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Rekurs und Verbandsbeschwerde - Projekt wohnen für alle am ...

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c) Nachbarliche Beziehung zu RINGLING<br />

Die Rekurrentinnen <strong>und</strong> Rekurrenten haben <strong>alle</strong> eine direkte räumliche Beziehung zur<br />

Bauparzelle, sei es, dass ihre Gr<strong>und</strong>stücke oder Wohnungen unmittelbar an die Bauparzelle<br />

grenzen, sei es, dass sie direkten Sichtkontakt zur Bauparzelle bzw. zur Überbauung, wie sie<br />

projektiert ist, haben. Das Gros der Rekurrierenden, welche unmittelbare Nachbarn zur<br />

Bauparzelle Kat.-Nr. HG 7471 sind, werden nach Realisierung der Überbauung RINGLING eine 18<br />

bis 25 m hohe Fassade vis-à-vis haben werden, oft nach links <strong>und</strong> rechts sich wie eine Staumauer<br />

präsentierend <strong>und</strong> keinerlei Durchblicke gewährend. Diese Wirkung hat die ringförmige, an den<br />

bestehenden Erschliessungsstrassen entlang führende Fassade aber auch <strong>für</strong> die mittelbaren<br />

Nachbarn. Selbst von entfernteren Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> Wohnungen ist dieser Koloss sichtbar <strong>und</strong><br />

fällt als Fremdkörper störend ins Gewicht.<br />

Alle Rekurrentinnen <strong>und</strong> Rekurrenten haben folglich einen engen nachbarlichen Bezug zu diesen<br />

Anlagen.<br />

d) Betroffenheit wegen dem Baukörper RINGLING<br />

Die Rekurrenten <strong>und</strong> Rekurrentinnen wehren sich gegen die mannigfachen Nachteile, welche<br />

ihnen durch die Grossüberbauung RINGLING entstehen würden.<br />

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