Ausgabe 1
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26 Scha))welle Qualitätsmanagement Scha))welle 27<br />
Qualitätsmanagement<br />
Sicherheit im Betriebsablauf und<br />
Einhaltung von Gesetzesvorgaben<br />
Gefahrenquelle Anwender<br />
Trotz des Risikomanagements<br />
kann eine Gefahrenquelle<br />
nur nach eigenem<br />
Ermessen ausgeschlossen<br />
werden: die Fähigkeit des<br />
Anwenders. Dieser sollte sich<br />
stets fragen, ob sich seine<br />
Kenntnisse auf dem aktuellen<br />
Stand befi nden. Ansonsten<br />
greift bei fahrlässigem<br />
Handeln das Übernahmeverschulden.<br />
Zu den Wissensstandskriterien<br />
gehören unter<br />
anderem Kenntnisse der<br />
theoretischen Grundlagen,<br />
Bedienelemente und Funktionen.<br />
Hinzu kommen: Kenntnisse<br />
des ordnungsgemäßen<br />
Zustands, vorgeschriebene<br />
Funktionsprüfungen, Anwendungsregeln,<br />
Bedienung und<br />
patientengerechte Einstellungen<br />
sowie Reinigung und<br />
Pfl ege. Zusätzlich gilt, dass<br />
Medizinprodukte generell<br />
einer Zweckbestimmung unterliegen,<br />
das heißt, dass sie<br />
vom Anwender nur für den<br />
ihnen zugeordneten Zweck<br />
verwendet werden dürfen,<br />
selbst wenn ein anderer<br />
Einsatz möglich wäre.<br />
Prüfplaketten<br />
Erst nach sachgerechter<br />
Prüfung erfolgt eine<br />
Prüfplakettenvergabe<br />
Regelmäßige Wartungen<br />
als unerlässliche Qualitätsmaßnahmen<br />
Zunehmender technischer Fortschritt in der Medizin und die damit verbundene<br />
Qualitätssteigerung führen zum Einsatz von immer mehr medizintechnischen<br />
Geräten im Krankenhaus. Da daraus aber auch Gefahren für Anwender und<br />
Patienten resultieren können, erfolgt das Betreiben der Geräte nach verschiedenen<br />
Gesetzesvorgaben, hauptsächlich nach dem Medizinproduktegesetz.<br />
Das Medizinproduktegesetz, kurz MPG, regelt<br />
weitreichend das Herstellen, Inverkehrbringen,<br />
Errichten, Inbetriebnehmen, Betreiben<br />
und Anwenden von Medizinprodukten jeglicher<br />
Art und sorgt somit für deren Sicherheit, Eignung<br />
und Leistung sowie für die Gesundheit und den<br />
erforderlichen Schutz von Patienten, Anwendern<br />
und Dritten. Dem MPG angegliedert ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung,<br />
kurz MPBe-<br />
treibV genannt. Sie regelt im Detail das Errichten,<br />
Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten<br />
und ist damit das eigentlich bedeutende Regelwerk<br />
für Betreiber und Anwender in Krankenhaus<br />
oder Praxis. Zudem lässt sie sich optimal mit dem<br />
Risikomanagement verbinden. Um einen funktionierenden<br />
Klinikalltag zu garantieren, müssen<br />
verschiedene Abläufe regelmäßig in den medizinischen<br />
Alltag eingebunden werden.<br />
Wer wartet wann was?<br />
MPG und MPBetreibV<br />
als sicherheitstechnische Grundlage<br />
Laut MPG, MPBetreibV und Eichordnung unterliegen<br />
alle im öffentlichen Bereich betriebenen medizintechnischen<br />
Geräte periodischen Kontrollen.<br />
Dazu gehören: Wartungen, Sicherheitstechnische<br />
Kontrollen, sogenannte STKs, Messtechnische<br />
Kontrollen (MTKs) und auch elektrische Prüfungen<br />
beispielsweise nach BGV A3. Dabei werden Kontrollen<br />
nach Herstellervorgaben in Art, Umfang und<br />
bestimmten Zeitintervallen durchgeführt. „Hundertprozentige<br />
Verfügbarkeit und Gefahrenverhütung<br />
in Form von vorbeugenden Maßnahmen sind einer<br />
der wichtigsten Aspekte der Medizintechnik im<br />
Krankenhaus. Und mit regelmäßigen Kontrollen<br />
tragen wir aktiv dazu bei“, so Andreas Scheper, Staatlich<br />
geprüfter Techniker Fachrichtung Medizintechnik<br />
und Mitglied im Fachverband Biomedizinische<br />
Technik e.V. und der Fachvereinigung Krankenhaustechnik<br />
e.V. Diese präventiven Maßnahmen stellen<br />
zudem eine essenzielle Grundlage für die Arbeitsabläufe<br />
im Krankenhaus dar, denn nur gewartete und<br />
geprüfte Geräte garantieren einen reibungslosen<br />
Ablauf. Die MPBetreibV regelt außerdem, dass nur<br />
Personen oder Betriebe mit der Instandhaltung<br />
beauftragt werden dürfen, die über entsprechende<br />
Sachkenntnisse, Voraussetzungen und erforderliche<br />
Mittel verfügen. „Abhängig von Qualifi kation, Art<br />
und Umfang wartet der hauseigene Medizintechniker<br />
oder ein externes Unternehmen die Geräte“,<br />
so Scheper. Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt<br />
die Prüfplakettenvergabe und die Erstellung eines<br />
Prüfprotokolls. Hiermit wird bestätigt, dass das Gerät<br />
nach Herstellervorgaben einwandfrei funktioniert<br />
bzw. geeicht wurde. Bei Wartungen an Ultraschallgeräten<br />
werden Prüfungen regulär jährlich vereinbart<br />
und fi nden nach gesetzlicher Regelung spätestens<br />
nach 24 Monaten erneut statt. Überprüfungsintervalle<br />
sind jedoch nicht nur an Zeitintervalle,<br />
sondern auch an erfolgte Betriebsstunden, wie bei<br />
Beatmungsgeräten, geknüpft. Als unerlässlich in<br />
diesem Prozess zeigt sich zudem die Koordination<br />
der Termine mit den jeweiligen Abteilungen oder<br />
Bereichen. Um alltägliche Abläufe möglichst wenig<br />
zu beeinfl ussen, erweist sich außerdem eine vorausschauende<br />
Planung als unerlässlich. So können<br />
beispielsweise OP-Tische am Wochenende effi zient<br />
gewartet werden, da dort zu dieser Zeit weniger Betrieb<br />
herrscht und es somit zu keinen OP-Ausfällen<br />
kommt.<br />
Überlegungen im Vorfeld nicht vergessen<br />
Maßnahmen zur rechtlichen Absicherung<br />
Für die Gerätesicherheit sollte nicht nur auf die<br />
CE-Kennzeichnung geachtet werden, sondern<br />
bereits beim Einkauf gilt es verschiedene Punkte<br />
zu beachten. Andreas Scheper erklärt: „Schon bei<br />
den ersten Verhandlungen müssen auch Folgekosten<br />
für Verbrauchsmaterial sowie Betriebskosten<br />
einschließlich eventueller Wartungskosten mit<br />
ins Kalkül gezogen werden.“ Zudem bringen das<br />
Einpfl egen von neuangeschafften Medizinprodukten<br />
in ein Bestandverzeichnis und das gesetzlich<br />
vorgegebene Anlegen von sogenannten Medizinproduktebüchern<br />
(MP-Bücher) viele Vorteile mit<br />
sich. Scheper ergänzt: „MP-Bücher dienen nicht nur<br />
der ordentlichen Dokumentation, sondern dienen<br />
auch bei eventuellen Schadensersatzforderungen<br />
als Nachweis vor Gericht. Denn nur eine dokumentierte<br />
und belegbare Prüfung gilt vor Gericht als<br />
durchgeführt“. Daher zeigt sich ein gut geführtes<br />
MP-Buch als unerlässlich. „Nur wenn alle beschriebenen,<br />
gesetzlich bestimmten Kriterien regelmäßig<br />
und zuverlässig geltend gemacht werden, treten für<br />
Anwender, Patienten und Dritte kaum Risiken auf“,<br />
so Scheper. Daher sollte die Umsetzung in jedem<br />
Krankenhaus höchste Priorität haben. ❚<br />
Begriffsbestimmung: Was ist<br />
ein Medizinprodukt?<br />
Als Medizinprodukt im Sinne<br />
der Richtlinie 93/42/EWG<br />
bezeichnet man alle einzelnen<br />
oder miteinander verbundenen<br />
verwendeten Instrumente,<br />
Apparate und Vorrichtungen,<br />
Stoffe und Zubereitungen aus<br />
Stoffen oder andere Gegenstände,<br />
einschließlich der für<br />
ein einwandfreies Funktionieren<br />
des Medizinproduktes<br />
eingesetzten Software, die<br />
vom Hersteller zur Anwendung<br />
am Menschen mittels ihrer<br />
Funktion zum Zwecke der<br />
Erkennung, Verhütung, Überwachung,<br />
Behandlung oder<br />
Linderung von Krankheiten,<br />
der Erkennung, Überwachung,<br />
Behandlung, Linderung oder<br />
Kompensierung von Verletzungen<br />
oder Behinderungen der<br />
Untersuchung, der Ersetzung<br />
oder der Veränderung des<br />
anatomischen Aufbaus oder<br />
eines physiologischen Vorgangs<br />
oder der Empfängnisregelung<br />
zu dienen bestimmt<br />
sind und deren bestimmungsgemäße<br />
Hauptwirkung im<br />
oder am menschlichen Körper<br />
weder durch pharmakologisch<br />
oder immunologisch wirkende<br />
Mittel noch durch den<br />
Metabolismus erreicht wird,<br />
deren Wirkungsweise aber<br />
durch solche Mittel unterstützt<br />
werden kann.