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Satzung der Sparkasse Dieburg

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<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong> <strong>Dieburg</strong> – Zweckverbandssparkasse –InhaltsübersichtA. Allgemeine Bestimmungen§ 1 Trägerschaft und Haftung§ 2 AufgabenB. <strong>Sparkasse</strong>ngeschäfteI. Einlagen, sonstige Verbindlichkeiten, Haftkapital§ 3 Spareinlagen und sonstige Einlagen§ 4 Girokontenführung§ 5 Kreditaufnahmen§ 6 <strong>Sparkasse</strong>nschuldverschreibungen§ 7 Nachrangige Verbindlichkeiten, Genussrechte, stille EinlagenII. Anlagen§ 8 Zulässige Geschäfte§ 9 Grundsätze für das Kreditgeschäft§ 10 Realkredit: Darlehen gegen Grundpfandrechte§ 11 Personalkredit§ 12 Körperschaftskredit§ 13 Auslandskredit§ 14 Anlage in Wertpapieren§ 15 Geschäftsbesorgung, Wertpapier-Spezialfonds§ 16 Anlage bei Kreditinstituten und in Geldmarkttiteln§ 17 Anlage in Grundstücken§ 18 Anlage in BeteiligungenIII. Weitere Geschäfte§ 19 Derivative Finanzprodukte§ 20 Weitere GeschäfteIV. Verbundzusammenarbeit§ 21 Vertrieb von Verbundprodukten2

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