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Chancen & Risiken

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Gewährleistungszeitraum<br />

Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit Gefahrübergang.<br />

Der Hersteller gewährt 24 Monate Gewährleistung<br />

auf alle Teile der Windkraftanlage. Die<br />

Gewährleistungszeit kann gegen Aufpreis auf fünf<br />

Jahre verlängert werden. Der Servicevertrag ISPplus<br />

ersetzt die Gewährleistungsverlängerung.<br />

Leistungskennlinie<br />

Der Hersteller garantiert eine technische<br />

Verfügbarkeit von 96 % über einen Bemessungszeitraum<br />

von 12 Monaten (8.760 h) ab dem vierten<br />

Monat der Inbetriebnahme bei einem Windpark ab<br />

drei und mit bis zu zehn Windkraftanlagen.<br />

Servicevertrag<br />

Optional wird seitens des Herstellers ein<br />

Servicevertrag bis zum 12. Betriebsjahr der Windkraftanlage<br />

angeboten. Der Vertrag bietet ggf. eine<br />

wirtschaftlich höhere Sicherheit, ist jedoch mit<br />

Zusatzkosten verbunden. In der Vorausschau ist der<br />

Abschluss des Servicevertrages berücksichtigt.<br />

Rückbaubürgschaft<br />

Gegenüber den Grundstückseigentümern ist keine<br />

Rückbaubürgschaft zu stellen. Im Rahmen einer<br />

Zusatzvereinbarung haben die Grundstückseigentümer<br />

auf die Einhaltung dieser Zusage<br />

verzichtet. Im Gegenzug stellt die Betriebsgesellschaft<br />

dem zuständigen Landratsamt Tauberbischofsheim<br />

zur Sicherung des Rückbaus nach<br />

endgültiger Betriebsaufgabe eine Bürgschaft in Höhe<br />

von 25.000 Euro zur Verfügung. Diese Bürgschaft<br />

wurde im Vorfeld des Baubeginns von der Behlau<br />

Energiewende GmbH gestellt und ist spätestens mit<br />

Inbetriebnahme von der Betriebsgesellschaft zu<br />

übernehmen.<br />

Darlehen<br />

Das Darlehen kann von einem Kreditinstitut, als auch<br />

von Personen oder Gesellschaften zur Verfügung<br />

gestellt werden. (Darlehensgeber)<br />

Die SEG AG hat das Darlehen beantragt und<br />

beschafft und verbürgt sich für den antragsgemäßen<br />

Ablauf.<br />

Rechtliche Hinweise<br />

Sicherungsabtretung<br />

Zur Sicherstellung des / der Darlehen wird die<br />

Windkraftanlage die Rechte aus dem Projekt<br />

(Grundstücksrechte, Rechte aus der Baugenehmigung,<br />

Einspeiserechte etc.), sowie die Rechte aus<br />

dem Wartungsvertrag / Servicevertrag als auch die<br />

Rechte aus Versicherungen sowie alle direkt oder<br />

indirekt mit der Windkraftanlage verbundenen Rechte<br />

dem kreditgebenden Institut / Darlehensgeber abtreten.<br />

Soziales Engagement<br />

Im Vorfeld der Planung hat die Behlau Energiewende<br />

GmbH für zwei Kinderspielplätze innerhalb der Stadt<br />

Creglingen sowie für ortsansässige Kindergärten<br />

Spenden geleistet. Die Betriebsgesellschaft ist von<br />

diesen Spenden nicht betroffen. Die Spenden erfolgten<br />

ausdrücklich unabhängig vom Genehmigungserfolg<br />

des Windparks Frauental und stellen somit<br />

keine Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren<br />

dar.<br />

Erschließungsvertrag / Sondernutzungsgebühr<br />

Die Nutzung der Wege während der Bauphase und<br />

die Behebung von Beschädigungen in/nach der<br />

Bauphase ist durch einen städtebaulichen Vertrag<br />

zwischen der Stadt Creglingen und dem Projektträger<br />

Behlau Energiewende GmbH geregelt. Die einmalige<br />

Sondernutzungsgebühr ist im Kaufpreis für die<br />

Windkraftanlage enthalten.<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft für Wegebau<br />

Die Behlau Energiewende GmbH hat in ihrer Funktion<br />

als Projektträgerin der Stadt Creglingen eine<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft zur Sicherung der<br />

Wiederherstellung der Wege hinterlegt. Eine Umlage<br />

auf die Beteiligungsgesellschaft ist ausgeschlossen,<br />

da diese Aufwendungen im Kaufpreis für die<br />

Windkraftanlage enthalten sind.<br />

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