Chancen & Risiken
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Gewährleistungszeitraum<br />
Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit Gefahrübergang.<br />
Der Hersteller gewährt 24 Monate Gewährleistung<br />
auf alle Teile der Windkraftanlage. Die<br />
Gewährleistungszeit kann gegen Aufpreis auf fünf<br />
Jahre verlängert werden. Der Servicevertrag ISPplus<br />
ersetzt die Gewährleistungsverlängerung.<br />
Leistungskennlinie<br />
Der Hersteller garantiert eine technische<br />
Verfügbarkeit von 96 % über einen Bemessungszeitraum<br />
von 12 Monaten (8.760 h) ab dem vierten<br />
Monat der Inbetriebnahme bei einem Windpark ab<br />
drei und mit bis zu zehn Windkraftanlagen.<br />
Servicevertrag<br />
Optional wird seitens des Herstellers ein<br />
Servicevertrag bis zum 12. Betriebsjahr der Windkraftanlage<br />
angeboten. Der Vertrag bietet ggf. eine<br />
wirtschaftlich höhere Sicherheit, ist jedoch mit<br />
Zusatzkosten verbunden. In der Vorausschau ist der<br />
Abschluss des Servicevertrages berücksichtigt.<br />
Rückbaubürgschaft<br />
Gegenüber den Grundstückseigentümern ist keine<br />
Rückbaubürgschaft zu stellen. Im Rahmen einer<br />
Zusatzvereinbarung haben die Grundstückseigentümer<br />
auf die Einhaltung dieser Zusage<br />
verzichtet. Im Gegenzug stellt die Betriebsgesellschaft<br />
dem zuständigen Landratsamt Tauberbischofsheim<br />
zur Sicherung des Rückbaus nach<br />
endgültiger Betriebsaufgabe eine Bürgschaft in Höhe<br />
von 25.000 Euro zur Verfügung. Diese Bürgschaft<br />
wurde im Vorfeld des Baubeginns von der Behlau<br />
Energiewende GmbH gestellt und ist spätestens mit<br />
Inbetriebnahme von der Betriebsgesellschaft zu<br />
übernehmen.<br />
Darlehen<br />
Das Darlehen kann von einem Kreditinstitut, als auch<br />
von Personen oder Gesellschaften zur Verfügung<br />
gestellt werden. (Darlehensgeber)<br />
Die SEG AG hat das Darlehen beantragt und<br />
beschafft und verbürgt sich für den antragsgemäßen<br />
Ablauf.<br />
Rechtliche Hinweise<br />
Sicherungsabtretung<br />
Zur Sicherstellung des / der Darlehen wird die<br />
Windkraftanlage die Rechte aus dem Projekt<br />
(Grundstücksrechte, Rechte aus der Baugenehmigung,<br />
Einspeiserechte etc.), sowie die Rechte aus<br />
dem Wartungsvertrag / Servicevertrag als auch die<br />
Rechte aus Versicherungen sowie alle direkt oder<br />
indirekt mit der Windkraftanlage verbundenen Rechte<br />
dem kreditgebenden Institut / Darlehensgeber abtreten.<br />
Soziales Engagement<br />
Im Vorfeld der Planung hat die Behlau Energiewende<br />
GmbH für zwei Kinderspielplätze innerhalb der Stadt<br />
Creglingen sowie für ortsansässige Kindergärten<br />
Spenden geleistet. Die Betriebsgesellschaft ist von<br />
diesen Spenden nicht betroffen. Die Spenden erfolgten<br />
ausdrücklich unabhängig vom Genehmigungserfolg<br />
des Windparks Frauental und stellen somit<br />
keine Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren<br />
dar.<br />
Erschließungsvertrag / Sondernutzungsgebühr<br />
Die Nutzung der Wege während der Bauphase und<br />
die Behebung von Beschädigungen in/nach der<br />
Bauphase ist durch einen städtebaulichen Vertrag<br />
zwischen der Stadt Creglingen und dem Projektträger<br />
Behlau Energiewende GmbH geregelt. Die einmalige<br />
Sondernutzungsgebühr ist im Kaufpreis für die<br />
Windkraftanlage enthalten.<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft für Wegebau<br />
Die Behlau Energiewende GmbH hat in ihrer Funktion<br />
als Projektträgerin der Stadt Creglingen eine<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft zur Sicherung der<br />
Wiederherstellung der Wege hinterlegt. Eine Umlage<br />
auf die Beteiligungsgesellschaft ist ausgeschlossen,<br />
da diese Aufwendungen im Kaufpreis für die<br />
Windkraftanlage enthalten sind.<br />
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