55Onyx One DesignKlassenvorschriften(Index 7, März <strong>2010</strong>)A: PräliminiarienA.1. AllgemeinDie Klassenvorschrift beabsichtigt, dass die Boote so identischwie möglich inBezug auf Konstruktion, Rumpf, Gewicht,Beschlagsausrüstung, Mannschaft, Rigg und Segel sind.Es ist unmöglich alle Entwicklungen und Ideen vorauszusehenund indieser Klassenvorschrift festzuhalten. Alles, was nichtstandardmässig oder in der Klassenvorschrift beschrieben ist,ist deshalb verboten.A.2. AbkürzungenISAF International Sailing FederationIOA International Onyx AssociationRRS The Racing Rules of SailingA.3. AutoritätDie Klassenvorschriften werden von der Can tz GmbH verfasst,weiterentwickelt bzw. angepasstoder sonst wie verändert.Die aktuelle und verbindliche Version ist immer auf derHomepage www.onyx-yachting.ch publiziert. SämtlicheKonstruktionsrechte der Onyx gehören der Can tz GmbH.Bootsbauer der Onyx werden von der Can tz GmbH lizenziert.A.4. SpracheDie offizielle Sprache der Klassenvorschrift ist Deutsch. InStreitfällen verursacht durch missverständliche Übersetzungengilt die deutsche Sprachversion. Bei unterschiedlichenAuslegungen gilt die Interpretation der Can tz GmbH.A.5. InterpretationTritt an einem Anlass der Bedarf einer Interpretation auf, ist dielokale Jury die berechtigte Instanz. DerenInterpretation giltjedoch nur während der Dauer des durch sie organisierten,aktuellen Anlasses. Möglichst bald nach dem betreffendenAnlass muss die Can tz GmbH über die Interpretation von derJury informiert werden.B: OrganisationB.1. KlassenorganisationInternational Onyx <strong>Class</strong> AssociationB.2. SegelnummernDie Segelnummern stimmen mit der Baunummer des Bootesüberein. Zusätzlich stehenvor der Nummer die dreiZiffern desLandescodes, in welchem ein Boot immatrikuliert ist. DieBezeichnungen müssen der RRS 77, Appendix Hentsprechen.B.3. VermessungszertifikatIn BearbeitungC: Bedingungen zum RegattierenMannschaft und Boot müssen spätestensbeim Ankündigungssignaleiner Wettfahrt und während der gesamten Dauer derWettfahrt, soweit anwendbar, diesen Klassen- vorschriftenentsprechen.Segel müssen den Klassenvorschriften entsprechen.C.1. AusrüstungC.1.1. Zwingende Ausrüstung1. Motor: Es muss ein Motorzur Fortbewegungdes Bootes vonmindestens1.5 kW Leistung und einem Gewicht (leer)vonmindestens11.0 kganBord sein. Wenn der Motor nicht inGebrauch ist, muss er samt Motorhalterung in der hinterenBackskisteunter dem Cockpitboden verstaut werden. Es sollenmindestens 3Liter Benzin mitgeführt werden. Falls Motoren, z.B. Elektromotoren, den oben beschriebenen Anforderungennicht entsprechen, müssen sievon der technischenKommission speziell bewilligt werden.2. Anker: Der Anker mussminimal 6kgwiegen. Die Ankerleinemuss minimal 30mlang sein und einen Durchmesser vonminimal 8mmaufweisen.3. Eimer: Es muss mindestenseine Pütz mit minimal 8lInhaltan einer minimal 1mlangen Leine mitgeführt werden.4. Rettungswesten: Für jede an Bord befindliche Person musseine passende, funktionstüchtigeRettungsweste mitgeführtwerden.5. Übrige Ausrüstung: Ein Boot mussgemässden gültigenBehördenvorschriften auf dem Revier, auf welchem esimmatrikuliert ist, ausgerüstetsein. Nimmt es auf einemanderen Revier an einer Regatta teil, gelten die Vorschriften fürdas betr. Gewässer, soweit allfällig vorzunehmendeAnpassungen zumutbar sind.
<strong>2010</strong> Onyx <strong>Class</strong> <strong>Magazine</strong>C.1.2. Optionale Ausrüstung1. Elektronische Messinstrumente und Navigationshilfen2. Beleuchtung und Positionslichter3. Stromversorgung4. Toilette5. Behältniszum Verstauen desSpinnakers anoder unter Deck6. Stauboxen, Schwalbennester etc.7. Persönliche AusrüstungC.2. Begrenzungen1. Während eines Wettfahrtanlasses dürfen nur 1Grosssegel,1Fock und 2Spinnaker zur Anwendung kommen und zurVermessungskontrollevorgelegt werden.2. Defekte Segel, welche nach einer Wettfahrt nicht einfach zureparieren sind, dürfen nach Absprache mit der lokalen Juryersetzt/ausgetauscht werden.3. Der Kiel darf während einer Wettfahrt nicht angehobenwerden und muss mit der Querschraube gesichertsein.C.3. Beschlagsausrüstung1. Die Beschlagsausrüstung ist von der Bauwerft in Absprachemit der Can tz GmbH vorgegeben.2. Die Beschläge der Segelholepunkte dürfen nicht versetztoderabgeändert werden. Die Positionen der Segelholepunktemüssen der Vorschrift D.8 entsprechen.3. Müssen aufgrund von Abnützung oder Defekten Beschlägeersetzt werden, sind nach Möglichkeit Originalbeschläge zuverwenden.4. Es dürfen keine Beschläge, Seilzüge oder andere weitereEinrichtungen zum zusätzlichen direkten oder indirektenTrimmen der Segel zur Anwendung kommen.C.4. Rigg1. Während einer Wettfahrt darf an der Mastverstagung nichtgetrimmt werden (das gilt für sämtliche Wantenund dasVorstag). Das Achterstag ist zum Trimmen des Mastesvorgesehen undzur Verstagungdes Mastes beiachterlichemWind ab 4Bft unerlässlich. Das Achterstag ist zwingenderBestandteil der Mastverstagung.2. Der Durchmesser des Tauwerks für Fallen, Schoten undStrecker ist freiwählbar.Bootsservice RettichRuhige Zeiten für Ihr SchiffBSR-TrailerOsmosesanierungen-mit 6Jahren Garantie-Anzeige Rettich 1/3SeiteWir sind exklusiver Trailerherstellerder SchiffsklasseBootsservice RettichIn Neustückern 1 Tel.: +49 77 73 /5011 www.bootsservice-rettich.deD- 78351 Bodman Fax: +49 77 73 /485 info@bootsservice-rettich.de