19.08.2012 Aufrufe

ibr-online: Synopse VOB/A 2...

ibr-online: Synopse VOB/A 2...

ibr-online: Synopse VOB/A 2...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

a) wenn kein Angebot eingegangen ist, das den<br />

Ausschreibungsbedingungen entspricht,<br />

b) wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert<br />

werden müssen,<br />

1. kein Angebot eingegangen ist, das den<br />

Ausschreibungsbedingungen entspricht,<br />

<strong>2.</strong> die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden<br />

müssen,<br />

c) wenn andere schwer wiegende Gründe bestehen. 3. andere schwer wiegende Gründe bestehen.<br />

<strong>2.</strong> Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der<br />

Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls<br />

über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten,<br />

unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt auf<br />

Antrag der Bewerber oder Bieter schriftlich.<br />

§ 26a <strong>VOB</strong>/A 2006 - Mitteilung über den Verzicht auf<br />

die Vergabe<br />

Den Bewerbern oder Bietern teilt der Auftraggeber<br />

unverzüglich die Gründe für seine Entscheidung mit, auf<br />

die Vergabe eines im Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften bekannt gemachten Auftrages zu<br />

verzichten oder das Verfahren erneut einzuleiten. Auf<br />

Antrag teilt er ihnen dies auch in Textform mit.<br />

Der Auftraggeber kann bestimmte Informationen nach Satz<br />

1 zurückhalten, wenn die Weitergabe den Gesetzesvollzug<br />

vereiteln würde oder sonst nicht im öffentlichen Interesse<br />

läge, oder die berechtigten Geschäftsinteressen von<br />

Unternehmen oder den fairen Wettbewerb beeinträchtigen<br />

würde.<br />

§ 27 <strong>VOB</strong>/A 2006 - Nicht berücksichtigte<br />

Bewerbungen und Angebote<br />

1. Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§<br />

25 Nr. 1), und solche, deren Angebote nicht in die engere<br />

Wahl kommen, sollen so bald wie möglich verständigt<br />

werden. Die übrigen Bieter sind zu verständigen, sobald<br />

der Zuschlag erteilt worden ist.<br />

<strong>2.</strong> Auf Verlangen sind den nicht berücksichtigten<br />

Bewerbern oder Bietern innerhalb einer Frist von 15<br />

Kalendertagen nach Eingang ihres schriftlichen Antrags<br />

die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung<br />

oder ihres Angebots schriftlich mitzuteilen, den Bietern<br />

auch der Name des Auftragnehmers.<br />

3. Nicht berücksichtigte Angebote und Ausarbeitungen der<br />

Bieter dürfen nicht für eine neue Vergabe oder für andere<br />

Zwecke benutzt werden.<br />

52 von 61<br />

(2) Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der<br />

Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls<br />

über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten,<br />

unverzüglich in Textform zu unterrichten.<br />

§ 17a <strong>VOB</strong>/A 2009 - Aufhebung der Ausschreibung<br />

Der Auftraggeber kann bestimmte Informationen nach § 17<br />

Abs.2 zurückhalten, wenn die Weitergabe den<br />

Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst nicht im<br />

öffentlichen Interesse läge, oder die berechtigten<br />

Geschäftsinteressen von Unternehmen oder den fairen<br />

Wettbewerb beeinträchtigen würde.<br />

§ 19 <strong>VOB</strong>/A 2009 - Nicht berücksichtigte<br />

Bewerbungen und Angebote<br />

(1) Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind<br />

(§ 16 Abs. 1 Nummer 2) und solche, deren Angebote nicht<br />

in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich<br />

unterrichtet werden. Die übrigen Bieter sind zu<br />

unterrichten, sobald der Zuschlag erteilt worden ist.<br />

(2) Auf Verlangen sind den nicht berücksichtigten<br />

Bewerbern oder Bietern innerhalb einer Frist von 15<br />

Kalendertagen nach Eingang ihres in Textform gestellten<br />

Antrags die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer<br />

Bewerbung oder ihres Angebots in Textform mitzuteilen,<br />

den Bietern auch die Merkmale und Vorteile des Angebots<br />

des erfolgreichen Bieters sowie dessen Name.<br />

(3) Nicht berücksichtigte Angebote und Ausarbeitungen<br />

der Bieter dürfen nicht für eine neue Vergabe oder für<br />

andere Zwecke benutzt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!