Rekurs und Verbandsbeschwerde - Projekt wohnen für alle am ...
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Nachbarschaft gibt es keine Durchblickmöglichkeiten <strong>und</strong> keine Durchlässigkeit. Das Schlimme ist<br />
die wallartige Bebauung, vor <strong>alle</strong>m auch die Länge dieser Wohnmauern, <strong>und</strong> die durchgezogenen<br />
Dachkanten. Den Nachbarn wird eine „Wand vor den Kopf“ gestellt. Die Baumassenkonzentration<br />
hat eine krasse <strong>und</strong> erdrückende Wirkung auf die Nachbarschaft. Das <strong>Projekt</strong> RINGLING setzt sich<br />
mit einem überdeutlichen Kontrast von der bestehenden Überbauung ab.<br />
Baugespann Ecke Frankentalerstrasse- Geeringstrasse<br />
(aufgenommen mit Weitwinkel-Objektiv, schraffiert der vorgesehen Eckeingang in den Hof)<br />
Bei der ortsbauliche Einordnung ist auch zu beachten, dass sich die nähere bauliche Umgebung<br />
nach dem Quartierplan Nr. 458 (Rütihof) richten musste, was mit einer Beschränkung der<br />
Bruttogeschossfläche verb<strong>und</strong>en ist. Deshalb stehen die bestehenden Bebauungen erheblich<br />
hinter der heute zulässig Struktur zurück. RINGLING beansprucht denn auch fast 36‘000 m2<br />
Bruttogeschossfläche; zulässig nach geltendem Quartierplan sind aber nur knapp 23‘000 m2 BGZ.<br />
Die Bauparzelle ist landschaftlich exponiert. Ihre Grösse <strong>und</strong> ihre Hanglage macht das Areal auch<br />
aus der Ferne gut einsehbar. Das verlangt nach besonderen Anforderungen bezüglich<br />
Abmessungen, Stellung <strong>und</strong> Abstände der Gebäude sowie bezüglich Gebäudedichte. Die<br />
Bauparzelle liegt <strong>am</strong> Siedlungsrand, grenzt teils an Landwirtschaftsgebiet <strong>und</strong> befindet sich Nahe<br />
<strong>am</strong> Waldrand. Bei dieser Exposition ein monotoner Gebäuderiegel einer lockeren Überbauung mit<br />
optischer Durchlässigkeit vorzuziehen, ist gr<strong>und</strong>sätzlich falsch. Eine Blockrandbebauung <strong>am</strong><br />
Waldrand oben baut man nicht, so wenig wie eine parkartige offene Überbauung in der dichten<br />
City unten.<br />
Architektonisch ist das <strong>Projekt</strong> RINGLING aus einer anderen Zeit, es ist veraltet. Das gilt vorab <strong>für</strong><br />
das Konzept (Hofrandbebauung mit überdimensioniertem Innenhof). Der Gr<strong>und</strong>riss ist einmalig.<br />
Die flächigen, uniformen Fassaden mit den selts<strong>am</strong>en Patiobalkonen sind hässlich. Die in den<br />
Fassaden der Überbauung unregelmässig eingesetzten Fenster von unterschiedlicher Grösse<br />
sprengen den Rahmen des hierzulande Üblichen. Es fehlt jegliche Durchblicke durch die riesigen<br />
Mauern. Die Durchgänge in den Innenhof sind ausserordentlich. Von einer hohen gestalterischen<br />
Qualität der Überbauung kann keine Rede sein.<br />
g)<br />
D<strong>am</strong>it ist erstellt, dass die Arealüberbauungen RINGLING nicht „besonders gut gestaltet“ ist <strong>und</strong><br />
der Bauentscheid 860/09 den § 71 PBG verletzt. Er ist aufzuheben.<br />
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