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Betriebszweigabrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb

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Bauern und die Entnahmen für den Privatverbrauch zu decken. Wenn Schuldzinsenund Ausgedingelasten bestehen – <strong>im</strong> vorliegenden Beispiel wurden diese in derAbrechnung als neutraler Aufwand ausgeschieden – sind auch noch dieSchuldzinsen und die Ausgedingelasten mit den erzielten Einkünften aus Land- undForstwirtschaft abzudecken. Können die angeführten Aufwendungen nicht aus denEinkünften aus Land- und Forstwirtschaft bestritten werden, sind außerbetrieblicheEinkünfte zur Abdeckung des Fehlbetrags notwendig, ansonsten kommt es zu einerVerringerung des <strong>Betrieb</strong>svermögens. Zur langfristigen Sicherung der betrieblichenExistenz wäre eine gewisse Eigenkapitalbildung zur Ausweitung derProduktionskapazität wünschenswert.Eine wichtige Frage für die <strong>Betrieb</strong>sführung ist, ob <strong>Betrieb</strong>szweige bei dernächstmöglichen Gelegenheit aufgegeben oder ersetzt werden sollten. ZurBeantwortung dieser Frage ist die Kennzahl kalkulatorisches <strong>Betrieb</strong>szweigergebnisvöllig ungeeignet, dazu ist die Kennzahl Deckungsbeitrag heranzuziehen. ImDeckungsbeitrag sind nur die variablen Leistungen und die variablen Kosten der<strong>Betrieb</strong>szweige berücksichtigt. Ein positiver Deckungsbeitrag trägt zur Abdeckungder Fixkosten eines <strong>Betrieb</strong>szweigs – und wenn dieser höher als die Fixkosten des<strong>Betrieb</strong>szweigs (fixe Einzelkosten) sind – zur Abdeckung von Gemeinkosten bei. Beieinem negativen Deckungsbeitrag eines <strong>Betrieb</strong>szweigs ist zu überprüfen, obInterdependenzen zu anderen <strong>Betrieb</strong>szweigen bestehen. Nur unter derVoraussetzung der Unabhängigkeit der Leistungen und Kosten eines <strong>Betrieb</strong>szweigsvon den anderen <strong>Betrieb</strong>szweigen werden bei El<strong>im</strong>inierung des betreffenden<strong>Betrieb</strong>szweigs die Ergebnisse anderer <strong>Betrieb</strong>szweige nicht beeinflusst.Im Beispiel weisen <strong>im</strong> Abrechnungsjahr die <strong>Betrieb</strong>szweige Getreidebau undAckerbohnenbau negative Deckungsbeiträge auf. Dennoch ist der Ackerbau nichtaufzugeben, denn beide <strong>Betrieb</strong>szweige tragen zur Erfüllung der Voraussetzungenfür Gemeinleistungen bei (z.B. Einheitliche <strong>Betrieb</strong>sprämie). Bei Addition deranteiligen Einheitlichen <strong>Betrieb</strong>sprämie zu den Deckungsbeiträgen ergeben sichohnehin positive Beträge. Außerdem würden ohne Getreide- und Ackerbohnenbau inder Tierhaltung höhere Kraftfutterkosten entstehen, weil das von diesen<strong>Betrieb</strong>szweigen stammende Kraftfutter zugekauft werden müsste. DerVerrechnungspreis für das Getreide und die Ackerbohnen ist der Preis ab Hof.Eine andere Frage ist, ob die Ackerfläche nicht mit anderen Kulturen besser genutztwürde (z.B. Anbau einer anderen Getreideart oder Erbsen statt Ackerbohnen). Dazu27

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