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Betriebszweigabrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb

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(Leasing), denn knappe 95 % der Milchlieferrechte kommen von der eigenen Quote.Die Schuldzinsen betrugen 1.315 € sie sind keinem <strong>Betrieb</strong>szweig zugeordnet. Dasin Maschinen, Geräten, Gebäuden, Vieh und Milchquote gebundene Kapital ist miteinem einheitlichen Kalkulationszinssatz verrechnet. Die kalkulatorischen Kostensind wegen dieser Vereinfachung um knapp 3 % überschätzt.Tabelle 4.6: Anteil der kalkulatorischen Kosten je <strong>Betrieb</strong>szweig an den KostenBezeichnungGetreidebau<strong>Betrieb</strong>szweigeKälber,weibl. Aufz.AckerbohnenbauMilchkuhhatungOchsenmastDirektvermarktungForstwirtschaftMaschinenringKosten insgesamt in € 9.320 1.361 72.170 21.801 17.461 17.562 3.567 2.259 145.500Kalkulatorische Kosten in € 2.692 465 29.947 6.887 4.896 2.429 1.344 769 49.428davonLohnansatz 703 122 20.005 4.138 3.164 1.584 1.247 554 31.519Pachtansatz 1.456 256 1.905 529 487 4.633ZinsansatzMaschinen 348 59 1.059 252 291 79 64 215 2.365Gebäude 184 28 3.958 1.521 619 766 33 7.110Summe<strong>Betrieb</strong>Viehvermögen 785 446 336 1.567Eigene Milchquote 2.235 2.235Kalkulatorische Kosten in % dergesamten Kosten 29 34 41 32 28 14 38 34 34Die Zusammensetzung der kalkulatorischen Kosten gibt Hinweise darauf, welche<strong>Betrieb</strong>szweige von der Änderung einzelner Kalkulationsgrundlagen hauptsächlichbetroffen sind. Bei Verwendung der Ergebnisse einer <strong><strong>Betrieb</strong>szweigabrechnung</strong> fürzwischenbetriebliche Vergleiche sind die Kalkulationsansätze auf ihreVergleichbarkeit zu überprüfen.Beitrag der <strong>Betrieb</strong>szweige zu den Einkünften aus Land- und ForstwirtschaftIn Tabelle 4.7 sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je <strong>Betrieb</strong>szweigaufbauend auf die kalkulatorischen <strong>Betrieb</strong>szweigergebnisse berechnet. Zumkalkulatorischen <strong>Betrieb</strong>szweigergebnis sind die kalkulatorischen Kosten sowie dieanteiligen Sozialversicherungsbeiträge zu addieren, um den Beitrag der einzelnen<strong>Betrieb</strong>szweige zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erhalten. DieZwischensumme ist ausgewiesen, da die Beiträge zur Sozialversicherung der Bauerndem Landwirt nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Die Summe derBeiträge der einzelnen <strong>Betrieb</strong>szweige zu den Einkünften entspricht den Einkünftenaus Land- und Forstwirtschaft in Tabelle 4.7 nach dem Ausscheiden des neutralenErtrags und des neutralen Aufwands.21

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