Satzung der Sparkasse Dieburg
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A. Allgemeine Bestimmungen§ 1 Trägerschaft und Haftung(1) Die <strong>Sparkasse</strong> des Zweckverbandes <strong>Dieburg</strong> mit dem Sitz in Groß-Umstadthat den Namen "<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dieburg</strong> - Zweckverbandssparkasse". Sie führt einSiegel mit dieser Bezeichnung und dem Wappen des früheren Landkreises<strong>Dieburg</strong>. Ihr Geschäftsgebiet ist das Gebiet des <strong>Sparkasse</strong>nzweckverbandes<strong>Dieburg</strong>.(2) Die <strong>Sparkasse</strong> ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienen<strong>der</strong>echtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.(3) Träger ist <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong>nzweckverband <strong>Dieburg</strong>.(4) Die Anstaltslast wird durch die folgenden Bestimmungen ersetzt. DerTräger unterstützt die <strong>Sparkasse</strong> bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben mit <strong>der</strong>Maßgabe, dass ein Anspruch <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong> gegen den Träger o<strong>der</strong> einesonstige Verpflichtung des Trägers, <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong> Mittel zur Verfügung zustellen, nicht besteht.(5) Die <strong>Sparkasse</strong> haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.Der Träger <strong>der</strong> <strong>Sparkasse</strong> haftet nicht für <strong>der</strong>en Verbindlichkeiten.(6) Die <strong>Sparkasse</strong> kann Zweigstellen errichten.(7) Die <strong>Sparkasse</strong> ist Mitglied des <strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverbandes Hessen-Thüringen.§ 2 Aufgaben(1) Die <strong>Sparkasse</strong> hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendesWirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- undkreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbeson<strong>der</strong>e Gelegenheit zursicheren Anlage von Gel<strong>der</strong>n zu geben. Sie för<strong>der</strong>t die kommunalen Belangeinsbeson<strong>der</strong>e im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellenBereich.4