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Blauer Ratgeber „Brustkrebs“ - Deutsche Krebshilfe eV

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90 Brustkrebs Brustkrebs 91<br />

Das kann ihr Arzt für sie tun<br />

Ihr Arzt darf Ihnen nach aktueller Gesetzeslage folgendes verschreiben:<br />

Zehn Lymphdrainagen von je einer Stunde Dauer und<br />

eine entsprechende Anzahl von Kompressionen (sonst geht die<br />

Zeit des Bandagierens der Kompression von der Zeit ab, in der<br />

Sie Ihre Lymphdrainage bekommen sollen) sowie ein Bandageset<br />

(hierfür gibt es fertig konfektionierte Sets). Die Lymphdrainage<br />

sollte nicht häufiger als zwei- bis dreimal pro Woche nötig sein.<br />

Auf dem Verordnungsblatt für Lymphdrainage nach Krebserkrankung<br />

dürfen jeweils nur bis zu zehn Sitzungen verschreiben<br />

werden. Insgesamt dürfen maximal fünfzig Lymphdrainagen<br />

rezeptiert werden. Danach darf keine Verordnung zu Lasten der<br />

Krankenkasse mehr erfolgen, und zwar für einen Zeitraum von<br />

drei Monaten. In der Zwischenzeit müssen Sie die Behandlung<br />

selbst bezahlen.<br />

Kompressionsstrümpfe trocknen die Haut aus, ganz gleich aus<br />

welchem Material sie sind, da sie Fett aufnehmen. Nachdem Sie<br />

den Strumpf abends ausgezogen haben, pflegen Sie daher die<br />

Haut regelmäßig mit Hautpflegemitteln, die entweder Urea pura<br />

(3 bis 5 Prozent) oder Acid lacticum (2 bis 5 Prozent) enthalten.<br />

Eine solche regelmäßige Pflege verringert das Risiko, dass in<br />

diesem Bereich der Haut Infektionen entstehen. Waschen Sie<br />

Ihren Strumpf regelmäßig mit einem handelsüblichen Feinwaschmittel,<br />

um seine Lebensdauer nicht zu beeinträchtigen und die<br />

Wirkung des Strumpfes nicht zu verringern.<br />

Hier erHAlten sie<br />

inforMAtionen unD rAt<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Krebshilfe</strong> ist für Sie da: Sie hilft, unterstützt, berät<br />

und informiert Krebskranke und ihre Angehörigen – selbstverständ-<br />

lich kostenlos.<br />

Die umfangreiche Datenbank des Informations- und Beratungsdienstes<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Krebshilfe</strong> enthält Adressen, die für Betroffene<br />

wichtig sind.<br />

Der informations- und Beratungsdienst hilft<br />

Diese Adressen • Tumorzentren oder onkologische Schwerpunktkrankenhäuser<br />

können sie bei in Ihrer Nähe, die Ihnen bei medizinischen Fragen weiterhelfen<br />

der <strong>Deutsche</strong>n • Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen an Ihrem Wohnort<br />

krebshilfe be- • Adressen von Fachkliniken und Kliniken für Krebsnachsorgekuren<br />

kommen • Palliativstationen und Hospize; wenn Sie zum Beispiel Fragen<br />

zum Thema Schmerz haben, erhalten sie dort besonders fach-<br />

kundige Auskunft<br />

Hilfe bei finanziellen<br />

Problemen<br />

Manchmal kommen zu den gesundheitlichen Sorgen eines<br />

Krebs kranken noch finanzielle Probleme – zum Beispiel wenn<br />

ein berufstätiges Familienmitglied statt des vollen Gehaltes<br />

nur Krankengeld erhält oder wenn durch die Krankheit Kosten<br />

entstehen, die der Betroffene selbst bezahlen muss. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kann der Härtefonds der <strong>Deutsche</strong>n<br />

<strong>Krebshilfe</strong> Betroffenen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden,<br />

einen einmaligen Zuschuss geben. Das Antragsformular

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