6 Der grüne Bote 3 / 2009Das Verzeichnis <strong>der</strong> Gartenschätzer des <strong>Stadtverband</strong>es<strong>Essen</strong> <strong>der</strong> Kleingärtnervereine e. V.Folgende Schätzer sind vom<strong>Stadtverband</strong> <strong>Essen</strong> <strong>der</strong> Kleingärtnervereinee. V. <strong>aus</strong>gebildetworden und können von jedemVerein je<strong>der</strong>zeit angefor<strong>der</strong>t werden.Es gelten grundsätzlich nurdie Schätzrichtlinien des <strong>Stadtverband</strong>esund die Formalien<strong>der</strong> Gartenübergabe <strong>aus</strong> demPachtvertrag.Die Schätzer sind frei in ihrerErmessensgrundlage. Bei unterschiedlicherMeinung entscheidet<strong>der</strong> <strong>Stadtverband</strong> <strong>Essen</strong> <strong>der</strong> Kleingärtnervereinee. V. nach Ortsbesichtigungendgültig. Die Verwaltungsgebührfür eine schriftlichbeantragte Schiedsschätzungdurch den <strong>Stadtverband</strong> <strong>Essen</strong>beträgt 40 Euro. Es muss bei jedemPächterwechsel geschätztwerden, auch bei Vater/Sohn. DieSchätzung hat zwei Aufgaben:1. den Wert <strong>der</strong> kleingärtnerischenEinrichtungen und Pflanzenfestzustellen und2. den Pflegezustand, unzulässigePflanzungen, baulicheÜbertreibungen usw. schriftlichzu dokumentieren.Verein Name TelefonKGV Am Altenberg Herr Bernd Janoschek 697075KGV Am Frintr. Wasserturm Herr Karl-Heinz Ivens 607357KGV Am Revierpark Herr Detlef Scholz 303307KGV Auf <strong>der</strong> Höhe Herr Heinz-Jürgen Bartels 02054-6377KGV Bernetal Herr Johannes Lindenau 311879KGV Bernetal Herr Harald Körzel 313486KGV Bernetal Herr Josef Veres 323424KGV Burgaltendorf Herr Paul Bartsch 548058KGV Döppelhahn Herr Kl<strong>aus</strong> Ermisch 510798KGV Eintracht 1986 Herr Friedhelm Born 0208-8832221KGV Elsterbusch Herr Bodo Stresow 0209-3666335KGV Elsterbusch Herr Uwe Hoff 552322KGV Emil Emscher Herr Frank Hartmann 343519KGV <strong>Essen</strong> Kray Herr Peter Urbanowski 555794KGV <strong>Essen</strong> Kray Herr Ferdinand Michalak 550944KGV Kray Leithe Herr Wolfgang Sohn 595805KGV <strong>Essen</strong> Nord Frau Ulrike Haggert 3163307KGV P<strong>aus</strong>mühlenbach Herr Reinhard Hummel 669531KGV Rellingh. Bergerh. Herr Franz Sticker 253960KGV Rüttenscheid Herr Detlef Wenzel 792910KGV Stiftsdamenwald Herr Martin Rosenkranz 501523KGV <strong>Essen</strong> Süd Herr Jürgen Mössner 251552KGV Vöcklinger Feld Herr Gerd Detering 2697676KGV Weidkamp Herr Michael Schloszia 693415KGV Weidkamp Herr Hermann Willing 690704KGV <strong>Essen</strong> West Herr Jörg Stränger 6476922KGV <strong>Essen</strong> West Herr Karsten Fanselow 761826Schätzer bei <strong>der</strong> PrüfungGruppenfoto
Der grüne Bote 3 / 20097§ Nachgefragt § Gerichtsurteile §Darf ich die Früchte eines Grenzbaums allein ernten?Ein Baum, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Grundstücksgrenze durchschnittenwird, gehört beiden Nachbarn. Sie tragen gemeinsamsämtliche Pflichten (BGH) und teilen sich sowohl die Früchteals auch das Holz nach <strong>der</strong> Fällung. BGH 2.7.2004 Az.VZR 33/04Darf ich das Grundstück meines Nachbarn betreten?Grundsätzlich darf <strong>der</strong> Eigentümer je<strong>der</strong>mann davon <strong>aus</strong>schließensein Grundstück zu betreten. Wer dagegen verstößt,begeht in <strong>der</strong> Regel H<strong>aus</strong>friedensbruch. Ausnahmengibt es nur in wenigen Fällen: Man darf auf das fremdeGrundstück um Bauarbeiten an <strong>der</strong> Garage o<strong>der</strong> an <strong>der</strong>Grenzmauer durchzuführen. Auch Notstände rechtfertigendas Betreten (z. B. eine einsturzgefährdete Laube abstützen).BGB § 903Darf Nachbars Hund frei im gemeinsamen Garten laufen?Ein großer Hund (z. B. Berner Sennenhund) darf nicht unangeleintund unbeaufsichtigt im Gemeinschaftsgarten herumlaufen.Beson<strong>der</strong>s spielende Kin<strong>der</strong> seien Gefahren(Hundekot, Urin) <strong>aus</strong>gesetzt, so die Richter. OLG Karlsruhe20.5.2008 Az. 14 Wx22/08Darf ich nahe des Nachbargartens Abfall kompostieren?Da Komposthaufen stinken und Insekten/Kleintiere anziehen,dürfen sie nicht direkt an <strong>der</strong> Grundstücksgrenze ange-Ein Standbein des KleingartenwesensDie kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist nach § 4 Abs.2 Satz 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vor<strong>aus</strong>setzungdafür, dass eine kleingärtnerische Organisation, wiez. B. ein Bezirksverband, einen Zwischenpachtvertragschließen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass dasZwischenpachtprivileg nur einer Organisation zusteht, dieselbstlos handelt und damit die durch das Gesetz geför<strong>der</strong>tenZiele anstrebt. Vor<strong>aus</strong>setzungen für die kleingärt-nerische Gemeinnützigkeitsind zunächst die Eintragungin das Vereinsregistersowie, dass sich <strong>der</strong> betreffendeVerein/Verband <strong>der</strong>regelmäßigen Prüfung <strong>der</strong>Geschäftsführung unterwirft.Ferner müssen bestimmteSatzungsbestimmungenvorhanden sein. So mussdie Satzung regeln, dassdie Organisation <strong>aus</strong>schließlicho<strong>der</strong> überwiegend dieFör<strong>der</strong>ung des Kleingartenwesenssowie die fachlicheBetreuung ihrer Mitglie<strong>der</strong>bezweckt, erzielte Einnahmenkleingärtnerischen Zweckenzugeführt werden undbei <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Organisation<strong>der</strong>en Vermögen fürkleingärtnerische Zweckeverwendet wird. Die klein-legt werden, wo sich in diesem Fall Terrasse und Kin<strong>der</strong>spielplatz<strong>der</strong> Nachbarn befinden.LG München 23.12.1986 Az. 23O14452/86Muss ich Laub des Nachbarn auf meinem Grund dulden?Laub, Nadeln, Pollen o<strong>der</strong> Blüten, die vom Grundstück desNachbarn stammen, sind in <strong>der</strong> Regel hinzunehmen. DieBeeinträchtigungen sind meist unwesentlich o<strong>der</strong> ortsüblich.Ausnahme: Übersteigt die Menge des fremden Laubes dasÜbliche, kann man eine Laubrente verlangen. Im konkretenFall bekommt <strong>der</strong> Nachbar 260 Euro pro Jahr für den Anfallgroßer Mengen Kiefernnadeln. LG Nürnberg-Fürth 23.5.2000Az.13S10117/99Muss ich hinnehmen, dass Bäume mir Licht nehmen?Dass Bäume in die Höhe wachsen (und somit Schatten werfen),läge in <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Sache, so die Richter. Der Nachbarkönne die Fällung nicht verlangen. Schatten müsse in <strong>der</strong>Regel hingenommen werden. LG Hamburg 10.9.1998 Az.307S130/98Darf ich die Wurzeln eines Nachbarbaums kappen?Wenn fremde Wurzeln meinen Weg zerstören, darf ich diese abschneideno<strong>der</strong> die Beseitigung verlangen. Der Nachbar musssicherstellen, dass Baumwurzeln nicht über die Grundstücksgrenzehin<strong>aus</strong>wachsen. BGH 28.11.2003 Az. VZR 99/03Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit (Pachtrecht)gärtnerische Gemeinnützigkeit entsteht nicht automatischbei Vorliegen <strong>der</strong> Vor<strong>aus</strong>setzungen, son<strong>der</strong>n sie muss beantragtund verliehen werden. Die jeweils dafür zuständigenBehörden sind landesrechtlich festgelegt. Die kleingärtnerischeGemeinnützigkeit kann bei Zuwi<strong>der</strong>handlung entzogenwerden. Sie ist aufgrund des beschriebenen Regelungsbereichesnicht mit <strong>der</strong> steuerlichen Gemeinnützigkeit, die vomFinanzamt zuerkannt wird, zu verwechseln.