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Stellung und Stellenwert des Militärmediziners im ÖBH und in der ...

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1. Das Berufsbild <strong>des</strong> <strong>Militärmediz<strong>in</strong>ers</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>GegenwartDer Militärmediz<strong>in</strong>er steht an <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> sanitätsdienstlichenUnterstützung <strong>des</strong> Österreichischen B<strong>und</strong>esheeres <strong>im</strong> Rahmen se<strong>in</strong>erAufgaben, die <strong>im</strong> Wehrgesetz verankert s<strong>in</strong>d.§ 1. (1) Das B<strong>und</strong>esheer als die bewaffnete Macht <strong>der</strong> RepublikÖsterreich ist nach den Gr<strong>und</strong>sätzen e<strong>in</strong>es Milizsystemse<strong>in</strong>zurichten. Die Organisation <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esheeres hat denmilitärischen Erfor<strong>der</strong>nissen für die Erfüllung se<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>satzaufgaben zu entsprechen. Die ständig erfor<strong>der</strong>lichenOrganisationse<strong>in</strong>richtungen (Friedensorganisation) haben denBedürfnissen <strong>des</strong> für E<strong>in</strong>satzaufgaben notwendigenOrganisationsrahmens (E<strong>in</strong>satzorganisation) zu dienen. DieE<strong>in</strong>satzorganisation hat überwiegend Truppen zu umfassen, diezu Übungszwecken o<strong>der</strong> zum Zwecke e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzeszusammentreten.(2) Das B<strong>und</strong>esheer wird aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Wehrpflichtgebildet <strong>und</strong> ergänzt. Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauerihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand o<strong>der</strong> dem Milizstand o<strong>der</strong>dem Reservestand an. Die Friedensorganisation umfasst nurSoldaten, die E<strong>in</strong>satzorganisation Soldaten <strong>und</strong> Wehrpflichtige <strong>im</strong>Milizstand. (…)§ 2. (1) Dem B<strong>und</strong>esheer obliegena) die militärische Lan<strong>des</strong>verteidigung,b) auch über den Bereich <strong>der</strong> militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigungh<strong>in</strong>aus <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> verfassungsmäßigen E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong>ihrer Handlungsfähigkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> demokratischen Freiheiten<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner sowie die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung <strong>und</strong>Sicherheit <strong>im</strong> Inneren überhaupt, (…)c) die Hilfeleistung <strong>im</strong> Ausland bei Maßnahmen <strong>der</strong>Friedensicherung, <strong>der</strong> humanitären Hilfe <strong>und</strong> <strong>der</strong>9


Katastrophenhilfe sowie <strong>der</strong> Such- <strong>und</strong> Rettungsdienste(Auslandse<strong>in</strong>satz). (…)(2) Die militärische Lan<strong>des</strong>verteidigung hat die Erfüllung <strong>der</strong>Aufgaben <strong>der</strong> umfassenden Lan<strong>des</strong>verteidigung nach Art. 9a Abs.1 B-VG (B<strong>und</strong>esverfassungsgesetz) mit militärischen Mittelnsicherzustellen. Im Rahmen <strong>der</strong> militärischen Lan<strong>des</strong>verteidigungs<strong>in</strong>d durchzuführen1. die allgeme<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>satzvorbereitung,2. die unmittelbare Vorbereitung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzes <strong>und</strong>3. alle militärisch notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung <strong>des</strong>E<strong>in</strong>satzzweckes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>satz nach Abs. 1. lit. a sowie dieAbschlussmaßnahmen nach Beendigung e<strong>in</strong>es solchenE<strong>in</strong>satzes.1.1 Das SanitätskonzeptDas Sanitätskonzept ist def<strong>in</strong>iert als Planungsdokument <strong>der</strong>militärischen Gesamtplanung für das militärische Ges<strong>und</strong>heitswesen,beschreibt e<strong>in</strong> zu erreichen<strong>des</strong> Ziel <strong>und</strong> ist richtungsbest<strong>im</strong>mend fürdie Weiterentwicklung <strong>des</strong> Sanitätswesens. Das militärischeGes<strong>und</strong>heitswesen umfasst Maßnahmen zur Erhaltung, zum Schutz<strong>und</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit von Menschen <strong>und</strong> Tieren.Insbeson<strong>der</strong>e auch die E<strong>in</strong>richtungen zur Vorbeugung <strong>und</strong>Feststellung von Krankheiten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en mediz<strong>in</strong>ischer Behandlung,e<strong>in</strong>schließlich pflegerischer Maßnahmen durch für diesen Zweckausgebildetes Personal. Sanitätsdienst, Apothekenwesen,Veter<strong>in</strong>ärdienst <strong>und</strong> partiell auch Heerespsychologie s<strong>in</strong>d dieTeilbereiche <strong>des</strong> militärischen Ges<strong>und</strong>heitswesens.Der Sanitätsdienst ist die Durchführungsebene aller Maßnahmen, diedurch das militärische Ges<strong>und</strong>heitswesen vorgeben werden. DieAuftrag <strong>des</strong> Sanitätsdienstes ist es, die Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Soldaten zuerhalten <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen. Es s<strong>in</strong>d alle Maßnahmen zu treffen,um e<strong>in</strong>e opt<strong>im</strong>ale mediz<strong>in</strong>ische Versorgung bei Krankheit, Verletzung<strong>und</strong> Verw<strong>und</strong>ung, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Rehabilitation sicherzustellen.10


<strong>und</strong> zeitaufwendige postoperative Behandlung. Improvisation setzthöchste Fachkompetenz <strong>und</strong> Rout<strong>in</strong>e diverser operativ-mediz<strong>in</strong>ischerFachdiszipl<strong>in</strong>en (Allgeme<strong>in</strong>-, Unfall-, Thorax-Gefäßchirurgie etc.)voraus Bei <strong>der</strong> Katastrophen- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>satzmediz<strong>in</strong>, ist das Überlebene<strong>in</strong>er größtmöglichen Zahl von Opfern gefor<strong>der</strong>t. Allerd<strong>in</strong>gs auch mitdem Ziel, weitgehend <strong>in</strong>dividualmediz<strong>in</strong>ische Ergebnisse <strong>in</strong> <strong>der</strong>Betreuung <strong>und</strong> Behandlung anzustreben, an <strong>der</strong>en Abschluss dieHeilung <strong>des</strong> Patienten steht.1.2. Militärmediz<strong>in</strong>ische Gr<strong>und</strong>sätze:• Ziel je<strong>der</strong> wehrmediz<strong>in</strong>ischen Behandlung ist es, dass dieQualität <strong>der</strong> Durchführung <strong>und</strong> letztendlich das Ergebnis demmediz<strong>in</strong>isch fachlichen Standard <strong>in</strong> Österreich entspricht;• Patienten <strong>des</strong> militärischen Sanitätsdienstes s<strong>in</strong>d alleVerw<strong>und</strong>eten, Verletzten, Kranken <strong>und</strong> psychisch geschädigteKombattanten o<strong>der</strong> Zivilpersonen, ohne E<strong>in</strong>schränkungaufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Geschlechtes, <strong>des</strong> Alters o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Nationalität;• Gemäß <strong>in</strong>ternationalem Standard muss die notärztlicheVersorgung sofort, die notfallchirurgische Versorgungidealerweise <strong>in</strong>nerhalb 1 St<strong>und</strong>e („Golden Hour“) abGes<strong>und</strong>heitsschädigung erfolgen, jedoch niemals später als 6St<strong>und</strong>en. Ziel ist es, damit schwerwiegende Folgeschäden zuvermeiden.1.3. An <strong>der</strong> Spitze <strong>des</strong> sanitätsdienstlichenVersorgung steht <strong>der</strong> Militärmediz<strong>in</strong>er(Im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> sprachlichen Gleichbehandlung beziehen sichpersonenbezogene Ausdrücke auf beide Geschlechter.)12


Als Beispiele dafür wären anzuführen: Fliegermediz<strong>in</strong>,Leistungsmediz<strong>in</strong>, ABC-Abwehrbereich, Mikrobiologie,Alp<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>, Koord<strong>in</strong>ation <strong>und</strong> Organisation <strong>des</strong> ärztlichenPersonals für Auslandse<strong>in</strong>sätze. Im Heerespersonalamt s<strong>in</strong>dchefärztliche Tätigkeiten, die Eignungsüberprüfungen von Frauen, dieSelektion <strong>der</strong> Bewerber für e<strong>in</strong>e Laufbahn als Militärarzt aber auchfür den Auslandse<strong>in</strong>satz <strong>und</strong> die Feststellung e<strong>in</strong>er Dienstunfähigkeitvon Mitarbeitern <strong>des</strong> BMLV angesiedelt. Weitere Regulative für dieberufliche Verwendung von Militärärzten f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> folgendenSchriftstücken:• Aufgaben, örtliche Zuständigkeit <strong>der</strong> HV-Ärzte <strong>und</strong> OdmmD -fachdienstliche Regelung (Erlass vom 26. Mai 1997, GZ 53290/12-4.5/97, VBl I Nr. 97/1997, corr 157/2002);• <strong>Stellung</strong>skommission, ärztliche Fachdienstweisung für denLeitenden Arzt (Erlass vom 2. Dezember 2003, GZ 93895/16-FGG8/2003, VBl I Nr. 114/2003 Neuverlautbarung, 21Aufgaben);• Fachdienstanweisung für den Leitenden Sanitätsoffizier be<strong>im</strong>Militärkommando (Erlass vom 8. April 2003, GZ 93838/5-FGG(8/2003, VBl I Nr. 34 /2003, Neuverlautbarung, 34Aufgaben);• Aufgaben von Militärärzten <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Führungsfunktionen:Kommandanten (als ärztliche Leiter vonSanitätse<strong>in</strong>richtungen, Sanitätsschule Wien), Referatsleiter <strong>in</strong>den Kommanden <strong>der</strong> Teilstreitkräfte sowie <strong>im</strong>B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>verteidigung/Führungsgr<strong>und</strong>gebiet8 (FGG8).Der Sanitätschef steht an <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> Waffengattung Sanität. Er istzugleich <strong>der</strong> Kommandant <strong>der</strong> Sanitätsschule <strong>in</strong> Wien. Se<strong>in</strong>eHauptaufgabe besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Koord<strong>in</strong>ierung <strong>der</strong> Aus-, Fort- <strong>und</strong>Weiterbildung <strong>des</strong> Sanitätspersonals <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esgebiet.Zur Bewältigung <strong>des</strong> gesamten Spektrums stehen demÖsterreichischen B<strong>und</strong>esheer weniger als 80 Militärärzte als Offiziere<strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes zur Verfügung! Die HV-Ärzte,zahlenmäßig ger<strong>in</strong>g überlegen, unterstützen die sanitätsdienstliche14


Die DienstfähigkeitsuntersuchungDie Dienstfähigkeit <strong>der</strong> Soldaten, die Präsenz- o<strong>der</strong>Ausbildungsdienst (FiAD) leisten, ist am Beg<strong>in</strong>n <strong>und</strong> am Ende <strong>der</strong>jeweiligen Wehrdienstleistung <strong>und</strong> darüber h<strong>in</strong>aus nach denjeweiligen militärischen Erfor<strong>der</strong>nissen zu überprüfen (§ 10, Abs. 2Allgeme<strong>in</strong>e Dienstvorschrift, ADV). Man differenziert hier zwischen„dienstfähig“, „e<strong>in</strong>geschränkt dienstfähig“ <strong>und</strong> „nicht dienstfähig“.Militärärztliche E<strong>in</strong>schränkungen s<strong>in</strong>d <strong>im</strong> Verlautbarungsblatt I Nr.40/2001 def<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> sollen sicherstellen, dass <strong>der</strong>en Handhabungsowohl für den Arzt als auch für die Truppe klar <strong>und</strong> verständlich ist.Missverständnisse können dadurch vermieden werden: z.B. HuT >15kg bedeutet, dass das Heben <strong>und</strong> Tragen von schweren Lasten (<strong>in</strong>diesem Fall eben über 15kg) verboten ist. Diese Begriffe <strong>der</strong>E<strong>in</strong>schränkungen s<strong>in</strong>d bei kurzfristigen <strong>und</strong> bei dauerndenBefreiungen anzuwenden. E<strong>in</strong>e Kopie <strong>des</strong> MilitärärztlichemProtokolls erhält <strong>der</strong> jeweilige Patient.Die Betreuung <strong>und</strong> Behandlung <strong>der</strong> Soldaten ist zu dokumentieren<strong>und</strong> zwar zunächst <strong>im</strong> sogenannten „Truppenkrankenbuch“. Es istvon <strong>der</strong> Truppe (Truppenarzt bzw. Sanitätsunteroffizier) zu führen<strong>und</strong> vom zuständigen Kommandanten zu beachten. Die Inhalte stellendie Merkmale <strong>der</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>und</strong> den Grad<strong>der</strong> Dienstfähigkeit dar. Darüber h<strong>in</strong>aus werden sie <strong>im</strong>Hauptkrankenbuch <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitskarte<strong>im</strong>ittel mit Angabe <strong>der</strong>Diagnose <strong>und</strong> Therapie notiert. Diese personenbezogenen Datenunterliegen <strong>der</strong> Verschwiegenheitspflicht, sofern es sich nicht umMeldepflichtige Erkrankungen o<strong>der</strong> Wahrung höherer dienstlicherInteressen handelt.)Militärärztliches ZeugnisGewisse Spezialfunktionen/Vorhaben erfor<strong>der</strong>n spezielleUntersuchungen h<strong>in</strong>sichtlich Verwendungsfähigkeiten, die, wenn siegegeben s<strong>in</strong>d, mittels ärztlichem Zeugnis bestätigt werden wie z.B.:Brand/Atemschutzuntersuchung (gem. B<strong>und</strong>esbedienstetenschutzgesetz),Heereslenkerberechtigung (<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit demFührersche<strong>in</strong>gesetz) o<strong>der</strong> die Fallschirmspr<strong>in</strong>gertauglichkeit. Die16


Auslandsverwendungsfähigkeit wird mittels e<strong>in</strong>er speziellenEignungsprüfung <strong>im</strong> Heeresspital festgestellt (UN-Untersuchungsstelle <strong>im</strong> Heeresspital mit Vorauswahluntersuchungbe<strong>im</strong> Truppenarzt). Die angeführten Tätigkeiten/Funktionen habennur beispielhaften Charakter. Die Verwendungsfähigkeit ist an dieErfüllung klar def<strong>in</strong>ierter mediz<strong>in</strong>ischer Kriterien geb<strong>und</strong>en.Das militärmediz<strong>in</strong>ische Gutachten-SachverständigengutachtenDie Erstellung dieses Gutachtens wird von <strong>der</strong> Dienst- bzw.Militärbehörde angeordnet. Der damit beauftragte Militärmediz<strong>in</strong>ermuss den Sachverständigennachweis erbr<strong>in</strong>gen, um nach demVerfahren <strong>des</strong> ärztlichen Sachverständigenbeweises e<strong>in</strong> <strong>der</strong>artigesGutachten erstellen zu können. Allgeme<strong>in</strong> gilt für das Gutachten, dasses <strong>in</strong> sich schlüssig, sowie nachvollziehbar <strong>und</strong> verständlich se<strong>in</strong>muss.Ärztliche Betreuung von SoldatenDie Überwachung <strong>des</strong> Ges<strong>und</strong>heitszustan<strong>des</strong> <strong>und</strong> die ärztlicheBetreuung obliegt gr<strong>und</strong>sätzlich dem Militärarzt. Er ist <strong>in</strong> allen Fällenfür Beurteilung <strong>der</strong> Dienstfähigkeit zuständig <strong>und</strong> best<strong>im</strong>mt ob dieärztliche Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er heereseigenen Sanitätse<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong><strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlichen Krankenhaus erfolgt.Präsenz- o<strong>der</strong> Ausbildungsdienst leistende Soldaten(Anspruchsberechtigte), die e<strong>in</strong>er ärztlichen Betreuungbedürfen, s<strong>in</strong>d verpflichtet, nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichenBest<strong>im</strong>mungen, die militärmediz<strong>in</strong>ischen E<strong>in</strong>richtungen <strong>des</strong>B<strong>und</strong>esheeres <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen (gemäß § 10 ADV).Anspruchsberechtigten gebührt e<strong>in</strong>e unentgeltliche ärztlicheBehandlung. Die Leistungen bei Erkrankung o<strong>der</strong> Verletzung, sowie<strong>im</strong> Falle <strong>des</strong> To<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den §§ 18 bis 23 Heeresgebührengesetz(HGG) geregelt. Soldaten, die dem B<strong>und</strong>esheer auf Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>esDienstverhältnisses angehören, können e<strong>in</strong>e militärärztlicheBehandlung nach Maßgabe <strong>der</strong> für sie geltenden beson<strong>der</strong>enBest<strong>im</strong>mungen <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Die ärztliche Behandlung17


umfasst die Krankenbehandlung, d.h. die notwendige ärztliche Hilfe<strong>und</strong> Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln, Heilbehelfen <strong>und</strong>Hilfsmitteln. Darüber h<strong>in</strong>aus die Anstaltspflege, wenn die Art <strong>der</strong>Erkrankung o<strong>der</strong> Verletzung e<strong>in</strong>e stationäre Aufnahme erfor<strong>der</strong>t.Zahnbehandlungen, die überwiegend von nie<strong>der</strong>gelassenen (Vertrags)Ärzten durchgeführt werden, Voraussetzung hiefür ist dieÜberweisung durch den Militärarzt (Truppenarzt), <strong>und</strong> Zahnersatz<strong>in</strong>sofern, als er zur Verhütung schwerer Ges<strong>und</strong>heitsschädigungeno<strong>der</strong> Beseitigung berufsstören<strong>der</strong> Verunstaltungen notwendig ist.Brillenträger <strong>und</strong> Soldaten, bei denen <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong>E<strong>in</strong>stellungsuntersuchung e<strong>in</strong>e Fehlsichtigkeit festgestellt wurde,erhalten e<strong>in</strong>e durch den Augenfacharzt verordnete Dienstbrille <strong>und</strong>Schutzmaskenbrille, bei mediz<strong>in</strong>ischer Notwendigkeit besteht auchAnspruch auf Kontaktl<strong>in</strong>sen.Kann die notwendige ärztliche Betreuung durch Militärärzte o<strong>der</strong> <strong>in</strong>heereseigenen Sanitätse<strong>in</strong>richtungen nicht, nicht rechtzeitig (beiUnfällen o<strong>der</strong> plötzlichen Erkrankungen mit Gefahr <strong>im</strong> Verzug) o<strong>der</strong>nicht <strong>in</strong> vollem Unfang (mangels erfor<strong>der</strong>licher technischerE<strong>in</strong>richtungen) erfolgen, so kann auch e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Arzt herangezogeno<strong>der</strong> die Pflege <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en (öffentlichen o<strong>der</strong> privaten)Krankenanstalt veranlasst werden. Die Kosten dafür trägt <strong>der</strong> B<strong>und</strong>(die Kostenregelung f<strong>in</strong>det sich <strong>im</strong> Heeres Gebühren Gesetz 2001,kurz HGG 2001.) Sobald es <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heitszustand <strong>des</strong> Soldatenzulässt, hat <strong>der</strong> Militärarzt die Übernahme <strong>des</strong> Soldaten <strong>in</strong> dieKrankenbehandlung zu veranlassen. Für die Inanspruchnahme e<strong>in</strong>eran<strong>der</strong>en ärztlichen Betreuung <strong>in</strong> <strong>der</strong> dienstfreien Zeit ist dieBewilligung <strong>der</strong> militärischen Dienststelle e<strong>in</strong>zuholen.Die militärärztliche Betreuung <strong>und</strong> Behandlung erfolgt <strong>in</strong> denheereseigenen Sanitätse<strong>in</strong>richtungen. Dazu zählen die Krankenreviere(KrRev A <strong>und</strong> KrRev B1 bis B4) als unterste mediz<strong>in</strong>ischeVersorgungsebene <strong>der</strong> ortsgeb<strong>und</strong>enen E<strong>in</strong>richtungen <strong>des</strong> territorialenSanitätsdienstes (<strong>der</strong>zeit 78 Liegenschaften). In KrRev A s<strong>in</strong>dausschließlich ambulante ärztliche Untersuchungen <strong>und</strong>Behandlungen möglich, <strong>in</strong> KrRev B erhöht sich die Leistungh<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Möglichkeit zur stationären Aufnahme von 10-40Patienten <strong>und</strong> <strong>der</strong> dafür notwendigen Anzahl von Militärärzten.18


2. Berufsbild <strong>des</strong> <strong>Militärmediz<strong>in</strong>ers</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>ZukunftDie künftige Rolle <strong>der</strong> Militärärzte bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> direkterAbhängigkeit von den kommenden Entwicklungen <strong>im</strong>Österreichischen B<strong>und</strong>esheer <strong>und</strong> orientiert sich an <strong>des</strong>senzukünftigen Prioritäten. Verfolgt man <strong>der</strong>zeitige Entwicklungen, solässt sich e<strong>in</strong>e stärkere Betonung <strong>des</strong> militärischen Engagements <strong>im</strong>Ausland erkennen. Dies würde e<strong>in</strong>e Verschiebung bisherigerAufgaben <strong>und</strong> Prioritäten gem. § 2 Abs. 1 WG 2001 bedeuten.Das gesamte sicherheitspolitische Umfeld hat sich <strong>im</strong> Vergleich zurZeit <strong>des</strong> Kalten Krieges <strong>der</strong>artig nachhaltig verän<strong>der</strong>t, dass am 12.Dezember 2001 vom Nationalrat <strong>im</strong> Wege e<strong>in</strong>er Entschließung e<strong>in</strong>eneue „Sicherheits- <strong>und</strong> Verteidigungsdoktr<strong>in</strong>“ beschlossen wurde(bisher „Verteidigungsdoktr<strong>in</strong>“), die auf e<strong>in</strong>er umfangreichensicherheitspolitischen Analyse e<strong>in</strong>er Expertenkommission basiert.Den angesprochenen neuen sicherheitspolitischen Entwicklungenwird <strong>in</strong>sofern Rechnung getragen, als sie auf folgendenGr<strong>und</strong>pr<strong>in</strong>zipien basiert:• „Der österreichischen Sicherheitspolitik liegt das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong>umfassenden Sicherheit zugr<strong>und</strong>e, das sowohl denmilitärischen als auch den nicht militärischen Aspekten <strong>der</strong>Sicherheit entsprechende Bedeutung be<strong>im</strong>isst.• Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> präventiven Sicherheit löst dasBedrohungsreaktionskonzept ab. Die aktive Teilnahme an<strong>in</strong>ternationalen Maßnahmen zu Konfliktverhütung <strong>und</strong> <strong>des</strong>Krisenmanagement ist für Österreich e<strong>in</strong> wichtigerBestandteil se<strong>in</strong>er Sicherheit.• Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> europäischen Solidarität ersetzt das Konzepte<strong>in</strong>er autonomen Sicherheitspolitik. Die SicherheitÖsterreichs <strong>und</strong> die <strong>der</strong> Europäischen Union (EU) s<strong>in</strong>duntrennbar mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verb<strong>und</strong>en. Die neuensicherheitspolitischen Herausfor<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d nicht <strong>im</strong>Alle<strong>in</strong>gang, son<strong>der</strong>n nur durch <strong>in</strong>ternationale solidarischeZusammenarbeit zu bewältigen.“20


Seit dem Beitritt zur EU 1995 n<strong>im</strong>mt Österreich am europäischenIntegrationsprozess aktiv teil. Durch die Sicherheits- <strong>und</strong>friedenspolitische Zielsetzung, welche die EU seit ihrer Existenzverfolgt, ist e<strong>in</strong>e bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung zwischen EU-Staaten heute fast unmöglich geworden. Österreich wirkt an <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>samen Außen- <strong>und</strong> Sicherheitspolitik (GASP) <strong>der</strong> EU aufGr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Titels V <strong>des</strong> Vertrages über die EU mit. Seit 1997 hat dieEU die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen, auch an „Petersberg-Aufgaben“ mitzuwirken (festgeschrieben <strong>im</strong> Art. 17 <strong>des</strong> EU-Vertrages). E<strong>in</strong>e solche Mitwirkung ist aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es EU-Beschlusses möglich (Voraussetzung: die Annahme <strong>und</strong> Ratifikatione<strong>in</strong>es entsprechenden Beschlusses durch sämtliche EU-Mitgliedstaaten).2.1. Die Petersberg-AufgabenDiese Aufgaben umfassen:• Humanitäre Aufgaben <strong>und</strong> Rettungse<strong>in</strong>sätze;• Friedenserhaltende Aufgaben, (an dem sich dasÖsterreichische B<strong>und</strong>esheer schon mehrfach beteiligt hat) <strong>und</strong>• Kampfe<strong>in</strong>sätze bei <strong>der</strong> Krisenbewältigung e<strong>in</strong>schließlichfriedensschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen.2.2. Die Kräfte für <strong>in</strong>ternationale Operationen (KIOP)Österreich hat sich bereit erklärt, am Aufbau e<strong>in</strong>er europäischenE<strong>in</strong>greiftruppe gemäß den Beschlüssen <strong>des</strong> EU-Gipfels von Hels<strong>in</strong>kiaus dem Jahr 1999 teilzunehmen. Das Ziel ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sameKrisenbewältigung <strong>der</strong> EU. Unter „Kräften für <strong>in</strong>ternationaleOperationen (KIOP)“, Ka<strong>der</strong>präsenze<strong>in</strong>heiten (KPE) s<strong>in</strong>d jeneE<strong>in</strong>heiten <strong>und</strong> Personen zu verstehen, die nach dem KSE-BVG(B<strong>und</strong>esverfassungsgesetz über Kooperation <strong>und</strong> Solidarität bei <strong>der</strong>Entsendung von E<strong>in</strong>heiten <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelpersonen <strong>in</strong> das Ausland) <strong>in</strong> dasAusland entsendet werden. Sie bestehen aus Ka<strong>der</strong>präsenze<strong>in</strong>heiten(KPE), das s<strong>in</strong>d def<strong>in</strong>ierte E<strong>in</strong>heiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Friedensorganisation.21


Darüber h<strong>in</strong>aus werden eigene „Formierte E<strong>in</strong>heiten“ gebildet, dienach geson<strong>der</strong>ter Aufnahme <strong>und</strong> Ausbildung von geeignetemPersonal aufgestellt werden.Die Entsendung zu Auslandse<strong>in</strong>sätzen erfolgt nach demverfassungsrechtlich verankerten Freiwilligenpr<strong>in</strong>zip (gem. § 4 Abs 2KSE-BVG). Um die Aufstellung solcher Organisationse<strong>in</strong>heiten <strong>des</strong>B<strong>und</strong>esheeres mit hohem Bereitschaftsgrad zu ermöglichen, s<strong>in</strong>deigens dafür normierte, rasch verfügbare <strong>und</strong> entsprechendausgebildete, beson<strong>der</strong>s vorbereitete <strong>und</strong> „hochprofessionelle“, d.h.stehende Truppen am „Friedenstandort“ notwendig. In die KIOP-KPEs<strong>in</strong>d nur Soldaten e<strong>in</strong>zuteilen bei denen e<strong>in</strong> Annahmebescheid durchdas Heerespersonalamt vorliegt. Voraussetzung dafür ist e<strong>in</strong>eFreiwilligenmeldung <strong>und</strong> die positive Absolvierung <strong>der</strong>Vorauswahluntersuchungen. Das dafür notwenige Personal sollhauptsächlich aus Berufssoldaten (Offiziere <strong>und</strong> Unteroffiziere) <strong>und</strong>zeitlich befristetem Personal („KIOP-Vertragsbedienstete“) für dieerfor<strong>der</strong>lichen Mannschaftsfunktionen bestehen. DieErstverpflichtungsdauer für die Auslandsbereitschaft beträgt 3 Jahre,mit <strong>der</strong> Möglichkeit jährlicher Verlängerung bis max<strong>im</strong>al 6 Jahre (beiMannschaftsdienstgraden). Die generelle Personalgew<strong>in</strong>nung sollüber e<strong>in</strong> Anreizsystem (Zulagen, Prämien, …) erfolgen.Mit <strong>der</strong> Designierung <strong>der</strong> KPE soll sichergestellt werden, dass e<strong>in</strong>ekompaniestarke E<strong>in</strong>heit als österreichischer Beitrag amKrisenmanagement <strong>und</strong> zukünftigen FriedensunterstützendenOperationen <strong>der</strong> EU teilnehmen kann. Diese E<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d bis Ende2005 ausbildungs- <strong>und</strong> ausrüstungsmäßig bzw. personaltechnisch soweit zu br<strong>in</strong>gen, dass sie <strong>in</strong>nerhalb von 5-30 Tagen e<strong>in</strong>gesetzt werdenkönnen <strong>und</strong> zwar <strong>im</strong> gesamten Spektrum <strong>der</strong> PetersbergaufgabenDie Rolle <strong>des</strong> Militärarztes <strong>im</strong> Rahmen von KIOPDer Aufgabenbereich <strong>des</strong> Militärarztes <strong>in</strong>nerhalb von KIOP lässt sichgr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> zwei Bereiche glie<strong>der</strong>n:22


• In die Vorbereitung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>satzes mit <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong>Eignung (physisch <strong>und</strong> psychisch) <strong>der</strong> KIOP-KPE nach denvorgesehenen Best<strong>im</strong>mungen, <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong>Dienstfähigkeit während <strong>des</strong> Verpflichtungszeitraumes <strong>und</strong><strong>der</strong> Präventivmediz<strong>in</strong> (Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge):• Die Sicherstellung <strong>der</strong> sanitätsdienstlichen Unterstützung <strong>der</strong>KIOP <strong>im</strong> E<strong>in</strong>satz, respektive <strong>des</strong> entsendeten Kont<strong>in</strong>gentes <strong>in</strong>Kompaniestärke, gemäß dem wehrmediz<strong>in</strong>ischen Gr<strong>und</strong>satzden Soldaten <strong>im</strong> Auslandse<strong>in</strong>satz <strong>im</strong> Falle e<strong>in</strong>er Erkrankung,e<strong>in</strong>es Unfalles o<strong>der</strong> Verw<strong>und</strong>ung e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ischeVersorgung zukommen zu lassen, die <strong>im</strong> Ergebnis demStandard <strong>in</strong> Österreich entspricht.Wie letztendlich die Sanitätsunterstützung <strong>im</strong> Detail aussehen wird(personell <strong>und</strong> materiell) ist noch nicht endgültig geklärt. Derzeitexistieren verschiedene Varianten. Geplant ist die Aufstellung vonzwei „Sanitätsgruppen KIOP“, wovon jeweils e<strong>in</strong>e von denMilitärspitälern (Innsbruck <strong>und</strong> Graz) gestellt werden soll (StandDezember 2003). Die Sanitätsgruppe soll e<strong>in</strong>e Personalstärke vonacht Personen mit speziellen Qualifikationen haben (zwei Notärzte,diplomierte Sanitätsunteroffiziere mit Notfallsanitäterausbildung) <strong>und</strong>wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Ambulanztrupp <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Notarzttrupp geglie<strong>der</strong>t.Der Ambulanztrupp erfüllt die Aufgabe <strong>der</strong> ambulanten <strong>und</strong>stationären allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ischen Betreuung Leichtverw<strong>und</strong>eter/ -erkrankter, den Patiententransport, die Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong>erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Patientenversorgung <strong>und</strong> dieDurchführung von Maßnahmen <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge. DerNotarzttrupp als (hoch)mobiles Element ist verantwortlich fürnotfallmediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen am Ausfallsort die Stabilisierung<strong>und</strong> den Transport <strong>des</strong> Patienten zur weiteren mediz<strong>in</strong>ischenVersorgung.Die sanitätsdienstliche Unterstützung ist logischerweise abhängig von<strong>der</strong> Mission, d.h. vom operativen E<strong>in</strong>satzverfahren <strong>und</strong> vomE<strong>in</strong>satzraum. Das bedeutet, dass geographische <strong>und</strong> kl<strong>im</strong>atischeBed<strong>in</strong>gungen mitberücksichtigt werden müssen. Von den entsendetenVerbänden wird e<strong>in</strong>e hohe Mobilität, Flexibilität <strong>und</strong> Autarkie23


erwartet. Dementsprechend ist auch <strong>der</strong> Sanitätsdienst zustrukturieren, auszurüsten <strong>und</strong> auszustatten. Vor allem se<strong>in</strong>epersonelle Stärke, die hohe Beweglichkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> technischeSchutzgrad (splittergeschützte/gepanzerte Sanitätsfahrzeuge) s<strong>in</strong>d vonbeson<strong>der</strong>er Bedeutung, zumal personelle Ausfälle <strong>im</strong>sanitätsdienstlichen Bereich zu e<strong>in</strong>er Gefährdung <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischenVersorgung von Soldaten führen <strong>und</strong> somit das Gel<strong>in</strong>gen <strong>der</strong>gesamten Mission <strong>in</strong> Frage stellen können.Daher kann nur beson<strong>der</strong>s betont werden, was <strong>in</strong> <strong>der</strong> Präambel <strong>des</strong>Sanitätskonzeptes steht:„Aufgabe <strong>des</strong> Sanitätsdienstes ist es, die Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong>Soldaten zu erhalten <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>herzustellen, hierzu s<strong>in</strong>d alleerfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu treffen! Der Sanitätsdienst leistetsomit e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag zur Herstellung <strong>und</strong> Erhaltung<strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzbereitschaft <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esheeres <strong>und</strong> hat daherentscheidende Auswirkungen auf die Kampfmoral! Ohneausreichende sanitätsdienstliche Versorgung darf daher ke<strong>in</strong>E<strong>in</strong>satz angeordnet werden! Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong> <strong>und</strong>moralische Verpflichtung bed<strong>in</strong>gen den Aufbau e<strong>in</strong>erentsprechenden Sanitätsorganisation – zum größtmöglichenNutzen für den Patienten!“2.3. Austrian Forces Disaster Relief Unit (AFDRU)Darunter versteht man e<strong>in</strong> Katastrophenhilfeelement <strong>im</strong> Rahmen von„Vorbereitete E<strong>in</strong>heiten“ (VOREIN) <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esheeres. Für dieAufstellung, Formierung <strong>und</strong> Entsendung von AFDRU ist dasKommando <strong>der</strong> ABC-Abwehrschule verantwortlich. DerAufgabenbereich be<strong>in</strong>haltet Retten <strong>und</strong> Bergen, Spüren <strong>und</strong>Dekontam<strong>in</strong>ation nach Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben <strong>in</strong> <strong>der</strong>Türkei, <strong>im</strong> Irak, …). Das Sanitätselement (Notärzte,Sanitätsunteroffiziere) ist für die sanitätsdienstliche Versorgung <strong>des</strong>AFDRU-Elementes selbst bzw. <strong>der</strong> notleidenden Zivilbevölkerung24


verantwortlich. Der E<strong>in</strong>satzraum ist weltweit, bei 8-10-stündigerAbmarschbereitschaft.E<strong>in</strong> gr<strong>und</strong>sätzliches Problem stellt <strong>der</strong> Personalmangel <strong>im</strong>Sanitätsbereich dar. Vor allem die ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Militärärztenstellt das BMLV sowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Friedensorganisation als auch beiAuslandse<strong>in</strong>sätzen <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen. Umdie Personalsituation verbessern zu können, stehen gr<strong>und</strong>legendeReformen z.B. <strong>der</strong> Bezahlung <strong>und</strong> <strong>der</strong> fachspezifischenWeiterbildung heran.3. Berufliche Voraussetzungen für MilitärärzteUm als Mediz<strong>in</strong>er den Beruf e<strong>in</strong>es Militärarztes <strong>im</strong> ÖsterreichischenB<strong>und</strong>esheer, genauer gesagt als OdmmD, ausüben zu können <strong>und</strong>auch zu wollen, ist e<strong>in</strong> best<strong>im</strong>mtes Anfor<strong>der</strong>ungsprofil zu erfüllen.Die Leistung <strong>des</strong> Präsenzdienstes <strong>der</strong> männlichen österreichischenStaatsbürger ist obligat, Ärzt<strong>in</strong>nen, die sich freiwillig zumB<strong>und</strong>esheer melden, absolvieren e<strong>in</strong>en Ausbildungsdienst, ähnlichdem Gr<strong>und</strong>wehrdienst. E<strong>in</strong> weiteres Kriterium stellt das Alter dar, das40. Lebensjahr darf nicht vollendet se<strong>in</strong>.3.1.Fachliche VoraussetzungenVerpflichtende Voraussetzung um als Militärarzt tätig zu werden, istdie Berechtigung zur selbständigen Ausübung <strong>des</strong> ärztlichen Berufes,d.h. das ius practicandi für Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>eFacharztdiszipl<strong>in</strong> (Facharzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em konservativem Fach z.B. fürInnere Mediz<strong>in</strong>, o<strong>der</strong> operativen Fächern: Unfallchirurgie,Allgeme<strong>in</strong>e Chirurgie, sowie Facharzt für Haut <strong>und</strong>Geschlechtskrankheiten, etc.). E<strong>in</strong>e Aufnahme aus den genanntenFachrichtungen ist vom Bedarf <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esheer abhängig. ZusätzlicheQualifikationen, wie z.B. das Notarztdiplom, s<strong>in</strong>d erwünscht.25


3.2. Persönliche VoraussetzungenDer Beruf <strong>des</strong> <strong>Militärmediz<strong>in</strong>ers</strong> bietet e<strong>in</strong> vielfältigesVerwendungsspektrum <strong>und</strong> ist u.a. natürlich auch abhängig von<strong>in</strong>dividuellen Vorstellungen <strong>und</strong> Interessen, dem persönlichenEngagement <strong>und</strong> last but not least dem Bedarf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Organisation.Folgende Eigenschaften s<strong>in</strong>d erwünscht:• Gr<strong>und</strong>voraussetzung ist natürlich e<strong>in</strong>e positive E<strong>in</strong>stellungzum Dienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Armee;• Körperliche Fitness als Eignungsvoraussetzung;• Psychische <strong>und</strong> physische Belastbarkeit;• Bereitschaft zu Auslandse<strong>in</strong>sätzen;• Örtliche/räumliche Flexibilität (dienstliche Aufgaben s<strong>in</strong>dnicht <strong>im</strong>mer nur an e<strong>in</strong>e Dienststelle geb<strong>und</strong>en);• Entscheidungsfähigkeit;• Rasches <strong>und</strong> flexibles Handeln;• Zuverlässigkeit;• Teamfähigkeit ;• Herausfor<strong>der</strong>ungen anzunehmen, die <strong>der</strong> Beruf zwangsläufigmit sich br<strong>in</strong>gt.3.3. Militärische AusbildungVergleicht man die militärische Ausbildung zum Offizier an <strong>der</strong>Theresianischen Militärakademie <strong>in</strong> Wiener Neustadt mit jener <strong>der</strong>Militärmediz<strong>in</strong>er, so erkennt man deutlich, dass e<strong>in</strong>e durchgehende,e<strong>in</strong>heitlich strukturierte militärische Ausbildung für Militärärzte nichtexistiert. Der Weg zum Offizier <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Diensteserfolgt vielmehr über den Präsenz- o<strong>der</strong> Ausbildungsdienst, dieMilizlaufbahn nach Absolvierung <strong>des</strong> Mediz<strong>in</strong>studiums <strong>und</strong>anschließen<strong>der</strong> mehrjähriger Ausbildung zum Arzt fürAllgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Facharzt.26


3.3.1. Der Präsenzdienst <strong>und</strong> die Militärmediz<strong>in</strong>ischeBasisausbildungJe<strong>der</strong> männliche Staatsbürger hat e<strong>in</strong>en Präsenzdienst <strong>in</strong> <strong>der</strong>Gesamtdauer von acht Monaten zu leisten, wobei bisher verschiedeneVarianten möglich waren. Acht Monate Gr<strong>und</strong>wehrdienst <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>eTruppenübungen o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>wehrdienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kürzerem Zeitraum(m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 6 Monate), wobei die auf acht Monate fehlende Zeit <strong>in</strong>Form von Truppenübungen zu absolvieren ist.Die Ausbildung glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> zwei Abschnitte:• Die allgeme<strong>in</strong>e Basisausbildung (ABA) <strong>und</strong>• Die Verbandsausbildung.Die Basisausbildung von Gr<strong>und</strong>wehrdienerärzten (GWD-Ärzten) <strong>und</strong>Frauen <strong>im</strong> Ausbildungsdienst (FiAD) ist analog zu an<strong>der</strong>enGr<strong>und</strong>wehrdienern. Das Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist dieVermittlung elementarer militärischer Gr<strong>und</strong>kenntnisse wie z.B.Waffen- <strong>und</strong> Schießdienst, Exerzierdienst, Wachdienst,Gefechtsdienst, ABC-Selbstschutz (gegen atomare-biologischechemischeWaffenbedrohung), Selbst- <strong>und</strong> Kameradenhilfe,Körperausbildung, Wehrpolitische Information, Militärseelsorge,Alarmmaßnahmen.Im zweiten Ausbildungsmonat wird zur waffengattungsspezifischen,funktionsbezogenen Ausbildung übergegangen. Im Falle <strong>der</strong> Ärzteeben dem Sanitätsdienst. Man spricht dann von <strong>der</strong>militärmediz<strong>in</strong>ischen Basisausbildung (MMBA). Sie wird anhande<strong>in</strong>es Zielkataloges <strong>und</strong> nach den „Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen fürdie Ausbildung <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>wehrdienst <strong>und</strong> die weitere Verwendungvon Wehrpflichtigen mit abgeschlossenem Mediz<strong>in</strong>/ Pharmazie- o<strong>der</strong>Veter<strong>in</strong>ärstudium.“ (Erlass seit 1995 <strong>in</strong> Kraft) realisiert. DieAusbildung zum Ka<strong>der</strong>anwärter <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes(vorbereitende Ka<strong>der</strong>ausbildung kurz vbK/med) ist <strong>in</strong> die MMBAgemäß Zielkatalog <strong>in</strong>tegriert. Aus diesem Gr<strong>und</strong> erreichen dieWehrpflichtigen /FiAD die Ausbildungsziele <strong>der</strong> vbK(Führungsmethodik <strong>und</strong> Führung von Sanitätse<strong>in</strong>richtungen)gleichzeitig mit dem Abschluss <strong>der</strong> MMBA. Nach Absolvierung27


dieses Abschnittes, <strong>in</strong>klusive positiver vbK, erhält <strong>der</strong> WehrpflichtigeGWD-Arzt ohne ius practicandi, die Funktionsbezeichnung„Militärassistenzarzt“. Der zur selbständigen Berufausübungberechtigte Arzt trägt dann die Funktionsbezeichnung „Feldarzt“.Und ist somit berechtigt während se<strong>in</strong>es Präsenzdienstes ärztlicheTätigkeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sanitätse<strong>in</strong>richtung als Militärarzt auszuüben. Imweiteren Verlauf ihres Präsenzdienstes versehen GWD-Ärzte Dienst<strong>in</strong> <strong>der</strong> Funktion. Darunter versteht man die praktische Verwendungals Arzt <strong>in</strong> Krankenrevieren, Sanitätsanstalten <strong>und</strong> <strong>in</strong> denMilitärspitälern, als Ausbil<strong>der</strong> für GWD-Sanitäter usw.Die MMBA für zukünftige Militärärzte werden <strong>in</strong> Innsbruck, Graz<strong>und</strong> an <strong>der</strong> Sanitätsschule <strong>in</strong> Wien durchgeführt, wobei h<strong>in</strong>sichtlich<strong>der</strong> Ausbildung <strong>in</strong>haltlich unterschiedliche Schwerpunkte gesetztwerden: Entwe<strong>der</strong> steht das Mediz<strong>in</strong>ische o<strong>der</strong> das Militärische <strong>im</strong>Mittelpunkt. Die Ausbildungs<strong>in</strong>halte gemäß Zielkatalog könnenselten <strong>in</strong> vollem Umfang erreicht werden zumal die Ausbildungsdauervon drei auf e<strong>in</strong>en Monat reduziert wurde.3.3.2. Frauen <strong>im</strong> Ausbildungsdienst (FiAD)Seit Jänner 1998 können Österreichische Staatsbürger<strong>in</strong>nen <strong>im</strong>Gegensatz zur gesetzlich verfügten Wehrpflicht für männlicheStaatsbürger auf freiwilliger Basis als Soldat<strong>in</strong>nen <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esheerWehrdienst leisten <strong>und</strong> diesen (je<strong>der</strong>zeit) aus freien Stücken beenden(verfassungsrechtlich <strong>im</strong> Art. 9a Abs. 4 B-VG verankert, nähereRegelung <strong>im</strong> Wehrgesetz 2001, Gesetz über die Ausbildung vonFrauen <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esheer- GAFB, BGBl. Nr.30 /98). Damit wird Frauendie Berufslaufbahn als Offizier o<strong>der</strong> Unteroffizier <strong>im</strong>Österreichischen B<strong>und</strong>esheer ermöglicht. Die Voraussetzung für e<strong>in</strong>eAufnahme ist die psychische <strong>und</strong> physische Eignung, welche <strong>in</strong> Forme<strong>in</strong>er dreitägigen Eignungsprüfung <strong>in</strong> L<strong>in</strong>z durch dasHeerespersonalamt festgestellt wird. Nach Bestehen <strong>des</strong>Auswahlverfahrens wird <strong>der</strong> E<strong>in</strong>berufungsterm<strong>in</strong> zumAusbildungsdienst festgelegt. Dieser dauert für Ärzt<strong>in</strong>nen <strong>im</strong>Regelfall sechs Monate.28


Als Soldat<strong>in</strong> ist man <strong>in</strong> allen Rechten, Pflichten <strong>und</strong> Ansprüchen(Besoldung, Familienunterhalt, Wohnkostenbeihilfe) e<strong>in</strong>emGr<strong>und</strong>wehrdiener gleichgestellt. Der Ausbildungsdienst verläuftanalog zum Präsenzdienst (allgeme<strong>in</strong>e Basisausbildung <strong>und</strong> MMBA-Funktionsverwendung „ Feldarzt“). Während <strong>der</strong> verbleibenden vierMonate absolviert man se<strong>in</strong> Praktikum <strong>im</strong> Vier-Wochenrhythmus anunterschiedlichen militärischen Dienststellen <strong>im</strong> gesamtenB<strong>und</strong>esgebiet. Zwischenzeitlich kann <strong>und</strong> wird man <strong>in</strong> Rahmen vonÜbungen als Notarzt o<strong>der</strong> zu truppenärztlicher Tätigkeitherangezogen. Der Zweck dieser Rotationen dar<strong>in</strong> besteht dar<strong>in</strong>, denSanitätsdienst <strong>des</strong> <strong>ÖBH</strong> <strong>und</strong> den Aufgabenbereich <strong>des</strong> Militärarzteskennen zulernen <strong>und</strong> schrittweise <strong>in</strong> die Ka<strong>der</strong>funktionh<strong>in</strong>e<strong>in</strong>zuwachsen. Im Österreichischen B<strong>und</strong>esheer dienen <strong>der</strong>zeitzehn Ärzt<strong>in</strong>nen als Offiziere <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes.3.3.3 Ausbildung <strong>im</strong> MilizstandWehrpflichtige treten nach <strong>der</strong> Entlassung aus dem vollständiggeleisteten Gr<strong>und</strong>wehrdienst ex lege <strong>in</strong> den Milizstand über. E<strong>in</strong>eVersetzung <strong>in</strong> den Reservestand ist von Amts wegen mangelsEignung o<strong>der</strong> Bedarf <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzorganisation durch Bescheid zuverfügen (§ 31 Wehrgesetz 2001).Zum besseren Verständnis werden diesem Subkapitel diewesentlichsten Begriffsbest<strong>im</strong>mungen vorangestellt:Truppenübungen (TÜ): TÜ-Verpflichtung für alle Wehrpflichtigen,die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens sechs, jedoch weniger als acht Monate geleistet haben.Ka<strong>der</strong>übungen (KÜ): Zweck ist die Heranbildung vonKa<strong>der</strong>funktionen (Kommandanten <strong>und</strong> Fachfunktionen), sowie dieErhaltung <strong>und</strong> Vertiefung <strong>der</strong> erworbenen Fähigkeiten.Voraussetzungen dafür s<strong>in</strong>d die Annahme e<strong>in</strong>er Freiwilligenmeldungbe<strong>im</strong> zuständigen Militärkommando (MilKdo) <strong>und</strong> die Verpflichtungdurch Auswahlbescheid, welche die erfolgreiche Absolvierung <strong>der</strong>vbK während <strong>des</strong> Präsenzdienstes bestätigt. Als Voraussetzung gelten29


die festgestellte Eignung <strong>des</strong> Wehrpflichtigen <strong>und</strong> <strong>der</strong> militärischenBedarf.Die Gesamtdauer <strong>der</strong> KÜ für Offiziersfunktionen beträgt 90 Tage, füran<strong>der</strong>e Funktionen 60 Tage. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die Beor<strong>der</strong>ung als Arztauf e<strong>in</strong>en Offiziersarbeitsplatz <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzorganisation vorgesehen.Wehrpflichtige die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beendigung <strong>des</strong>Gr<strong>und</strong>wehrdienstes zur selbständigen Berufsausübung berechtigts<strong>in</strong>d, erfüllen die Voraussetzung für die Heranziehung zu e<strong>in</strong>erOffiziersfunktion <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d daher nach Sicherstellung e<strong>in</strong>er KÜ-Pflicht auf e<strong>in</strong>en Offiziersarbeitsplatz <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzorganisatione<strong>in</strong>zuteilen. Ohne ius practicandi wird <strong>der</strong> Aspirant auf e<strong>in</strong>enSanitätsgehilfenarbeitsplatz verwendet. Wenn er zwischenzeitlich dasselbständige Berufsrecht erwirbt <strong>und</strong> bereit ist e<strong>in</strong>eFreiwilligenmeldung zu weiteren KÜ abzugeben, erhöht sich die KÜ-Pflicht von 60 auf 90 Tage <strong>und</strong> es kann die Ausbildung zum OdmmDabsolviert werden. Für die Erstellung <strong>des</strong> Laufbahnbil<strong>des</strong> ist <strong>der</strong>zuständige OdmmD <strong>im</strong> E<strong>in</strong>vernehmen mit dem mobverantwortlichenKommandanten verantwortlich. Der Ausbildungslehrgang zumMilizoffizier <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes unterliegt eigenenDurchführungsbest<strong>im</strong>mungen <strong>und</strong> wird an <strong>der</strong> Sanitätsschuledurchgeführt. Er glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en militärischen <strong>und</strong> denfachlichen Teil, die Dauer beträgt 22 Werktage (Aufteilung möglich)<strong>und</strong> wird mit e<strong>in</strong>er kommissionellen Prüfung abgeschlossen. Mit <strong>der</strong>nachfolgenden Beor<strong>der</strong>ten Waffenübung (BWÜ) s<strong>in</strong>d diemilitärischen Ausbildungsvoraussetzungen für die Ernennung zumOdmmD erfüllt. (Kursziel: Sanitätsversorgung <strong>im</strong> kle<strong>in</strong>en Verband -Bataillonsebene <strong>im</strong> E<strong>in</strong>satz; Kursvoraussetzungen s<strong>in</strong>d die Ausübung<strong>der</strong> Mobfunktion, e<strong>in</strong>efreiwillige Meldung zu KÜ <strong>und</strong> dieFunktionsbezeichnung „Feldarzt“). Im Rahmen von freiwilligenWaffenübungen <strong>und</strong> Ka<strong>der</strong>übungen wird die Ausbildung zumOffizier fortgesetzt.30


3.3.4 Vorschläge für e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>der</strong>Ausbildung von MilitärärztenIm sechsmonatigen Ausbildungsdienst reicht die Zeit natürlich nichtfür e<strong>in</strong>e f<strong>und</strong>ierte militärische Ausbildung, die dem üblichenWissenstand von Berufssoldaten mit vergleichbarem Dienstgradentspricht. Aus diesem Gr<strong>und</strong> können <strong>im</strong> militärischen Alltaggelegentlich Situationen e<strong>in</strong>treten, die zu Spannungen führen. DiesesManko ist allerd<strong>in</strong>gs systembed<strong>in</strong>gt <strong>und</strong> daher nicht dem E<strong>in</strong>zelnenvorzuwerfen. Der Militärmediz<strong>in</strong>er muss, wie auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>n Berufenüblich, erst <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Funktion „h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>wachsen“. Um diesen Prozesse<strong>in</strong>erseits zu beschleunigen <strong>und</strong> sich an<strong>der</strong>erseits auch <strong>in</strong> militärischerH<strong>in</strong>sicht laufend weiter entwickeln zu können, sollten für denMilitärarzt verschiedene militärische Ausbildungen zugänglichgemacht werden.Die Ausbildung sollte h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Inhalte, <strong>der</strong> Vermittlung <strong>und</strong><strong>der</strong> Ausbildungsstätte <strong>in</strong> verschiedenen Stufen erfolgen. Als Basiswäre die Vermittlung von militärischem Gr<strong>und</strong>lagenwissen zunennen, das über die Kenntnisse <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wehrdieners h<strong>in</strong>ausreicht.Die Ausbildung könnte <strong>in</strong> Form von Sem<strong>in</strong>aren, Lehrgängen u.a. an<strong>der</strong> Theresianischen Militärakademie durchgeführt werden. Das Zielwäre es, e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen Wissensstand aufzubauen. Vorstellbarwären folgende Bereiche:• Militärischer Dienstbetrieb <strong>und</strong> militärischer Schriftverkehr;• Aufbau <strong>und</strong> Ablauf <strong>der</strong> militärischen Organisation;• Vermittlung von Rechtsgr<strong>und</strong>lagen aus den Bereichen: Wehr<strong>und</strong>Dienstrecht, Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsrecht,Nationales <strong>und</strong> Internationales Recht, Querverb<strong>in</strong>dungen zuan<strong>der</strong>en relevanten Gesetzen (Ärztegesetz, Strafrecht etc.).Ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Offizier - mit Ausnahme <strong>des</strong> juristischenBereiches - ist mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>artigen Vielzahlvon Gesetzen konfrontiert wie <strong>der</strong> Militärmediz<strong>in</strong>er.E<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche Fremdsprachenausbildung, v.a. <strong>in</strong> Englisch, wäredr<strong>in</strong>glich nötig, um bei <strong>in</strong>ternationalen E<strong>in</strong>sätzen mit Kollegen31


an<strong>der</strong>er Nationen zusammenarbeiten zu können. Insbeson<strong>der</strong>e wärehier e<strong>in</strong>e spezifische militärische <strong>und</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischeTerm<strong>in</strong>ologie zu vermitteln.Die Teilnahme an Auslandse<strong>in</strong>sätzen (friedenssichernde Maßnahmen,humanitäre <strong>und</strong> Katastrophenhilfe, Such- <strong>und</strong> Rettungsdienste) <strong>des</strong>Österreichischen B<strong>und</strong>esheeres hat, wie die Vergangenheit beweist,e<strong>in</strong>e wichtige <strong>und</strong> zentrale Bedeutung. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wärenspezifische Sem<strong>in</strong>are zu Planung, Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführunge<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzes von elementarer Bedeutung, zumal e<strong>in</strong>efunktionierende militärmediz<strong>in</strong>ische Betreuung <strong>der</strong> Freiwilligen amAuslandse<strong>in</strong>satz Auswirkungen auf das Gel<strong>in</strong>gen <strong>der</strong>Gesamtoperation hat. Daher wären Militärmediz<strong>in</strong>er bereits abBeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong>artiger E<strong>in</strong>sätze e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.Verfügt <strong>der</strong> Militärmediz<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>mal über e<strong>in</strong> f<strong>und</strong>iertes Basiswissen,könnten <strong>im</strong> Anschluss weitere, spezifische Ausbildungen ausfolgenden Bereichen angeboten werden:• Führungs- <strong>und</strong> Organisationslehre;• Taktik/Sanitätstaktik;• Sanitätslogistik, militärmediz<strong>in</strong>isches Versorgungswesen;• Stabsarbeit.Strebt nun <strong>der</strong> Militärmediz<strong>in</strong>er nach e<strong>in</strong>er leitenden Funktion (z.B.Kommandantenfunktion <strong>in</strong> Heeressanitätse<strong>in</strong>richtungen,Führungsposition <strong>im</strong> adm<strong>in</strong>istrativen Bereich <strong>im</strong> In- o<strong>der</strong> Ausland,Stabsfunktion), sollten Führungs- <strong>und</strong> Stabslehrgänge, wie sie fürBerufsoffiziere an <strong>der</strong> Militär- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>verteidigungsakademievorgesehen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>geführt werden, beziehungsweise könntenMilitärärzte an best<strong>im</strong>mten Abschnitten dieser Ausbildungteilnehmen (z.B. als außerordentliche Teilnehmer). Auf diese Weisekönnte die Vernetzung <strong>der</strong> Fachoffiziere mit ihren Kameradenan<strong>der</strong>er Bereiche durchaus positiv bee<strong>in</strong>flusst werden.32


4. Erhaltung <strong>und</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Wissens fürMilitärärzteDie Ausübung <strong>des</strong> ärztlichen Berufes erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e ständige Fort<strong>und</strong>Weiterbildung, um den wissenschaftlichen Erkenntnissen <strong>und</strong>mediz<strong>in</strong>ischen Standards zu entsprechen <strong>und</strong> den Patienten e<strong>in</strong>eopt<strong>im</strong>ale Behandlung zukommen zu lassen. Demzufolge ist <strong>der</strong> Arztverpflichtet, sich fortzubilden. Das Fortbildungsdiplom ist e<strong>in</strong>Nachweis für das Absolvieren kont<strong>in</strong>uierlicher ärztlicherFortbildungen <strong>im</strong> Ausmaß von 100 St<strong>und</strong>en <strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren(<strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>st<strong>im</strong>mung mit den <strong>in</strong>haltlichen Richtl<strong>in</strong>ien, die dieÖsterreichische Ärztekammer zusammen mit den mediz<strong>in</strong>ischenGesellschaften <strong>und</strong> Fachgruppen erarbeitet hat). Die Fortbildungenf<strong>in</strong>den häufig <strong>in</strong> <strong>der</strong> dienstfreien Zeit am Abend bzw. anWochenenden statt, o<strong>der</strong> werden <strong>in</strong> Form von Sem<strong>in</strong>aren o<strong>der</strong>Tagungen abgehalten. Die anfallenden Teilnehmergebühren s<strong>in</strong>d vomArzt selbst zu tragen. Im Vergleich zum zivilen Arzt ist <strong>der</strong>Militärarzt weit mehr gefor<strong>der</strong>t, se<strong>in</strong> Wissen <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ischenFähigkeiten zu erhalten, weil er zumeist junge Patienten zu betreuenhat. Ausnahmen bestehen <strong>in</strong> jenen heereseigenen privatenSon<strong>der</strong>krankenanstalten, die aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es Rahmenvertrages denPersonenkreis ausdehnen dürfen.Ärztliche Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zivilen KrankenhausDie beste Möglichkeit se<strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>isches Wissen <strong>und</strong> v.a. operativeFertigkeiten auf hohem Niveau zu halten, besteht dar<strong>in</strong>, für e<strong>in</strong>enbest<strong>im</strong>mten Zeitraum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zivilem Krankenhaus Dienst zuversehen. Es wäre dienstrechtlich abzuklären, wer e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artigeZusatzverwendung f<strong>in</strong>anziert.Notärztliche TätigkeitIm Gegensatz zum Sanitätsunteroffizier mit Notfallausbildung, gibt esfür den Militärmediz<strong>in</strong>er ke<strong>in</strong>e Regelung für Notarztdienste <strong>im</strong>zivilen Rettungswesen. Militärärzte können diese Möglichkeit zurVerbesserung <strong>der</strong> eigenen Fertigkeiten ausschließlich <strong>in</strong> <strong>der</strong>dienstfreien Zeit nutzen. Mit e<strong>in</strong>em b<strong>und</strong>esheereigenen Notarztwagenkönnte das Sanitätspersonal adäquate notfallmediz<strong>in</strong>ische Aufgaben33


erfüllen <strong>und</strong> würde so noch besser für E<strong>in</strong>sätze <strong>im</strong> In- <strong>und</strong> Auslandvorbereitet werden.Literatur <strong>und</strong> QuellenverzeichnisWehrgesetz 2001.Allgeme<strong>in</strong>e Dienstvorschrift für das B<strong>und</strong>esheer, Ausgabe 2001.Heeresgebührengesetz 2001.Heeresversorgungsgesetz 2001.Österreichische Sicherheits- <strong>und</strong> Verteidigungsdoktr<strong>in</strong>,B<strong>und</strong>eskanzleramt Wien 2002.B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>verteidigung/ Sanitätswesen 2000.B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>verteidigung /MGP GZ S93300/16-Evb/2003.Ausbildung zu Milizoffizieren <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes <strong>und</strong>zu Offizieren <strong>des</strong> Veter<strong>in</strong>ärdienstes, VBL I Nr.19/93.Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen für die Ausbildung <strong>im</strong>Gr<strong>und</strong>wehrdienst <strong>und</strong> die weitere Verwendung von Wehrpflichtigenmit abgeschlossen Mediz<strong>in</strong>-, Pharmazie - o<strong>der</strong> Veter<strong>in</strong>ärstudium,Erlass BMLV Zl.32.003/32-3.1/95.Soldat 2003, B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Lan<strong>des</strong>verteidigung„E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswehr <strong>in</strong> das zivile Rettungssystem“. In:Notfallmediz<strong>in</strong> 2003, 29(01+02) Demeter Verlag, S. 44-48.34

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