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Neuer Richtplan<br />
24<br />
Richtplanentwurf in der<br />
Vernehmlassung<br />
Am 4. Mai <strong>2010</strong> hat der Stadtrat vom aktuellen<br />
Stand des Richtplans der Stadt St. Gallen<br />
Kenntnis genommen und den Entwurf für ein<br />
umfassendes Mitwirkungsverfahren verabschiedet.<br />
Die neue Richtplanung der Stadt<br />
St. Gallen entspricht einem rechtlichen Auftrag<br />
des kantonalen Baugesetzes und einem<br />
dringenden planerischen Bedürfnis der Stadt<br />
sowie verschiedenen politischen Vorstössen.<br />
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden<br />
Entwurf eine solide Basis geschaffen<br />
und der Richtplan die Funktion als strategisches<br />
Führungsinstrument zur Steuerung der<br />
räumlichen Entwicklung der Stadt erfüllen wird.<br />
Es ist dem Stadtrat wichtig, dass die strategischen<br />
Stossrichtungen nicht nur von den<br />
politischen Behörden und Verwaltungsstellen<br />
der Stadt St. Gallen getragen, sondern auch<br />
bei der Bevölkerung sowie bei den Parteien,<br />
Verbänden und Organisationen verankert<br />
sind und grundsätzlich unterstützt werden. In<br />
diesem Sinne dient das Mitwirkungsverfahren<br />
einerseits der Information, anderseits bietet sie<br />
Gelegenheit, sich zu den Inhalten konstruktiv<br />
zu äussern.<br />
Im Mitwirkungsverfahren kann sich die ganze<br />
Bevölkerung zum Richtplanentwurf äussern.<br />
Machen Sie deshalb mit und teilen Sie uns Ihre<br />
Anregungen, Vorschläge und Kritik mit.<br />
Genauere Infos finden Sie auf der Homepage<br />
der Stadt St.Gallen www.stadt.sg.ch<br />
Das Mitwirkungsverfahren dauert<br />
vom 1. September <strong>2010</strong> bis am 31.<br />
Dezember <strong>2010</strong>.<br />
Liebe Quartierbewohnerinnen und -bewohner<br />
Selbstverständlich wird der Vorstand vom <strong>QV</strong><br />
<strong>Lachen</strong> sich an dieser Vernehmlassung, mit<br />
besonderem Augenmerk auf die Änderungen<br />
im <strong>Lachen</strong>quartier, beteiligen. Falls Sie als Einzelperson<br />
Anliegen haben, können Sie diese<br />
direkt bei der Stadt deponieren oder sie an<br />
den <strong>QV</strong> weiterleiten.