuer kann voraussichtlich ab 2017<br />
angerechnet werden.<br />
Ertrag nach Steuern<br />
Es wird beispielhaft ein persönlicher Steuersatz in Höhe<br />
von 30 % unterstellt. Das Jahr 2005 berücksichtigt die<br />
Steuergutschrift.<br />
Verzinsung EK-Einlage<br />
Errechnete Verzinsung unter Berücksichtigung der<br />
voraussichtlichen Steuergutschrift für das effektiv<br />
eingesetzte Kapital.<br />
Erläuterungen<br />
Betriebswirtschaftliche Grundkonzeption<br />
Es wurde versucht Sicherheit mit Renditestärke<br />
zu kombinieren. Dieses Konzept wurde mit folgenden<br />
Maßnahmen umgesetzt:<br />
keine Haftungserweiterung<br />
Die Begrenzung der Haftung auf die Kapitaleinlage<br />
hat zur Folge, dass die Kommanditisten<br />
im Falle eines Totalverlustes keine Nachschusspflicht<br />
haben.<br />
konservative Rücklagenpolitik<br />
Das Betriebskonzept ist so aufgebaut, dass in<br />
den ersten tilgungsfreien Jahren eine Liquiditätsrücklage<br />
gebildet werden kann. Durch den cashflow<br />
der Windkraftanlage kann diese nach und<br />
nach aufgebessert werden.<br />
Aus dieser Rücklage erfolgen die geplanten<br />
Ausschüttungen an die Kommanditisten. Damit<br />
soll eine Planmäßigkeit der Ausschüttungen<br />
gewährleistet werden, denn in ertragsschwachen<br />
Jahren kann die Rücklage geringer,<br />
in ertragsstarken Jahren höher sein als angegeben.<br />
Die Rücklage dient somit als Puffer<br />
etwaiger unternehmerischer Unwägbarkeiten.<br />
Eingrenzung der Betriebskosten<br />
Aufgrund des umfassenden Servicekonzeptes<br />
ISPplus des Windkraftanlagenherstellers sind<br />
über den Zeitraum dieses Vertrages keine besonderen<br />
Rückstellungen für Reparaturen oder<br />
Instandhaltungen erforderlich. Dadurch wird für<br />
diesen Zeitraum eine hohe Planungssicherheit<br />
geschaffen.<br />
Glättung der Erträge<br />
Durch die Poolung der Windkraftanlagen innerhalb<br />
des Windparks Frauental wird das<br />
Ertragsrisiko aller Anlagen geteilt.<br />
Übererfolgsbeteiligung<br />
Der Windkraftanlagenhersteller möchte, sofern er<br />
seine vertraglich garantierten Leistungen überschreitet,<br />
am Mehrerfolg im geringen Umfang<br />
beteiligt werden. Dieses ist verständlich und<br />
wirtschaftlich sinnvoll. Diese Beteiligung bezieht<br />
sich ausdrücklich auf den durch ihn herbeigeführten<br />
MEHRERLÖS. Im Gegenzug zahlt der<br />
Hersteller den vollen Ertragsausfall, sofern er<br />
seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.<br />
Durch diese Regelung ist der Hersteller motiviert<br />
die Arbeiten zügig und gut zu erbringen und die<br />
Service- und Instandsetzungsarbeiten vorausschauend<br />
durchzuführen. Insgesamt ist eine<br />
höhere Betriebssicherheit zu erwarten, was einen<br />
höheren wirtschaftlichen Erfolg zur Folge hat.<br />
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