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ibr-online: Synopse VOB/A 2...

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i) beim Nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren<br />

oder Wettbewerblichen Dialog die Gründe für die Wahl<br />

des jeweiligen Verfahrens,<br />

j) gegebenenfalls die Gründe, aus denen der öffentliche<br />

Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet<br />

hat.<br />

Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den<br />

Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten<br />

Vergabeverfahren zu dokumentieren.<br />

§ 31 <strong>VOB</strong>/A 2006 - Nachprüfungsstellen § 21 <strong>VOB</strong>/A 2009 - Nachprüfungsstellen<br />

In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind<br />

die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die<br />

sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung<br />

behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen<br />

wenden kann.<br />

In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind<br />

die Nachprüfungsstellen mit Anschrift anzugeben, an die<br />

sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung<br />

behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen<br />

wenden kann.<br />

§ 31a <strong>VOB</strong>/A 2006 - Nachprüfungsbehörden § 21a <strong>VOB</strong>/A 2009 - Nachprüfungsbehörden<br />

In der Vergabebekanntmachung und den<br />

Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsbehörden mit<br />

Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter<br />

zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die<br />

Vergabebestimmungen wenden kann.<br />

In der Vergabebekanntmachung und den<br />

Vergabeunterlagen sind die Nachprüfungsbehörden mit<br />

Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter<br />

zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die<br />

Vergabebestimmungen wenden kann.<br />

§ 32 <strong>VOB</strong>/A 2006 - Baukonzessionen § 22 <strong>VOB</strong>/A 2009 - Baukonzessionen<br />

1. Baukonzessionen sind Bauaufträge zwischen einem<br />

Auftraggeber und einem Unternehmer (Baukonzessionär),<br />

bei denen die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in<br />

einer Vergütung in dem Recht auf Nutzung der baulichen<br />

Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines<br />

Preises, besteht.<br />

<strong>2.</strong> Für die Vergabe von Baukonzessionen sind die §§ 1 bis<br />

31 sinngemäß anzuwenden.<br />

(1) Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die<br />

Durchführung eines Bauauftrages, bei dem die<br />

Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in<br />

dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage,<br />

gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises<br />

besteht.<br />

(2) Für die Vergabe von Baukonzessionen sind die §§ 1<br />

bis 21 sinngemäß anzuwenden.<br />

§ 32a <strong>VOB</strong>/A 2006 - Baukonzessionen § 22a <strong>VOB</strong>/A 2009 - Baukonzessionen<br />

1. (1)<br />

(1) Für die Vergabe von Baukonzessionen mit mindestens<br />

einem geschätzten Gesamtauftragswert nach § 2 Nr. 4<br />

57 von 61<br />

1. Für die Vergabe von Baukonzessionen mit mindestens<br />

einem geschätzten Gesamtauftragswert nach § 2 Nr. 4

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