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Betriebszweigabrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb

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Die Deckungsbeiträge der <strong>Betrieb</strong>szweige ergeben sich durch Abzug der variablenKosten von den Einzelleistungen. Nach Abzug der fixen Einzelkosten vomDeckungsbeitrag erhält man die Einzelkostenfreie Leistung. Wegen derinnerbetrieblichen Leistungen, die be<strong>im</strong> abgebenden <strong>Betrieb</strong>szweig Leistungen undbe<strong>im</strong> empfangenden <strong>Betrieb</strong>szweig variable Kosten darstellen, ergibt die Summe derLeistungen bzw. der variablen Kosten der <strong>Betrieb</strong>szweige nicht die Leistungen undvariablen Kosten des <strong>Betrieb</strong>s, beide Größen unterscheiden sich in der Höhe derinnerbetrieblichen Leistungen. Im Folgenden werden noch einige Hinweise zurBerechnung des Deckungsbeitrags und der Einzelkostenfreien Leistung der<strong>Betrieb</strong>szweige sowie der kalkulatorischen <strong>Betrieb</strong>szweigergebnisse gegeben.Die Erlöse und Direktzahlungen sind der Buchhaltung zu entnehmen. Dieinnerbetrieblichen Leistungen müssen bewertet werden. Für die marktgängigenProdukte gibt es Marktpreise, für die nicht marktfähigen Produkte (z.B.Wirtschaftsdünger) sind in Kalkulationen Werte abzuleiten. Ein Mehrwert eines<strong>Betrieb</strong>szweigs ergibt sich bei einer Erhöhung, ein Minderwert bei einer Verringerungdes Lagerbestands. Mehr- und Minderwerte ergeben sich auch durchVeränderungen <strong>im</strong> Tierbestand.Als variable Kosten eines <strong>Betrieb</strong>szweigs werden jene Kosten verstanden, die sichmit dem Umfang und der Intensität der Produktion verändern. Sie können nurteilweise direkt aus der Buchhaltung übernommen werden. Für manche variableKostenart gibt es in der Buchhaltung nur Summen für den <strong>Betrieb</strong> (z.B. Kosten fürStickstoff-, Phosphor- oder Kalidünger). Diese lassen sich mittels Hilfsrechnungenauf Basis des Nährstoffentzugs einigermaßen verursachungsgerecht auf die<strong>Betrieb</strong>szweige aufteilen. Es müssen somit auch für die Aufteilung variablerKostenarten Schlüssel verwendet werden.Nach Abzug der fixen Einzelkosten vom Deckungsbeitrag ergibt sich dieEinzelkostenfreie Leistung. Zu den fixen Einzelkosten zählen die Abschreibungenund der Zinsansatz für Spezialgebäude und Spezialmaschinen (nur von einem<strong>Betrieb</strong>szweig genutzt) bzw. der Zinsansatz für das Viehvermögen eines<strong>Betrieb</strong>szweigs. In der Milchkuhhaltung entstehen außerdem Kosten fürMilchlieferrechte. Die Lohnkosten von ständigen Arbeitskräften, die ausschließlich ineinem <strong>Betrieb</strong>szweig tätig sind (z.B. Melker), sind ebenfalls unter den fixenEinzelkosten zu verrechnen. In der Einzelkostenfreien Leistung sind somit nur9

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