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49 Wohnungen werden gebaut - Gemeinde Neuhofen

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Amtliches<br />

● Räum- und Streupflicht für<br />

Anrainer im Winter<br />

Der nächste Winter kommt bestimmt<br />

und wir erinnern Sie rechtzeitig wieder<br />

an die Anrainerpflichten gemäß<br />

den Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung:<br />

"Die Eigentümer von Liegenschaften in<br />

Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer<br />

unverbauter land- und forstwirtschaftlicher<br />

Liegenschaften, haben<br />

dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft<br />

in einer Entfernung von nicht<br />

mehr als 3 Metern vorhandenen, dem öffentlichen<br />

Verkehr dienenden Gehsteige<br />

und Gehwege einschließlich der in ihrem<br />

Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang<br />

der ganzen Liegenschaft in der Zeit<br />

von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigung<br />

gesäubert sowie bei Schnee und<br />

Glatteis bestreut sind.<br />

Ist kein Gehsteig bzw. Gehweg vorhanden,<br />

so ist der Straßenrand in einer Breite<br />

von 1 Meter zu säubern und zu bestreuen.<br />

Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer<br />

von Verkaufshütten.<br />

In einer Wohnstraße ohne Gehsteig gilt<br />

diese Verpflichtung für einen 1 Meter<br />

breiten Streifen entlang der Häuserfronten.<br />

Ferner ist dafür zu sorgen, dass<br />

Schneewächten oder Eisbildungen von<br />

den Dächern der an der Straße gelegenen<br />

Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt<br />

<strong>werden</strong>."<br />

Die fallweise Gehsteigräumung durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> befreit die einzelnen<br />

Liegenschaftsbesitzer nicht von ihren<br />

Anrainerpflichten!<br />

Anrainer dürfen sich nicht darauf verlassen,<br />

dass die Gehsteige von der <strong>Gemeinde</strong><br />

überhaupt und rechtzeitig geräumt<br />

<strong>werden</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> kann diese Unterstützung<br />

nur sporadisch vornehmen,<br />

und zwar dann, wenn organisatorisch ein<br />

entsprechender Personal- und Maschineneinsatz<br />

möglich ist.<br />

Um den Winterdienst ordnungsgemäß abwickeln<br />

zu können, ersuchen wir alle<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger und Autobesitzer, die<br />

Straßen von privaten Ablagerungen freizuhalten<br />

bzw. ihre Autos so abzustellen,<br />

dass die Räumfahrzeuge nicht blockiert<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Sachwalterschaftsverfahren<br />

Die Anzahl der bei Gericht anhängigen<br />

Sachwalterschaftsakten hat in den vergangen<br />

Jahren rapide zugenommen. Banken,<br />

Spitäler, Ärzte, Pflegeheime und Heimhilfeinstitutionen<br />

sichern sich immer öfter<br />

mit einer von ihnen eingeleiteten<br />

Sachwalterschaft ab, wenn finanzielle<br />

oder medizinische Angelegenheiten abzuwickeln<br />

und zu entscheiden sind.<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Seit heuer haben Sie die Möglichkeit bei<br />

einem Notar eine sogenannte Vorsorgevollmacht<br />

zu errichten. Die Vorsorgevollmacht<br />

ermöglicht die autonome Auswahl<br />

des Vertreters und eine gewisse inhaltliche<br />

Festlegung seines Handelns.<br />

Umfassende rechtliche Beratung bei der<br />

Errichtung der Vorsorgevollmacht stellt<br />

sicher, dass die Vorsorgevollmacht maßgeschneidert<br />

und an die Erfordernisse des<br />

Einzelfalles angepasst wird.<br />

Was kann in einer Vorsorgevollmacht<br />

geregelt <strong>werden</strong>?<br />

In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt,<br />

wer in welchem Umfang Bankgeschäfte<br />

erledigt oder wer für die Wohnung und<br />

für die Bezahlung der Mieten sorgt sowie<br />

wer sich um eine eventuelle notwendige<br />

Pflege kümmert etc. So ist sichergestellt,<br />

dass wichtige Entscheidungen getroffen<br />

<strong>werden</strong>. Außerdem wird festgelegt<br />

wann die Vorsorgevollmacht wirksam<br />

wird und wie lange sie gilt.<br />

Aus notarieller Sicht<br />

Dr. Josef Mursch-Edlmayr<br />

öffentlicher Notar und Mediator<br />

Vorsorgen statt Sorgen –<br />

wer wird sich morgen um Sie sorgen?<br />

Wie können die Gerichte vor<br />

dem eventuellen Sachwalterverfahren<br />

feststellen, ob eine<br />

Vorsorgevollmacht besteht?<br />

Die elektronische Registrierung im Vorsorgevollmachtsregister<br />

der österreichischen<br />

Notare stellt sicher, dass eine erteilte<br />

Vorsorgevollmacht zum gegebenen<br />

Zeitpunkt auch gefunden wird. Die Bezirksgerichte<br />

als Pflegschaftsbehörden<br />

können in einem Sachwalterverfahren<br />

damit sehr einfach überprüfen, ob eine<br />

Vorsorgevollmacht besteht.<br />

Eine Vorsorgevollmacht in Verbindung<br />

mit der Absprache mit Ihrem Vorsorgebevollmächtigten<br />

gewährleistet Ihnen einen<br />

sorgenfreien Blick in eine für uns alle<br />

ungewisse Zukunft.<br />

Für Fragen in diesem Zusammenhang<br />

steht Ihnen das Notariat Dr. Josef<br />

Mursch-Edlmayr jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Notariat<br />

Dr. Josef MURSCH-EDLMAYR<br />

öffentlicher Notar und Mediator<br />

4501 <strong>Neuhofen</strong>, Kirchengasse 4a<br />

Tel. 07227/4292 – Fax: 07227/4292-42<br />

e-mail: notar@mursch-edlmayr.at<br />

die bauherren(-frau) mappe<br />

mit Informationen für alle Häuslbauer und<br />

Sanierer!<br />

Alle wichtigen Fragen des/der zukünftigen Bauherrn(frauen)<br />

und Renovierers beantwortet die regionale<br />

Bauherrenmappe. Anzufordern ist diese kostenlose<br />

Bauherrenmappe über die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Weitere Informationen zur Bauherrenmappe erhalten Sie direkt bei der Initiativehandwerk,<br />

Herrn Herwig Aumayr, unter 0664/84 80 519 bzw. per Mail unter<br />

aumayr@initiativehandwerk.at<br />

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