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20. november 2010 - QV Lachen

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Neuer Richtplan<br />

24<br />

Richtplanentwurf in der<br />

Vernehmlassung<br />

Am 4. Mai <strong>2010</strong> hat der Stadtrat vom aktuellen<br />

Stand des Richtplans der Stadt St. Gallen<br />

Kenntnis genommen und den Entwurf für ein<br />

umfassendes Mitwirkungsverfahren verabschiedet.<br />

Die neue Richtplanung der Stadt<br />

St. Gallen entspricht einem rechtlichen Auftrag<br />

des kantonalen Baugesetzes und einem<br />

dringenden planerischen Bedürfnis der Stadt<br />

sowie verschiedenen politischen Vorstössen.<br />

Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden<br />

Entwurf eine solide Basis geschaffen<br />

und der Richtplan die Funktion als strategisches<br />

Führungsinstrument zur Steuerung der<br />

räumlichen Entwicklung der Stadt erfüllen wird.<br />

Es ist dem Stadtrat wichtig, dass die strategischen<br />

Stossrichtungen nicht nur von den<br />

politischen Behörden und Verwaltungsstellen<br />

der Stadt St. Gallen getragen, sondern auch<br />

bei der Bevölkerung sowie bei den Parteien,<br />

Verbänden und Organisationen verankert<br />

sind und grundsätzlich unterstützt werden. In<br />

diesem Sinne dient das Mitwirkungsverfahren<br />

einerseits der Information, anderseits bietet sie<br />

Gelegenheit, sich zu den Inhalten konstruktiv<br />

zu äussern.<br />

Im Mitwirkungsverfahren kann sich die ganze<br />

Bevölkerung zum Richtplanentwurf äussern.<br />

Machen Sie deshalb mit und teilen Sie uns Ihre<br />

Anregungen, Vorschläge und Kritik mit.<br />

Genauere Infos finden Sie auf der Homepage<br />

der Stadt St.Gallen www.stadt.sg.ch<br />

Das Mitwirkungsverfahren dauert<br />

vom 1. September <strong>2010</strong> bis am 31.<br />

Dezember <strong>2010</strong>.<br />

Liebe Quartierbewohnerinnen und -bewohner<br />

Selbstverständlich wird der Vorstand vom <strong>QV</strong><br />

<strong>Lachen</strong> sich an dieser Vernehmlassung, mit<br />

besonderem Augenmerk auf die Änderungen<br />

im <strong>Lachen</strong>quartier, beteiligen. Falls Sie als Einzelperson<br />

Anliegen haben, können Sie diese<br />

direkt bei der Stadt deponieren oder sie an<br />

den <strong>QV</strong> weiterleiten.

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