Chancen & Risiken
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Begrenzung des Verlustausgleichs / “Liebhaberei”<br />
Eine Beteiligung an der Seewiesen Power GmbH &<br />
Co. KG 2 ist generell als eine auf Dauer angelegte<br />
Kapitalbeteiligung anzusehen. Steuerliche Verluste in<br />
den Anfangsjahren werden von den Finanzbehörden<br />
in der Regel nur dann anerkannt, wenn eine<br />
Gewinnerzielungsabsicht des Kommanditisten<br />
erkennbar ist. Von einer Gewinnerzielungsabsicht<br />
kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn<br />
die Beteiligung an der Gesellschaft solange besteht,<br />
bis die steuerlichen Verluste der Anfangsphase durch<br />
spätere Gewinne wieder aufgeholt sind. Bei dieser<br />
Betrachtung sind Fremdfinanzierungskosten (Fremdkapitalzinsen<br />
usw.) des Kommanditisten mit<br />
einzubeziehen, falls er einen Teil seiner Kommanditbeteiligung<br />
fremdfinanziert. Veräußert ein Gesellschafter<br />
seinen Kommanditanteil und ergibt die<br />
steuerliche Rechnung keinen Totalgewinn, so wird die<br />
Beteiligung an der Gesellschaft von den Finanzbehörden<br />
in der Regel als "Liebhaberei' eingestuft; es<br />
ist davon auszugehen, dass anfängliche steuerliche<br />
Verluste rückwirkend aberkannt und nachträglich als<br />
zu versteuerndes Einkommen behandelt werden. Bei<br />
einer Veräußerung der Beteiligung und der<br />
entsprechenden steuerlichen Betrachtung ist jedoch<br />
ein etwaiger Veräußerungsgewinn der Kommanditbeteiligung<br />
mit zu berücksichtigen.<br />
Steuerliche Hinweise<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Veräußert der Kommanditist seinen Kommanditanteil<br />
über dem Buchwert dieses Anteils, so entsteht ein<br />
Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsgewinn ist<br />
nach neuester Gesetzgebung bei natürlichen<br />
Personen mit einem besonderen Steuersatz nach<br />
Maßgabe des § 16 EStG i. V. mit § 34 Abs. 1 EStG zu<br />
versteuern.<br />
Abschreibungen von Windkraftanlagen<br />
Bei der Windkraftanlage Frauental 2 handelt es sich<br />
um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.<br />
Demnach können Abschreibungen linear<br />
oder degressiv bei einer betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer von 16 Jahren gemäß der vom<br />
Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten<br />
amtlichen Abschreibungstabelle vom 15. Dezember<br />
2001 vorgenommen werden.<br />
Steuerermäßigung<br />
bei Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
Gemäß der im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes<br />
verabschiedeten Fassung des § 35 EStG erfolgt zum<br />
Ausgleich der durch die Gesellschaft gezahlten<br />
Gewerbesteuer eine Anrechnung auf die Einkommensteuer<br />
der einzelnen Kommanditisten. Zum Tragen<br />
kommt diese Anrechnung zeitlich erst, wenn die<br />
Gesellschaft unter Berücksichtigung der vortragsfähigen<br />
Gewerbeverluste gewerbesteuerlich in der<br />
Gewinnphase ist, also die Gewerbesteuerzahlungen<br />
erstmals einsetzen. Das Anrechnungsverfahren<br />
kommt bei einer Beteiligung an der Seewiesen Power<br />
GmbH & Co. KG 2 voraussichtlich erst ab 2017 in<br />
Betracht.<br />
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