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Chancen & Risiken

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SO BEENDEN SIE DIE BETEILIGUNG<br />

Beendigung der Beteiligung<br />

Bei den hier angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt<br />

es sich um beschränkt veräußerbare Beteiligungen,<br />

für die kein öffentlicher Handel besteht.<br />

Die Beteiligung sollte daher als längerfristige<br />

Kapitalanlage angesehen werden. Für die Beendigung<br />

der Beteiligung sind nachstehende Aspekte<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Verkauf und Kündigung der Beteiligung<br />

Für Kommanditisten ist die Beteiligung an der<br />

Windkraftanlage unbefristet. Jeder Kommanditist<br />

kann seine Beteiligung mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin mit Wirkung von Beginn<br />

eines nachfolgenden Jahres an Dritte abtreten.<br />

Der einzelne Kommanditist kann den Zeitpunkt frei<br />

wählen, zu dem er ausscheiden möchte - er hat allerdings<br />

zu beachten, dass er das Gesellschaftsverhältnis<br />

nicht vor dem 31.12.2020 kündigen kann.<br />

Die Kündigung hat immer zum Jahresende unter<br />

Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu erfolgen.<br />

Der ausscheidende Kommanditist erhält eine<br />

Abfindung für seine Beteiligung, die sich nach dem<br />

wirklichen Wert richtet (vgl. § 16 der Satzung).<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Eine Kündigung oder ein Verkauf von Anteilen hat<br />

immer auch Auswirkungen auf Ihre persönliche<br />

steuerliche Situation.<br />

Ausschluss eines Gesellschafters<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

berechtigt, einen Kommanditisten aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen, wenn dieser seine<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig leistet.<br />

Das gilt auch, wenn er seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich<br />

seiner Eintragung in das Handelsregister<br />

nicht erfüllt.<br />

Ein Gesellschafter scheidet ferner in bestimmten<br />

Fällen des Vermögensverfalls oder bei grober<br />

Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber der<br />

Gesellschaft aus. In diesen Fällen erhält der ausscheidende<br />

Gesellschafter eine Abfindung, die sich nach<br />

den Salden seiner Gesellschafterkonten richtet.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft tritt nur unter den gesetzlichen<br />

Voraussetzungen sowie dann in Liquidation, wenn die<br />

Kommanditisten die Auflösung mit einer Mehrheit von<br />

75 % der vorhandenen Stimmen beschließen.<br />

Rückabwicklung<br />

Sollte das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren<br />

Gründen nicht durchgeführt werden können,<br />

hat eine Gesellschafterversammlung über den<br />

Fortgang der Gesellschaft zu beschließen. In diesem<br />

Fall können die Gesellschafter durch Beschluss die<br />

Auflösung der Gesellschaft herbeiführen.<br />

Aus dem nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten<br />

und der Erfüllung eingegangener Verträge übrig<br />

bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />

zurück zu erstatten.<br />

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