49 Wohnungen werden gebaut - Gemeinde Neuhofen
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Amtliches<br />
● Räum- und Streupflicht für<br />
Anrainer im Winter<br />
Der nächste Winter kommt bestimmt<br />
und wir erinnern Sie rechtzeitig wieder<br />
an die Anrainerpflichten gemäß<br />
den Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung:<br />
"Die Eigentümer von Liegenschaften in<br />
Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer<br />
unverbauter land- und forstwirtschaftlicher<br />
Liegenschaften, haben<br />
dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft<br />
in einer Entfernung von nicht<br />
mehr als 3 Metern vorhandenen, dem öffentlichen<br />
Verkehr dienenden Gehsteige<br />
und Gehwege einschließlich der in ihrem<br />
Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang<br />
der ganzen Liegenschaft in der Zeit<br />
von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigung<br />
gesäubert sowie bei Schnee und<br />
Glatteis bestreut sind.<br />
Ist kein Gehsteig bzw. Gehweg vorhanden,<br />
so ist der Straßenrand in einer Breite<br />
von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen.<br />
Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer<br />
von Verkaufshütten.<br />
In einer Wohnstraße ohne Gehsteig gilt<br />
diese Verpflichtung für einen 1 Meter<br />
breiten Streifen entlang der Häuserfronten.<br />
Ferner ist dafür zu sorgen, dass<br />
Schneewächten oder Eisbildungen von<br />
den Dächern der an der Straße gelegenen<br />
Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt<br />
<strong>werden</strong>."<br />
Die fallweise Gehsteigräumung durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> befreit die einzelnen<br />
Liegenschaftsbesitzer nicht von ihren<br />
Anrainerpflichten!<br />
Anrainer dürfen sich nicht darauf verlassen,<br />
dass die Gehsteige von der <strong>Gemeinde</strong><br />
überhaupt und rechtzeitig geräumt<br />
<strong>werden</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> kann diese Unterstützung<br />
nur sporadisch vornehmen,<br />
und zwar dann, wenn organisatorisch ein<br />
entsprechender Personal- und Maschineneinsatz<br />
möglich ist.<br />
Um den Winterdienst ordnungsgemäß abwickeln<br />
zu können, ersuchen wir alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürger und Autobesitzer, die<br />
Straßen von privaten Ablagerungen freizuhalten<br />
bzw. ihre Autos so abzustellen,<br />
dass die Räumfahrzeuge nicht blockiert<br />
<strong>werden</strong>.<br />
Sachwalterschaftsverfahren<br />
Die Anzahl der bei Gericht anhängigen<br />
Sachwalterschaftsakten hat in den vergangen<br />
Jahren rapide zugenommen. Banken,<br />
Spitäler, Ärzte, Pflegeheime und Heimhilfeinstitutionen<br />
sichern sich immer öfter<br />
mit einer von ihnen eingeleiteten<br />
Sachwalterschaft ab, wenn finanzielle<br />
oder medizinische Angelegenheiten abzuwickeln<br />
und zu entscheiden sind.<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Seit heuer haben Sie die Möglichkeit bei<br />
einem Notar eine sogenannte Vorsorgevollmacht<br />
zu errichten. Die Vorsorgevollmacht<br />
ermöglicht die autonome Auswahl<br />
des Vertreters und eine gewisse inhaltliche<br />
Festlegung seines Handelns.<br />
Umfassende rechtliche Beratung bei der<br />
Errichtung der Vorsorgevollmacht stellt<br />
sicher, dass die Vorsorgevollmacht maßgeschneidert<br />
und an die Erfordernisse des<br />
Einzelfalles angepasst wird.<br />
Was kann in einer Vorsorgevollmacht<br />
geregelt <strong>werden</strong>?<br />
In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt,<br />
wer in welchem Umfang Bankgeschäfte<br />
erledigt oder wer für die Wohnung und<br />
für die Bezahlung der Mieten sorgt sowie<br />
wer sich um eine eventuelle notwendige<br />
Pflege kümmert etc. So ist sichergestellt,<br />
dass wichtige Entscheidungen getroffen<br />
<strong>werden</strong>. Außerdem wird festgelegt<br />
wann die Vorsorgevollmacht wirksam<br />
wird und wie lange sie gilt.<br />
Aus notarieller Sicht<br />
Dr. Josef Mursch-Edlmayr<br />
öffentlicher Notar und Mediator<br />
Vorsorgen statt Sorgen –<br />
wer wird sich morgen um Sie sorgen?<br />
Wie können die Gerichte vor<br />
dem eventuellen Sachwalterverfahren<br />
feststellen, ob eine<br />
Vorsorgevollmacht besteht?<br />
Die elektronische Registrierung im Vorsorgevollmachtsregister<br />
der österreichischen<br />
Notare stellt sicher, dass eine erteilte<br />
Vorsorgevollmacht zum gegebenen<br />
Zeitpunkt auch gefunden wird. Die Bezirksgerichte<br />
als Pflegschaftsbehörden<br />
können in einem Sachwalterverfahren<br />
damit sehr einfach überprüfen, ob eine<br />
Vorsorgevollmacht besteht.<br />
Eine Vorsorgevollmacht in Verbindung<br />
mit der Absprache mit Ihrem Vorsorgebevollmächtigten<br />
gewährleistet Ihnen einen<br />
sorgenfreien Blick in eine für uns alle<br />
ungewisse Zukunft.<br />
Für Fragen in diesem Zusammenhang<br />
steht Ihnen das Notariat Dr. Josef<br />
Mursch-Edlmayr jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Notariat<br />
Dr. Josef MURSCH-EDLMAYR<br />
öffentlicher Notar und Mediator<br />
4501 <strong>Neuhofen</strong>, Kirchengasse 4a<br />
Tel. 07227/4292 – Fax: 07227/4292-42<br />
e-mail: notar@mursch-edlmayr.at<br />
die bauherren(-frau) mappe<br />
mit Informationen für alle Häuslbauer und<br />
Sanierer!<br />
Alle wichtigen Fragen des/der zukünftigen Bauherrn(frauen)<br />
und Renovierers beantwortet die regionale<br />
Bauherrenmappe. Anzufordern ist diese kostenlose<br />
Bauherrenmappe über die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Weitere Informationen zur Bauherrenmappe erhalten Sie direkt bei der Initiativehandwerk,<br />
Herrn Herwig Aumayr, unter 0664/84 80 519 bzw. per Mail unter<br />
aumayr@initiativehandwerk.at<br />
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