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Thüringer Lehrplan - Thillm

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1 Vorbemerkungen<br />

1<br />

Die Grundlage für den vorliegenden <strong>Thüringer</strong> <strong>Lehrplan</strong> bilden<br />

- das <strong>Thüringer</strong> Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der jeweils gelten-<br />

den Fassung<br />

- die <strong>Thüringer</strong> Schulordnung für das berufliche Gymnasium (ThürSObG) vom 10. Dezember 1996<br />

(GVBL. S. 9) in der jeweils geltenden Fassung<br />

- die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der<br />

Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972) in der jeweils geltenden Fassung<br />

- die Vereinbarung über die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II<br />

(gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972) in der jeweils geltenden Fassung<br />

Der vorliegende <strong>Lehrplan</strong> gilt für das Fach Sozialwissenschaft in der Einführungsphase (Klassenstufe<br />

11) und der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12, 13) in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales<br />

an beruflichen Gymnasien des Freistaats Thüringen.<br />

Die Einführungsphase Klassenstufe 11 hat die Aufgabe, auf die Qualifikationsphase vorzubereiten. In<br />

ihr sollen durch eine gezielte Förderung der Schüler 1 die vorhandenen Unterschiede im Wissensstand<br />

ausgeglichen und die Schüler mit den besonderen Anforderungen der Arbeit in der Qualifikationsphase<br />

vertraut gemacht werden.<br />

Die Schüler sollen weitere Fähigkeiten im Analysieren, Vergleichen und Verallgemeinern erwerben,<br />

ihre Sach-, Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz vertiefen.<br />

Das berufliche Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales führt im Anschluss an den<br />

Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss in einem dreijährigen Vollzeitbildungsgang<br />

zur allgemeinen Hochschulreife.<br />

Bei der Zeitplanung ist von 40 Wochen im Schuljahr auszugehen. Die angegebenen Zeiten sind Zeitrichtwerte,<br />

in denen Zeiten für den pädagogischen Freiraum (20%) und für Leistungskontrollen (10 %)<br />

enthalten sind. Im pädagogischen Freiraum sollen z. B. Schülerinteressen aufgegriffen, Themen in<br />

zeitintensiven Unterrichtsverfahren behandelt oder besondere Fähigkeiten des Lehrers in eigener<br />

pädagogischer Verantwortung eingebracht werden; ebenso können Lerngebiete/Lernziele ausführlicher<br />

oder intensiver im Unterricht umgesetzt werden, als dies im <strong>Lehrplan</strong> vorgesehen ist.<br />

In der Klassenstufe 11 ist das Fach Sozialwissenschaft ein Grundfach mit durchgängig 2 Wochenstunden.<br />

Die Klassenstufen 12 und 13 verlaufen im Kurssystem mit je 2 Wochenstunden.<br />

1 Personenbezeichnung gelten für beide Geschlechter.

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