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immenstadt magazin - Bergbauernmuseum

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September/Oktober 2009 I Öffentliche Einrichtungen/Gebäude 13Betriebserlaubnis für dieHofgarten-Stadthalle verlängertKonzepte für eine auch finanziell tragfähigeZukunft des Hofgartens werden entwickeltDie Hofgarten-Stadthalle hat als Veranstaltungsort schon bessereZeiten erlebt. Die Brandschutzvorschriften und Rahmenbedingungenhaben zu Einschränkungen in der Nutzung geführt. Bekanntlich bestanddie akute Gefahr einer Schließung. Jedoch konnte die Stadt mit derDurchführung verschiedener Brandschutzmaßnahmen wenigstensicherstellen, dass überhaupt Veranstaltungen im "Hofgarten"stattfinden können und diese auch den Mindestsicherheitskriterienstandhalten. Das heißt, wer sich im Hofgarten aufhält und wer in bei derStadt Veranstaltungen in der Stadthalle bucht, kann nun sicher sein,dass die notwendigen Sicherheitsstandards eingehalten werden.Aufgrund der durchgeführten Brandschutzmaßnahmen hat nun dasLandratsamt Oberallgäu als Baugenehmigungsbehörde zugestimmt,dass Veranstaltungen bis Ende September 2011 in der Stadthalle stattfindenkönnen. Veranstalter können damit weitere Planungen treffen.Wenn auch die Immobilie weiterhin mit gewissen Einschränkungen alsVeranstaltungsraum nutzbar ist, kann nicht übersehen werden, dass einEntscheidungsbedarf über die Generalsanierung oder die Realisierungeines Alternativkonzepts besteht.Zur Zeit werden verschiedene Konzepte für den defizitären "Hofgarten"ausgearbeitet bzw. verdichtet. Sie sollen in eine vor allem auch finanzielltragfähige Zukunft führen. Innovative und bodenständige Konzeptestehen dabei in keinem Widerspruch, sie müssen weiterentwickeltwerden. Aus diesem Grunde haben Herr Prof. Aldinger als Architekt mitseiner Erfahrung in der Projektentwicklung sowie der Investor desHöss-Areals, Herr Burkhart, jüngst dem Stadtrat unterschiedlicheAnsätze zur Thematik "Hofgarten" präsentiert.Herr Prof. Aldinger stellte als Vorgehensweise vier mögliche Wege vor,die auch von ihm bewertet wurden. Vom Investoren- über denArchitektenwettbewerb bis hin zu einer Gründung einer eigenenstädtischen Projektgesellschaft. Je nach eingeschlagenem Wegbestimmt sich der Einfluss der Stadt.Motorgeräte - Angelgeräte - Dienstleistungen• Motorgeräte - STIHL-Dienst • Rasenmäher• Hausmeisterservice • Grünanlagen-Pflege• Winterdienst • Angelgeräte und Angler-ZubehörJetzt SVVGartengerätebis zu 70 %reduziert!Alpenstraße 17 · 87509 Immenstadt-BräunlingsTelefon 08323 969174 · Telefax 08323 969176www.hauf-<strong>immenstadt</strong>.deUmsatzsteuererstattung beider WasserversorgungBis zum August 2000 wurden alle Leistungen in der Wasserversorgungmit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % berechnet. Dies betrafneben der eigentlichen Wasserlieferung auch die Herstellungsbeiträgeund div. Kostenerstattungen für die Hausanschlussleitungen.Das Bundesministerium der Finanzen hatte jedoch dann plötzlichverfügt, dass mit Ausnahme der eigentlichen Wasserlieferung alleLeistungen mit dem regulären Umsatzsteuersatz (bis 31.12.2006: 16 %und ab 01.01.2007: 19 %) zu versteuern sind. Der Bundesfinanzhof hatnun jedoch wieder zugunsten der früheren Versteuerung entschieden.Die Stadtwerke werden alle Bescheide berichtigen und die zuvielbezahlte Umsatzsteuer erstatten. Derzeit werden die Daten für diegeschätzten 1.600 bis 1.800 Fälle erfasst. Danach werden in einem erstenSchritt alle Betroffenen angeschrieben und die sogenannteVorsteuerabzugsberechtigung abgefragt. Wer vorsteuerabzugsberechtigtwar (z.B. Firmen etc.), konnte die Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärungbeim Finanzamt geltend machen. Hier wird keineRückerstattung durchgeführt, da die Umsatzsteuer kostenneutral zwaran die Stadtwerke bezahlt, aber vom Finanzamt bereits erstattet wurde.Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war, muss dies gegenüberden Stadtwerken erklären. Hierzu wird dem o.g. Anschreiben einentsprechender Erklärungsvordruck beigefügt. Die Stadtwerke wollenbis Ende Oktober alle Fälle abgewickelt haben, wobei der genaueZeitbedarf aufgrund der großen Fallzahl schwer abzuschätzen ist.

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