Blauer Ratgeber „Brustkrebs“ - Deutsche Krebshilfe eV
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90 Brustkrebs Brustkrebs 91<br />
Das kann ihr Arzt für sie tun<br />
Ihr Arzt darf Ihnen nach aktueller Gesetzeslage folgendes verschreiben:<br />
Zehn Lymphdrainagen von je einer Stunde Dauer und<br />
eine entsprechende Anzahl von Kompressionen (sonst geht die<br />
Zeit des Bandagierens der Kompression von der Zeit ab, in der<br />
Sie Ihre Lymphdrainage bekommen sollen) sowie ein Bandageset<br />
(hierfür gibt es fertig konfektionierte Sets). Die Lymphdrainage<br />
sollte nicht häufiger als zwei- bis dreimal pro Woche nötig sein.<br />
Auf dem Verordnungsblatt für Lymphdrainage nach Krebserkrankung<br />
dürfen jeweils nur bis zu zehn Sitzungen verschreiben<br />
werden. Insgesamt dürfen maximal fünfzig Lymphdrainagen<br />
rezeptiert werden. Danach darf keine Verordnung zu Lasten der<br />
Krankenkasse mehr erfolgen, und zwar für einen Zeitraum von<br />
drei Monaten. In der Zwischenzeit müssen Sie die Behandlung<br />
selbst bezahlen.<br />
Kompressionsstrümpfe trocknen die Haut aus, ganz gleich aus<br />
welchem Material sie sind, da sie Fett aufnehmen. Nachdem Sie<br />
den Strumpf abends ausgezogen haben, pflegen Sie daher die<br />
Haut regelmäßig mit Hautpflegemitteln, die entweder Urea pura<br />
(3 bis 5 Prozent) oder Acid lacticum (2 bis 5 Prozent) enthalten.<br />
Eine solche regelmäßige Pflege verringert das Risiko, dass in<br />
diesem Bereich der Haut Infektionen entstehen. Waschen Sie<br />
Ihren Strumpf regelmäßig mit einem handelsüblichen Feinwaschmittel,<br />
um seine Lebensdauer nicht zu beeinträchtigen und die<br />
Wirkung des Strumpfes nicht zu verringern.<br />
Hier erHAlten sie<br />
inforMAtionen unD rAt<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Krebshilfe</strong> ist für Sie da: Sie hilft, unterstützt, berät<br />
und informiert Krebskranke und ihre Angehörigen – selbstverständ-<br />
lich kostenlos.<br />
Die umfangreiche Datenbank des Informations- und Beratungsdienstes<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Krebshilfe</strong> enthält Adressen, die für Betroffene<br />
wichtig sind.<br />
Der informations- und Beratungsdienst hilft<br />
Diese Adressen • Tumorzentren oder onkologische Schwerpunktkrankenhäuser<br />
können sie bei in Ihrer Nähe, die Ihnen bei medizinischen Fragen weiterhelfen<br />
der <strong>Deutsche</strong>n • Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen an Ihrem Wohnort<br />
krebshilfe be- • Adressen von Fachkliniken und Kliniken für Krebsnachsorgekuren<br />
kommen • Palliativstationen und Hospize; wenn Sie zum Beispiel Fragen<br />
zum Thema Schmerz haben, erhalten sie dort besonders fach-<br />
kundige Auskunft<br />
Hilfe bei finanziellen<br />
Problemen<br />
Manchmal kommen zu den gesundheitlichen Sorgen eines<br />
Krebs kranken noch finanzielle Probleme – zum Beispiel wenn<br />
ein berufstätiges Familienmitglied statt des vollen Gehaltes<br />
nur Krankengeld erhält oder wenn durch die Krankheit Kosten<br />
entstehen, die der Betroffene selbst bezahlen muss. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen kann der Härtefonds der <strong>Deutsche</strong>n<br />
<strong>Krebshilfe</strong> Betroffenen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden,<br />
einen einmaligen Zuschuss geben. Das Antragsformular