Chancen & Risiken
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SO BEENDEN SIE DIE BETEILIGUNG<br />
Beendigung der Beteiligung<br />
Bei den hier angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt<br />
es sich um beschränkt veräußerbare Beteiligungen,<br />
für die kein öffentlicher Handel besteht.<br />
Die Beteiligung sollte daher als längerfristige<br />
Kapitalanlage angesehen werden. Für die Beendigung<br />
der Beteiligung sind nachstehende Aspekte<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Verkauf und Kündigung der Beteiligung<br />
Für Kommanditisten ist die Beteiligung an der<br />
Windkraftanlage unbefristet. Jeder Kommanditist<br />
kann seine Beteiligung mit Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin mit Wirkung von Beginn<br />
eines nachfolgenden Jahres an Dritte abtreten.<br />
Der einzelne Kommanditist kann den Zeitpunkt frei<br />
wählen, zu dem er ausscheiden möchte - er hat allerdings<br />
zu beachten, dass er das Gesellschaftsverhältnis<br />
nicht vor dem 31.12.2020 kündigen kann.<br />
Die Kündigung hat immer zum Jahresende unter<br />
Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu erfolgen.<br />
Der ausscheidende Kommanditist erhält eine<br />
Abfindung für seine Beteiligung, die sich nach dem<br />
wirklichen Wert richtet (vgl. § 16 der Satzung).<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Eine Kündigung oder ein Verkauf von Anteilen hat<br />
immer auch Auswirkungen auf Ihre persönliche<br />
steuerliche Situation.<br />
Ausschluss eines Gesellschafters<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />
berechtigt, einen Kommanditisten aus der<br />
Gesellschaft auszuschließen, wenn dieser seine<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig leistet.<br />
Das gilt auch, wenn er seine Mitwirkungspflichten hinsichtlich<br />
seiner Eintragung in das Handelsregister<br />
nicht erfüllt.<br />
Ein Gesellschafter scheidet ferner in bestimmten<br />
Fällen des Vermögensverfalls oder bei grober<br />
Verletzung seiner Verpflichtungen gegenüber der<br />
Gesellschaft aus. In diesen Fällen erhält der ausscheidende<br />
Gesellschafter eine Abfindung, die sich nach<br />
den Salden seiner Gesellschafterkonten richtet.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft tritt nur unter den gesetzlichen<br />
Voraussetzungen sowie dann in Liquidation, wenn die<br />
Kommanditisten die Auflösung mit einer Mehrheit von<br />
75 % der vorhandenen Stimmen beschließen.<br />
Rückabwicklung<br />
Sollte das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren<br />
Gründen nicht durchgeführt werden können,<br />
hat eine Gesellschafterversammlung über den<br />
Fortgang der Gesellschaft zu beschließen. In diesem<br />
Fall können die Gesellschafter durch Beschluss die<br />
Auflösung der Gesellschaft herbeiführen.<br />
Aus dem nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten<br />
und der Erfüllung eingegangener Verträge übrig<br />
bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />
zurück zu erstatten.<br />
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