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ibr-online: Synopse VOB/A 2...

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auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem<br />

verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu<br />

kennzeichnen und bis zum Ablauf der für ihre Einreichung<br />

vorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten. Bei<br />

elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen ist dies<br />

durch entsprechende organisatorische und technische<br />

Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers<br />

und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die<br />

Verschlüsselung muss bis zum Ablauf der für ihre<br />

Einreichung vorgesehenen Frist aufrecht erhalten bleiben.<br />

<strong>2.</strong> Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren können<br />

auch per Telefax oder telefonisch gestellt werden. Werden<br />

Anträge auf Teilnahme telefonisch oder per Telefax<br />

gestellt, sind diese vom Bewerber bis zum Ablauf der Frist<br />

für die Abgabe der Teilnahmeanträge durch Übermittlung<br />

per Post, direkt oder elektronisch zu bestätigen.<br />

§ 17 <strong>VOB</strong>/A 2006 - Bekanntmachung, Versand der<br />

Vergabeunterlagen<br />

1. (1)<br />

(1) Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen,<br />

z. B. in Tageszeitungen, amtlichen<br />

Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen.<br />

(2) Diese Bekanntmachungen sollen folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie<br />

E-Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle),<br />

auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem<br />

verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zu<br />

kennzeichnen und bis zum Ablauf der für ihre Einreichung<br />

vorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten. Bei<br />

elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen ist dies<br />

durch entsprechende organisatorische und technische<br />

Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers<br />

und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die<br />

Verschlüsselung muss bis zum Ablauf der für ihre<br />

Einreichung vorgesehenen Frist aufrechterhalten bleiben.<br />

(2) Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren können<br />

auch per Telefax oder telefonisch gestellt werden. Werden<br />

Anträge auf Teilnahme telefonisch oder per Telefax<br />

gestellt, sind diese vom Bewerber bis zum Ablauf der Frist<br />

für die Abgabe der Teilnahmeanträge durch Übermittlung<br />

per Post, direkt oder elektronisch zu bestätigen.<br />

§ 12 <strong>VOB</strong>/A 2009 - Bekanntmachung, Versand der<br />

Vergabeunterlagen<br />

1. Öffentliche Ausschreibungen sind bekannt zu machen,<br />

z. B. in Tageszeitungen, amtlichen<br />

Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen, sie<br />

können auch auf www.bund.de veröffentlicht werden.<br />

<strong>2.</strong> Diese Bekanntmachungen sollen folgende Angaben<br />

enthalten:<br />

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie<br />

E-Mailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle),<br />

b) gewähltes Vergabeverfahren, b) gewähltes Vergabeverfahren,<br />

c) Art des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung<br />

ist,<br />

c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem<br />

Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung,<br />

d) Art des Auftrags,<br />

d) Ort der Ausführung, e) Ort der Ausführung,<br />

e) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale der<br />

baulichen Anlage,<br />

f) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere<br />

Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und<br />

Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose<br />

einzureichen,<br />

33 von 61<br />

f) Art und Umfang der Leistung,<br />

h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in<br />

mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen<br />

Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder<br />

alle Lose einzureichen,

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