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Rekurs und Verbandsbeschwerde - Projekt wohnen für alle am ...

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c) Materielle Beurteilung der Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt auf die Geeringstrasse<br />

Die im Quartierplan Nr. 458 (Rütihof) festgelegte Erschliessung macht auch heute noch Sinn. Es<br />

ist verkehrstechnisch falsch, die Zu- <strong>und</strong> Wegfahrt der Überbauung RINGLING im heiklen <strong>und</strong><br />

intensiv genutzten Bereich der Geeringstrasse anzuordnen. Ausgerechnet in diesem schwer<br />

belasteten Strassenbereich sollen auch noch die Zu- <strong>und</strong> Wegfahrt <strong>für</strong> die zentrale Parkierungsanlage<br />

<strong>für</strong> die umstrittene Überbauung RINGLING angeordnet werden. Es handelt sich immerhin<br />

(gemäss Bauentscheid) um mehr als 200 Parkplätze in der Einstellh<strong>alle</strong>, welche über diese<br />

Zufahrt erschlossen werden. Neben dem fliessenden Verkehr muss auch mit wartenden<br />

Fahrzeugen gerechnet werden, welche von der Tiefgarage her in die Geeringstrasse einbiegen<br />

möchten. Zudem führt auch die parzelleninterne Erschliessung genau auf diesen Knoten Zufahrt /<br />

Geeringstrasse. Irgendwo sollen gemäss Bauentscheid hier auch noch 4 Parkplätze <strong>für</strong> den<br />

Verkaufsladen angeordnet werden. Entlang der Geeringstrasse führt auch das Trottoir, welches zu<br />

den Bushaltestellen führt <strong>und</strong> deshalb gut frequentiert ist. In der Ecke Geeringstrasse / Strasse<br />

Im Oberen Boden ist ein Quartierplatz mit einer Fläche von 500 m2 vorgesehen. Bei diesen<br />

Umständen ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Eine Zufahrt ausgerechnet an diesem<br />

Ort ist nicht vertretbar.<br />

e) Provisorium<br />

Die Bausektion des Stadtrates geht davon aus, dass das Strassenprojekt mit dem Verkehrskreisel<br />

Frankentalerstrasse / Geeringstrasse bewilligt <strong>und</strong> realisiert wird. Allerdings ist noch nicht<br />

absehbar, ob dies der Fall sein wird <strong>und</strong> wann das Strassenprojekt rechtskräftig bewilligt <strong>und</strong><br />

dann auch noch gebaut wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> erwägt die Bausektion, müsse die Bushaltestelle<br />

an der Geeringstrasse, welche der Garagenzufahrt zur Überbauung RINGLING im Wege steht,<br />

provisorisch auf die andere Seite der Geeringstrasse verlegt werden (Bauentscheid, S. 5, Erw.<br />

C./e; siehe auch Bemerkungen der VBZ, S. 15, Erw. J.).<br />

Was die Rekurrentinnen <strong>und</strong> Rekurrenten schon immer behauptet haben <strong>und</strong> von der Stadt<br />

Zürich stets bestritten worden ist, wird auch hier wieder bestätigt: Das <strong>Projekt</strong> RINGLING mit der<br />

<strong>Projekt</strong>bestandteil bildenden Erschliessung ab Geeringstrasse ist nicht möglich, ohne das<br />

Strassenprojekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse, mit welchem die Bushaltestelle von der<br />

Geeringstrasse an die Frankentalerstrasse verlegt werden soll.<br />

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