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information - Österreichs Bundesheer

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<strong>information</strong>Antrag auf Entschädigungdes VerdienstentgangesMit dem hp@-Milizgebührenrechner können natürlichnur jene Ansprüche errechnet werden, die jedemAnspruchsberechtigten unabhängig von der Höheseines Einkommens gebühren. Dazu zählt auch diePauschalentschädigung, die ohne Ermittlung einesVerdienstentganges angewiesen wird.Eine über diese Pauschalentschädigung hinausgehendeEntschädigung des Verdienstentganges wärebeim Heerespersonalamt zu beantragen. Das entsprechendeFormular steht ebenfalls auf der Seite oderunter zur Verfügung undkann natürlich mit der Bürgerkarte auch elektronischsigniert und eingebracht werden.ErinnerungsschreibenAls besonderes Service versendet das Heerespersonalamtan jene Anspruchsberechtigten, die sechs Wochennach der Entlassung aus einem anspruchsbegründendenWehrdienst noch keinen Antrag auf Entschädigungdes Verdienstentganges gestellt haben,ein diesbezügliches Erinnerungsschreiben mit einemAntragsformular zu. Pro Kalenderjahr werden mehrals zehntausend derartige Erinnerungsschreiben versandtund von den Kunden positiv aufgenommen.In diesem Zusammenhang darf aber auch um Verständnisersucht werden: das Heerespersonalamthat keine Kenntnis von der Beschäftigungssituationoder den Einkommensverhältnissen der Wehrpflichtigenim Milizstand und erinnert daher automatischalle Übenden, die noch keinen Antrag gestellt haben,an die Möglichkeit der Antragstellung.Sollte jemand zum Beispiel, weil seine Bezüge durchden Arbeitgeber fortgezahlt werden oder auf längereSicht kein über die Pauschalentschädigung hinausgehenderVerdienstentgang anfällt, nicht mehrerinnert werden wollen, genügt eine diesbezüglichekurze Information an das Heerespersonalamt (telefonischoder per E-mail) und der Betroffene wird indie sogenannte „Robinsonliste“ aufgenommen, diesicherstellt, dass er nicht mehr mit diesen Erinnerungsschreibenbeteilt wird. Dieser Eintrag kann natürlichauf dieselbe Art und Weise wieder rückgängiggemacht werden.Für Anfragen und Anliegen stehen die Mitarbeiterdes Heerespersonalamtes werktags am Montag von07.30 – 19.00 Uhr und Dienstag – Freitag jeweilsvon 07.30 – 16.00 Uhr unter der Service LineTel. 0810 / 242 811 gerne zur Verfügung.Urlaub in derDumbastiftungin Bad IschlDie Vollziehungsaufgaben des Heerespersonalamtesumfassen auch die logistische Unterstützungder „Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen“(VAM).Die VAM bieten im Rahmen ihres sozialen Engagementsvergünstigte Urlaubsaufenthalte fürdie Soldaten des <strong>Bundesheer</strong>es in der Villa derDumbastiftung in Bad Ischl an. Nunmehr ist esauch möglich, dieses Angebot allen Wehrpflichtigenim Milizstand zu unterbreiten.Die Frühstückspension liegt nur zehn Gehminutenvom Stadtkern entfernt, direkt an derEsplanade. Sie ist ganzjährig geöffnet und bietetelf komfortable Gästezimmer mit insgesamtdreiundzwanzig Betten. Auch für Seminare istentsprechende Infrastruktur im Haus vorhanden.Wir würden uns freuen, zahlreiche Wehrpflichtigedes Milizstandes und ihre Angehörigen alsunsere Gäste in Bad Ischl begrüßen zu dürfen!Informations- und Buchungsanfragen richtenSie bitte direkt unter dem Stichwort „Miliz“ andie „Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen“,1163 Wien, Panikengasse 2, Telefon:0043(0) 50201-10 51 546,E-mail: office@vam-stiftung.at6 MILIZ info 4/2009

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