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immenstadt magazin - Bergbauernmuseum

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16Öffentliche Einrichtungen/Gebäude I September/Oktober 2009Neuordnung der Wasser- und KanalgrundgebührenNeue Gebühren ab 1.8.2009Seit 01.01.1984 werden die Wasser- und Kanalgrundgebühren nach sog. Wohneinheiten berechnet. Pro baulich abgeschlossener Wohnung wurdeeine Wohneinheit festgesetzt. Laut Rechtssprechung ist dieser Grundgebührenmaßstab weiterhin zulässig, wenn die jeweiligen Wohnungsgrößenberücksichtigt werden. Der Stadtrat hat deshalb mit Wirkung zum 01.08.2009 die jeweiligen Satzungen den rechtlichen Erfordernissen angepasst.Nun werden auch bei den Wohnungen wie bereits bei den anderen Nutzflächen (z.B. Gewerbeflächen) die jeweiligen Größen berücksichtigt.

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