Thüringer Lehrplan - Thillm
Thüringer Lehrplan - Thillm
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1 Vorbemerkungen<br />
1<br />
Die Grundlage für den vorliegenden <strong>Thüringer</strong> <strong>Lehrplan</strong> bilden<br />
- das <strong>Thüringer</strong> Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der jeweils gelten-<br />
den Fassung<br />
- die <strong>Thüringer</strong> Schulordnung für das berufliche Gymnasium (ThürSObG) vom 10. Dezember 1996<br />
(GVBL. S. 9) in der jeweils geltenden Fassung<br />
- die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der<br />
Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972) in der jeweils geltenden Fassung<br />
- die Vereinbarung über die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II<br />
(gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972) in der jeweils geltenden Fassung<br />
Der vorliegende <strong>Lehrplan</strong> gilt für das Fach Sozialwissenschaft in der Einführungsphase (Klassenstufe<br />
11) und der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12, 13) in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales<br />
an beruflichen Gymnasien des Freistaats Thüringen.<br />
Die Einführungsphase Klassenstufe 11 hat die Aufgabe, auf die Qualifikationsphase vorzubereiten. In<br />
ihr sollen durch eine gezielte Förderung der Schüler 1 die vorhandenen Unterschiede im Wissensstand<br />
ausgeglichen und die Schüler mit den besonderen Anforderungen der Arbeit in der Qualifikationsphase<br />
vertraut gemacht werden.<br />
Die Schüler sollen weitere Fähigkeiten im Analysieren, Vergleichen und Verallgemeinern erwerben,<br />
ihre Sach-, Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz vertiefen.<br />
Das berufliche Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales führt im Anschluss an den<br />
Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss in einem dreijährigen Vollzeitbildungsgang<br />
zur allgemeinen Hochschulreife.<br />
Bei der Zeitplanung ist von 40 Wochen im Schuljahr auszugehen. Die angegebenen Zeiten sind Zeitrichtwerte,<br />
in denen Zeiten für den pädagogischen Freiraum (20%) und für Leistungskontrollen (10 %)<br />
enthalten sind. Im pädagogischen Freiraum sollen z. B. Schülerinteressen aufgegriffen, Themen in<br />
zeitintensiven Unterrichtsverfahren behandelt oder besondere Fähigkeiten des Lehrers in eigener<br />
pädagogischer Verantwortung eingebracht werden; ebenso können Lerngebiete/Lernziele ausführlicher<br />
oder intensiver im Unterricht umgesetzt werden, als dies im <strong>Lehrplan</strong> vorgesehen ist.<br />
In der Klassenstufe 11 ist das Fach Sozialwissenschaft ein Grundfach mit durchgängig 2 Wochenstunden.<br />
Die Klassenstufen 12 und 13 verlaufen im Kurssystem mit je 2 Wochenstunden.<br />
1 Personenbezeichnung gelten für beide Geschlechter.